Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb chrisdae:

Hat irgendjemand irgendwas erreicht? 

 

Was hätte jemand erreichen sollen?

Arbeitet jemand anders als so, dass das Kinoticket mit ausgewiesener Steuer sein eigener Beleg ist und für Süßkram halt ein Bon gedruckt wird?

Geschrieben

Ich glaube auch nicht, dass sich von gesetzlicher Seite da bisher etwas geändert hat, aber ich habe immer mal wieder festgestellt, dass das nicht so umgesetzt wird, wie der Gesetzgeber es sich wünscht.

 

Ich achte nicht bei jedem Einkauf darauf, aber grad gestern ist es mir wieder aufgefallen. Ich war in einem Getränkemarkt einer zwar nicht bundesweit agierenden Kette aber doch schon mit einer stattlichen Anzahl an Filialen....

Bei der viel der Beleg nicht einfach so aus dem Drucker, sondern ich musste ihn anfordern. Ich habe - auch schon vor der Verpflichtung - eigentlich immer ganz gerne den Bon mitgenommen. Manchmal ist er nützlich, wenn man mal was vergleichen möchte oder so. Und wenn ich mal weiter drüber nachdenke, wird der Bon häufig nicht direkt ausgedruckt. Sogar bei einem bundesweit agierenden Supermarkt wird man zwar immer gefragt, aber auch da wird der Druck - wenn ich mich da richtig erinnere - nur auf Verlangen getätigt.
Anderen wiederum scheint es recht egal zu sein, wie oft die Rolle im Drucker getauscht werden muss. Da werden selbst für kleinste Einkäufe mit Karte Zettel von min. 50 cm Länge ausgedruckt... Die arme Kassenbedienkraft... Hat den ganzen Tag nix anderes zu tun, als die Rollen zu wechseln und den Papierkorb leeren von dem giftigen Thermopapier....

Interessieren würde mich, ob es schon Urteile gibt... Das Finanzamt wird ja nicht aufgehört haben mit Steuerprüfungen, ob es da schon vermehrt zu zivilem Ungehorsam gekommen ist!?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb macplanet:

Arbeitet jemand anders als so, dass das Kinoticket mit ausgewiesener Steuer sein eigener Beleg ist und für Süßkram halt ein Bon gedruckt wird?

 

 Elektronische Bereitstellung eines QR-Codes über eine Bildschirmanzeige am POS. Und auf Wunsch kann auch ein Bon gedruckt werden.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb UlliTD:

Ja, aber diesen QR-Code habe - ich jedenfalls - noch nirgendwo gesehen, dass der irgendwo sichtbar bereitgestellt wurde.

 

Du warst lange nicht mehr bei uns, Ulli 🙂

 

QRCode.jpg


 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb tomas katz:

Habt ihr einen Bondrucker für beide Kassen oder ist der zweite nicht im Bild?

 

Zwei POS, zwei Bondrucker, zwei EC-Cash Terminals und, wie im Bild zu sehen, zwei Anzeige Monitore. Gleiche Ausstattung an der weiteren Verkaufsstelle im hinteren Foyer.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb preston sturges:

Du warst lange nicht mehr bei uns, Ulli 🙂

*lol*, ja das stimmt wohl!;)

 

Aber ich spreche auch mehr von der "Alltagswelt", ich bin sicher, wenn man sich auf die Kinobranche beschränken würde, dass da ein deutlich höherer Prozentsatz der Kassen entsprechend ausgerüstet sind;)
Aber ich schau jetzt mal vermehrt an den div. Kassen dieser Welt, vielleicht hab' ich auch immer nur nicht genut aufgepasst;)

 

P.S.
Aber ich erinnere mich noch genau an das lecker Bierchen, dass ich netterweise mitbekommen habe!!!

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb preston sturges:

Zwei POS, zwei Bondrucker, zwei EC-Cash Terminals und, wie im Bild zu sehen, zwei Anzeige Monitore. Gleiche Ausstattung an der weiteren Verkaufsstelle im hinteren Foyer.

So eine Komplettausstattung klingt im ersten Anlauf natürlich übertrieben, z.B. den Drucker könnte man sich ja problemlos teilen....

Aber NEEEEEEEE
Bei dem Andrang der typischerweise an einer Kinokasse (weil alle wollen ja zeitgleich in die 20:00 Uhr Vorstellung) herrscht, würde da nur zusätzliche Verwirrung und Wartezeiten entstehen.
(Ich seh vor meinem geistigen Auge schon, wie die Kassenkraft den Bon mit seinem Vorgang vergleichen muss, weil hintereinander zwei Bons rausfallen...)
Ebenso die Bezahlterminals... Da entsteht doch nur Wartezeit, wenn grad ein anderer die benutzt....

(Sehe ich an einer unserer Apotheken. Die haben für ihre 4 Kassen tatsächlich nur ein mobiles Terminal. A) wird das ständig gesucht und die müssen durch den halben Laden rennen, um es zu holen und b) wenn es halt grad in Benutzung ist, muss man auch noch drauf warten....
In Apotheken sicher noch machbar, da kommen selten so viele Kunden auf einen Schlag, aber ...)

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb UlliTD:

Bei dem Andrang der typischerweise an einer Kinokasse (weil alle wollen ja zeitgleich in die 20:00 Uhr Vorstellung) herrscht, würde da nur zusätzliche Verwirrung und Wartezeiten entstehen.


Ganz genau … 

Geschrieben

Mich nervt seit der Bonpflicht, dass wir massenweise für die Katz drucken. Über 90 % der Kundenbelege landen im Müll.

Und das obwohl wir auch den QR Code anzeigen und nur bei EC-Zahlung drucken. Jedoch nimmt die EC-Zahlung immer mehr  zu und somit auch die Bondruckerei. Den Kundenbeleg kann ich ja noch nachvollziehen. Aber warum muss ich einen Händlerbeleg drucken und diesen 10 Jahre archivieren? Zusätzlich müssen wir das ganz auch noch elektronisch erfassen.

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb PrestigeNT:

Aber warum muss ich einen Händlerbeleg drucken und diesen 10 Jahre archivieren? 

 

Wenn Dein Kassenprogramm und das EC-Cash Gerät bidirektional kommunizieren und das Kassenprogramm diese Zahlungs-Informationen gemäß GoBD für die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gespeichert und jederzeit abrufbar hält, dann musst Du keine Händlerbelege aufbewahren.

  • Like 2
Geschrieben

Ist so ein Händlerbeleg notwendig? Ich hab sowas nie archiviert und das Finanzamt hat bei seiner Steuerprüfung auch überhaupt nicht danach gefragt. Der Kassenbericht enthält ja die Summe des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Und eigentlich interessiert das Finanzamt doch auch gar nicht, OB ich Geld bekommen habe, sondern nur, was ich wirklich verkauft habe....

 

(Ich weiß noch, die wollten mir damals anhand der Anzahl der Popcorntüten nen Strick drehen für viele Euro Steuernachzahlung. Da hab ich aber derart geschrieen und denen Tot und Teufel an den Kopf geworfen (nagut, nicht ganz so intensiv), aber ich habe klipp und Klar gemacht, dass ich eine solche Zählart nicht akzeptiere. Da wär ich in die zweite, dritte und vierte Instanz gegangen... Aber mit diesem Widerspruch haben sie wohl nicht gerechnet und das quasi sofort fallen lassen 😉

Geschrieben

Zähne zeigen und die Konsequenz aufzeigen hilft manchmal. Die erfahrung habe ich auch schon mit dem FA gemacht. Mit  Kompromissbereitschaft im Weiteren einigt man sich dann recht zügig.

Jens

Geschrieben

Jean schrieb in dem Beitrag von März 2020, dass sich das Finanzamt nochmals beraten möchte. Deshalb die Frage ob dabei etwas raus kam. 

 

Mit den Popcorntüten kann ich mir gut vorstellen. Deshalb gebe ich auch ungern bis gar nicht leere Tüten raus, für die die sich gerne eine große kaufen und dann umfüllen wollen. Aber wir verkaufen jetzt leere Tüten 😉 

 

Preston welches Kassensystem nutzt du denn? Das mit dem QR Code ist ja tatsächlich interessant. 

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb chrisdae:

Mit den Popcorntüten kann ich mir gut vorstellen. Deshalb gebe ich auch ungern bis gar nicht leere Tüten raus, für die die sich gerne eine große kaufen und dann umfüllen wollen. Aber wir verkaufen jetzt leere Tüten 😉 

 

Das mit den Popcorntüten ist doch totaler Schwachsinn. Wir verkaufen sehr oft Popcorn "to Go", Leute kommen einfach nur für Popcorn rein. Und da stülpen wir immer eine zweite Tüte für den Transport nach Hause drüber. Was will denn das Finanzamt dagegen sagen? Auch reißen hin und wieder in der Hektik mal Tüten beim befüllen. Auch Aktionen mit Feuerwehr zum Beispiel, die bekommen für die Jugendfeuerwehr leere Tüten mit Stempel, die dann verschenkt werden. Wenn die Kids dann damit kommen, werden diese Tüten dann kostenlos befüllt. Sponsoring.

  • Thumsbup 1
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb sir.tommes:

 

Das mit den Popcorntüten ist doch totaler Schwachsinn. Wir verkaufen sehr oft Popcorn "to Go", Leute kommen einfach nur für Popcorn rein. Und da stülpen wir immer eine zweite Tüte für den Transport nach Hause drüber. Was will denn das Finanzamt dagegen sagen? Auch reißen hin und wieder in der Hektik mal Tüten beim befüllen. Auch Aktionen mit Feuerwehr zum Beispiel, die bekommen für die Jugendfeuerwehr leere Tüten mit Stempel, die dann verschenkt werden. Wenn die Kids dann damit kommen, werden diese Tüten dann kostenlos befüllt. Sponsoring.

Wie du liest haben Sie es eben bei Ulli versucht. Bei mir wären Sie da aber falsch. Popcorn to go machen wir auch, wir nehmen dann die nächste größere füllen etwas weniger und kleben oder tackern die oben dann zu. Aber ja Schwund bei Tüten gibt es aus diversen Gründen, ganz klar. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb sir.tommes:

 

Das mit den Popcorntüten ist doch totaler Schwachsinn. 

 

Nach Tüten zu gehen, halte ich auch nicht für sehr sinnvoll. Man wird dann eher nach Deinem Mais, Zucker und Öleinkauf gehen und dann schauen, ob die Menge verkauftes Popcorn in einer glaubhaften Relation zum eingesetzten Rohstoff steht.

 

Geschrieben

Das ist ja auch mega schwierig. Wir haben 2 verschiedene Maschinen und die brauchen unterschiedlich viel Öl. Auch kommt es auf den Topf an, wir haben den mal erneuern müssen und der neue braucht viel weniger Öl. Dann wer hat welches Rezept, wie viele Körner gehen auf? Wie viele wird tatsächlich entsorgt wegen Überproduktion? Werden die Tüten komplett gefüllt usw. 

 

Das könnte tatsächlich sehr interessant werden. 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb chrisdae:

Jean schrieb in dem Beitrag von März 2020, dass sich das Finanzamt nochmals beraten möchte. Deshalb die Frage ob dabei etwas raus kam. 

...

 

Das Finanzamt hat mir Seitenweise begründet, weshalb es meinem Ersuchen auf Erlass nicht stattgeben kann. Ich habe zweimal Widerspruch eingelegt, vor allem in Bezug auf das kurzfristig hohen Besucheraufkommen kurz vor Filmstart und dem schwierigerem Handling bei wenigen Kassen. Keine Chance... Deutschland halt

 

 

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Jean:

 

Das Finanzamt hat mir Seitenweise begründet, weshalb es meinem Ersuchen auf Erlass nicht stattgeben kann. Ich habe zweimal Widerspruch eingelegt, vor allem in Bezug auf das kurzfristig hohen Besucheraufkommen kurz vor Filmstart und dem schwierigerem Handling bei wenigen Kassen. Keine Chance... Deutschland halt

 

 

Bei mir ebenso! Sind wir aber mal ehrlich, es stimmt und wir haben dafür eigentlich keine Zeit und die Gäste scheren sich einen Dreck um den Bon! Von denn 100 nehmen den 1,2 mit. 

Geschrieben
Am 4.2.2024 um 08:52 schrieb chrisdae:

Mit den Popcorntüten kann ich mir gut vorstellen. Deshalb gebe ich auch ungern bis gar nicht leere Tüten raus, für die die sich gerne eine große kaufen und dann umfüllen wollen. Aber wir verkaufen jetzt leere Tüten 😉 

Wir haben auch einen Button für leere Popcorntüten in der Kasse. Da wir auch für Gutscheine leere Tüten als Verpackung ausgeben. 

Ich habe es so gelernt, dass das FA anhand der eingekauften Menge von Popcorntüten, Mais, Öl und Zucker auf statistische Auffälligkeiten prüft und dann ggf. hinzuschätzt. Mais kann man sich ja auch ohne Rechnung beschaffen, bei der kriminellen Energie, die die Kinobetreiber immer an den Tag legen, harhar.

  • Like 1
Geschrieben
Am 4.2.2024 um 08:59 schrieb preston sturges:


Mars EDV und POS Hardware, die diese Möglichkeiten abbilden kann.

Ach, den lieben von Mars hatte ich mal bei mir als ich mir überlegt hatte, von einer eigenen Kasse zu nem zertifizierten Kassenhersteller zu wechseln. Zufällig wollte damals wer nen Gutschein kaufen, als er mir deren Kasse erklärte... Naja, er war da total perplex und völlig baf, auf welche Weise ich Gutscheine ausstellte 😉 Da hatte sich das Thema "zertifizierte Kasse" dann für mich auch erledigt;)

Geschrieben

Ach, naja, ansich ist "mein" Finanzamt schon recht umgänglich, damals, als es um die Frage 7 oder 19 für Popcorn ging habe ich das FA schriftlich aufgeklärt, dass ich 7 annehme und habe nie eine Antwort bekommen (= haben sie so akzeptiert) und da war nochmal was, woran ich mich aber jetzt nicht grad erinnere. War aber genauso.
Und die Popcorntüten...
Wie gesagt, nachdem ich mich beschwert habe, haben die das quasi sofort fallen gelassen. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, Popcornverkauf wirklich nachvollziehbar sicherzustellen. Zucker und Öl sind variabel mit jeder Pfanne. Mais wäre sicherlich besser nachvollziehbar, aber muss ja auch auf Tütengröße umgerechnet werden. Davon abzuziehen ist natürlich, was ich entsorgen musste, weil nicht mehr verkauft. Alles in allem... Wenn ich nicht grad einen 20 Kg Sack gekauft habe aber nur eine einzige mittlere Popcorn verkauft habe, dürfte das FA echt Schwierigkeiten haben, seine Meinung zu begründen.


Nebenbei:
Es kommt gar nicht so selten vor, dass Leute Popcorn-to-go wollen. Da stülpe ich immer eine zweite Tüte über die Erste.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.