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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
Am 13.5.2020 um 15:45 schrieb Jean:

Mal ne andere Frage:

Ich habe Ledersitze in meinen Kinosälen. Wenn ich die nach jeder Vorstellung desinfizieren soll, dann kann ich die wohl nach einem Monat wegschmeißen. Alkohol verträgt sich nicht sonderlich mit Leder. Wie wollt ihr das Problem lösen und wie zum Geier soll das bei Stoffsesseln gehen?

 

Ich habe jetzt in aktualisierten NRW Verordnungen etwas differenziertere Vorschläge zur Oberflächenreinigung gefunden (noch nichts kinospezifisches). Dort werden neben den speziellen alkoholbasierten Reinigern auch allgemein 'entfettende' Haushaltsreiniger empfohlen. Das dürfte also halb so wild werden mit nicht saugenden Oberflächen.

 

z.B.

'Alle Kontaktflächen wie Arbeitsflächen, Polster, Stühle, Tische, Speisekarten, Gewürzspender etc. sind nach je-

dem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen.'

 

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200515_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_ab_16.05.2020_0.pdf

 

 

Das ist auch gut so, was die üblichen Lieferanten gegenwärtig an Preisen für spezielle Oberflächendesinfektionsmittel ausrufen, da sollte man nicht dem ersten Impuls folgen und lieber zum gewohnten Haushaltsreiniger greifen.

 

Also nicht verrückt machen lassen, bekanntermaßen ist das Virus nicht sonderlich stabil.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

https://www.t-online.de/region/berlin/news/id_87905822/berlin-koepenick-53-jaehrige-frau-von-eigenem-pkw-ueberrollt-schwer-verletzt.html

 

'Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat weitere Lockerungen der Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie für Berlin in Aussicht gestellt. Als Beispiele nannte er am Dienstag die Versammlungsfreiheit, Gottesdienste sowie die Öffnung von Freiluftkinos oder Fitnessstudios. Hier seien bis Ende Mai oder Anfang Juni Änderungen angepeilt. Der Senat wolle bei seiner nächsten Sitzung am 26. Mai einen Fahrplan erarbeiten und diesen dann voraussichtlich bei einer Sondersitzung am 28. Mai beschließen. Ziel sei, die Lockerungen danach zügig umzusetzen.'

Geschrieben

Hm...

 

Die bei Disney buchbaren Filme bis zum möglichen Start am 23.07. von Mulan ist ja eher überschaubar....

 

ONWARD

BOHEMIAN RHAPSODY

JOJO RABBIT

BEAUTY AND THE BEAST

THE GREATEST SHOWMAN

VIER ZAUBERHAFTE SCHWESTERN

Geschrieben (bearbeitet)

bei den derzeitigen Auflagen vergeht einem echt das Kino aufmachen:

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Checkliste zur Wiedereröffnung
In den ersten Bundesländern dürfen die Kinos bereits wieder öffnen, aus anderen Bundesländern gibt es noch keinen konkreten Termin. In unserer Übersicht finden Sie den aktuellen Stand der Wiedereröffnungstermine und soweit schon vorhanden den Link zu den entsprechenden Landesverordnungen.

Da die bisherigen Öffnungstermine teilweise sehr kurzfristig bekanntgegeben wurden, empfehlen wir Ihnen mit den folgenden Schritten die Wiedereröffnung vorzubereiten:
  • Behörden und Ämter vor Ort
    Ob ein Kino wieder öffnen darf und welche Regelungen dabei einzuhalten sind, wird in vielen Orten vom Gesundheits- oder Ordnungsamt vor Ort entschieden werden. Daher ist es wichtig, auch wenn noch kein Öffnungstermin in Ihrem Bundesland bekannt ist, bereits jetzt mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten.
     
  • Personalplanung
    Die Hygieneauflagen werden einen hohen Personalbedarf fordern. Überprüfen Sie, wieviel Vorlauf Sie brauchen, um Ihre Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zu holen bzw. die Stundenzahl Ihrer Minijobber und studentischen Angestellten wieder zu erhöhen. Schulen Sie Ihr Personal umfassend über das Hygienekonzept bei Ihnen vor Ort.
     
  • Hygienekonzept
    Um die Genehmigung zur Wiedereröffnung zu bekommen, werden Sie in vielen Fällen ein Hygienekonzept vorlegen müssen. Nutzen Sie dafür als Vorlage unseren Schutz- und Hygieneplan zur Wiedereröffnung und passen Sie ihn an die Gegebenheiten in Ihrem Haus an.
     
  • Hygienemaßnahmen
    Viele Hygienemaßnahmen, die bereits in der Gastronomie und im Einzelhandel gelten, können Sie vorbereiten. Planen Sie Schutzscheiben an Ihren Verkaufsplätzen, Abstandsmarkierungen in den Foyers und Wartebereichen und halten Sie ausreichend Schutzmasken für Ihre Mitarbeiter sowie Seife und Desinfektionsmittel bereit.
     
  • Kassensystem
    Sprechen Sie mit Ihrem Kassenhersteller, wie sich die Abstandsregelungen und das Freihalten von Plätzen bei Onlinebuchungen in Ihrem System umsetzen lassen.
     
  • Datenerfassung zur Nachverfolgung
    Viele Corona-Verordnungen sehen vor, dass Kontaktdaten der Kunden erhoben werden müssen, um im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen nachverfolgt werden können. 
     
  • Kinotechnik
    Viele Projektoren sind in den letzten Wochen nur sporadisch im Betrieb gewesen. Sprechen Sie mit Ihrem Technikanbieter über die Wiederinbetriebnahme der Anlagen. Die UNIC hat verschiedene Testfilme und Informationen zu dem Thema gesammelt, die Sie hier in engl. Sprache finden.
     
  • Lüftungen und Klimaanlagen
    Eine Belüftung mit dem größtmöglichen Frischluftanteil ist ein wichtiger Aspekt der Hygienevorkehrungen. Sprechen Sie daher mit Ihrem Lüftungsbauer, um Ihre Anlage an die Gegebenheiten anzupassen. Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt des Fachverbands Gebäude Klima.
     
  • Marketing und Presse
    Bereiten Sie Ihre Wiederöffnung auch kommunikativ vor. Die Kampagne DAS KINO. Läuft bei uns. hat dazu ein Ideenpapier entwickelt. Nutzen Sie Ihre auch Ihre Kontakte zur Lokalpresse, um Ihre Sicherheitsvorkehrungen vorzustellen und zu präsentieren Sie sich und Ihre Mitarbeiter mit Mund-Nase-Schutz.
Corona: Erfassung von Kundendaten
Ein wichtiger Aspekt der Hygienevorkehrungen ist die Erfassung der Kundendaten zur Nachverfolgung von Infektionsketten. Diese wird auch explizit in den entsprechenden Landesverordnungen gefordert. Alle Daten sind DSGVO-konform zu erfassen. Nicht erlaubt sind ausgelegte Listen, in die sich die Besucher eintragen können. Hierdurch ist der Datenschutz nicht ausreichend gewährleistet.
 
Wir haben eine Vorlage für eine Formular erstellt, welches die Besucher ausfüllen und im Kino abgeben können. Bitte passen Sie das Formular auf Ihren Betrieb an: Tragen Sie den Namen Ihres Unternehmens sowie die genaue Bezeichnung und das Datum Ihrer gültigen Landesverordnung ein. Die entsprechenden Stellen sind im Formular gelb markiert. Informationen zu den Landesverordnungen finden Sie auf den Portalen Ihrer Landesregierung.
 
Bearbeitet von was solls (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb was solls:

bei den derzeitigen Auflagen vergeht einem echt das Kino aufmachen:


Wieso? Wir sind nun mal in dieser Situation und können nichts ändern. Aber mal ehrlich, die Auflagen sind doch zu meistern. Wir haben schon vor fünf Wochen die Schutzscheiben, sowie Sterillum besorgt. Haben schon vor einigen Wochen Abstandsmarkierungen und Hinweisschilder erstellt. Desinfektionsmittelspender aufgehangen, und alles vorbereiten. Jeder hatte genug Zeit für diese Dinge vorzubereiten. Ob es sich wirtschaftlich rechnet zu öffnen, muss jeder für sich einschätzen. Aber machbar ist das locker. Wenn man es denn will. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb was solls:

bei den derzeitigen Auflagen vergeht einem echt das Kino aufmachen:

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Checkliste zur Wiedereröffnung
 

 

 

Das sind keine Auflagen, sondern Vorschläge des HDF. Für die tatsächlichen Auflagen sollte man die Verordnung seines Bundeslandes lesen.

 

- Carsten

Geschrieben (bearbeitet)

Aktuelle Verordnung für Mecklenburg-Vorpommern:

 

https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium für Wirtschaft%2c Arbeit und Gesundheit/Dateien/Downloads/GVOBl. Nr. 31 v. 19.5.2020 Cor.pdf

 

---

In § 2 wird folgender Absatz 4d neu eingefügt:

„(4d) Kinos dürfen ab dem 25. Mai 2020 wieder geöffnet werden, wenn sie ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheits-Konzepts erstellen, das auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen ist. Dabei ist insbesondere Folgendes sicherzustellen:

1. Begrenzung der Besucherzahlen zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes;

2. ein Verkauf von Speisen und Getränken im Foyer- und Eingangsbereich ist unter Beachtung der gestiegenen Hygienestandards erlaubt, ebenso die Mitnahme in den Saal; ein Verkauf von Speisen und Getränken in den Sälen ist nicht gestattet;

3. Entwicklung und Umsetzung von Wegeleitsystemen sowie Umsetzung der Abstandsregeln in gemeinsam genutzten Bereichen;

4. Erarbeitung eines ergänzenden Konzeptes zur Verringerung der Aerosole-Belastung in den Sälen und Innenräumen unter Berücksichtigung wesentlicher Faktoren wie Saalgröße und Besucherdichte (u.a. regelmäßiges Lüften der Säle und Foyer- und Eingangsbereiche; ggf. Begrenzung der Vorführungen pro Tag und Saal);

5. Erfüllung sonstiger erhöhte Hygieneauflagen durch intensivierte Reinigungsintervalle im Gebäude; Bereitstellung von Desinfektionsmitteln auch für Besucher;

6. Beschäftigten mit Besucherkontakt sind in den gemeinsam genutzten Innenbereichen verpflichtet eine Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen; Dies gilt nicht, soweit sie durch eine Schutzvorrichtung geschützt werden;

7. § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 gilt entsprechend.“

 

(hinter 7. verbirgt sich: 

Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit Covid-19 muss eine Person pro Gästegruppe in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden, die die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Tischnummer, sowie Uhrzeit des Besuches der Gaststätte. Die jeweiligen Tageslisten sind vom Betreiber oder der Betreiberin für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern auf Verlangen vollständig herauszugeben. Die zu erhebenden personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, weiterverarbeitet werden. Die Informationspflicht nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung kann durch einen Aushang erfüllt werden. Die Anwesenheitsliste ist so zu führen und zu verwahren, dass die personenbezogenen Daten für Dritte, insbesondere andere Gäste, nicht zugänglich sind. Wenn sie nicht von der Gesundheitsbehörde angefordert wird, ist die Anwesenheitsliste unverzüglich nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.)

---

 

 

 

Im Grunde halb so wild, wenn man den bisher überall vorherrschenden problematischen Aspekt der geringen Saalausnutzung mal außen vor lässt.

 

Interessant, wie sich die einzelnen Länderverordnungen in einigen Details unterscheiden - Hessen will z.B. jeden Besucher einzeln auf Anwesenheitslisten haben. MeckPomm nur eine Person pro Besuchergruppe. Was dadurch erleichtert wird, dass dieser Passus nur einmal in der ersten Verordnung im vollen Wortlaut enthalten war und dann in Neufassungen immer nur wieder aufgegriffen wird. 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb cinerama:

 

Er sagt das, was alle sagen. Hoffentlich ist Flebbe laut genug, dann wird er vielleicht von der Verantwortung gehört. Die Aufrufe vom HdF, VdF, der Gilde und weiss ich noch von wem alles - sowie unser Gemotze - sind sang und klanglos im Echo der Ignoranz verpufft.

 

Wir haben halt eine nette "ich-will-niemandem-auf-die-Füsse-treten" Monika Grütters (die nimmt in der GroKo doch keiner für voll !), wir bräuchten aber in diesen kruden Zeiten einen Kultus-Minister vom Format eines Jack Lang (in seiner Amtszeit trugen alle Regierungs-Mitglieder in Frankreich stahlbewehrte Sicherheits-Schuhe, warum wohl ?!).

Geschrieben
Am 13.5.2020 um 17:44 schrieb sir.tommes:

 

Ich hatte vor wenigen Tagen mit Cinetixx telefoniert und die für uns beste Lösung erörtert. Cinetixx wird die Platzkapazität auf die von mir ausgerechnete Anzahl reduzieren. Und wir werden mit freier Platzwahl die Tickets verkaufen - online und auch vor Ort. Wir werden auf der Bildwand während des Einlasses darauf hinweisen, nicht mehr als drei Sessel zwischen fremden Gästen frei zu halten und hoffen auf die Vernunft der Gäste. Und zwischendurch wird immer mal jemand von uns in den Saal schauen, ob es so funktioniert. Gegebenenfalls die Gäste darauf hinweisen. Dennoch bin ich der Meinung, dass 99% der Gäste sich anständig verhalten und den Anweisungen folgen wird.

 

Gibt es da was neues? Die Variante bedeutet, dass man automatisch mit der Minimalbesucherzahl auskommen muss. Wenn Gäste aus einem Haushalt/Familien zusammen sitzen kannst du automatisch mehr Plätze verkaufen. Dies bleibt dir so verwehrt. Ich habe auch einmal bei Cinetixx gefragt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nicht die meisten "ihrer" Kinos kein Interesse daran haben flexibel die mögliche Maximalzahl an erlaubten Plätzen verkaufen zu können.    

Geschrieben (bearbeitet)

Problem beim Tommes ist, dass er typisch nicht ständig im Saal nachkontrollieren und nachjustieren kann, jedenfalls nicht im großen Saal. Da mag eine starre WorstCase Zahl mehr Sinn machen.

 

Mit wechselnden 1/2/3... Gruppen lässt sich das nicht mathematisch korrekt statisch optimieren, respektive, Cinetixx wohl wird keine Funktion einbauen, die die Saalauslastung basierend auf dem aktuellen 'Füllgrad' und Zusammensetzung + Mindestabstand erlaubt.

 

Ich hoffe, dass wir es schaffen, dass das Einlasspersonal soweit im Saal präsent sein kann um die Abstände zu regeln. Unser Einlass hat bisher z.B. schon an die Kasse durchgegeben, wenn die Loge nahezu voll war. Ich habe tatsächlich grade 160cm lange Schwimmnudeln im Laser-Schwert-Design geordert:

 

https://www.ebay.de/itm/Poolnudel-Lichtschwert-Star-Wars-Schwimmnudel-Wassernudel-Schwimmhilfe-Pool/233530226762

 

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Rince:

 Ich kann mir nicht vorstellen, dass nicht die meisten "ihrer" Kinos kein Interesse daran haben flexibel die mögliche Maximalzahl an erlaubten Plätzen verkaufen zu können.    

 

Wie Carsten schon schrieb - ich kann nicht ständig im Saal nachjustieren.

Aber mal ehrlich - für welche Filme benötigt man denn derzeit so viele Plätze? 😉

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb sir.tommes:

 

Wie Carsten schon schrieb - ich kann nicht ständig im Saal nachjustieren.

Aber mal ehrlich - für welche Filme benötigt man denn derzeit so viele Plätze? 😉

Ich denke, dass uns die Abstandsregelungen erhalten bleiben werden. Wäre daher nicht nur für derzeit. 

Geschrieben

Ich habe mich dazu entschieden mein Kino nicht vor Juli, also den Sommerferien zu öffnen, vorausgesetzt Mulan und Tenet werden nicht verschoben und die Coronaprävention entwickelt sich positiv. Es lohnt sich schlicht nicht bei zu erwartendet Auslastung die Kosten wieder anzuwerfen.

Geschrieben

Naja, USA erreicht ja in den nächsten Tagen die Guinnesbuch-der-Rekorde-reife Anzahl an Verstorbenen von nur 100.000 Menschen. Und das liegt nicht daran, dass Trump ja verkündet sie seien die besten Tester auf der Welt...🤔

 

Wenn sich also in den nächsten paar Wochen nicht entscheidend was ändert, wird sich WD überlegen, ob sie die ganze Werbemaschinerie anlaufen lassen / weiterführen...

 

Bei Tenet ist wohl Christopher Nolan die treibende Kraft, warum der "immer noch" am 16. Juli starten soll. Auch die Frage, ob er das so durchziehen kann.

 

Jedenfalls, selbst wenn die beiden Filme im Juli starten, dann werden wir Kinos immer noch unter den starken Auflagen "leiden". Rekordzahlen sind da nicht zu erwarten. Man könnte sich natürlich jetzt überlegen, dann Kino am Fließband zu machen, also wie schon zitiert Vorne rein hinten raus, nächste Vorstellung.

Aber selbst dann wären wohl nur ein paar Vorstellungen machbar. Schau ich mir Nolans Filografie an, sind nur 3 von 10 Filmen ab 2000 unter 2 Stunden. Der Durchschnitt liegt bei 2:23 h. Ich vermute also mal, das Telnet auch länger sein wird... Wenn man also alles ignoriert wie Lüften zwischen den Vorstellungen könnte man also mit einem Saal die klassische 15:00 17:30 20:00 fahren. Wer mehr Säle hat auch Zeitversetzt noch mal das ganze. Aber auch das wird wohl kaum den Effekt bringen, dass so viel Leute kommen, als wenn es SARS-CoV-2 nie gegeben hätte...

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Rince:

Ich denke, dass uns die Abstandsregelungen erhalten bleiben werden. Wäre daher nicht nur für derzeit. 

 

Jup. Und das sicherlich so lange, wie es noch keinen Impfstoff gibt.

Geschrieben

Auch wir werden nicht vor dem 01.08.2020 starten, vor allem auch, weil unsere Landesregierung aktuell an  dem Termin 31.07.  festhält.

Ich würde aber aus freien Stücken auch nicht früher öffnen wegen der nicht vorhandenen Perspektive mit Filmen. "Alte Filme" aus den Jahren 2019 & davor zu spielen halte ich nicht für zielführend.  Ausserdem möchte ich meinen Kunden kein Geld abhnehmen für Filme die schon zig mal im TV liefen etc. Noch dazu glaube ich auch nicht, dass dass was bringt. Habe es vor 2,3 Jahren mal mit Avatar und Ziemlich beste Freunde im Sommerloch probiert. der Besuch war damals dann auch übersichtlich.. Deshalb lieber den jetzigen Stand beibehalten, Mitarbeiter in Kurzarbeit lassen  und wieder durch starten mit aller Energie wenn es verwertbare Filmware gibt.

Zu Tenet: Da ist der Starttermin laut heutigem Artikel bei BF alles andere als gesichert. Ich drücke wirklich alle Daumen, dass wir zumindest im letzten Quartal mit Bond, Peter Hase, und Top Gun planen können....Habe mich gerade auch mal durch die Startliste eines großen Filmportals geklickt, da stehen ja unglaublich viele Filme, für die es gar keine Starttermin gibt.

Meine kleine Hoffnung ist, dass, die dann vl. doch kurzfristig terminiert werden.

Geschrieben

Naja, man sieht, dass zumindest die kleinen Verleiher jetzt versuchen, die Lücken zu füllen, die die Großen noch lassen. Das mag nicht für jedes Kinokonzept funktionieren. Andererseits, auch wenn Sommer ist, es wurden ja viele Gutscheine verkauft, die eingelöst werden wollen, und viele Leute werden nach 3 Monaten Kinopause auch nicht nur wegen Blockbustern in die Kinos kommen. Aber da muss wohl jeder selbst seine individuelle Situation bewerten.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb carstenk:

Naja, man sieht, dass zumindest die kleinen Verleiher jetzt versuchen, die Lücken zu füllen, die die Großen noch lassen. Das mag nicht für jedes Kinokonzept funktionieren. Andererseits, auch wenn Sommer ist, es wurden ja viele Gutscheine verkauft, die eingelöst werden wollen, und viele Leute werden nach 3 Monaten Kinopause auch nicht nur wegen Blockbustern in die Kinos kommen. Aber da muss wohl jeder selbst seine individuelle Situation bewerten.

 

 

Carsten mit deinem Mega Saal in Kölle geht das alles wunderbar auch mit den Einschränkungen. Aber komm mal zu mir, da sind Grundfläche von Foyer und den beiden Sälen zusammen kleiner als dein kompletter Saal. Und das trifft für die meisten Kollegen auch zu.

Geschrieben
2 hours ago, Kinobetreiber said:

 

Meine kleine Hoffnung ist, dass, die dann vl. doch kurzfristig terminiert werden.

Das sind die die seit März kurzfristig ihren Starttermin verloren, da sind einige interessante Filme dabei wie "Undine" oder "Berlin Alexanderplatz", die man relativ kurzfristig terminieren könnte und nicht auf den internationalen Markt achten muss.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Jean:

 

 

Carsten mit deinem Mega Saal in Kölle geht das alles wunderbar auch mit den Einschränkungen. Aber komm mal zu mir, da sind Grundfläche von Foyer und den beiden Sälen zusammen kleiner als dein kompletter Saal. Und das trifft für die meisten Kollegen auch zu.

 

Ja, die verfügbaren Sitzplätze sind in der Tat unser geringstes Problem. Allerdings kriegen wir gerade zur Eröffnung eine Baustelle neben das Kino, und unser ohnehin schon viel zu kleiner Parkplatz fällt weg. Vielleicht finden wir dafür irgendeine Corona-Ausrede...

 

- Carsten

Geschrieben

https://www.spiegel.de/panorama/coronavirus-in-frankfurt-am-main-glaeubige-bei-gottesdienst-infiziert-a-640cc261-ca18-4e8f-b01b-139353e88a47

 

https://www.spiegel.de/panorama/coronavirus-in-leer-ausbruch-in-lokal-fuehrt-zu-vielen-quarantaene-faellen-a-494ca254-42f5-4e5c-af4f-9347471ccb63

 

Ich glaube die Branche sollte auch auf solche Berichte vorbereitet sein. Das wird keine Frage ob, sondern wann es passieren wird. Was nützen die besten Abstandsregelungen, wenn der Gast Angst vor einer Ansteckung oder vor Quarantäne haben muss und Zuhause bleibt. Corona ist nicht vorbei und in den letzten zwei Wochen gab es einen großen Fokus in den Medien auf die Gefahr von Innenräumen und Aerosolen.

Geschrieben (bearbeitet)

Zumindest was das Restaurant in Leer betrifft, handelt es sich laut NDR wohl nicht um einen normalen Restaurantbesuch.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Kreis-Leer-Corona-Ausbruch-nach-Restaurantbesuch,corona3202.html
 

Zitat

"Wir haben Erkenntnisse, dass es sich vermutlich um eine private Feier handelte und nicht um regulären Restaurantbetrieb", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums NDR.de

 

Bearbeitet von EIX (Änderungen anzeigen)

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