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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb carstenk:

Der Anteil der Kleinen an den Mitgliedern in HDF und AG-Kino ist größer als man glaubt

...

 

An der Stelle helfen uns unsere Verbände aber nicht wirklich. Der Zusammenhalt muss von den Kinos selbst kommen

...

 

Exakt das meine ich.

Die kleinen Betriebe machen über 50 % des gesamten Ticketumsatzes der Branche aus ABER mehrheitlich mit Mainstream oder einem Mix aus Arthouse und Mainstream. 

Einzelhäuser(Ein-Leinwänder), mit Schwerpunkten in anderen Bereichen sind nur gering vertreten.

Quelle: FFA

 

Wichtig ist das dein letzter Satz Anklang findet damit folgender nicht mehr fällt:

 

vor 56 Minuten schrieb Kinobetreiber:

Ich seh nicht, dass eine Genossenschaft (z.B. Kinomarkt) da was anderes raus handeln kann..

...

 

Den lieber @Kinobetreiber der große Unterschied zwischen dem HDF und der Genossenschaft oder anderen Einkaufsgemeinschaften ist eben genau der, dass der HDF die wettbewerbsrechtlichen Konditionen nicht angehen darf, alle anderen aber wohl, denn sind Sie sind ja ein Zusammenschluss und kein Vermittler/Repräsentant etc.

 

Dieser Unterschied muss klar sein. Eine Genossenschaft kann im Filmeinkauf funktionieren wie eine Kinokette. Deshalb engagieren, es kostet praktisch nix und der Mehrwert ist nachhaltig. 

 

Der HDF ist auch mehr als nur der Ansprechpartner für die Gema, aber dazu habe ich an anderer Stelle schon genügend geschrieben. Gerade in der Pandemie hat sich der Mehrwert eines großen Verbandes klar gezeigt und bares Geld gebracht/gespart

 

Du wirst aber auch feststellen, dass der Verzehr pro Kopf um einige Euro höher liegen wird bei Avengers als bei Systemsprenger. 

Dem Rest deines Beitrags kann ich voll zustimmen.

 

 

 

Wenn sich die verbleibenden Kinos (hauptsächlich Kleinbetreiber) die bis jetzt in keiner Gemeinschaft sind, einer entsprechenden Vereinigung(Genossenschaft) anschließen, dann wird die Zeit der Überdominanz der Majors ein Ende nehmen und man kann auf Augenhöhe sprechen.

 

Ich bin nach wie vor davon überzeugt, wenn die Verleiher uns einmal richtig zuhören und verstehen wie gut wir ihre Filme bei freierer Handhabe platzieren, Synergie- und Werbeeffekte nutzen könnten, dann wird der gesamte Markt gewinnen und zwar in Richtung Besucherzahlen von Frankreich.

Geschrieben

Ich finde, Jean hat mit seiner Ansage bezüglich der Genossenschaft einen interessanten und wichtigen Punkt angesprochen. Ich weiß jetzt nicht, ob er nur den Kinomarkt Deutschland eG meint, oder ob es noch andere Zweckgemeinschaften gibt?! Ich hatte das Thema jetzt gar nicht mehr auf dem Schirm.

 

Ich bin eigentlich immer der Meinung gewesen, dass ich kein externe Beratung benötige, da wir hier unsere Kunden kennen und ihre Vorlieben auch und in der Regel mit unserem Programm sehr gut aufgestellt sind und ich für uns es besser weiß.

Allerdings gebe ich auch zu, dass die externen Rahmenbedingungen, die sich in den letzten Jahren verschärfen, von mir in keiner Weise beeinflusst werden können. Von daher kann solch eine Überlegung, einer Genossenschaft beizutreten, nicht verkehrt sein.

Wie sieht es denn bei einem Beitritt hinsichtlich unternehmerischer Freiheit aus? Kann ich selbstr bestimmen, wann und wie ich mein Programm gestalte, oder muss ich mich dann Terminen beugen. Habe dazu nichts gefunden.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Jean:

Weiterhin gebe ich zu bedenken, dass Filme wie Black Widow oder Jungle Cruises kein exklusives Kinofenster mehr haben und dennoch zu 53% an Kinos vermietet werden.

Die Rechnung hier ist einfach. Disney stellt diese Filme seinen Kunden für 21,99€ zeitnah zum Kinostart zur Verfügung. Mal angenommen es finden sich jetzt genügend Familien und es kommen im Zeitraum der ersten drei Wochen 100.000 Streams zustande, kann man davon ausgehen dass rund 300.000 Zuschauer vor den Smart TVs saßen.

Macht Black Widow nun 1 Millionen Besucher wären es eigentlich 1,3 Millionen Mögliche gewesen. Ein herber Verlust für die Kinobetreiber auch wegen Verzehr und Reichweiten.

 

Ab wann sind diese sogenannten Premier Access Filme auf den Stramingkanälen eigentlich kostenlos, also im Rahmen des monatlichen Abos für die Nutzer zugänglich? Nach drei Wochen, nach drei Monaten? Wie lange zahlt man 21,99€ auf Disney plus und co?

 

Die Verleiher schaffen selbstständig Konkurrenz und verwässern das Gesamtergebniss für die Kinobranche ohne auch nur einen einzigen Rabatt zu geben. Zudem nutzen Sie noch den Marketingeffekt der Kinos, die Filme erst in die breite öffentliche Wahrnehmung bringen. Ein Win-Win für den Verleih.

 

Bekommen wir Informationen darüber wieviel Streams es auf Filme gab, die zeitgleich im Kino liefen? Wahrscheinlich nicht.

 

Fazit:

Wir benötigen eine Sonderaufschlag auf Kinotickets der nicht mit der Leihmiete verrechnet wird.

Bei "RAYA" hat es 3 Monate gedauert bis er in das normale Disney+ ging. Sollten die Filme von Disney im Kino nicht mehr funkionieren, oder schlechter laufen, dann werden viele sie nicht mehr einsetzen, oder erst später vereinzelt. Ich zeige auch lieber einen FAST 9, als Black Widow. Vor allem Frage ich mich auch, weshalb wir so einen teuen Projektor noch brauchen wegen der Filmpiraterie, wenn die gestreamten Disney Filme zeitgleich auf einschlägigen Seiten im Netz bei gleicher Qualität kostenlos angeboten werden. Dieses Thema wurde auch vom HDF noch nie aufgegriffen. Die fressen sich alle gegenseitig selber auf, aber der große Fresser ist Amazon mit MGM, peng auf einen Satz gleich einmal 4000 Filme mehr ins Portfolio vom Stream. Eine Übersicht des Angebotes ist natürlich nicht mehr gegeben.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb pesinecki:

 

Wie sieht es denn bei einem Beitritt hinsichtlich unternehmerischer Freiheit aus? Kann ich selbstr bestimmen, wann und wie ich mein Programm gestalte, oder muss ich mich dann Terminen beugen. Habe dazu nichts gefunden.

 

Du wirst da nicht Teil einer Kette. Unternehmerisch bleibst Du vollkommen frei.

 

- Carsten

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb carstenk:

 

Du wirst da nicht Teil einer Kette. Unternehmerisch bleibst Du vollkommen frei.

 

Vermutlich spielt @pesinecki auf die Cineplexe an - die sind ja auch keine Kette, haben sich aber nach dem, was man so hört, ziemlich strenge Regeln auferlegt. Z.B. dürfen sie aktuell nicht individuell ihren Öffnungstermin bestimmen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb macplanet:

 

Vermutlich spielt @pesinecki auf die Cineplexe an - die sind ja auch keine Kette, haben sich aber nach dem, was man so hört, ziemlich strenge Regeln auferlegt. Z.B. dürfen sie aktuell nicht individuell ihren Öffnungstermin bestimmen.

Wollten sich nicht die Besitzer der großen Kinoketten bzw. Besitzer der großen Kinos, sich mit den Verleihern zusammensetzen wegen den Auswertungsfenstern. ?

Geschrieben

Ein Interessanter Artikel zur Thematik heute bei der TAGESSCHAU:

 

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/kino-corona-schliessung-wiedereroeffnung-101.html

 

Was ich nicht verstehe, ist die Aussage

"Wenn ein Ticket zehn Euro kostet, dann gehen davon je nach Film bis zu neun Euro an Verleih und Filmförderungsanstalten." ???

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Vorsicht, noch ganz heiss aus der PDF-Presse:

 

Niedersächsische Corona-Verordnung - Lesefassung (gültig ab 31. Mai 2021)

 

Wenn ich das richtig lese, dann gilt für Sitzende im Kino keine Maskenpflicht, wenn Mindestabstand eingehalten wird, oder?

 

---

(5) Abweichend von Absatz 1 darf während einer Veranstaltung, an der die Besucherinnen und Besucher sitzend teilnehmen,

oder beim Besuch eines Gastronomiebetriebs im Sinne des § 9 Abs. 1, 2 oder 3, einer Mensa, Cafeteria, Kantine oder einer anderen Einrichtung im Sinne des § 9 Abs. 4 oder einer Diskothek, eines Clubs, einer Bar und einer ähnlichen Einrichtung, auch einer Einrichtung, in der Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, im Sinne des § 9 Abs. 5 die pflichtige Person die Mund-Nasen- Bedeckung abnehmen, soweit und solange sie einen Sitzplatz eingenommen hat und das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 1 eingehalten wird; die Regelungen über einen geringeren Abstand nach § 6 a Abs. 3 Satz 2 und § 6 b Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 bleiben unberührt.

---

 

Auch aus dieser Verordnung sind die für Kinos relevanten Kombinationsaspekte nur sehr mühsam aus verschieden Kapiteln zusammen zu suchen. Muss man gründlich lesen und die für sich relevanten Punkte notieren.

 

Aber mir scheint aber beim Querlesen, beim Vergleich der bisherigen Öffnungskonzepte der Länder hat man als Kino in Niedersachen erstmal keinen Grund zur Beschwerde.

 

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

@kastlmeier

Wir erstellen eine neue TOP 20 wenn die Zahlen die wir einholen wieder belastbar sind.

Im Moment würde es für eine TOP 8 reichen und da wären auch schon Filme dabei die in Woche 30 oder mehr laufen.

Ich denke, ab Mitte Juni gibt es wieder eine "verlässliche" Charts Liste.

LG

 

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb carstenk:

Hier die neue Corona-Landesverordnung von Schleswig-Holstein. 'Relativ' großzügige Saal-Auslastung, und, soweit ich ich sie verstehe, wie in Niedersachsen keine Maskenpflicht am Platz.

 

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210529_Corona-BekaempfungsVO.html

jein, wenn wir das richtig lesen. 1,5 m Abstand dann ohne, 50% und Schachbrettmuster dann mit.

Ist aber wie immer mit den Verordnungen, schwer zu lesen und zu verstehen.

Geschrieben

Ja:

 

---

(3) Das Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1 gilt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Sitzplätzen nicht, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter gewährleistet, dass

  1. nicht mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Sitzplätze besetzt werden,
  2. die Sitzplätze unmittelbar neben, vor und hinter jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer nicht oder nur mit den in § 2 Absatz 4 genannten Personen besetzt sind, und
  3. alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 2a Absatz 1a eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen.


---

 

Aber immerhin hat man als Kinobetreiber die Wahl. Sogar veranstaltungsbezogen. Mehr Auslastung mit Maske, weniger Auslastung ohne, respektive abhängig von der Saalgröße. So hätte ich mir das auch gewünscht.

  • Like 1
Geschrieben
Am 28.5.2021 um 18:29 schrieb pesinecki:

Ich finde, Jean hat mit seiner Ansage bezüglich der Genossenschaft einen interessanten und wichtigen Punkt angesprochen. Ich weiß jetzt nicht, ob er nur den Kinomarkt Deutschland eG meint, oder ob es noch andere Zweckgemeinschaften gibt?! ....

...

Wie sieht es denn bei einem Beitritt hinsichtlich unternehmerischer Freiheit aus? Kann ich selbstr bestimmen, wann und wie ich mein Programm gestalte, oder muss ich mich dann Terminen beugen. Habe dazu nichts gefunden.

 

Die Genossenschaft ist meines Erachtens derzeit die beste Wahl für die Erreichung gemeinsamer Ziele, weil Sie Kinobetreiberinnen aus der gesamten Republik versammelt und nicht regional beschränkt ist. Es gibt zum Teil auch andere Gemeinschaften wie die I.G: Nord oder der Kinoverbund Schleswig Holstein. 

 

Du bist mit einem Eintritt erstmal nur Mitglied und zahlst einen kleinen jährlichen Beitrag um die gemeinschaftlichen Aktivitäten zu unterstützen, partizipierst aber auch durch Vergütungsmodelle. Langfristig ist dieser Verbund in der Lage gemeinschaftlich für bessere Rahmenbedingungen einzutreten, ähnlich einer Kinokette die mit genügend Standorten eine gewisse Marktmacht hat. Eine tolle und bislang einzigartige Gemeinschaft. Es gibt noch diverse andere interessante Dinge die du aber am besten in einem persönlichem Gespräch abklopfen solltest. 

Kurz gesagt, dass was der HDF nicht abbilden kann, schafft dieser Verbund. Ein wenig wie Cineplex, nur viel freier und flexibler für den einzelnen kreativen Betreiber.

Geschrieben (bearbeitet)

Mal eine ganz dumme Frage an die bayerischen Kollegen, da ich gerade die neue 13. Bayerische Infektionsschutzverordnung vom 5. Juni durchlese:

Wenn man das jetzt genau so liest, wie es drinsteht, ist das doch noch schlechter als im Herbst?!

 

§25 Abs. 1
[...] Kinos unter folgenden Voraussetzungen zulässig [...]

Satz 1
"In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird."

 

Genaugenommen hiesse das für mich, ich schaue (unabhängig von Buchungsgruppen ohne Kontaktverbot) wieviele Einzelplätze ich in einen Saal bringe, die 1,50 Abstand zueinander haben und das wäre dann meine Höchstteilnehmerzahl.

Dies wiederum ergäbe so in etwa eine Maximalauslastung von 15 bis 20%.

 

Ernsthaft jetzt?

Bearbeitet von RobertS (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb RobertS:

"In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird."

 

Genaugenommen hiesse das für mich, ich schaue (unabhängig von Buchungsgruppen ohne Kontaktverbot) wieviele Einzelplätze ich in einen Saal bringe, die 1,50 Abstand zueinander haben und das wäre dann meine Höchstteilnehmerzahl.

Dies wiederum ergäbe so in etwa eine Maximalauslastung von 15 bis 20%.

 

Ernsthaft jetzt?

 

Wie kommst Du auf diese Lesart? Da steht doch nur, dass es keine fixe maximale Personenzahl gibt sondern Du halt so viele Leute reinlassen darfst, dass Du zwischen den Gruppen immer den Abstand sicherstellen kannst.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb RobertS:

Mal eine ganz dumme Frage an die bayerischen Kollegen, da ich gerade die neue 13. Bayerische Infektionsschutzverordnung vom 5. Juni durchlese:

Wenn man das jetzt genau so liest, wie es drinsteht, ist das doch noch schlechter als im Herbst?!

 

§25 Abs. 1
[...] Kinos unter folgenden Voraussetzungen zulässig [...]

Satz 1
"In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird."

 

Genaugenommen hiesse das für mich, ich schaue (unabhängig von Buchungsgruppen ohne Kontaktverbot) wieviele Einzelplätze ich in einen Saal bringe, die 1,50 Abstand zueinander haben und das wäre dann meine Höchstteilnehmerzahl.

Dies wiederum ergäbe so in etwa eine Maximalauslastung von 15 bis 20%.

 

Ernsthaft jetzt?

ab heute ist in Bayern die Innengastronomie wieder geöffnet, aber die Kinos dürfen eigentlich nichts verkaufen. Mir wird das mittlerweile alles zu dumm. 50 Personen und die Geimpften nicht mitgezählt dürfen wieder feiern, genau...ohne Registrierung, Abstand etc. aber im Kino die Abstände...bla bla bla.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb kastlmeier:

ab heute ist in Bayern die Innengastronomie wieder geöffnet, aber die Kinos dürfen eigentlich nichts verkaufen. Mir wird das mittlerweile alles zu dumm. 50 Personen und die Geimpften nicht mitgezählt dürfen wieder feiern, genau...ohne Registrierung, Abstand etc. aber im Kino die Abstände...bla bla bla.

 

Dass Kinos nichts verkaufen dürfen, steht nirgendwo.

Das kann man lediglich daraus schließen, dass Maskenpflicht herrscht und die Masken nur "aus wichtigem Grund" abgenommen werden dürfen - und Verzehr nicht unter den beispielhaft aufgeführten Gründen genannt ist.

 

Aber richtig: Das Rahmenkonzept ist nicht gut, da paranoid vorsichtig, enorm spezifisch und gleichzeitig nicht eindeutig und ohne viel Praxisbezug. Es wäre schon viel gewonnen, wenn man die Abstände von der Qualität der Lüftung abhängig machen könnte (ja - doof, wenn man keine gute Lüftung hat, aber eine faktenbasierte Lösung ...).

Oder wenn man (Achtung, revolutionäre Idee) voll Geimpfte und Genesene einfach zwischen die Gruppen platzieren dürfte, die ihre 1,5 Abstand voneinander halten.

Bearbeitet von macplanet (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Man könnte sich drüber amüsieren, wenn es nicht so ernst wäre ...

 

Ich hatte ja gerade die Idee, man könnte die Reihen, die wir aktuell freilassen, einfach mit Geimpften auffüllen. Die sind (in Bayern) an sehr vielen Stellen von den Regeln ausgenommen - warum sie also nicht ohne Abstand zu den anderen platzieren? Das Lustige (na ja, je nachdem, was man für einen Humor hat) ist: In einer Kirche dürfte man das (zumindest fast):

 

Da sagt §8 der aktuellen Verordnung nämlich

 

Zitat

1. In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird.
2. Zu nicht geimpften oder nicht genesenen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.

 

Hier müssen also Geimpfte offenbar keine Abstände einhalten - obwohl sie dann aber dennoch zur Höchstteilnehmerzahl dazuzählen.
In einem großen Kirchenraum, in dem nur ein paar Reihen besetzt sind, dürfen die Geimpften aber offenbar direkt neben den Gruppen von Ungeimpften sitzen - und auch noch alle singen?!

 

Im §25 für die Kultur (allein das zeigt schon unsere Bedeutung - nach uns kommt nur noch das Alkoholverbot) steht aber

 

Zitat

1. In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird.

...

3. Im gesamten Veranstaltungsbereich ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

 

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