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Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb sir.tommes:

Wie sieht es aus, wenn man ein Luftreinigungssystem hat? Es gibt ja mittlerweile viele Angebote und auch welche, die permanent das Virus zerstören. 

 

Das hängt von der Verordnungslage im jeweiligen Bundesland ab. In NRW gibt es extra eine Klausel, die Luftreiniger erlaubt, sofern ihre Wirksamkeit nach etablierten Standards belegt ist. Andere Bundesländer haben das nicht. Sofern sowas nicht in der Landesverordnung vorgesehen ist, nützt dir das also gar nichts, wenn Du es freiwillig installierst. Allerdings gibt es keine wirklich bestätigt wirksamen Luftreiniger für übliche Kinosaalgrößen. Für nachrangige/kleinere Säle schon. Sind aber nicht gerade leise.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb tomas katz:

Wie ist das jetzt in Bayern, darf man Geimpfte in einer Gruppe zusammen in den Kinosaal setzen?

Ich finde da nichts bezügl. der Abstände, oder bin nur noch verirrt.

 

Da gibts doch diese eigenartige Klausel aus der bayerischen Verordnung:

 

'Eine gemeinsame Platzierung ist nur dann möglich, wenn die Personen gegenüber dem Betreiber bzw. Veranstalter als Gruppe gemeinsam auftreten.'

 

Also, meiner Auffassung nach nur dann, wenn die von vorne herein als zusammengehörige Gruppe auftreten. Beliebige Geimpfte zusammen also nicht. Das würde in der Konsequenz mit den anderen Gleichstellungsentscheidungen meiner Meinung nach ja auch heißen, dass Genesene und solche mit negativem Schnelltest beliebig gemischt zusammen sitzen dürften. Das ist doch sicher nicht gewollt, das geben negative Schnelltests doch wirklich nicht her.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb carstenk:

 

Da gibts doch diese eigenartige Klausel aus der bayerischen Verordnung:

 

'Eine gemeinsame Platzierung ist nur dann möglich, wenn die Personen gegenüber dem Betreiber bzw. Veranstalter als Gruppe gemeinsam auftreten.'

 

Also, meiner Auffassung nach nur dann, wenn die von vorne herein als zusammengehörige Gruppe auftreten. Beliebige Geimpfte zusammen also nicht. Das würde in der Konsequenz mit den anderen Gleichstellungsentscheidungen meiner Meinung nach ja auch heißen, dass Genesene und solche mit negativem Schnelltest beliebig gemischt zusammen sitzen dürften. Das ist doch sicher nicht gewollt, das geben negative Schnelltests doch wirklich nicht her.

Ich habe es so verstanden, daß die Kontaktbeschränkung aufgehoben ist für Geimpfte und Genesene, also sie können mehr als eine außenstehende Person vom Haushalt treffen, aber die Abstandsregel trotzdem zählt, was wiederum bedeutet, das im Kino auch wieder nur Familien beieinander sitzen dürfen. Sonst könnte man ein Kino mit Geimpften voll machen, dem ist aber nicht so.  Desweiteren gibt es auch noch keine Regeln für eine Inzidenz unter 50. Eigentlich sind unter 100 nur noch die zu testen, welche entweder die Außengastronomie und die Kultur nutzen wollen. Es ist sowieso ein Irrsinn, das man die Leute bei 1/3 Auslastung ins Kino gehen lässt, aber nicht in die Geschäfte, weil hier zwischen 50 und 100 Click and Meet zählt.

Geschrieben (bearbeitet)

Aktualisierte Coronaschutzverordnung Niedersachsen (nicht von dem 'Vom 30. Oktober 2020' oben irritieren lassen, darunter sind die nachfolgenden Aktualisierungsdaten aufgelistet):

 

https://www.niedersachsen.de/download/168619

 

Darin ist, entsprechend dem oben erwähnten Stufenplan, neben Autokino auch jetzt bereits normales OpenAir Kino bis 250 Personen erlaubt (gegenwärtig in NDS sicher noch ein bißchen zu frisch dafür).

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

https://www.ksta.de/region/corona-in-nrw-land-erlaubt-eingeschraenkte-gastronomie-oeffnung-bei-inzidenz-unter-100-36439428

 

 

'Freiluftveranstaltungen und Messe-Öffnungen möglich 

15.30 Uhr: In Nordrhein-Westfalen sollen wieder Messen ihre Tore öffnen können. Sie dürfen wieder mit beschränkter Besucherzahl stattfinden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohnern liege, kündigte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf an. Veranstalter und Aussteller bekämen damit für die Zeit nach der Sommerpause eine Planungsgrundlage. NRW sei das erste Bundesland, das Messen wieder eine Perspektive eröffne. Auch für Kongresse und Tagungen sollen die gleichen Regeln gelten. 

Das Land erlaubt außerdem in Regionen mit einer Wocheninzidenz unter 100 auch kulturelle Freiluft-Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen. Details wurden zunächst nicht bekannt.

 

NRW erlaubt eingeschränkte Gastronomie-Öffnung bei Inzidenz unter 100

14.31 Uhr: In Nordrhein-Westfalen sollen eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie wieder erlaubt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner liegt. Voraussetzungen seien eine verminderte Gästezahl und ein negativer Corona-Test der Besucher, kündigte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf an. Innenbereiche dürften entsprechend ab einer Inzidenz unter 50 wieder geöffnet werden. Die Regelung greife ab dem 15. Mai.'

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Und hier die wesentlichen Zitate aus der Coronaschutzverordnung ab dem 15.05.:

 

Bei Inzidenz entsprechend Bundesverordnung unter 100:

"Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sind unzulässig. Derartige Veranstaltungen sind im Freien zulässig für höchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauern mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 und sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit gemäß § 4a Absatz 1 Satz 2 und 3; die Vorschriften zum Mindestabstand sind einzuhalten."

 

Bei Inzidenz unter 50 entsprechend neuer Regelung in der Landesverordnung:

"Liegt in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem Wert von 50 im Sinne von § 1 Absatz 2a, so sind abweichend von Absatz 1 Satz 1 Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen zulässig für Zuschauerinnen und Zuschauer mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 und sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit gemäß § 4a Absatz 1 Satz 2 und 3; die Vorschriften zum Mindestabstand sind einzuhalten."

 

Gastronomie ist ab dieser Inzidenz ebenfalls erlaubt.

 

Schnelltest sind dann für 48 Std. gültig.

 

"Soweit in dieser Verordnung abweichende Regelungen unter der Voraussetzung vorgesehen sind, dass die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz) stabil unter dem Wert von 50 liegt, gilt dies unter den folgenden Maßgaben. Wenn in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 unterschreitet, so treten die abweichenden Regelungen an dem übernächsten Tag in Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage. Überschreitet in diesem Kreis oder dieser kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz danach an drei aufeinander folgenden Tagen erneut den Schwellenwert von 50, so treten die neuen Regelungen am übernächsten Tag wieder außer Kraft"

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb KarlOtto:

zulässig für Zuschauerinnen und Zuschauer mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest

 

Also selbst unter Inzidenz 50 in NRW kein Kino für Geimpfte/Genesene? Kann doch nicht sein, oder?

 

edit - nee, wird an anderer Stelle konkretisiert:

 

'(5) Unter den Voraussetzungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der CO- VID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) steht eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung dem Nachweis eines negativen Testergebnisses nach Absatz 4 gleich.'

 

Konkretes zu Maskenpflicht, Concession, Sitzplatzausnutzung etc. findet man darin auch noch nicht. Aber was solls, die Zahlen sind in NRW größtenteils eh noch katastrophal über 100.

 

 

Vollständige NRW Verordnung ab 15. Mai: 

 

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210512_coronaschvo_ab_15.05.2021_lesefassung.pdf

 

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Genau Genesene und Geimpfte sind den Getesteten gleichgesetzt. Zur Concession stand in der NRW Verordnung noch nie was extra. Aber Indoorgastronomie ab unter 50 mit Test erlaubt.

 

Die Personenobergrenze ergibt sich aus dem Abstand zwischen Personengruppen, der anders als zuletzt erstmal nicht unterschritten werden darf.

 

Ebenfalls noch interessant:

"Soweit in dieser Verordnung für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen festgesetzt ist, werden Personen mit einer nachgewiesenen Immunisie- rung durch Impfung oder Genesung unter den Voraussetzungen von § 1 Absatz 3, § 2 Num- mer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) nicht eingerechnet. Dies gilt nicht für in dieser Ver- ordnung festgesetzte einrichtungsbezogene Personengrenzen pro Quadratmeter."

Geschrieben

Man sollte gerade jetzt als Kinobetreiber lieber sehr vorsichtig sein mit der Wiedereröffnung seines Kinobetriebes. Mit welchen Filmen dienen mir die Verleiher nach der Wiedereröffnung? Was bringt mir der Werbeblock als Gewinn? Lohnt sich der Umsatz? Mitten im Sommerloch sein Kino wieder in Betrieb zu nehmen ist ein hohes Risiko. Droht keine generelle Zwangseröffnung aller Kinos dann besser noch ruhen lassen bis im Herbst. Auch wenn jetzt geimpfte Personen einige Sonderrechte erhalten besteht noch kein Grund zur Freude des normalen Lebens. Politiker drehen alles nur im Kreis so wie ein Topf mit kochendem Brei.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb carstenk:

Walt Disney ächzt weiter unter der Corona-Krise. Die Pandemie hat zum einen das Vergnügungsgeschäft des Entertainment-Giganten lahm gelegt. Auch der Boom im Streaming-Geschäft ließ deutlich nach. 

 

 

https://www.t-online.de/finanzen/unternehmen-verbraucher/id_90030462/disney-enttaeuscht-anleger-aktie-faellt.html

 

 

Die Parks haben erst vor kuzem wieder eröffnet. Im Fimbereich brauchen sie die Kinos weltweit, um die Filme zu bewerben. Über das Streaming wird kein Film bekannt, die Presse berichtet nicht darüber, keine Premieren. Es gibt nur ein miteinander, aber jetzt geht der "Jungle Cruise" auch wieder gleichzeitg in den Premium Stream mit dem Kinostart. Zwei weitere Filme starten dieses Jahr noch exclusiv im KIno, aber mit einem Fenster von nur 45 Tagen. Den "Raya" kann man im Kino zeigen, aber der "Luca" wird im Disney+ verramscht. So ein schöner Disney/Pixar Film..unglaublich.

Geschrieben

Ob alles wirklich wieder demnächst geöffnet werden darf , weltweit,  darf man zumindest leicht bezweifeln , grad in Hinblick auf die indische Mutation. 

Auch wenn sich , derzeit vieles gut an hört, ist die nächste Mutation alles andere als toll.

Mögliche Öffnungen werden ja möglicherweise wieder in Frage gestellt. 

Wir wollen es alle nicht hoffen  , aber die Augen davor zu verschließen hilft auch niemand.

 

Geschrieben (bearbeitet)

@Kinoleben, klar, was da gerade in Indien los ist, ist unfassbar!

Wirklich ganz übel, da kann man, aufgrund der ganzen Medizinischen Versorgung wirklich sagen, dass wir Glück haben, in der westlichen Welt zu Leben!

Dennoch irgendwann muss es ja weiter gehen mit dem Kinobetrieb!

Ansonsten kann man die Branche aufgeben. Alle machen dicht und aus dem Kino wird dann ...nix oder Wohnraum?

Nach der gestrigen AG-Kino Versammlung gibts zumindest ein Perspektivtermin, der mir realistisch erscheint.

Die Frage ist, ob da die Länder mitmachen? Eine Vorgabe - Auslastung nur 20% oder ähnliches würde eine Öffnung torpedieren ebenfalls Verzehrverbot oder ähnliches.

Das System vom letzten Sommer hatte sich bewährt, auch wenn damit wirtschaftlich nicht viel zu verdienen war..

Bearbeitet von Kinobetreiber (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Kinobetreiber:

Die Frage ist, ob da die Länder mitmachen? Eine Vorgabe - Auslastung nur 20% oder ähnliches würde eine Öffnung torpedieren ebenfalls Verzehrverbot oder ähnliches.

Das System vom letzten Sommer hatte sich bewährt, auch wenn damit wirtschaftlich nicht viel zu verdienen war..

 

Unsere (nicht ganz unbegründete) Hoffnung ist, dass für Geimpfte/Genesene/Getestete ziemlich viel möglich sein wird.

 

Auch wenn es länger dauert als möglich wäre: In einigen Wochen wird ein ziemlich großer Teil der Bevölkerung doppelt geimpft sein und vom Rest wird ein gewisser Anteil den Aufwand der Testung auf sich nehmen. Daraus ergibt sich schon ein erhebliches Publikums-Potential.

 

Und mit so einem Publikum kann man erheblich sicherer Kino machen als letztes Jahr - auch wenn es noch mal erheblich besser wäre, jetzt erst mal das Absinken der Inzidenzen durch entsprechende Maßnahmen zu beschleunigen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Kinobetreiber:

...

Dennoch irgendwann muss es ja weiter gehen mit dem Kinobetrieb!

Ansonsten kann man die Branche aufgeben. Alle machen dicht und aus dem Kino wird dann ...nix oder Wohnraum?

...

 

Muss ja, aber nicht auf biegen und brechen. Solange es Ausfallhilfen gibt ist niemanden geholfen wenn schnellstmöglich aufgemacht wird.

 

Mal angenommen im Herbst gibt es Welle Nr. 4 aufgrund besagter Gefahren wie Mutante und irgendwelche Verzögerungen bei der Impfung, was dann? Nicht unrealistisch.

 

Ich möchte das Stand meines Wissens über die Pandemie nach 1,5 Jahren lieber noch abwarten und nicht im August öffnen um dann im Oktober wieder schließen zu müssen. Selbstverständlich ist das nur machbar bei entsprechender Unterstützung. Die ist aber zumindest bis Ende des Jahres zugesagt und wird meines Erachtens bei einer weiteren Welle auch über das Jahr hinaus verlängert. Da kann man inzwischen ziemlich zuversichtlich sein, das Wirtschaftsministerium hat seine Versprechen gehalten.

 

Das heißt einige wollen jetzt öffnen:

- ohne Blockbusterware

- mit Day and Day Streamingauswertungen für Mittelstarts

- mit monatelanger Auslastungsbeschränkungen bis hin zu 20%er Saalauslastung aufgrund geringer Größen

- Maskenpflichten, die aber mit Sicherheit im Hochsommer für einige Zeit fallen werden

- Testpflichten und Aufzeichnungsdokumentationen die den Gesamtprozess des Einlasses in die Länge ziehen

- erhöhtem Personalaufwand wegen Hygienekonzepten

- gestiegenen Einkaufspreisen um bis zu 60% auf Standardprodukte wie Öl und Mais

 

Das alles bei gleichbleibenden Ticketpreisen und Leihmieten und der Gefahr wieder schließen zu müssen, so dass einem die Ware abläuft und Personal wieder abspringt. Vom neu einstellen und anlernen jetzt im Voraus mal ganz abgesehen...

 

Sportlich!

 

 

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Das mit der Öffnung wird wohl noch lange dauern wenn es nach unserem Gesundheitsminister geht

 

Zitat

Brief an Länderkollegen – Spahn skizziert Plan für Öffnungen

 

Gastronomie, Einzelhandel, Museen: In einem Brief an seine Länderkollegen formuliert Gesundheitsminister Jens Spahn „Faustformeln“ für die nächsten Öffnungsschritte. Er warnt vor einem „politischen Wettlauf der Lockerungen“.

....

Weitere Öffnungen kann es aus Sicht von Spahn geben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt für mehr als fünf aufeinanderfolgende Tage unter 50 fällt, sofern mindestens 28 Tage seit dem Unterschreiten der 100er-Inzidenz vergangen sind. Dann könnten unter bestimmten Bedingungen auch die Innengastronomie, Kultur in Innenräumen und Beherbergungsbetriebe wieder öffnen.

 

Den ganzen text gibt es hier:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article231151059/Corona-Lockdown-Spahn-skizziert-in-Brief-seinen-Plan-fuer-Oeffnungen.html

 

Mal sehen wie es kommt 🙄

Bearbeitet von HAPAHE (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Hat irgendwer etwas offizielles zur Überbrückungshilfe III und 31.12.21?

Bisher finde ich auf der Seite des BMWi immer noch nur Dokumente zum 30.06.21. 

Auch unser Steuerberater meinte, der Altmaier hat es zwar angekündigt und gesagt, aber von offizieller Seite aus, hat er auch noch nichts gehört. 

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist auch noch aktueller Stand, aber es wird mit Sicherheit Hilfen über das erste Halbjahr hinaus geben, da mache ich mir keine Sorgen. Siehe unten.

 

Was Öffnungen angeht - die Bundesnotbremse setzt unter 100 aus. Darunter dürfen unsere Landesfürsten wieder machen was sie wollen. Und das werden sie auch. Wir haben Wahlen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, und dann die Bundestagswahl.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Eigentlich sind wir beim Verzehr im Kino an die Innengastronomie gekoppelt. Wenn das Eine möglich ist, dann muss das Andere auch möglich sein, also Verzehr am Platz und somit keine Maskenpflicht mehr.

Geschrieben

Ich hätt' ja gedacht, bei dem Boandlkramer müsse man bei Alexa noch was dazuzahlen, um den sehen zu dürfen... Aber der is ja im normalen Abo dabei kostenlos... Ob sich das finanziell so lohnt?

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