Zum Inhalt springen

Deutschlandpremiere "Samsung Cinema LED" im Traumpalast Esslingen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Am 04.07.2018 luden der Traumpalast Esslingen sowie die Samsung Electronics GmbH zur Deutschlandpremiere des ersten Kinosaals mit "Samsung Cinema LED" Technologie. Im Video kommen Kinobetreiber Marius Lochmann und Samsungs Produktmanager für Displays, Martin Groß, zu Wort.

 

 

 

Viel Spaß!

Geschrieben

Ich weiß wirklich nicht ob ihr darauf stolz sein solltet. Aus dem guten alten Kino sind doch eh schon Beamerbuden geworden, aber zumindest wird noch projeziert. Sich aber nun einen „Großbild Fernseher“ in den Saal zu stellen ist definitiv der Weg zurück zur Fernsehbude. Damit fällt auch das letzte Alleinstellungsmerkmal des Kinos weg. Public Viewing im Saal, mehr ist das, zumindest für mich, nicht mehr. Und nun endlich hat der Begriff Lichtspielhaus/ Theater endlich ausgedient. Aber zumindest kann der Projektor Raum für ein paar weitere Sitzreihen entfallen, sofern die Säle mal voll werden sollten. Aber zum Schluss folgt halt alles der Logik , so gut wie nötig , so billig wie möglich.

Ihr regt euch darüber auf das trotz zig Neustarts das Publikum immer weniger wird. Langsam haben auch die geduldigsten Kinogänger die Nase von apokalyptischen Endzeitspektakeln und hunderte mal als CGI dargestellten Massen - und Kampfzehnen voll. Ob da nun noch 20 andere Tonsysteme die Ohren taub und schwindlig machen bringt keine Qualität der Filme zurück. Ich behaupte mal angefangen hat alles mit dem Digitalwahnsinn. Monitäre  Einsparungen für Produktion und Vertrieb ohne Ende, nur ihr wurdet zur Kasse gebeten. Nun wo fast jeder in 4K filmen und weiter bearbeiten kann, das Equipment auch für den selbsternannten Alfred Hitchcock erschwinglich ist, fluten die sinnentleertesten „Filme“ die Beamersäle.  Vorher kannte ich keine ruckelnde Werbung, vor oder nachlaufender Ton. Früher ging ich ins Kino, hat mir der Film gefallen, habe ich ihn als Blu-ray gekauft um ihn mir zu Hause mit Genuss anzusehen. Heute kann ich ihn schon ein paar Wochen, dank des super Auswertfensters, nach dem Kino Start auch noch günstiger als 2 Karten kaufen. Ist er Mist geht er in die Tonne, oder ich verschenke ihn.  Aber mein eigentlicher Gedanke war, wie kann man sich freuen, sich selber abzuschaffen. Aber sicher seht ihr das ganz anders. Ich war früher mal ein fleißiger  Kinogänger.

Geschrieben (bearbeitet)

Ebensoviel Verwirrung in der Argumentation der Protagonisten wie anderswo, aber was sollen die Fernargumente, man muss es nunmal selbst gesehen und gehört haben.

 

Immerhin, als neues technisches Detail sieht man in diesem Video mal klar den 'Pixelshape' der Module (ab 0:25):

 

 

Da ist 'relativ' viel schwarzer Steg zwischen den LEDs, ein bißchen wie früher bei den ersten LCD Projektoren.  Der 'Fill-Faktor' ist bei allen Projektionsverfahren (inkl. Film ?) aber größer. Das mag aber bei 4k und unter Berücksichtigung des Abstrahlverhaltens keine große Rolle mehr spielen.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.