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Geschrieben

Zunächst mal, ein "neues EU Recht" gibt es nicht. Das ist nationales Recht. Zunächst wurde um 2002 tatsächlich ein Vorschlag der EU benutzt, der aber abgewandelt in nationales REcht eigene Grundsätze schaffte.
 Ein Verkäufer der "wg. neuem EU REcht alle Garantien und Umtäusche als Privatperson ausschließt" hat, sofern er mehr als 3 Auuktionen so einstellt (Nachhaltig = 3) sich sogar rechtlich unzulässige AGB gegeben. Das ist zumindest abmahnwürdig.

Helge, in gewisser Weise kann ich Dir folgen, das ein privater Verkäufer nicht alle Kinken und Haken einer Sache kennt. Aber gerade die Aussage "Ich habs nicht testen können, weil ich keinen 16mm Film besitze" usw entbindet nicht von der Sachmangelhaftung, die sofern "ein bestimmungsgemäßer Gebrauch" nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, zumindest eine gewisse Funktion vorraussetzt.

Gerichte haben auch schon so entschieden, dass eine bestimmte Geldmenge über Null auch eine gewisse Funktion voraussetzt.

Verkäuferfreundlich ist das Recht nicht, und genau deshalb sind Paypal und Ebay als Abwickler idR käuferorientiert.

 

Eine genaue Beschreibung, das Anbieten eines gemeinsamen Test vor Gebotsabgabe usw hilft da schon eher. Und in jedem Fall auf Rückfragemöglichkeit hinweisen.

 

Ich habe vor kurzem eine Brandmeldezentrale neuer Produktion bei einem Ebay Verwerter gekauft, "Neu und unbenutzt" der Ebay Standardtext als Artikelbeschreibung.

Für 39 Euro.

War 2017er Produktion, in neuem Karton, aber defekt. Der private Verkäufer hat auf Rückfrage sofort das Geld rückerstattet. Ohne die Sache zurückhaben zu wollen.

 

Leider reicht das nicht aus. Da es sich um einen noch kaufbaren Artikel handelt, ist er in dr Erfüllungspflicht und muß am Markt eine Zentrale neu kaufen (nennt man Gattungskauf), also 1390.-- EUR beim Vorlieferer bezahlen und sie mir liefern. 2) Er erwartet, dass ich seinen Industriemüll entsorge, was unzulässig und zu Recht strafbewehrt ist.

Und da er zu diesem Zeitpunkt  10 Artikel eingestellt hatte, wird er sogar zum gewerblichen Händler, wenn ich gewollt hätte.

 

Ebay VErkauf ist nicht so locker, wie es viele zu sehen scheinen.

 

Gruß

 

St

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben (bearbeitet)

Mit 10 oder mehr Artikeln alleine  wird noch keiner zum gewerblichen Händler, da gehört mehr dazu.

Und natürlich haftet man nur für das, was man anbietet, für versteckte Mängel braucht keiner zu haften, solange man nicht behauptet, der Artikel sei mängelfrei und solange man nicht wissentlich Mängel verschweigt.

Alles, was Du ansonsten beschreibst, sind Ergebnisse und Urteile aus Einzelfällen und erst mal nicht allgemeingültig.

Man läßt sich Eigenschaften am Besten schriftlich zusichern, aber u.a. genau dafür erwartet eBay ja auch ausschließlich Kommunikation über seine Plattform.

Ich denke, damit ist alles gesagt, was man hier sagen kamn, der Rest ist pure Spekulation mit nd sicher OT hier.

Bearbeitet von Helge (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, wie gesagt bin ich technisch nicht ganz unbedarft, lediglich bei zu komplexer Feinmechanik stoße ich an meine Grenzen. Ich habe über Jahre für Projektoren mit baugleicher Motorregelung (P8 alle Modelle, T525/505/610, Visacustic und auch den Elmo GS1200) synchronsteuerungen für Quarz und Zweibänd entwickelt, eingebaut und verkauft. Einen guten P8 habe ich auch. Nachdem  ich statt Super8 jetzt schwerpunktmäßig 16 mm nutze und eine R16 auf Vordermann gebracht hatte, wollte ich den Selecton v.a. wegen der flimmerarmen Projektion mit der 3-Flügel-Blende. Und vielleicht weil ich ein Elektronik-Freak bin. Ich habe mich zurückgehalten den P8 zu öffnen, da ab 14.11. der Paypal Käuferschutz beantragt werden kann. Damit habe in bisher 3 Fällen ganz positive Erfahrungen. Wenn das abschlägig beurteilt werden sollte, geht’s ans Basteln ;-) 

kann also noch etwas dauern.

demnächst werde ich hier mal von der R16 berichten, die mich extrem positiv überrascht hat und bei der ich einen konstruktiven Mängel (Beli an ungeregelter Akkuspannung) fast perfekt beheben könnte.

Geschrieben

Die Motorregelung eines P8 Selecton entspricht aber nicht der eines normalen P8, der Regelkreis ist direkt mit den Schaltungen für die FIlmzugregelung und dem elektronischen Programmumschalter auf der 2er Platine unterhalb der Wickelmotoren verbunden. Im Grunde ist der P8 Selecton ein eigenständiger Projektor mit eigenständiger Steruerung im Gehäuse eines normalen P8. Eigentlich hätte er P9 heißen sollen, dazu kam es aber nicht mehr. Bauer hatte da noch ganz andere Dinge in der Schublade, kam da aber nicht mehr dazu.

 

ich habe einen P8 Selecton von 1980 sowie einen, der noch 1992 hergestellt wurde (Gusszeichen auf den Gehäusen) da liegen Steuerungstechnisch auch Welten dazwischen, es wurde hier wohl auch immer kontinuierlich verbessert. Das einzige, was man leider nicht verbessert hat ist die Mechanik.

 

Bei deinem Selecton sind sowohl elektrische Probleme vorhanden und auch mechanische, die habe ich oben schon aufgezählt.

 

Zur flimmerfreien Projektion bei 18Bildern tuts auch ein P7, der ist einfacher zu warten und auch billiger.

Geschrieben

Helge, es stimmt Vorsicht ist besser, als hinterher sich zu ärgern.

Aber alleine der Titel einer Ebay Auktion:

Quote

Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und  vollkommen funktionsfähig. ....

bedeutet eine Zusage zum Zustand! Vielen ist das nicht bewußt beim Einstellen.

Voll funktionsfähig ist das gesagte, ohne wenn und aber.. Das ist zwar ein Text des ebay Systems, doch ist er für den VK bindend.

Er kann ja noch beim Einstellen "Defekt und zur möglichen Ersatzteilgewinnung ankreuzen" , doch wer macht das schon?

Eigentlich ist im steuerrechtlichen Sinn mehr als 3 Artikel im Jahr "nachhaltig", und begrümdet gewerbliche Tätigkeit. In der Praxis sieht man das glücklicherweise so nicht. Erst wer mehr als 30 Artikel im Monat verkauft über größere Zeitrahmen, bestimmte Umsatzgrenzen überschreitet, oder nachhaltig in immer der gleichen Kategorie verkauft, der bekommt irgendwann offiziellen Ärger, der sehr lästig, und bei Nicht Harz 4 auch schwere Konsequenzen haben kann. In meinem Nachbarschafts- und Bekanntenkreis ist das einigen passiert. Sich dann gegen 6 stellige Steuerforderungen zu wehren kostet Zeit und Geld.

Es gibt ein kleines Büchlein eines Juristen über ebay und online Verkäufe, das viele Mythen bereinigt. Lohnt das zu lesen, und mich hats zum Nachdenken gebracht. Deckt sich mit dem, was mir ein befreundeter Jurist mal zu erklären versuchte

Nochmal, ich stimme zu, eigene und Gier auf etwas ist durchaus zu bestrafen, also Vorsicht walten lassen und lieber einmal öfter fragen.

 

Wenn der oben genannte ebay Text (Gebraucht,... vollkommen funktionsfähig)in der Kopfzeile gestanden hat, ist er verbindlich, und damit gäbe es Rückgriffsmöglichkeiten. Es ist dann auch egal, was der VK im Text geschrieben hat, ob er prüfen kann, oder nicht.

Ob das lohnt? Dann sind wir wieder am Anfang.

 

-St

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb stefan2:

Helge, es stimmt Vorsicht ist besser, als hinterher sich zu ärgern.

Aber alleine der Titel einer Ebay Auktion:

vor 23 Minuten schrieb stefan2:

Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und  vollkommen funktionsfähig. ....

bedeutet eine Zusage zum Zustand! Vielen ist das nicht bewußt beim Einstellen.

Voll funktionsfähig ist das gesagte, ohne wenn und aber.. Das ist zwar ein Text des ebay Systems, doch ist er für den VK bindend.

...

Genau!

Wer schreibt "vollkommen funktionsfähig", sagt in der Tat eine Eigenschaft zu, sogar so weitreichend, daß er schon fast echte Gewährleistung gibt. Keiner muß den Text des eBay Systems nutzen, jeder Verkäufer kann selbst formulieren, wie er den Artikel beschreiben möchte.

Zurück zum Thema:

Ich denke, auch ohne den Verkäufer hier anzuschwärzen wird dieser Thread vielen noch mal in Erinnerung rufen, bei eBay Auktionen genau hinzuschauen und im Zweifelsfall detailliert nachzufragen (was ich z.B. fast immer mache, wenn auch nicht immer mit Erfolg).

Spätestens, wenn der Artikel teuer ist hat man sonst viel Geld unnötig riskiert. Auch mit neuen Shops wie "click & surr" wird m.E. nach wie vor der größte Teil der Geräte die für das Schmalfilm "neu" angeschafft werden über eBay gekauft werden. Angesichts des mittlerweile biblischen Alters der Super8-Geräte (nicht jünger als 30 Jahre, bis zu  50 Jahre) eine echte Herausforderung, bei der man immer ein (hoffentlich eben kalkuliertes) Risiko eingeht.

Geschrieben

@TK-Chris:

leider kann ich nur die P8 gebrauchen, denn die haben einen elektronisch geregelten DC Motor. Die Synchronsteuerung die ich aufgebaut habe, greift in die Sollwertvorgabe des Regel-ICs dieser Projektoren ein und ermöglicht es, auf einfache Weise den Projektor quarzgenau laufen zu lassen, oder wahlweise entsprechend dem Takt der von der Kamera aufgezeichneten Synchron-Impulsspur. Das geht mit AC-Motoren von P6/P7 etc nicht so einfach.

Ich kann dann vom fertig geschnittenen Film eine Arbeiskopie mit Quarzsteuerung auf Video ziehen, diese ganz einfach in iMovie etc. ab Startmarke vertonen und dann die mp3 Datei des Soundtracks im Quarzbetrieb punktsynchron wiedergeben mit dem projezierten Film zusammen.

Oder ich kann dem Soundtrack eine künstliche Synchronspur unterlegen ( ein Pieps pro Bild) und bei der Wiedergabe den Projektor danach steuern. Dann kann man sogar die Vorführung unterbrechen und synchron fortsetzen. 

Ich habe bereits 3 mal einen Selecton mit meinem Synchron-Interface ausgestattet; auch wenn die Verteilung der Elektronik auf die Platinen anders ist, nutzen doch alle das gleiche (abgekündigte) Siemens IC für den Transportmotor.

 

ich finde, dass auch bei 24 fps die Projektion mit 3-Flügelblende viel ruhiger wirkt; in der heutigen Zeit wird man verlacht und verspottet wenn es auch nur ein bischen flimmert, wie das bei 48 Hz eben der Fall ist ;-)

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Pagodeiro62:

...demnächst werde ich hier mal von der R16 berichten, die mich extrem positiv überrascht hat und bei der ich einen konstruktiven Mängel (Beli an ungeregelter Akkuspannung) fast perfekt beheben könnte.

 Oh ja, das interessiert  mich sehr, zumal ich 2 R16 und eine 2016 auf Vordermann gebracht habe... Mal raten: mit einem 78xx Spannungsregler?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Pagodeiro62:

Die Synchronsteuerung die ich aufgebaut habe, greift in die Sollwertvorgabe des Regel-ICs dieser Projektoren ein und ermöglicht es, auf einfache Weise den Projektor quarzgenau laufen zu lassen, oder wahlweise entsprechend dem Takt der von der Kamera aufgezeichneten Synchron-Impulsspur. Das geht mit AC-Motoren von P6/P7 etc nicht so einfach.

Ich kann dann vom fertig geschnittenen Film eine Arbeiskopie mit Quarzsteuerung auf Video ziehen, diese ganz einfach in iMovie etc. ab Startmarke vertonen und dann die mp3 Datei des Soundtracks im Quarzbetrieb punktsynchron wiedergeben mit dem projezierten Film zusammen.

Und das ganz besonders!

vor 2 Stunden schrieb Pagodeiro62:

 

 

Geschrieben

Der 78xx ist eher ungeeignet, da er ca. 3,5 V über Ausgangsspannung zum korrektem Regel-Betrieb benötigt. Für die 7,2 V Beli-Spannung würde man also ca 10,7 V benötigen. Ich habe hochmoderne analoge Regler gefunden, die nur 0,2 V mehr benötigen. Du brauchst einen, der auf +3,6V justiert ist und einen auf -3,6V. Beide kombiniert ergeben 7,2 V und der Mittelabgriff für den Differenzverstärker des Reglomatikmotors. Der arbeitet nur richtig, wenn er genau die halbe Versorgungsspannung des Beli hat! Für mehr „Luft“ habe ich dan 8 AAA-Zellen in den Handgriff gebaut und einen 2. Mikroschalter zum kompletten Abschalten des Akkus. Die Strombuchse der Kamera muss noch von der Gehäusemasse getrennt werden. Die komplette Versorgung der Kamera ist jetzt stabilisiert. Damit hat man immer die gleiche Blendeneinstellung, egal wie weit entladen die Batterie ist.

Im Originalzustand habe ich einen Unterschied von ca 1,5 Blenden gemessen, wenn der 6er Akku voll geladen ist, gegenüber 7,2 V.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Pagodeiro62:

Der 78xx ist eher ungeeignet, da er ca. 3,5 V über Ausgangsspannung zum korrektem Regel-Betrieb benötigt. Für die 7,2 V Beli-Spannung würde man also ca 10,7 V benötigen. Ich habe hochmoderne analoge Regler gefunden, die nur 0,2 V mehr benötigen.

OK, Du hast also die gesamte Spannungsversorgung und nicht nur den Beli auf 7,2 V bzw 2x3,6 Volt stabilisiert und hast als Eingangsspannung 2x4,8 V. Würdest Du auch die Typbezeichnung der Spannungsregler verraten?

Und zur Quartzstabilisierung des P8: Die Sollfrequenz von 18 bzw. 24 B/s speist Du als gequartzte Referenz in den TAA 955 oder TCA 955 (ich glaube, dass das der Motorregelungs-IC auf der Motorpatine ist) ein , damit der Motor entsprechend gereglt wird!?

.

Geschrieben

Hallo, ich habe die Typen nicht auswendig gewusst als ich den Post geschrieben habe. Es sind der LT1963A (positiv) und der LT3015 (negativ), gibt es beide bei Conrad. Sie regeln ab 200 mV Überspannung und werden bei Unterspannung durchlässig, d.h. sie vermindern die verbleibende Ausgangsspannung um 200 mV. Damit läuft die Kamera auch bei Unterspannung weiter, allerdings steigt dann das Flimmern durch unregelmässigen Motorlauf.

Ich habe auch ein Leiterplattenlayout gemacht, das genau in die Kamera passt, das kann ich dir natürlich zur Verfügung stellen. Auch gibt es ein Layout für runde Kontaktplatten für 8 Handgriffakkus, so dass man ohne Kabel im Akkupack auskommt. Ich verwende die Eneloop 900 mA, mit denen läuft die Kamera "endlos" lange und sie passen in den kleinen 500 mA-Handgriff. Das Schwierigste war der 2. Mikroschalter im Handgriff. Aber dafür wollte ich eigentlich ein eigenes Thema erstellen.

 

Die Synchronisierung der Projektoren ist ein eignes Thema, das ich vor einigen Jahren als Nebengeschäft betrieben hatte und ich will dieses Forum auch nicht als Businessplattform missbrauchen. Nur soviel zum Prinzip: die Projektoren brauchen ein spezifischen Interface, das über Lichtschranke die Flügelblende abtastet und die Impulse auf 1:1 heruntergeteilt (Istsignal). Am TAA955 wird die Sollspannung 1,25..1,45 V (je nach Modell) angezapft und eine externe Korrekturspannung vom externen Steuergerät überlagert.

Das Steuergerät (meine Entwicklung) enthält im Prinzip einen Digitalzähler, der durch die Ist-Impulse der Flügelblende hochgezählt wird und gleichzeitig durch die Impulse eines Quarzoszillators (heruntergeteilt auf 16.66 - 18 - 24 -25 Hz) heruntergezählt wird. Die Binärausgänge des Zähler werden so verschaltet, dass sich bei Neutralstellung genau der Sollwert des TAA955 ergibt, also keine Beeinflussung der Motordrehzahl. Je weiter die Abweichung der Bilanz des Zählers ist, umso höher oder tiefer wird die "Störspannung" für den Regler, so dass der Motor immer das Bestreben hat, so zu laufen, dass der Zählerstand neutral ist. Das funktioniert außerordentlich gut und je nach Grösse des Zählers "merkt" sich das System mehrere 100 Filmbilder und kann Abweichungen, die beim Ein- und Ausschalten entstehen, durch Sanftanlauf kompensieren. Du brauchst also ein Projektor-Interface und ein Steuergerät. Ich hatte damals für alle Projektoren mit dem TAA955 passende Interfaceplatinen im Programm, die auch der versierte Anwender sehr einfach einbauen konnte. So konnte ich Steuergerät und Interface zusammen versenden und hatte sehr viele Abnehmer v.a. in USA, UK, FR, IT aber kaum jemanden hierzulande, der sich dafür interessiert hätte. Ein paar Systeme hat MG Electronics allerdings von mir abgenommen um deren Kundenprojektoren umzurüsten.

Ich hatte dann noch ein paar Komfortdinge wie Digitalzähler eingebaut, um die Zweibandvertonungsarbeit per Auszählen zu unterstützen und auch Interfaces für Bandmaschinen (Tascam) und Motor-Editoren (Goko) angeboten. Die Abnehmer waren entweder sehr junge, kreative Neueinsteiger in Super8, oder ältere Leute, Filmsammler, die Filmkopien synchron mit DVD-Ton projizieren wollten. Nach Verschwinden von Color-Umkehrfilmen und aufgrund meines Berufslebens habe ich die Eigenproduktion dann eingestellt.

Geschrieben

Ich denke, du darfst hier ruhig Firmennamen nennen, du bist ja nicht mehr zu 100% aktiv und ausserdem ist es recht interessant von solchen umbauten aus erster Hand zu erfahren. 

 

Wenn du den Projektor wieder los bekommst und du noch einen funktionierenden suchst, dann kannst du dich gern bei mir melden... 

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Helge:

 Auch mit neuen Shops wie "click & surr" wird m.E. nach wie vor der größte Teil der Geräte die für das Schmalfilm "neu" angeschafft werden über eBay gekauft werden. Angesichts des mittlerweile biblischen Alters der Super8-Geräte (nicht jünger als 30 Jahre, bis zu  50 Jahre) eine echte Herausforderung, bei der man immer ein (hoffentlich eben kalkuliertes) Risiko eingeht.

Hallo Helge,

das stimmt so nicht und es wäre auch zu teuer und, wie du schon vermutest, zu risikobehaftet. Schon nach drei Wochen sind wir in unserem Laden soweit, dass wir mehr direkte Ankäufe im Geschäft als Verkäufe haben. Die Berliner bringen alles Mögliche vorbei, ohne dass wir viel Werbung gemacht hätten. Ansonsten haben wir Quellen in Holland, Dänemark, Japan und den USA, wo wir preiswert, aber qualitativ hochwertig einkaufen können. Ebay steht da bei uns ganz am Ende der Fahnenstange.

Geschrieben (bearbeitet)

Uups, da habe ich mich  falsch oder zumindest mißverständlich ausgedrückt!

 

ich meinte keineswegs, daß Ihr überhaupt nennenswert bei eBay einkauft (oder gar überwiegend)!

 

Meine Aussage bezog sich auf den generellen Erwerb von Schmalfilm Ausrüstung durch die Endanwender. Obwohl es seriöse Versender wie Euch gibt (und noch einige wenige andere) und Kleinanzeigen, Börsen etc. werden m.E. die allermeisten Käufe dieser Endanwender bei eBay getätigt.

Und für genau die waren die Hinweise und Ratschläge gedacht.

Bearbeitet von Helge (Änderungen anzeigen)
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Jetzt kann ich euch die letzen Neuigkeiten zu diesem Fall mitteilen. Ich hatte ja einen ebay-Fall eröffnet und sofort nach Ablauf der Wartezeit von 10 Tagen hat sich ein Service-Mitarbeiter von ebay proaktiv mit mir in Verbindung gesetzt. Er hat mir angeboten entweder den Selecton zu behalten und € 50 Preisnachlass erstattet zu bekommen, oder aber ein unabhängiges Fachgutachten bzw. alternativ einen Reparaturkostenvoranschlag einer Fachwerkstatt per Mail einzureichen um den vollen Kaufpreis incl. Versandkosten zu erhalten. Das habe ich gemacht. Einen Tag später kam die Zusage des ebay-Service. Ich würde die Rückerstattung erhalten, nachdem ich das Gerät an den Absender zurückgeschickt habe und den Sendebelege einreiche. Auch das habe ich gemacht, in professioneller Verpackung, und gleich am nächsten Tag war das Geld als Paypal Rückzahlung wieder da.

Insgesamt also viel Ärger aber ein voller Erfolg! Ich hätte nicht gedacht, dass es so unkompliziert geht.

Geschrieben

unkompliziert definiere ich zwar anders, aber nun gut. Sei froh, dass das noch geglückt ist, nach aktualisierter Gesetzeslage - EuGh Entscheidung vom 27.11.2017 hätte diese Art der Abwicklung gar nicht mehr stattfinden dürfen (vgl. "Paypal" Käuferschutzurteil)

 

ich hatte einen ähnlichen Fall, aber als Verkäufer, da habe ich einen P8 für 100,- Sofortkauf eingestellt, mit Hinweisen gebraucht, aber neu geschmiert. Der Käufer - ein gewerblicher Weiterverkäufer - hat sich aufgeregt, dass die Abdeckung des Laufwerkes zu lasch zu geht (er hat die berühmte Plastiknase abgebrochen) und dass die Schraube eines Standfußes locker war....  na ja...

 

Merke: Einen Selecton kauft man im Netz nur, wenn ein Video dabei ist, dass den Projektor in seinen Funktionen zeigt.

Ich bin gerade dabei, zwei weitere wieder in Gang zu bringen, selbe Symptome wie dein Kauf, sind eben die typischen Standschäden der verharzten Mechanik der Laufwerksumschaltung. Beide Geräte suchen noch Abnehmer.

Geschrieben

@Pagodeiro62 : Schön dass es geklappt hat. Ich hätte aber auch nicht viel anderes erwartet. Paypal ist sehr käuferfreundlich. Als Verkäufer sollte man sich zweimal überlegen, ob man es nutzen will.

 

vor 1 Stunde schrieb TK-Chris:

unkompliziert definiere ich zwar anders, aber nun gut. Sei froh, dass das noch geglückt ist, nach aktualisierter Gesetzeslage - EuGh Entscheidung vom 27.11.2017 hätte diese Art der Abwicklung gar nicht mehr stattfinden dürfen (vgl. "Paypal" Käuferschutzurteil)

Könntest du das genauer erläutern. Das Käuferschutzurteil besagt doch nur, dass der Verkäufer nach einer Käuferschutzentscheidung noch vor Gericht treten darf. Da käme dann einige Zeit später das gerichtliche Nachspiel.

Geschrieben

Ich habe das Vorgehen als o.k. empfunden. Schon das 3. Mal, dass mir der Käuferschutz geholfen hatte. Allerdings waren die anderen beiden Fälle einfach direkter Betrug, in dem Sinne, dass die Verkäufer nicht mehr reagiert haben und die Ware nicht kam. In diesem Fall, wo bei einem schrottreifen Gerät von "gutem Zustand" gesprochen wurde, habe ich die Forderung nach Beurteilung durch eine Werkstatt schon für angebracht gehalten. Sonst könnte ja jeder einfach seinen Verkäufer reinlegen. Ich selber beschreibe Artikel, die ich hin und wieder verkaufe sehr genau und habe noch nie Probleme mit Käufern gehabt.

Geschrieben

In meiner Gegend findet sich aber kein Fachgutachter bzw. eine gewerblich agierende Fachwerkstatt für Filmgeräte. Was hast Du denn dem Ebay Service nun hingeschickt? Zu dem EuGH-Urteil: meines Wissens ging es darum, das Verkäufer trotz gescheitertem Verkauf die Kaufsumme vom Käufer einklagen können. In dem speziellen Fall ging es um den Kauf eines sehr hochpreisigen Mobiltelefons, das auf Wunsch des Käufers unversichert als Päckchen verschickt wurde. Der Käufer behauptete nun, er hätte das Päckchen nie bekommen und forderte per PayPal-Käuferschutz sein Geld zurück.

 

Gruß Rainer

Geschrieben

Ja, so ähnlich wars bei mir eben auch, der Käufer behauptete, es würden beim Projektor teile fehlen und es wäre nicht das in Ebay angebotene Gerät. Nach Abgleich der Seriennummern war ihm dieser Zahn dann gezogen, die Fehlenden Teile hat der Käufer meiner Meinung nach selbst abgeschraubt, denn durch Paketversand, eingewickelt in Blasenfolie geht kein Standfuß und die Verschraubung der Tonrolle im Tonlaufwerk verloren (vor allem war die von mir mit Siegellack gesichert worden)... Naja, im Nachhinein - der ist ein gewerblicher, der billig die Projektoren einkauft um sie dann mit 200% aufschlag wieder anzubieten, man muss in der Bucht aktuell nur nach P8 suchen, da ist auch gerade der drin, den ich ihm verkauft habe als "very good" ohne die von Ihm beschriebenen Mängel.

Damals hat sich Paypal quergestellt, mir die Kaufsumme wieder gutzuschreiben, das war ein ewiges Geschiss mit den Idioten dort...

Geschrieben

Wäre kein Problem, sowohl als auch, ich müsste nur den Termin wissen, dann komm ich mit dem PKW ins Büro :) Noch sind 3 Stück da, einer ist schon weg, die anderen befinden sich gerade auf der Werkbank zur Revision :)

 

2 Selecton hab ich auch noch, aber bei denen dauerts erfahrungsgemäß noch ein wenig.

Geschrieben

Bauer P8 TS, kann Licht und Magnetton, läuft recht leise, wenn richtig justiert nur bei den Brennweiten muss ich passen, Standard ist da das 35 - 65er Zoomobjektiv von Schneider dabei

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