Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo 
hat jemand einen "Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet" Trailer / Hinweis ? 

Mir schwebt etwas in Richtung "bleibt fair" oder "mit dem Concession Kauf unterstützt ihr das Kino" vor. 
Irgendwie habe ich noch nicht die zündende Idee. 
Mir geht es irgendwie auch nicht um das Verbot, sondern mehr um das Verständnis wie wichtig uns diese Zusatzeinnahme ist. 

Würde mich über Anregungen freuen 


 

Geschrieben (bearbeitet)

Auf jeden Fall darf das nicht wie ein Verbot oder eine Vorschrift ala "Raubkopierer" aussehen, sowas kommt immer negativ bei den Kunden an.

 

Würde es auch eher so in der Art: "Wir bieten eine Vielzahl an Getränken und Knabberein (zu fairen Preisen) an, besuchen Sie doch mal unsere Concessiontheke und überzeugen Sie sich selbst"

Bearbeitet von ChrisL (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Seht das locker, Freunde. Wenn eine sichtbar vom Leben bestrafte Person bescheiden auftritt und Du bemerkst, dass sie ein Getränk schmuggelt, lass es geschehen. Es gibt schon genug Verbote, und Dir tuts nicht weh !

Geschrieben (bearbeitet)

"mit dem Concession Kauf unterstützt ihr das Kino" vor. 

 

Gut. Als vorsichtige, leise (!) Einblendung sensibilisiert dies durchaus das Bewusstsein zur brüchigen Ertragsart der kämpfenden Kleinbetriebe, erinnert an Respekt.

 

Bitte einführen.

Bearbeitet von cinerama (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb preston sturges:

Würde es sein lassen ... was soll das denn auch bringen? Jeder weiß, dass sich das nicht gehört und wer was reinschmuggeln will, tut es auch so. Ist denn dieses Problem so groß bei Euch?

Ich habe das Gefühl dass da kein Unrechtsbewusstsein ist.
Ich hole halt im Restaurant auch nicht meinen Champagner Piccolo raus, weil es den nicht auf der Karte gibt. Ich trink dann halt was anderes. 
Die jungen Gäste kennen Taschenkontrollen aus größeren Kinos, die sind aber nicht MEIN Problem

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Rabust:

Seht das locker, Freunde. Wenn eine sichtbar vom Leben bestrafte Person bescheiden auftritt und Du bemerkst, dass sie ein Getränk schmuggelt, lass es geschehen. Es gibt schon genug Verbote, und Dir tuts nicht weh ! 

sichtbar bestraft ist davon keiner und die die es sind, kaufen ein und geben auch noch Trinkgeld

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Wir hatten tatsächlich mal ne Anfrage per Email, ob man bei uns selbst mitgebrachtes Essen zu sich nehmen darf. Wenn ich mich recht erinnere ging es da um Pizza...

Unsere anfängliche Irritiertheit über diese Dreistigkeit nahm allerdings deutlich ab, nachdem die anfragende Person erklärte, vor dem konkret geplanten Kinobesuch keine Zeit mehr zum Essen zu haben, und ggfs. vor dem Film noch bei uns im Foyer was Mitgebrachtes zu Ende essen zu beabsichtigen.

 

- Carsten

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.