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Geschrieben (bearbeitet)

Nee, da gab es in einigen Ländern auch 'Kompromisslösungen'. Maske während des Films auf, aber Verzehr möglich. Wieviel Sinn sowas in Bezug auf die Maskenpflicht am Platz macht, steht auf einem anderen Blatt, aber solche Regelungen gab es. Nennt man Pragmatismus.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Dann habe ich ganz pragmatisch eine kleine Tüte Popcorn in der Hand... Diese Regeln sind nicht pragmatisch, sondern Quatsch. Regeln, an die sich keiner hält und die sich auch weder überwachen noch sanktionieren lassen braucht niemand. Wenn im Saal den Mund auf und zu machen beim Essen okay ist, warum müssen dann diejenigen, die nicht essen maskiert sein? 

Das schafft nur Unfrieden, gerade bei den Besuchern, die überrascht sind wenn sie Leute hinter ihnen auf einmal keine Maske tragen...

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Jean:

Wir werden auf die nächste, hoffentlich mildere Verordnung warten müssen, wenn es im Juli eine Öffnung für uns geben soll. 

 

Das sehe ich genau so. 
Maskenpflicht am Sitzplatz ist unwirtschaflich. Verzehrverbot ebenso. Zudem - wie kontrolliert man ob die Maske nicht im dunklen abgenommen wird? Soll man mit Nachtsichtgeräten rumlaufen?

Verzehrverbot - denkt ihr nicht, dass die Gäste in diesem Fall, wir dürfen ja nichts verkaufen, ihre Sachen selbst mitbringen, den Müll zurück lassen und zum Verzehr die Masken abnehmen?

So kann man kein Kino machen. Deswegen verstehe ich auch nicht, warum so dringen auf Öffnung gedrängt wird.

Ich möchte auch so schnell wie möglich wieder Kino machen dürfen, aber nicht so. Auch möchte ich mich nicht mehr nur durchfüttern lassen. Ich möchte einfach nur wieder Kino machen.

Geschrieben

Was da in Schleswig-Holstein los:

Stand so in deren Kieler Nachrichten 

14:34  20.05.2021
Von Tilmann Post
 

Schleswig-Holsteins Landesregierung hat ihren Corona-Perspektivplan eingemottet. Damit ist nicht mehr öffentlich ersichtlich, mit welchen Lockerungen die Bürger unterhalb der Inzidenzen 50 und 35 rechnen können. Dabei hätte der Plan bald weitreichende Öffnungsschritte vorgesehen, etwa bei Kinos.

 
 
Geschrieben (bearbeitet)

Das ist sicher kein schlechtes Zeichen. Schleswig-Holstein wird diese Woche wohl noch unter 20 kommen, da werden die sich überlegt haben, dass Pläne für 50 oder 100 nicht mehr viel Sinn machen im Hinblick auf Öffnungsstrategien.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Nein das ist anders gemeint. Im ursprünglichen Plan aus dem März sollen Kinos zusammen mit der Außengastronomie geöffnet werden. Als die Außengastronomie geöffnet wurde, war von Lichtspielhäusern nicht mehr die Rede. Inzwischen ist die Innengastronomie und so gut wie alles andere geöffnet (Ausflugsschliffart, Museen, etc.) Kino befindet sich in SH wieder am Anfang der Pandemie, da waren wir im Passus Spielhallen, Kinos und Bordelle sind zu schließen.

 

By the way. Der Kinopreis in SH wurde auch gleich wieder auf vor Coronaniveau  zurückgefahren und die Kinoförderung die in Dezember 2020 gewährt wurde muss noch während des Lockdows bis Ende Mai abgerechnet werden. 

Geschrieben

Naja, die Inzidenzwerte für Kinoöffnungen des alten Stufenplans wurden ja auch noch nicht erreicht. Ihr seid noch keine 21 Tage unter 50 😉 Angeblich soll es ja morgen eine Presskonferenz zu dem Thema geben. Ich glaube nicht, dass die Aussage dann sein wird, 'wir lassen weiter zu'.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Öffnungskonzept NRW, zu übermorgen soll eine neue Verordnung raus kommen, die das festklopft:

 

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/mit-neuen-regelungen-der-coronaschutzverordnung-zeigt-die-landesregierung-klare

 

 

Und die neue Verordnung ab Freitag ist auch schon online. Sieht, wie auch bisher immer für NRW, nicht sooo schlecht aus.

 

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210526_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Neue Corona-Regeln in NRW: Kultur

  • Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse): Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und Kinos sind untersagt. Auch der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.
  • Inzidenz unter 100: Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung; Innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
  • Inzidenz unter 50: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten; Museen usw. ohne Termin
  • Inzidenz unter 35: Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten; ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
Geschrieben

Allerdings:

 

---

(3) Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske besteht unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands und auch am Sitzplatz

...

3. in geschlossenen Räumlichkeiten von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Theatern, Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Ein- richtungen sowie von Zoologischen Gärten und Tierparks,

---

 

Aber auch:

 

---

(7) Die Maske kann vorübergehend abgelegt werden,

...

2. bei der zulässigen Nutzung gastronomischer Einrichtungen am Sitz- oder Stehplatz,
3. zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken

---

 

Leider sehe ich aber nirgendwo eine Ausnahmeklausel für Maske am Sitzplatz, auch nicht bei der untersten Inzidenzstufe. Im Übrigen ist diese Verordnung ziemlich übel querverschachtelt mit Bedingungen, da wird man vielleicht noch ein paar Überraschungen erleben, hoffentlich nicht nur negative. Muss man jedenfalls mal sehr konzentriert mit dem Edding lesen...

 

 

 

 

Geschrieben

Damit wäre es schlechter als letzten Sommer. Wo mit kompletter Erfassung des Sitzplan alle Plätze besetzt werden konnten. Dafür brauchte keiner einen Test, eine Maske war auch nicht nötig.

Jetzt mit Getesteten und geimpften geht aber nur Schachbrettmuster? Muss man nicht verstehen.

Geschrieben (bearbeitet)

In Bayern benötigt man jetzt unter 50 keinen Test mehr bzw. genesen oder geimpft, aber das permanente Tragen einer FFP 2 Maske ist weiterhin Pflicht und natürlich das Verzehrverbot. Mir wäre lieber die 3 G Regel aber dafür keine Maske und Verzehr möglich. BTW Amazon hat MGM gekauft, hoffentlich kommt der Bond noch ins Kino.

Bearbeitet von kastlmeier (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

In NRW war letztes Jahr ab Anfang Juni zunächst nur 1.5m, also zwei Plätze frei lassen erlaubt, und max 25% Auslastung. Erst Mitte Juni gabs bis zu 100 Zuschauer mit besonderer Rückverfolgbarkeit ohne Mindestabstand.

 

Will die neue Verordnung nicht schöner reden als sie ist, aber immerhin... Das mit der Maske bis Sitzplatz ist allerdings ein Klopfer, auch wenn man sie in der Praxis bei Verzehr absetzen darf, muss man das mit der Mskenpflicht halt leider kommunizieren und das bringt niemanden ins Kino.

 

Aber wir wollen eigentlich eh erst Anfang Juli öffnen, bis dahin haben wir mindestens noch zwei neue Verordnungen gesehen...

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb KarlOtto:

Damit wäre es schlechter als letzten Sommer. Wo mit kompletter Erfassung des Sitzplan alle Plätze besetzt werden konnten. Dafür brauchte keiner einen Test, eine Maske war auch nicht nötig.

Jetzt mit Getesteten und geimpften geht aber nur Schachbrettmuster? Muss man nicht verstehen.

Ich habs gefunden. Ist die Region unter 35 und das ganze Bundesland ebenfalls unter 35, dann entweder bis 1000 Besucher ohne Abstabd aber mit Test. Oder bis zu 1000 Besucher mit Abstand und ohne Test. Oder mehr als 1000 Besucher mit Abstand und mit Test.

 

Klingt soweit ja umsetzbar.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb carstenk:

In NRW war letztes Jahr ab Anfang Juni zunächst nur 1.5m, also zwei Plätze frei lassen erlaubt, und max 25% Auslastung. Erst Mitte Juni gabs bis zu 100 Zuschauer mit besonderer Rückverfolgbarkeit ohne Mindestabstand.

 

Will die neue Verordnung nicht schöner reden als sie ist, aber immerhin... Das mit der Maske bis Sitzplatz ist allerdings ein Klopfer, auch wenn man sie in der Praxis bei Verzehr absetzen darf, muss man das mit der Mskenpflicht halt leider kommunizieren und das bringt niemanden ins Kino...

Wobei es die Maskenpflicht beim letzten Mal vor der Schließung auch 1 Monat lang gab. An den Besucherzahlen insgesamt hat dies nichts geändert. Ich glaube auch, dass sich da so langsam auch ein Gewöhnungseffekt einstellt.

Bearbeitet von KarlOtto (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb carstenk:

Naja, die Inzidenzwerte für Kinoöffnungen des alten Stufenplans wurden ja auch noch nicht erreicht. Ihr seid noch keine 21 Tage unter 50 😉 Angeblich soll es ja morgen eine Presskonferenz zu dem Thema geben. Ich glaube nicht, dass die Aussage dann sein wird, 'wir lassen weiter zu'.

 

Das Problem ist, dass wir beim Plan eigentlich schon bei weitere Schritte sind, nur der Kinoteil ist verlorengegangen. Hier in Ort sind wir der einzige Laden, neben 2 Spielhallen der nicht auf ist.

 

Geschrieben

Das hört sich gut. Das Geld geht aber vermutlich in das ohnehin schon ziemlich endgültig festgezurrte ZPK-3. Aber ist ja auch gut, dass andere Veranstaltungsarten was kriegen.

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