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Geschrieben

Ich habe mich gerade mal wegen der Neuverfilmung KÖNIG DER LÖWEN in den Kinos der Kölner Innenstadt umgeschaut.

Da gibts (selbst in der Abendvorstellung heute am Sonntag) enorme Preisunterschiede, selbst in der 2D Version,

von 14,50 Euro in der ASTOR-Filmlounge runter bis nur 5,50 Euro im REX AM RING. Und das in der Startwoche.

 

Frage: Gibts nicht (wie früher) vom Verleih festgesetzte Mindesteintrittspreise ? Zumindest in

der Erstaufführung in den Städten ?

 

 

Geschrieben

Es gab noch nie festgesetzte mindesteintrittspreise, das dürfen die verleihe auch gar nicht. 

Es gibt nur eine mindestabgabe pro verkaufter Karte, was du daraus machst ist dein Problem. 

Geschrieben

Nun zumindest bis Ende der 70er gab es vom Kino unterschriebene Verleihverträge, in denen sehr wohl die Eintrittspreise genau (und für alle Sitzplatzkategorien) festgelegt waren. Muss ja auch zur Leihmietenabrechnung die Grundlage sein, oder ?

Geschrieben (bearbeitet)

Das darf heute aus handels- und kartellrechtlichen Gründen nicht mehr sein. Jeder Kaufmann darf/muß seinen Preis im Rahmen lauteren Wettbewerbs frei kalkulieren. 

Sehr wohl heißt es in den Verleihverträgen, dass eine zur Abrechnung festgelegte Mindesteintrittspreissumme von X ( bis 2001 5 Mark, ab 2002 dann 5 Euro)nicht unterschritten werden darf. Zumindest für die % Abrechnung. Bei bestimmten Filmen können auch sehr direkt bestimmte Mindestabrechnungswerte im Vertrag genannt sein, die dann ggü der Filmvertriebsfirma angesetzt werden müssen.

Sind das z.B. 3,78 Euro pro verkaufter Karte, dann bleibt es Dir ja unbenommen, die Karte für 4,50 Euro zu verkaufen, und davon den Filmvertrieb mit 3,78, die FFA mit 0,12 und die Gema mit 0,05 zu bedienen, da ist noch ein kleiner Gewinn drin. Ob das schon im unlauteren Wettbewerbsbereich wäre, da ja noch weitere Kosten zu berücksichtigen sind, weiß ich nicht.

Genauso kannst Du versuchen, sie für 20 Euro zu verkaufen. Was dem Filmvertrieb besser gefällt ist mir da nicht klar. Wenige, teure Karten. Oder sehr viele, billige.

Auf den Endkundenpreis darf der Verleih jedoch keinen Einfluß nehmen.

 

Bearbeitet von stefan2 (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb stefan2:

Genauso kannst Du versuchen, sie für 20 Euro zu verkaufen. Was dem Filmvertrieb besser gefällt ist mir da nicht klar. Wenige, teure Karten. Oder sehr viele, billige.

Auf den Endkundenpreis darf der Verleih jedoch keinen Einfluß nehmen.

 

Wobei die schönen hohen Eintrittspreise der Luxussäle etc. natürlich nicht so mit den Verleihern abgerechnet werden - da werden selbstverständlich vorher die inkludierten Getränke, der Am-Platz-Service etc. rausgerechnet.

Geschrieben

Koppelgeschäfte müssen nach wie vor komplett mit dem Verleih abgerechnet werden.
D.h. ist das Getränk/Ware im Eintrittspreis includiert ist es Bestandteil der Verleihabrechnung.
Verhält sich ähnlich wie die 3D Brille mit der Ausnahme das bis 1 EUR Verkaufspreis dieser nicht mit abgerechnet werden muss.

 

 

Geschrieben

Das mit dem Abrechnen der Luxusaufschläge habe ich anders, kreativ, erlebt. Abgerechnet wird ein Basispreis... aber es mag ja verschiedene Modelle geben.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb HAPAHE:

Koppelgeschäfte müssen nach wie vor komplett mit dem Verleih abgerechnet werden.
D.h. ist das Getränk/Ware im Eintrittspreis includiert ist es Bestandteil der Verleihabrechnung.
Verhält sich ähnlich wie die 3D Brille mit der Ausnahme das bis 1 EUR Verkaufspreis dieser nicht mit abgerechnet werden muss.

 

Das habe ich von Disponenten aber anders gehört (die mir sagen, dass sie an einer Karte bei uns mehr verdienen als an einer im Luxus-Saal) ...

Ansonsten kann man mit dem Verleih erst mal alles vereinbaren. Wir haben auch schon Karten für Film & anschließendes Konzert verkauft und den Verleihanteil nur basierend auf einem Anteil des Eintrittspreises abgerechnet - natürlich immer vorher so mit dem Verleih abgesprochen.

Geschrieben

macplanet:

es is nur schwer zu verstehen, wenn ein "Luxus-Saal" weniger von der Eintrittskarte abgibt, als ein "normales" Kino... Schließlich wird ca. 50% des Kartenpreises genommen.

Wenn z.B. auch im Internet, die Eintrittskarte für 15 Euro verkauft wird, erhält der Verleih 50% mithin eben 7,50 Euro. Wenn ich dagegen nur 9 Euro von unseren Kunden nehme, dann bekommt der Verleih eben nur 4,50 Euro.

Die Karte für 15 zu verkaufen und und hinterher sagen, ja es is ja nur 7 Euro für die Karte, der Rest ist für sonstwas ist nicht konform mit den Abrechnungsrichtlinien. Insofern verstehe ich diese Aussage nicht(?)

Geschrieben
Am 22.7.2019 um 00:21 schrieb HAPAHE:

Koppelgeschäfte müssen nach wie vor komplett mit dem Verleih abgerechnet werden.
D.h. ist das Getränk/Ware im Eintrittspreis includiert ist es Bestandteil der Verleihabrechnung.
Verhält sich ähnlich wie die 3D Brille mit der Ausnahme das bis 1 EUR Verkaufspreis dieser nicht mit abgerechnet werden muss.

 

 

Vollkommen richtig.

Es ist aber durchaus üblich und möglich, VORHER mit derm Verleih etwas anderes abzusprechen. Z.B. kann man bei einem Filmfrühstück durchaus ein Kombi Ticket verkaufen und Kaffee und Brötchen nicht mit dem Verleih teilen. Wichtig ist, das VORHER schriftlich festzuhalten.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb UlliTD:

macplanet:

es is nur schwer zu verstehen, wenn ein "Luxus-Saal" weniger von der Eintrittskarte abgibt, als ein "normales" Kino... Schließlich wird ca. 50% des Kartenpreises genommen.

Wenn z.B. auch im Internet, die Eintrittskarte für 15 Euro verkauft wird, erhält der Verleih 50% mithin eben 7,50 Euro. Wenn ich dagegen nur 9 Euro von unseren Kunden nehme, dann bekommt der Verleih eben nur 4,50 Euro.

Die Karte für 15 zu verkaufen und und hinterher sagen, ja es is ja nur 7 Euro für die Karte, der Rest ist für sonstwas ist nicht konform mit den Abrechnungsrichtlinien. Insofern verstehe ich diese Aussage nicht(?)

 

Was ist darin nicht zu verstehen?

Zumindest bei einigen Luxuskinos werden die 15 EUR halt nicht mit dem Verleih abgerechnet, sondern vorher ein Anteil für Verzehr, Am-Platz-Servicegebühr etc. abgezogen.

Das ist ja auch überhaupt kein Problem - ich unterstelle doch niemandem, dass er hier unsauber arbeitet. Aber es ist halt das Geschäftsmodell dieser Kinos ...

Geschrieben

Ich "verstehe" es deswegen nicht, weil es gängige Abrechnungspraxis ist, dass der Preis gegenüber dem Verleih abgerechnet werden muss, der auf dem Ticket steht.

UND Aufschläge wie Garderobe  und alles andere müssen mitabgerechnet werden, sobald sie Pauschal bei jedem entstehen, ob's nun auf der Karte steht, oder nicht.

Und in allen AGBen oder dem Abrechnungsleitfaden ist es so beschrieben.  Oder ich liege seit ich Kino mache daneben...

 

Und ich als verleih würde nicht darauf verzichten nur weil mir ein Kino sagt, ja da sind aber noch andere Sachen im Preis drinn....

 

Für einzelne Veranstaltungen kann ich das gut nachvollziehen, da dann ja meist der Film auch schon älter sein dürfte, aber dass für z.B. König der Löwen statt der 17 € die der Kunde zahlt, nur 10 € abgerechnet werden mit dem Verleih weil der Begrüßungssekt so teuer ist... kann ich mir weniger vorstellen.

Geschrieben

Disney hat bei uns mal vor 2 Jahren einen Aufstand wegen versehentlich im Ticketpreis enthaltener 3D-Brillen gemacht. Das waren zwar insgesamt nur 34 Brillen, aber die haben bis aufs Blut gekämpft von uns die Differenz gefordert und letztlich erhalten. Also kann ich mir das auch nur so vorstellen, dass das mit den Verleihern im Vorfeld geklärt werden muss.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb UlliTD:

Für einzelne Veranstaltungen kann ich das gut nachvollziehen, da dann ja meist der Film auch schon älter sein dürfte, aber dass für z.B. König der Löwen statt der 17 € die der Kunde zahlt, nur 10 € abgerechnet werden mit dem Verleih weil der Begrüßungssekt so teuer ist... kann ich mir weniger vorstellen.

 

Dann frag doch mal einen Disponenten ...

Und: Quod licet Iovi, non licet bovi. Nur weil Du oder ich mit unseren paar Besuchern so was nicht machen dürften, dürfen es andere halt doch.

Geschrieben

Jaaaaa. ich hab auch mal Latein gehabt....
 

Ich vertraue aber auf kartellrechtliche  Voraussetzungen:

Was für jeden "Hund" gilt, gilt auch für den Jupiter.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb UlliTD:

Ich vertraue aber auf kartellrechtliche  Voraussetzungen:

Was für jeden "Hund" gilt, gilt auch für den Jupiter.

 

Das hat doch nichts mit Kartellrecht zu tun. Du hast eine allgemeine Vereinbarung und kannst mit Deinem Vertragspartner beliebige abweichende Regelungen absprechen. Und da sind die Spielräume für jemand, der eine Million Karten im Jahr umsetzt natürlich größer als bei einem mit 50.000 Karten.

Geschrieben

Soweit ich aus einem Gespräch mit einem "sehr großen" mitbekommen habe, leiden die genauso unter den Verleihbedingungen wie wir "kleinen". Alles andere wäre aus meiner Sicht auch nicht haltbar.

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