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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb BALU:

Moin

darf man mit einer DVD Open Air machen,

wenn man keinen Eintritt nimmt.?

 

 

Nutzung einer DVD oder BD, egal ob OpenAir oder "normal" im Kino ist immer Entscheidung des Verleihs und hat mit Eintritt oder ohne Eintritt, zumindest meines Wissens nach, nichts zu tun.

Geschrieben (bearbeitet)

Richtig. Egal ob gegen Eintritt oder nicht, der Rechteinhaber/Verleih entscheidet über eine öffentliche Vorführung. Viele Verleiher erlauben das auch von einer DVD oder Bluray, die Konditionen sind, von einer ggfs. etwas geringeren Mindestgarantie abgesehen aber typisch die gleichen wie beim öffentlichen 35mm oder DCP Abspiel. Soweit ich weiss lehnt(e?) nur Universal die öffentliche Aufführung von DVD/Bluray kategorisch ab.

 

Die alternativen Rechte-Anbieter wie Bundesverband Jugend und Film, MPLC, kirchliche Medienzentren, etc. haben in der Regel keine Rechte für OpenAir.

 

- Carsten

 

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
Am 24.8.2019 um 19:40 schrieb carstenk:

Die alternativen Rechte-Anbieter wie Bundesverband Jugend und Film, MPLC, kirchliche Medienzentren, etc. haben in der Regel keine Rechte für OpenAir.

 

Sie haben insbesondere in der Regel kein Recht, eine gewerbliche Vorstellung zu lizensieren - und die ist ein Open Air auch ohne Eintritt meistens durchaus (auch wenn nur über Getränke etc. Geld verdient wird). Oft ist z.B. auch explizit ausgeschlossen, dass die Veranstaltung beworben werden darf.

 

Das hindert MPLC & Co aber überhaupt nicht daran, Kinobetreibern Geld abzunehmen für Rechte, die keiner Überprüfung Stand halten, gern auch für irgendwelche völlig untauglichen Schirmlizenzen, die das Kino mit einem Bein in den Knast (aber Geld in die Kasse von MPLC) bringen.

Geschrieben

MPLC listet doch seine Vertragspartner auf für die Bewilligung "nichtkommerzieller"Aufführungen. Wenn so nicht vereinbart, wäre dies ja....

Manchmal liegen die Rechte halt verstreut oder verteilt, nochmals unterteilt in Kino- und Videorechte, nationale und internationale, gewerbliche und nicht gewerbliche Rechte. Das kann sich auch über Nacht verschieben.

Aber selbst bei nichtverschuldeter Annahme von "gesto..enem" Gut ist der letzte Nutzniesser (Kino) haftbar, egal ob die Veranstaltung kommerziell oder nichtkommerziell war oder ob  kein einziger Cent damit eingenommen oder gespendet wurde.

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