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Geschrieben (bearbeitet)

Hat jemand von Euch schonmal Jugendliche (nach Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht) regelmäßig nach 20 Uhr und an Wochenenden aushilfsweise beschäftigt und dazu Austausch mit den Aufsichtsbehörden/Arbeitsschutzbehörden gehabt?

Offiziell gehört Kino ja nicht zu den ausnahmefähigen Betrieben, andererseits, 'Schausteller' und 'Gaststättengewerbe' - so weit ist man da mit Kino ja nicht weg, und, im Grunde sind die Jugendlichen in einem Kinobetrieb da grundsätzlich besser unter als in diesen Ausnahmebereichen (mir ist schon klar, dass diese Ausnahmen wohl mal gezielt für Familienbetriebe gemacht wurden, aber dieser Aspekt steht zumindest nicht mehr explizit im Jugendarbeitsschutzgesetz).

 

Wenn jemandem das Thema öffentlich zu heikel ist, gerne auch per PM...

 

- Carsten

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Minderjährige stelle ich mir generell schwierig vor, allein weil die Situation eintreten könnte, dass die bei einem FSK 18 Film mal Bild und Ton kontrollieren müssten... 

Geschrieben

Das könnte fallbedingt natürlich mal vorkommen, aber ob das als dauerhafter Ausschlussgrund gelten kann? Ließe sich ja zumindest formal auch regelhaft ausschließen - gerade die Einsteigeraushilfskräfte sollten eigentlich nicht selbst an den Reglern drehen.

 

- Carsten

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