Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Weiss jemand, ob diese Zange zum Entwerten ('Knipsen') von Eintrittskarten benutzt wurde, oder zum Einfügen von Überblendzeichen ? Oder gar für Beides? ;-)

 

 

- Carsten

 

IMG_9427.jpg

IMG_9426.jpg

Geschrieben

Bist Du sicher, Jensg ? 

 

Denn Schaffnerlochzangen haben neben dem ovalen Loch immer auch gleichzeitig ein paar Ziffern neben das Loch in die Fahrkarte geprägt... 

 

 

Geschrieben

Sicher, wir hatten so eine in der Linse, bis sie wegkam und ich meine billige Version nehmen mußte.Sowiet die Infos, die ich bekam. Die Schaffnerlochzange mach so ca. 1mm Löcher, die andere machte 2mm Löcher. Prägezangen gabs auch, an die kann ich mich auch erinnern.

Man kann natürlich damit auch Karten entwerten im Kino, nur hatten die ja ihren Abriß, zumindestens die, die ich so in den letzten Jahren unter demontierten Projektoren usw. fand.

Jens

 

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.