Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Den nicht längeren PE lass ich mir gerne ankreiden, aber den Rest ganz sicher nicht.

Bevor die Zugentlastung nachgibt, reißt eher das Kabel.

Die linke Lötstelle ist noch original mit der Ader die ursprünglich dran war.

Da ist die Ader sogar noch in die Öse gehäkelt und verlötet.

Lüsterklemmen sind definitiv zulässig und nur in Verteilungen nicht zugelassen.

Man kann auch einfach mal die Kirche im Dorf lassen.

Haarsträubend finde ich schon reichlich frech ehrlich gesagt.

Der Elektrotechnische Ignorant toppt aber alles.

Und ja, jetzt habe ich schlechte Laune.

 

 

Geschrieben

Zitat Elektropraktiker.de:

 

“In Verbindungsdosen (Abzweigdosen) können sowohl Verbindungsklemmen als auch Leuchtenanschlussklemmen verwendet werden. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich um Schraub- oder Steckklemmen handelt.“

 

Also selbst an diesen kritischen Stellen sind LK zulässig.

Mal so ganz nebenbei, die meisten Herdanschlussdosen sind VDE Konform und haben Lüsterklemmen im Inneren.

 

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Ernst Wiegand:

Meine Meinung:

 

Nur Original ist legal .... (so handhabe ich es jedenfalls -die Projektionslampe ist übrigens baugleich mit dem Minox-Projektor "Taube")

 

Ernst

Bei der originalen Verkabelung gab es weder Zugentlastungen noch einen Schutzleiter ?

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb makrofotografie:

Herdanschlussdosen sind VDE Konform und haben Lüsterklemmen

 

Die "Lüsterklemmen" in Herdanschlussdosen sind massiver. Es geht mir auch gar nicht um die Lüsterklemmen an sich, sondern Deine etwas wilde, "fliegende" Verdrahtung. Es geht mir gar nicht darum, Deine Arbeit schlechtzureden. Aber als "elektrotechnisch unterwiesene Fachkraft" ist es meine Pflicht, darauf hinzuweisen, was nicht ganz so korrekt aufgebaut ist. Schließlich könnte auch jemand auf die Idee kommen, das ganze nachzubauen. Und der hat dann vielleicht nicht soviel Sachkenntnis wie Du und ist der Meinung, das ist alles so richtig.

Geschrieben

Beim Original hat der Hersteller die Haftung. Ein Metallgehäuse ohne Schutzleiter deutet eben auf ein seehr altes Gerät hin. Das gab es damals noch nicht. Das man ihn eingeführt hat, hat nichts mit überflüssigem Luxus zu tun. Ein alter Dipl-Ing. sagte mir mal: "Jede technische Regel wurde mit Blut geschrieben!"

 

Wenn Du in das Gerät eingreifst (Kabel änderst) hast Du die Haftung.

Geschrieben

Ach, ich glaube das aus der Lampe transplantierte Netzteil ist hier vermutlich fast am waghalsigsten aufgebaut, und hatte im Original vermutlich keine Sicherung... 

 

Ja, bei mir hätte es dank einiger schmerzhafter Erfahrungen auch anders ausgesehen, aber ich finde dann praxisnahe Hinweise doch angemessener als "haarsträubend" und "ignorant" oder vermeintliche Standards hervorzukramen. 

 

In Foren kommt sowas halt immer doppelt schnell falsch rüber. 

 

Mich habe neulich ein Duxkino 68 mit viel Aufwand auf LED umgerüstet, diesmal so, dass es mir nicht peinlich war, wie. Das Ding macht jetzt bei Tageslicht problemlos 1m Bilddiagonale. 

 

Der Dux-Trafo (verkauft bis in die 80er!) ist abenteuerlichst. Und das bei einem Kinderspielzeug. Keine Zugentlastung, keine Sicherung, null Luft im brüchigen, viel zu warm werdenden Plastik-Gehäuse. Meiner war nach einmal runterfallen durchgeschlagen und es lagen 230 VAC am 3.7V Spitzkopfbirnchen... 

Geschrieben (bearbeitet)

Dieser von "Makrofotografie" umgebaute Projektor und viele ähnliche Modelle werden auch heute noch von zig-hunderten im Originalzustand betrieben. Da ist das von Thomas  umgebaute Gerät vielleicht nicht 200% VDE-Konform aber immer noch weit, weit besser als in Originalzustand.

Bei solchen Projektoren brauchte man nicht auf den "Stromschlag" zu warten, man verbrannte sich schon die Hände an der Abdeckung der heißen Originalbirne. Und das Ding war eigentlich auch immer als Kinderspielzeug gedacht. (aus den 50ern / 60ern / aus einer anderen Zeit) Außerdem, wir waren damals noch "andere Kerle" !!!!

 

Ich bin sicher, Thomas wird ALLE eure gutgemeinten Verbesserungsvorschläge beherzigen, bevor er den Projektor einem 5jährigen als Vorführer überläßt. Ich für meinen Teil habe so einen Projektor bis zum Verkauf vor 3 Jahren im Originalzustand betrieben. Angefangen als 9jähriger. Naja, NO RISK - NO FUN

Und der Käufer denkt warscheinlich heute ebenfalls noch immer so und betreibt ihn unverändert weiter. Ob sich der Käufer meines Gerätes damit schon umgebracht hat, ist mir bisher allerdings nicht bekannt geworden. Ich denke Betreiber von Uraltgeräten sind "gewisse Sicherheitsmängel" sehr wohl bekannt und verhalten sich entsprechend vorsichtig.

Ich denke der Umbau-Bericht hier ist unglücklicherweise irgendwie aus dem Ruder gelaufen. Anstatt Thomas zu helfen seinen Uraltprojektor einfach und preisgünstig auf Sicherheitsstandard 2019 zu bekommen gab es harsche Kritik, die er natürlich nicht akzeptieren konnte. Also gebt ihm lieber praktische Tips wie er das Ding problemlos sicherheitstechnisch auf den Stand 2019 bringt, anstatt die nicht von der Hand zu weisenden Verbesserungen zu negieren.

 

Thomas - viel Spaß mit den alten Ozaphan Filmen

Schönen Vatertag und

Grüße

 

 

 

Bearbeitet von ReelToReel (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Huhuhu , 

ich bin ja gar nicht so mit Elektrik verbandelt aber müsste nicht der FI Schutzschalter rausspringen bei Problemen?.

Bei mir ist die ganze Wohnung FI gesichert und es gibt einen transportablen FI Stecker den man auch wo anders nutzen kann.

Gruß

Stefan

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.