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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb carstenk:

 

Spannende Diskussion. Vor allem bei Grenzfällen. Erhaltene Überbrückungshilfen verantwortlich dafür, dass man keine Anschluss-Überbrückungshilfen erhält...

Aber mit sowas kann man nicht kalkulieren, man kann ja nicht während eines Shutdowns auf Hilfsgelder verzichten, weil man befürchtet, deswegen zwei Monate später deswegen keine weiteren Überbrückungsgelder zu erhalten (über die zum Zeitpunkt der Antragstellung der ersten Hilfsangebote ja auch noch absolut nichts bekannt ist). Eigentlich muss die BWA an der Stelle Möglichkeiten enthalten, nur reguläre Betriebseinnahmen anzusetzen? Was habe ich im Juli davon, dass ich im Mai mit Überbrückungsgeld Pacht und Löhne zahlen konnte?

 

Zuschüsse würde man doch als sonstige Erlöse oder neutrale Erlöse verbuchen, dass sieht man ja in einer BWA, ob das aus dem operativen Geschäft kommt oder nicht.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb tomas katz:

 

Zuschüsse würde man doch als sonstige Erlöse oder neutrale Erlöse verbuchen ...

 

Genau ... "außerordentliche Erträge" nennt sich das Konto bei uns in der FiBu. Sie werden als neutrale Erträge gewertet, die außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit anfallen. Nichtsdestotrotz sind es "Erträge", die in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb carstenk:

 

Spannende Diskussion. Vor allem bei Grenzfällen. Erhaltene Überbrückungshilfen verantwortlich dafür, dass man keine Anschluss-Überbrückungshilfen erhält...

Aber mit sowas kann man nicht kalkulieren, man kann ja nicht während eines Shutdowns auf Hilfsgelder verzichten, weil man befürchtet, deswegen zwei Monate später deswegen keine weiteren Überbrückungsgelder zu erhalten (über die zum Zeitpunkt der Antragstellung der ersten Hilfsangebote ja auch noch absolut nichts bekannt ist). Eigentlich muss die BWA an der Stelle Möglichkeiten enthalten, nur reguläre Betriebseinnahmen anzusetzen? Was habe ich im Juli davon, dass ich im Mai mit Überbrückungsgeld Pacht und Löhne zahlen konnte?

 

In der BWA wird das natürlich alles sauber aufgeschlüsselt - aber im Einzelfall wird man sicher schon argumentieren müssen.

Bei der nicht-kinospezifischen Corona-Soforthilfe, die ja sicher viele beantragt haben, war ja die Möglichkeit vorgesehen, dass man sie bei Überkompensation zurückzahlen muss - da muss man den Sachbearbeitern eventuell darlegen, dass die vorab ausgezahlten Programmpreise etc. Gelder sind, die jedes Jahr Teil unserer Kalkulation sind.

Ich vermute aber, dass so was letztlich eher wohlwollend betrachtet wird ...

 

Bei Europa Cinemas haben wir den Abruf der vorzeitig ausgezahlten Förderung jedenfalls bewusst noch nicht gemacht sondern werden ihn erst im Juli machen - die o.g. Soforthilfe war ja für die Monate April bis Juni vorgesehen. Auch die vorzeitig ausgezahlten bayerischen Programmpreise werden m.W. aus diesem Grund erst im Juli ausgezahlt.

Geschrieben

 

Es sind außerordentliche Erträge, ja aber bei drei Monate und mehr Verdienstausfall fallen die kaum ins Gewicht und die meisten werden dieses Jahr einen Verlustvortrag machen können/müssen.

 

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb macplanet:

 

In der BWA wird das natürlich alles sauber aufgeschlüsselt - aber im Einzelfall wird man sicher schon argumentieren müssen.

Bei der nicht-kinospezifischen Corona-Soforthilfe, die ja sicher viele beantragt haben, war ja die Möglichkeit vorgesehen, dass man sie bei Überkompensation zurückzahlen muss - da muss man den Sachbearbeitern eventuell darlegen, dass die vorab ausgezahlten Programmpreise etc. Gelder sind, die jedes Jahr Teil unserer Kalkulation sind.

Ich vermute aber, dass so was letztlich eher wohlwollend betrachtet wird ...

 

Gewinn ist Gewinn und Verlust ist Verlust ... das steht am Ende in den BWAs und das ist das was zählt. Nicht zu vergessen sid auch die Gutscheinverkäufe in dem Zeitraum, auch wenn man da Rückstellungen machen kann, da die Gutscheine ja nicht in dem Zeitraum eingelöst werden können.

 

Nicht vergessen: Betriebsprüfungen bis ins Jahr 2029 werden diese Monate genau beleuchten, daher ist eine absolut sichere Buchführung und Beweisführung hier sichr angebracht.

 

 

Geschrieben
Am 30.6.2020 um 09:51 schrieb Rince:

Die Theater am Broadway in New York bleiben bis 2021 geschlossen. In Arizona wurden Kinos gerade wieder alle für 30 Tage dicht gemacht. Die USA hat Rekordzahlen bei den Neuinfektionen - ich glaube wir können uns so langsam darauf einrichten, dass aus den USA dieses Jahr keine "Normalität" und steter Blockbusternachschub zu erwarten ist.

 

Jetzt sind in einem Großteil Kaliforniens - dem größten Filmmarkt der USA - Kinos wieder für die nächsten drei Wochen geschlossen. 

https://www.latimes.com/california/story/2020-07-01/newsom-imposes-new-rollbacks-of-californias-coronavirus-reopening?fbclid=IwAR2mWKC_PJ99VOO2I70Yq6DnKvPAQ5xD_dM8bTPkPppwmpBA7goRTfqK634

Geschrieben
Am 28.6.2020 um 18:12 schrieb preston sturges:

Ich bezweifle, dass bei einer totalen Schließung, ohne dass es dafür eine behördliche Auflage gibt oder gab, weiterhin Kurzarbeitergeld gezahlt wird.

 

 

Aus den Eckpunkten des neuen Konjunkturförderprogramms:

 

'Eine Auszahlung der Zuschüsse an Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt oder die Insolvenz angemeldet haben, ist ausgeschlossen.'

 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb carstenk:

Eine Auszahlung der Zuschüsse an Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt oder die Insolvenz angemeldet haben, ist ausgeschlossen.'

Das ist wahrscheinlich eine juristische Spitzfindigkeit.
Nur weil ich für den Publikumsverkehr geschlossen habe, habe ich noch nicht den Geschäftsbetrieb eingestellt.
Allein das Vorhandensein einer Webseite mit entsprechenden Werbeauftritt und Ankündigung von neuen Filmen ist schon ein Geschäftsbetrieb.
 

Geschrieben

Das ist vor allem ein Passus den es natürlich auch für die Soforthilfe Teil 1gab. Man möchte verhindert dass Stillgelegte Betriebe an die Gelder kommen, zu Recht.

 

Die "Schließung" des Kinobetriebes ist keine Einstellung des Geschäftsbetriebes, sondern eine Reduzierung aufgrund des aktuellen Versorgungsengpasses durch Waren. Gutscheinverkauf, Marketing und Ankündigung für die Öffnung gehen online weiter.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Jean:

Das ist vor allem ein Passus den es natürlich auch für die Soforthilfe Teil 1gab. Man möchte verhindert dass Stillgelegte Betriebe an die Gelder kommen, zu Recht.

 

Die "Schließung" des Kinobetriebes ist keine Einstellung des Geschäftsbetriebes, sondern eine Reduzierung aufgrund des aktuellen Versorgungsengpasses durch Waren. Gutscheinverkauf, Marketing und Ankündigung für die Öffnung gehen online weiter.

 

In den meisten Fällen wird es eine "Betriebsunterbrechung" sein und keine Aufgabe des Betriebes.

Geschrieben (bearbeitet)

https://www.welt.de/vermischtes/article210921039/Maybrit-Illner-Ein-Virologe-warnt-vor-einem-Dauerzustand-der-Erregung.html

 

Da ein selbstgerechter Hüter des Lichts alle Hebel in Bewegung setzt, schattenspendende Wolken aus seiner Wohlfühlzone zu verbannen, weichen wir stigmatisierten Zecken auf andere Threads aus – eine Variable „Gütersloh“ im FVF sozusagen. Und bewahren so die ungeliebte Erregung Andersdenkender und derer, die eine gesunde Debatte schätzen.

Bearbeitet von Rabust (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

@Rabust

 

Du hast selbst angeregt den Threat zu schießen und jetzt beschwerst du dich darüber das dies tatsächlich gemacht wurde 🙄

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb HAPAHE:

Nur weil ich für den Publikumsverkehr geschlossen habe, habe ich noch nicht den Geschäftsbetrieb eingestellt.

 

Nun stellen die neuen Konjunkturpakete aber eben gezielt nicht auf das existentielle Überleben, sondern auf Umsatzrückgänge ab. Der Begriff 'Umsatzrückgang' in Kombination mit einer eigenverantwortlichen Unterbrechung des Geschäftsbetriebs ist da halt nicht so ganz unkritisch anwendbar, da der Rückgang gegenüber Vergleichsmonaten ja grundsätzlicher Bestandteil des Unterstützungskonzeptes ist. Und wenn ich in dieser Zeit gar keinen Umsatz im Kerngeschäft anstrebe, macht die Idee dahinter doch gar keinen Sinn mehr.

 

Wenn das freilich nur rein nach Zahlen bewertet wird, dann mag man Glück haben, weil eventuell niemand überhaupt die Frage stellt, ob man überhaupt geöffnet hatte.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Wie es in den anderen Bundesländern aussieht weiß ich nicht, für Bayern kann ich aber sagen, beim Ausfüllen der Anträge für Hilfen zum Start des Kinobetriebs wird explizit gefragt, wann man wieder geöffnet hat. Ich gehe daher davon aus, dass sich absolutes querstellen und weigern den Betrieb wieder ordentlich zu führen negativ auf die Hilfe auswirkt.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb ChrisL:

Ich gehe daher davon aus, dass sich absolutes querstellen und weigern den Betrieb wieder ordentlich zu führen negativ auf die Hilfe auswirkt.

 

Das wäre aber auch mehr als korrekt!

Geschrieben

Gestern erster Tag in den Yorck Kinos:

 

Erste Vorstellung: "Wagenknecht" im Delphi Lux. 4 Besucher, lief alles einwandfrei.

 

Zweite Vorstellung: "Die schönsten Jahre eines Lebens" im Cinema Paris, 20 Besucher, zur Filmmitte war plötzlich das Bild weg, Defekt am Projektor, Vorstellungsabbruch nach rund 30 Minuten warten.

 

Dritte Vorstellung: "Undine" im Delphi-Filmpalast, ausverkauft, Ticket wurde von der App verschluckt, zum Glück hatte ich nen Screenshot gemacht. Tolle Vorstellung mit Regisseur, Hauptdarstellerin, Kameramann, Cutterin, Produzent und dem Bundespräsidenten.

Geschrieben

War heute in der Mail :

 

Liebe Kolleg_innen,

heute hat die hessische Landesregierung auch für Kinos geltende neue Lockerungen bekanntgegeben.

In der Pressemeldung vom 3. Juli teilte die Hessische Landesregierung mit, dass die Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus weiter gelockert werden. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen bei Veranstaltungen auch in Kinos und Theatern.
*Ab 6. Juli gilt: * „Bei Veranstaltungen wie Messen oder Konzerten sowie in Theatern und Kinos wird die Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und die Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze aufgehoben. Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Davon kann beispielsweise in Theatern und Kinos abgewichen werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, das Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Alltagsmaske vorsieht."

Bitte beachten Sie den wichtigen, fett markierten letzten Satz.

Problematisch sehen wir die noch immer geltende 1,5m-Abstandsregel. Wie in der Schweiz, Frankreich und anderen Ländern wäre eine Reduzierung auf 1m oder die Regelung, jeweils einen benachbarten Sitzplatz freizulassen, ein weiterer wichtiger Schritt, um den Betrieb der Kinos wirtschaftlicher gestalten zu können. 

Die ausführliche PM der Landesregierung mit allen Details finden Sie im Anhang.

Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Fragen, Vorschläge oder Anregungen zu einzelnen Themen haben. Wir setzen uns dafür ein, dass die vielfältige hessische KInolandschaft weiter erhalten bleibt. 

Ihnen allen einen hoffentlich guten Kino-Wiederstart

viele Grüße 

Erwin Heberling
Geschäftsführer

Film- und Kinobüro Hessen

 

Also, Kameraden, legt wieder los...

Geschrieben

Und wieder schlaue Studien:

 

Prognosen gegen tatsächliche Erfahrung: Kinorückkehrer geben positive Signale

Nach einer ersten Studie im April und der Nachfolgestudie im Mai hat S&L Research im Juni zum dritten Mal Kinogänger zum Thema „Kino nach Corona“ befragt. Neben den Prognosen und Selbsteinschätzungen der ersten beiden Runden konnten jetzt erstmals echte Erfahrungswerte der Rückkehrer in die Kinos abgefragt werden. Auch wenn die Bereitschaft, „innerhalb der ersten zwei Monate nach Wiedereröffnung“ wieder ins Kino zu gehen, im Juni leicht rückläufig ist und die Kinogänger im Vergleich zu den Vormonaten eine etwas abwartendere Haltung zeigen, kehren die ersten Filmfans in die Kinos zurück  – und diese Rückkehrer ziehen ein überwiegend positives Fazit über „Kino nach Corona“.

87% der tatsächlichen Kinobesucher gaben in der dritten Studie an, während des Kinobesuchs ein gutes Gefühl gehabt zu haben. 85% empfanden Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen in den Kinos als ausreichend. Unwissend ist dabei nur ein kleiner Teil ins Kino zurückgekehrt: 81% der Kinobesucher antworteten, sich vor dem ersten Kinobesuch nach Wiedereröffnung über das Thema Hygiene im Kino informiert zu haben. Nur ein geringerer Teil der Filmfans, die Kino inzwischen wieder live erlebt haben, zeigte sich unzufrieden – 7% empfinden die aktuellen Restriktionen als negativen Einfluss auf das Kinoerlebnis.

Positives Feedback – nicht nur für die Kinobetreiber

Generelle Bedenken, der Zeitpunkt der Wiedereröffnung könnte zu früh sein, sind ohnehin schon gesunken (45% Zustimmung im Mai, 29% Zustimmung im Juni). Trotzdem haben 58% aller Befragten der aktuellen S&L Studie der Aussage zugestimmt, vor ihrem ersten Besuch nach Wiedereröffnung abwarten zu wollen, wie sich die Situation in den Kinos entwickelt. Das überwiegend positive Feedback der Kinogänger dürfte also nicht nur ein gutes Signal an die Kinobetreiber sein, sondern auch viele noch zögerliche Filmfans zur Wiederaufnahnme von Kinobesuchen bewegen.

Trotzdem fehlt bei rund der Hälfte der Befragten ein Bewusstsein dafür, ob Kinos überhaupt geöffnet sind. 49% sind generell über den Zeitpunkt der Wiedereröffnung in ihrem Bundesland informiert; 53% wissen, ob speziell ihr Lieblingskino bereits wieder geöffnet hat. Zwar informiert sich ein Teil (43% derer, die von der Wiedereröffnung ihres Lieblingskinos wussten) aktiv über die jeweilige Kino-Website. Direkt von den Kinos selbst haben weit weniger (29% Social Media, 17% E-Mail vom Kino) von der Möglichkeit erfahren, wieder ins Kino gehen zu können.

Über die Studie:

Die Umfrage wurde vom 25.-30.06.2020 online von S&L Research auf dem Umfrageportal www.moviepanel.de unter 939 deutschen Kinogängern ab 16 Jahren durchgeführt, die sich in der Zusammensetzung an dem Kinopublikum in Deutschland orientierten – dies war die dritte Welle, nachdem eine ursprüngliche Studie vom 9.-14.4.2020 865 Personen und die erste Nachfolgestudie vom 08.-13.05.-2020 891 Personen befragt hatte.

Die erste Studie zu Kino nach Corona von S&L Research finden Sie HIER.

Die zweite Studie zu Kino nach Corona von S&L Research finden Sie HIER.

Über S&L Research:

S&L Research ist der Geschäftsbereich der S&L Medienproduktion GmbH, der sich seit 2003 mit dem Thema Film- und Kinomarktforschung beschäftigt. Wöchentliche Tracking-Studien sowie Ad-hoc Umfragen werden online über das unternehmenseigene Access Panel www.moviepanel.de durchgeführt. Darüber hinaus werden auch Daten über Testscreenings, Fokusgruppen und Umfragen in den Kinos erhoben.

Die S&L Medienproduktion umfasst neben der Marktforschung auch eine TV-, Online- und Social-Media-Produktion. Sie ist Teil der S&L Medien Gruppe, zu der auch die PR-Agentur S&L Medianetworx und die Fullservice Multimedia Agentur Westwing Online gehören.

 Kontakt:

Dr. Richard Wallace
Senior Market Research Manager – S&L Research
Tel.: 089 - 790862 – 751
rwallace@slmedien.de

 

Geschrieben

Läuft eigentlich irgendwo schon ein reguläres Open-Air Kino (also ohne Auto-Isolationstanks) in NRW, bei dem aufgrund eines besonderen Hygienekonzeptes die Besucherzahl über die 'üblichen' 100 gehen darf? Ich hoffe ja wöchentlich auf eine neue Verordnung, die das Limit zumindest im Freien etwas anhebt, aber bisher...

 

- Carsten

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