Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In GB zeigt ein Kino 67 Folgen der Serie "Game of Thrones" :Wer durchhält bekommt eine Jahr lang kostenlos Pizzas. Nicht daß ich sowas nachmachen möchte aber wäre das bei uns auch möglich und vor allem woher könnte man den Content beziehen?

Geschrieben

Da müsste man sich dann wohl an die Produktionsfirma von GoT wenden.

 

Es wäre möglich, dass der GoT-Produzent an die Lizenznehmer für Deutschland verweist. Dann muss man versuchen, sich mit dem zu einigen. Der Lizenzinhaber der Rechte für TV und PayTV etv. ist nicht zwingend auch der Inhaber für Vorführungen in Filmtheatern. Oft werden auch nur Teil-Lizenzen vergeben.

 

Generell könnte ich mir keinen Grund vorstellen, warum das, wenn ein okay der Rechteinhaber zur öffentlichen Vorführung vorliegt, dass sowas hier nicht klappen sollte,

williges Personal und (soweit nötig) die Absprache mit dem VPF-Finanzierer vorausgesetzt, denn die wollen ja für alles, was durch die durch sie finanzierten Projektoren fließt, einen Anteil haben.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.