Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe einen alten Cinemeccanica Spulenturm restauriert.

Spulenturm läuft soweit einwandfrei. Eine Sache ist jedoch für meine alten Kopien nicht optimal!

Leider besitzt die Steuerung keine Geschwindigkeitsregelung. Das ist ärgerlich, da beim zurückspulen keine Möglichkeit besteht die Geschwindigkeit herunter zu regeln.

 

Hat jemand eine Idee wie dieses geschehen kann, bzw. ob eventuell eine Geschwindigkeitsregelung eingebaut werden kann?

Besteht eventuell die möglichkeit das auf der Steuerplatine zu regeln, bzw. dort die Geschwindigkeit generell herunter zu stellen?

 

Ich kenne noch die Steuerung mit einem Schieberegler zur Geschwindigkeitsregelung ......was bei meinem jedoch fehlt.

 

Es handelt sich um den Spulenturm, der drehbar ist und von 2 Seiten bespielt werden kann!

 

Für jegliche Tips bin ich froh und dankbar.

 

Gruß

Achim

Geschrieben

Versuch mal eine umschaltbare Induktivität wie bei den Deckenventilatoren. Phasenanschnittsteuerungen sind nur bedingt tauglich. Oder baue ie Rückspuleinrichtung auf Gleichstrommotor bzw. Bürstenläufer um und nimm einen Sparstelltrafo zur Regelung.

Jens

Geschrieben

Schieberegler ist die neuere Version. Kann man da nicht mit einem Frequenzumrichter dran? Das ist ja ein normaler Drehstrommotor.

 

Im Originalzustand bei richtiger Wartung und richtiger mechanischer Einstellung (Abwickelfriktion mit Dämpfungsglied und gewichtsabhängige Aufwickelfriktion) im Wiedergabebetrieb bedenkenlos einsetzbar, beim umrollen Filmmörder!

Geschrieben

Ist ein 1 Phasen Asynchronmotor bei den mit bekannten Versionen, die lassen sich nur bedingt mit Umrichter steuern. Die mußt du dann auf 3 Phasenmotor umbauen. Auch kein problem, gibt es günstig in der Bucht. Der Nachteil von den 3 Phasenmotoren und Umrichtern ist nur die Bremsfunktion. Das heißt, reduzierst du die Geschwindigkeit, dann wird dein Aufwickelmotor gebremst, folgt der Frequenzreduzierung. Dein Film hängt zuglos durch. Bei den Gleichstrommotoren oder Bürstenläufern (Bohrmaschine z.B) läuft die Aufwickelspule aus, durch die Masse des aufgewickelten Films kannst du die Geschwindigkeit reduzieren, ohne das der Film durchhängt.

Daher würde ich immer einen Gleichstrommotor oder Wechselstrombürstenläufer für so etwas einsetzen.

Jens

Geschrieben

Gute Frage, vermutlich je nach Ausführung dann 1 oder Dreiphasig. Ich kenne die 1 Phasige Version. Wenn 3 Phasig, dann ist der FRU zwar kein Problem, die Regeleigenschaften bleiben aber wie oben beschrieben.

Jens

Geschrieben

Unser Cine*-turm hat einen auch einen Drehstromanschluss und auch einen Drehstrommotor mit einer Anlass-Schaltung mit Vorwiderständen. Hat meist halbwegs gut funktioniert. Wir haben dann später einen anderen eingesetzt, sonst wäre ich wahrscheinlich auch auf Umbau-Ideen gekommen.

Geschrieben

Bin leider nicht der grosse Techniker, aber könnten die Motorgeschwindigkeit nicht auf der Steuerplatine begrenzt werden. Also die Motorgeschwindigkeit beim Umspulen herunter gesetzt werden?

 

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.