Zum Inhalt springen

Online Tickets und die Gebühr trägt der Betreiber? Erfahrungen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

aktuell verkaufen wir Online-Tickets über kinoheld.

 

Die Gebühren trägt hier der Endverbraucher. Ich kann mir vorstellen, dass wir das ab 2019 ändern. Da cinetixx ja auch eine Option anbietet, für den Vertrieb von Online Tickets bin ich am überlegen dass dann über cinetixx abzuwickeln. Cinetixx ruft nur knapp die Hälfte an Gebühren auf, die wir dann zu tragen hätten.

 

Frage: Wer nutzt das Online-Ticketing von cinetixx und wie sind die Erfahrungen?

2te Frage: Hat jemand Online wie Offfline dieselben Preise und trägt die Gebühren selbst? Ist das zu empfehlen?

 

Viele Grüße

Christian Dämgen

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb chrisdae:

Frage: Wer nutzt das Online-Ticketing von cinetixx und wie sind die Erfahrungen?

 

Die Antwort hierauf würde mich auch interessieren.

 

vor 4 Stunden schrieb chrisdae:

2te Frage: Hat jemand Online wie Offfline dieselben Preise und trägt die Gebühren selbst? Ist das zu empfehlen?

 

Preisparität machen inzwischen wohl ziemlich viele.

Vorreiter ist vermutlich Yorck, aber die haben auch ein eigenes Ticketing-System und vermutlich nur geringe Umsatz-abhängige Kosten.

 

Der Logik des Ticketing-Anbieters kann man damit die Anzahl der Online-Vorverkäufe erhöhen.

Das mag auch richtig sein - ich bezweifle nur stark, dass es sich lohnt, dafür einen (hohen) Verlust an Einnahmen hinzunehmen.

 

Wir kommunizieren offen, dass wir die Kosten fürs Online-Ticketing in der Form weitergeben, wie sie vom Anbieter erhoben werden - und dass wir kostenlosen VVK an der Kasse sowie kostenlose Reservierung anbieten. Ich finde das fair und vom Publikum gabs m.W. auch keine Kritik.

Dennoch haben wir bei manchen Vorstellungen (lang im Voraus angekündigt mit jüngerem Publikum und bei Vorstellungen, bei denen wir keine Reservierung zulassen) fast 100 Prozent Online-VVK. Im aktuellen Programm haben wir nur wenig VVK, auch bei Filmen, die sehr gut laufen.

 

Ich finde das nicht problematisch - auch wenn der Ticketing-Anbieter das naturgemäß anders sieht.

Bei einem günstigeren Preismodell würde ich aber drüber nachdenken - 10 Prozent sind aber deutlich zu viel.

 

Das Problem mit nicht abgeholten reservierten Karten haben wir dadurch deutlich entschärft, dass wir für voraussichtlich ausverkaufte Vorstellungen nur noch VVK anbieten.

 

Für alles kann man gut argumentieren - oder auch dagegen. Dazu kommt ja auch noch die Frage, ob man platzgenaue Reservierung/VVK machen will - auch hier gibts gute Argumente für beide Positionen.

Geschrieben

Habe seit Jahresanfang von Kinoheld auf Cinetixx umgestellt. Läuft super. Dabei hat man das System viel besser unter Kontrolle.

Für Rückfragen gerne per Telefon Kontakt. Nummer dann per PN.

Geschrieben

WIr nutzen Kinoheld schon sehr lange, der Kunde trägt die Gebühren.

Es gibt immer wieder Besucher die sich beklagen nach dem Motto "was habe ich von den 10% zusätzlichen Kosten".

Den Preisaufschlag selbst zu tragen können und wollen wir uns nicht leisten.

Ich sehe auch keinen Benefit für uns wenn die Anzahl online-VVK sehr hoch ist - die Menschen sollen doch an die 

Concessiotheke kommen und nicht direkt in den Saal gehen.

Geschrieben
Am 19.10.2018 um 18:34 schrieb marktgerecht:

Ich sehe auch keinen Benefit für uns wenn die Anzahl online-VVK sehr hoch ist - die Menschen sollen doch an die 

Concessiotheke kommen und nicht direkt in den Saal gehen.

 

Da gibt's ja zwei Meinungen. Die einen sagen das so wie du, die anderen sagen: Der Ticketkauf liegt so lange zurück (und das Geld ist längst vergessen), die Online-VVKler geben dann sogar mehr an der Concessiontheke aus, Durst haben Sie ja hoffentlich trotzdem…

 

Gibt's da Statistiken? ?

Geschrieben

Biete schon länger die Preisparität an. Mehrkosten gibt es nicht, da man die Karte einfach abzüglich Dienstleistergebühr mit dem Filmverleiher abrechnet. Man muss sich auch mal die Frage stellen, was e einen jetzt eigentlich wirklich im Endergebnis kosten würde, wenn man diese 10 Prozent selbst schluckt. Es ist nicht die Welt. Da Kino ein Spontanerlebniss ist, geht Online Ticketing nicht so durch die Decke wie bisher erwartet. Es ist es einfach ein guter und logischer Service für die Kunden. Die Quote bei Durchschnittsfilm liegt bei unter 10 Prozent und wird meiner Meinung nach auch lange noch so bleiben. Die Leute haben schlicht keinen Bock und Zeit für die Vorverkaufsnummer, ebenso halten Sie es kaum für nötig, weil sie wissen dass ein Kino seltenst ausverkauft ist. 

 

Dem Kinobesucher zu erzählen, man hätte dort einen Anbieter hinter, weshalb man die Gebühren eins zu eins weitergibt halte ich für Fragwürdig. Ich erzähle meinen Kunden ja auch nicht, dass ich für die digitale Projektion jetzt mehr Stromkosten habe und deshalb einen Euro teurer werde.

 

Einfach mal in die Sicht des Kunden versetzen. Wenn ich irgendwo hingehe und würde derartigen Begründungen bezüglich Gebühren begegnen, würde ich einfach denken, dass dieser Unternehmer doch einfach seine Preise anpassen soll, anstatt mit irgendwelchen Ausreden zu kommen. Servicegebühren sorgen psychologisch für Frust und sind gerade bei einem Thema wie Online Käufen weit aus der Zeit gefallen, weil so gut wie jede andere Branche das auch ohne Erwähnung hinbekommt. Kundenservice sieht meiner Meinung nach anders aus.

 

Mein Tipp für Kollegen die noch in der Entscheidungsfindung sind: Einfach mal mit der Nachkommastelle bei den Preisen beginnen. Die starren Zahlen wie 8 Euro Abends, 6 Euro Mittags und Schüler 1 Euro billiger sind ja wohl lange überholt. Jeden Tag andere Preise, nach Nachfrage und Potenzial montags in das Kassensystem getackert und dann ruhig mal den Johnny English für 8,20€ anbieten. 

 

Mehr oder Minderverzehr durch bereits abgewickeltes Ticket halte ich für einen Verkaufsgag der Anbieter. Alles kaum messbar und ich kanns auch nicht bestätigen. Wäre ja zu schön, wenn man mal eine Neuigkeit im Kino hätte, die wirklich neues Geld bringt. Die Leute rennen aber auch nicht alle durch, wenn Sie ein Online Ticket haben. Sie kommen rein und schauen sich erstmal um, genau wie vorher auch .

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Jean:

Mein Tipp für Kollegen die noch in der Entscheidungsfindung sind: Einfach mal mit der Nachkommastelle bei den Preisen beginnen. Die starren Zahlen wie 8 Euro Abends, 6 Euro Mittags und Schüler 1 Euro billiger sind ja wohl lange überholt. Jeden Tag andere Preise, nach Nachfrage und Potenzial montags in das Kassensystem getackert und dann ruhig mal den Johnny English für 8,20€ anbieten. 

 

Das habe ich bei uns schon ausprobiert und wurde von den Kunden so gar nicht gut aufgenommen. Sie wollen sich auf feste Preise verlassen können, aber wenn wir schon bei psychologischer Preisgestaltung sind, was bei uns viel besser ankommt ist: Vorher 20% draufschlagen und nachher 10% Rabatt geben! Jeder meint etwas gespart zu haben und im Endeffekt wurde trotzdem mehr bezahlt.

 

Wir müssen doch nur bei den großen am Markt abschauen. Jeder PKW Hersteller hat seine BLP die völlig utopisch sind, nachher gibt es 10% Rabatt auf einen Neuwagen und schon denkt sich der Käufer was er für ein Schnäppchen gemacht hat. Ich nenne das in dem Fall auch mal: WIN (Hersteller) - "WIN" (Kunde)

Geschrieben

"Mehrkosten gibt es nicht, da man die Karte einfach abzüglich Dienstleistergebühr mit dem Filmverleiher abrechnet."

 

Verstehe ich nicht:

Wenn ich die Karte an der Kasse und online für 8 Euro verkaufe zahlt der Kunde online 8 Euro zzgl. Gebühr also 8,80 Euro..

Ich rechne in beiden Fällen 8 Euro mit dem Verleiher ab.

 

Und wenn ich die Karte online für 7,27 verkaufe damit der Kunde online 8 Euro zahlt wie an der Kasse?

Dann rechne ich mit dem Verleiher für online gekaufte Karten 7,27 ab - wieso habe ich da keine Mehrkosten?

Mir bleibt doch weniger unterm Strich.

 

 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb ChrisL:

Wir müssen doch nur bei den großen am Markt abschauen. Jeder PKW Hersteller hat seine BLP die völlig utopisch sind, nachher gibt es 10% Rabatt auf einen Neuwagen und schon denkt sich der Käufer was er für ein Schnäppchen gemacht hat. Ich nenne das in dem Fall auch mal: WIN (Hersteller) - "WIN" (Kunde)

 

 

vor 11 Minuten schrieb marktgerecht:

 

Und wenn ich die Karte online für 7,27 verkaufe damit der Kunde online 8 Euro zahlt wie an der Kasse?

Dann rechne ich mit dem Verleiher für online gekaufte Karten 7,27 ab - wieso habe ich da keine Mehrkosten?

Mir bleibt doch weniger unterm Strich.

 

 

 

Beides gute Einwände aber meines Erachtens nach zu "starr" gedacht. Es wird zum einen nicht passieren, dass Kunden dir weglaufen, weil du plötzlich Preise mit Nachkommastelle anbietest, ich spreche aus eigener Erfahrung. Das lässt sich auf Nachfrage auch ganz einfach damit erklären, dass Ihr aufgrund gestiegener Kosten einfach  die Preise anheben müsst, jetzt aber nicht gleich 50 Cent pro Karte aufschlagen wolltet, sondern halt nur 20 Cent im Beispiel. Auf die Masse an Tickets im Jahr habt ihr eure Kosten drin und der Kunde kann es nachvollziehen und empfindet es sogar noch als faire Preiserhöhung, weil unter den sonst üblichen Aufrundungen von 50 Cent.

 

Zum anderen ist es bei wie Marktgerecht schreibt korrekt, dass erst einmal weniger bleibt. Aber das weniger ist marginal bei der derzeitigen Quote an Online Tickets. Wenn wir nachher von 80 Prozent Auslastung über das Jahr sprechen, sieht die ganze Sache anders aus, aber derzeit dürften es maximal 8 Prozent branchenweit sein. 

Außerdem sollst du ja gar nicht weniger verdienen, sondern deine Mehrkosten durch den Dienstleister X einfach wie bei jeder Lieferranten Preissteigerung auf den Kunden abwälzen. Das tut ihr wie immer, durch Erhöhung der Eintrittspreise, Concession etc. 

Nächstes Jahr steigt der Mindestlohn auf 9,19€. Was macht ihr dann? Ich hoffe doch die Mehrkosten auf die angebotenen Preise umlegen, sonst habt ihr tatsächlich weniger als zuvor. Und das geht nunmal nur sexy, wenn man nicht gleich aufrundet, sondern sich beispielsweise mit Nachkommastellen beschäftigt. 

 

Als Beispiel habt ihr bei 40.000 Besuchern im Jahr, wovon 8 Prozent Onlinekäufer sind, also 3200 Besuchern mal 10 Euro Eintritt = 32.000 Euro Bruttoumsatz geteilt durch rund 50 Prozent Leihmiete und Steuer = 16.000 Euro / 10 Prozent Dienstleistergebühr = 1600, Euro Mehrkosten( bzw. Minderverdienst).

Wir reden von 1600 Euro die geschickt auf die Preise umzulegen sind. Das werdet ihr doch gut hinbekommen. Kleine Tüte Popcorn 20 Cent teurer und schon ist das Geld wieder drin.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Interessant wie unterschiedlich der Anteil an Onlinetickets am Gesamtverkauf offensichtlich ist. Hier im großstädtischen Bereich sind es eher an die 20% (im Durchschnitt), Tendenz stetig steigend. 

 

Ich finde es immer positiv weniger Bargeld vor Ort zu haben - und die Kunden wissen es auch zu schätzen.

(Was mich auch zum Thema EC Zahlung bringt... für mich vollkommen unverständlich wie manche Betreiber das im Jahr 2018 nicht anbieten)

Bearbeitet von showmanship (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Apollo13:

Jean: Du zahlst aber auf die 32T€ 10%! 

 

Nur auf den ersten Blick. Die Zahlung an den Dienstleister mindert ja die zu zahlende Leihmiete.

 

Wenn wir von Kosten des Betreibers sprechen, dann musst du den Bruttoumsatz abzüglich der rund 50 Prozent für übliche Kosten darlegen. Es bleiben ja für dich auch nicht 100 Prozent der 32T über. 

Rechnung mit Dienstleister:

32000 Umsatz  - 3200 Dienstleister = 28800 Umsatz / 50 Prozent Kosten = 14400 Ertrag

 

Rechnung ohne Dienstleister:

32000 Umsatz / 50 Prozent Kosten = 16000 Ertrag 

 

16.000 zu 14400 = 1600 entgangene Einnahme          

 

vor 44 Minuten schrieb showmanship:

Interessant wie unterschiedlich der Anteil an Onlinetickets am Gesamtverkauf offensichtlich ist. Hier im großstädtischen Bereich sind es eher an die 20% (im Durchschnitt), Tendenz stetig steigend. 

 

Kannst du das mit Sicherheit sagen oder ist das eher subjektiv? Ich weiß dass Kartenzahlungen in der Großstadt bei rund 30 bis 40 Prozent liegen. Die Mehrheit ist immer noch Barzahler. Online Zahler sind wahrscheinlich dann auch ehemalige EC Zahler schätz ich.

Geschrieben

Also wir haben seit vielen Jahren "unrunde" Eintrittspreise an der Kasse , mit x,10Euro  x,20 Euro usw.

Kein Mensch stört sich daran, weder die Besucher noch die Kassenmitarbeiter.

 

Das ist - zumindest bei uns - kein Argument.

 

Also habe ich noch immer nicht verstanden wo mein Benefit sein soll.

Und wenn selbst die "erfahrenen" Betreiber mit Preisparität einräumen dass deshalb kein Besucher mehr kommt - wozu dann`?

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb marktgerecht:

 

Also habe ich noch immer nicht verstanden wo mein Benefit sein soll.

Und wenn selbst die "erfahrenen" Betreiber mit Preisparität einräumen dass deshalb kein Besucher mehr kommt - wozu dann`?

 

 

Du ich muss dich nicht überzeugen, ich wollte mich nur in die Diskussion einklinken.

Auf gut Deutsch: Dein Benefit liegt darin, dass du deinen Kunden nicht auf den Sack gehst mit irgendwelchen Service Gebühren für so Standard Dinge wie Bezahlen. Du kannst es auch als ein Unique Selling Point deines Standorts verkaufen oder deine User Experience damit verbessern. Sonst nix, reiner Service. Einfach mal an sein eigenes Ausgehverhalten denken. Dann kann man auch gleich für die EC Karten Zahlung ne Servicegebühr aufschlagen, weil dort pro Umsatz ja ebenfalls was abgeführt werden muss. Tut aber auch keiner.

 

Ich hatte viele Kunden die sich an der Kasse über die Servicegebühr beschwert haben. Die sehen es im digitalen Zeitalter nicht ein, einen Euro mehr online als am Ticketschalter zu bezahlen, wenn sie uns auch noch Arbeit damit abnehmen.

Bearbeitet von Jean
Nachtrag (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Jean:

 

Du ich muss dich nicht überzeugen, ich wollte mich nur in die Diskussion einklinken.

Auf gut Deutsch: Dein Benefit liegt darin, dass du deinen Kunden nicht auf den Sack gehst mit irgendwelchen Service Gebühren für so Standard Dinge wie Bezahlen. Du kannst es auch als ein Unique Selling Point deines Standorts verkaufen oder deine User Experience damit verbessern. Sonst nix, reiner Service. Einfach mal an sein eigenes Ausgehverhalten denken. Dann kann man auch gleich für die EC Karten Zahlung ne Servicegebühr aufschlagen, weil dort pro Umsatz ja ebenfalls was abgeführt werden muss. Tut aber auch keiner.

 

Ich hatte viele Kunden die sich an der Kasse über die Servicegebühr beschwert haben. Die sehen es im digitalen Zeitalter nicht ein, einen Euro mehr online als am Ticketschalter zu bezahlen, wenn sie uns auch noch Arbeit damit abnehmen.

 

Vollkommen richtig.

Wir haben kein Onlineverkauf - denke auch, dass dies nicht nötig ist. Aber wenn, dann würde wir keine Gebühren auf die Karte umlegen. Weil ich selbst - wenn ich der Kunde wäre - nicht für gut heißen würde.

EC Karten Zahlung bieten wir natürlich an - obgleich ich so gut wie nie mit Karte zahle. ?

Geschrieben

Preisparität ist Bedingung, nicht nice to have. Niemand versteht, dass er extra zahlen soll, wenn er dir Arbeit abnimmt.

Kenn das Problem am Wochenende, wenn regelmäßig bei uns die Kassen zusammenbrechen. Ich würde gern die Schlange entlanggehen und den leuten sagen, hey, wenn ihr noch pünktlich in den Film wollt, ihr könnt euch auch in 30 sek Handykarten holen! Ist halt seltsam, wenn das 10% extra kostet.

Die 10% gehören auf den Prüfstand. Das ist der Höchstsatz an VVK-Gebühr, der der Abrechnugspflicht entzogen werden KANN. Das wurde seinerzeit mit dem VDF so ausgedealt und hat sich bis jetzt gehalten. Dass Kinoheld da ein veritables Businessmodell gewittert hat, auf den Maximalsatz gegangen ist und die Gebühr komplett in die eigene Tasche steckt, war sehr schlau.

Für Kleinstkinos mag das attraktiv sein. Wenn man selbst nicht die Ressourcen hat, eigenes Webticketing anzubieten, und sich über das Jahr die Zahl der Onlinetickets im 4-stelligen Bereich bewegen, dann ist das eine attraktive Lösung. 

Für gewerbliche Kinos mittlerer Größe finde ich das einen ziemlichen Rip-Off. Da zahlst du schnell mal 10...20k Euro im Jahr für... was nochmal? Ein generischer Onlineshop, der einmal an Dein Kassensystem und deine HP angebunden wurde. OK, einmalige Einrichtungskosten. Dazu kommt dann noch das Inkasso, E-Payment handling und ein bisschen Kundensupport. Beeindruckt mich jetzt nicht so.

Was sind denn die Konditionen von Cinetixx, das klingt ja ganz vernünftig?

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb schallundrausch:

 Für Kleinstkinos mag das attraktiv sein. Wenn man selbst nicht die Ressourcen hat, eigenes Webticketing anzubieten, und sich über das Jahr die Zahl der Onlinetickets im 4-stelligen Bereich bewegen, dann ist das eine attraktive Lösung. 

 Für gewerbliche Kinos mittlerer Größe finde ich das einen ziemlichen Rip-Off. Da zahlst du schnell mal 10...20k Euro im Jahr für... was nochmal? Ein generischer Onlineshop, der einmal an Dein Kassensystem und deine HP angebunden wurde. OK, einmalige Einrichtungskosten. Dazu kommt dann noch das Inkasso, E-Payment handling und ein bisschen Kundensupport. Beeindruckt mich jetzt nicht so.

Was sind denn die Konditionen von Cinetixx, das klingt ja ganz vernünftig?

 

Für Kleinere ist das sehr attraktiv. Und ich glaube kaum ein Mittelständler wird sich ernsthaft das Inkasso, die ganzen Zahlungsdienstleister und den ganzen technischen Hintergrund an die Backe hängen. Alleine jederzeit sicherzustellen, dass die Webseite, Daten und Schnittstellen aktuell und sicher sind, ist etwas, was eigentlich kein Kino mittlerer Größe wirtschaftlich alleine leisten kann. Auch dann ist das attraktiv, gerade da bei der Mehrheit der Häuser die tatsächlich entstehenden Mehrkosten auf die Kunden umgelegt werden.  

 

Und was bedeutet den Preisparität im Grunde? Das der Bertreiber die Preise für alle anhebt um dann damit zu werben, dass niemand mehr zahlt... Mag wirtschaftlich und psychologisch interessant sein - fairer ist das nicht. 

 

Wir geben den 10% Aufschlag von Kinoheld an die Kunden weiter, haben unsere Preise aber auch am unteren Minimum kalkuliert - das ist ok. Gutscheine verkaufen wir zum Nennwert und tragen die Gebühr selbst. Da verstehe ich nicht, dass es Kino gibt, die einem Käufer für einen 50€ Gutschein 55€ bezahlen lassen.   

 

  • 9 Monate später...
Geschrieben

Ich wärme diesen Thread einmal auf, weil ein Thema bisher nicht diskutiert wurde:

Seit 2018 gilt ein EU weites Verbot von Gebühren für Zahlungsmittel, siehe z. B. 

https://www.it-recht-kanzlei.de/verbot-extra-kosten-kartenzahlungen.html#abschnitt_6

 

Wir wurden kürzlich von einem Kunden dafür kritisiert, dass beim Onlinekauf über Kinoheld die erhobenen Gebühren gegen dieses Gesetz verstoßen würde. 

 

Ich halte das für schwierig: Im Falle Kinoheld sind alle Zahlungsmittel gleich teuer, daher würde dort wahrscheinlich eine Argumentation zur Anwendung kommen, wonach die 10% Aufpreis als Gebühr für wasweisichwas gelten, aber eben keine Zahlungsgebühren sind. Bei Cinetixx wäre das etwas kniffliger, weil dort die Zahlung via Kundenkarte kostenlos ist und durchaus zwischen den Zahlungsmitteln unterschieden wird. 

Trotzdem kann man die Frage stellen, ob die Praxis von kinoheld rechtens ist, weil zunächst nicht der volle Kaufpreis angezeigt wird. Man kennt das aus der Diskussion um Flugpreise: Dort haben genügend Gerichtsurteile mittlerweile klargestellt, dass der beworbene Ticketpreis nicht im weiteren Verkaufsprozess durch verpflichtende Gebühren erhöht werden darf. 

 

Im Grunde könnte man diesen Hintergrund auch als Argument für eine Preisparität sehen - wobei im Fall von Kinoheld dann immernoch das Problem der anfallenden und ausgewiesenen Zwangsgebühren besteht - aber immerhin wäre man imho als Betreiber weniger angreifbar, wenn der Preis überall gleich ist.

Geschrieben

Ist doch aber eher das Problem von Kinoheld und nicht vom Kinobetreiber.

 

In den AGBs wird Kinoheld als Onlineshop Betreiber genannt. Sie kaufen Dir die Karte ab und verlangen eine VVK Gebühr, ist auch eine ganz normale Praxis bei Konzertkarten oder ähnliches. 

 

Würde dem recht entspannt entgegensehen falls mal etwas von einem Anwalt oder Kunden kommen sollte. 

 

Was cinetixx betrifft, sie verlangen für die anderen Zahlungsweisen ja nicht mehr, sondern für die Kundenkarte weniger und genau das ist nicht verboten. Da waren unsere Politiker nur wieder nicht schlau genug, als sie das Gesetz durchgewunken haben. 

Geschrieben (bearbeitet)

Sehe ich genauso. Solange wie wir einen gültigen Dienstleistungsvertrag mit Kinoheld haben, werden wir auch nichts ändern. Zumal wir noch nie Probleme bezüglich der 10% hatten.

 

Es ist den Kunden eben freigestellt, die Karten zu kaufen, gerade weil wir auch telefonisch und per Mail Reservierungen annehmen.

Bearbeitet von pesinecki (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke auch, solange das als VVK-Gebühr deklariert wird (der Zeitpunkt der Anzeige/Inkludierung ist unabhängig davon in der Tat klärungsrelevant) und nicht als Abwicklungsgebühr für ein Zahlungsmittel, dürfte das kein Problem sein. Und euren Kunden gegenüber würde ich argumentieren, dass nicht Ihr diese Gebühr erhebt, sondern Kinoheld als Vorverkaufsagentur.

 

Das Interesse, den Zahlungsvorgang diesbezüglich unbedenklich zu strukturieren sollte bei Kinoheld mal besser vorhanden sein.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.