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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sir.tommes:

 

 

Sehe ich ganz genau so. Es wurde aber schon immer auf Fußball geschoben. Dann können wir im nächsten jahr gleich während der WM alles das Kino dicht machen.

Ich sehe eher den PCR- Schnelltest als Handicap für den Kinobesuch. Bei uns kann man gar nicht Sonntags ins Kino gehen, da kein Schnelltestzentrum Sonntags geöffnet hat. Samstag um 15:00 Uhr ist Schicht im Schacht. Bleiben nur noch die 3G`s - und das sind bisher "nur" 33% der Bevölkerung.

Gelten die bei euch nicht für 48 Std.?

Geschrieben

In BW bei Stufe 1 und 60% Belegung ist 3G in der Tabelle angegeben.

 

Was ist mit Maskenpflicht? Das Logo taucht nur "Im Freien über 300 Personen" auf.

 

Oder gilt die Maskenpflicht grundsätzlich immer im Innenraum?  Geht leider nicht genau aus der Tabelle hervor.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb HdGehres:

Was ist mit Maskenpflicht? Das Logo taucht nur "Im Freien über 300 Personen" auf.

 

Oder gilt die Maskenpflicht grundsätzlich immer im Innenraum?  Geht leider nicht genau aus der Tabelle hervor.

 

Warum sollten die ausgerechnet Innen auf Maskenpflicht verzichten, wenn sie sogar draußen noch gilt?

 

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

 

---

Soweit in den einzelnen Lebensbereichen nicht anders angegeben, gilt generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Dabei ist mindestens eine medizinische Maske (DIN EN 14683:2019-10) zu tragen. Zulässig sind auch FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) respektive KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. 

Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte: Hinweise zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken

Wo gilt die Maskenpflicht weiter?

Die Maskenpflicht gilt weiter unter anderem in folgenden Bereichen:

Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen. An Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden – in geschlossenen Räumen generell, im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Im Einzelhandel.

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, wie Theater- oder Operaufführungen, Kinovorführungen, Informations- und Lehrveranstaltungen.

---

 

Und das bei Inzidenzen unter 10...

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb sir.tommes:

 

Tja, manche Gastonomen schreiben das - aber ich finde da niergendwo eine klare Aussage zu.

Also in NRW ist das so. Sowas muss man sich aus den entsprechenden Landesverordnungen raussuchen. 

Geschrieben (bearbeitet)

Der Punkt ist in NRW auch nicht ganz eindeutig, weil die Corona-Schutzverordnung und die Testverordnung sich in diesem Punkt widersprechen, bzw. nicht eindeutig sind. Allerdings hat ein Kollege in Köln vom zuständigen Ordnungsamt zumindest auf Nachfrage die Information bekommen, dass er auch bei Schnelltests 48h berücksichtigen darf.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Schnelltest ist 48 Std. gültig und PCR 72 Std. So steht es in der Verordnung. Das gilt zumindest in NRW für alles, wo die 3Gs gefordert sind.

Geschrieben (bearbeitet)

Das hier fasst es für Baden-Würtemberg nochmal besser zusammen:

 

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

 

(Was gilt bei öffentlichen Veranstaltungen, Inzidenzstufe 1 - unter 10)

---

In geschlossenen Räumen: 

- Maximal 500 Personen. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht  erforderlich. Es gilt die Maskenpflicht.

- 30 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich. Es gilt die Maskenpflicht.

- 60 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes. Alle Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben. Es gilt die Maskenpflicht. Das Abstandsgebot gilt nicht.

---

 

Über das Verhältnis der ersten beiden Kriterien (max 500/max 30 Prozent) bin ich mir nicht so ganz im Klaren. Stehen auch die 'max 500' unter dem Vorbehalt 'max 30 Prozent'? In der eigentlichen Verordnung B-W steht jeweils 'oder'. Das macht aber doch wenig Sinn, max 500 Personen, ODER max 30% bei ansonsten gleichen Auflagen?

 

Da nur bei max 60% 'Das Abstandsgebot gilt nicht' steht, muss man davon ausgehen, dass bei max 500 oder max 30% Auslastung die 1.5m Abstand zwischen den Plätzen einzuhalten ist?

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich das richtig lese, gibt es in NDS bis 25 Personen in geschlossenen Räumen weder Mindestabstand noch Maskenpflicht. Über 25 Personen darf bei Vorhandensein von Frischluftzufuhr Schachbrett genutzt werden, sonst gilt 1.5m. Auch hier keine Maskenpflicht am Sitzplatz.

 

Ein hartes absolutes Besucherlimit gibt es nicht, ab 1000 Personen benötigt man ein individuelles Hygienekonzept.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Habt Ihr euch schon mit diesem Kultursonderfonds und deren Beantragung befasst ? Evtl. kann einer eine Kurzanleitung dazu schreiben, wie man das am besten kinotauglich beantragt.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb kastlmeier:

Habt Ihr euch schon mit diesem Kultursonderfonds und deren Beantragung befasst ? Evtl. kann einer eine Kurzanleitung dazu schreiben, wie man das am besten kinotauglich beantragt.

Na zumindest Disney hat sich schon Gedanken dazu gemacht...🤔

Geschrieben

Apropos Kulturfonds und Verleiher. Zur Zeit kann man sehr gut seine Filme planen und die Verleiher sind froh ihre Filme unterbringen zu können und auch flexibel. Nebenbei wird jetzt so ganz nebenbei der Anteil des Kinos bei dem Kultursonderonds anteilsmäßigt an den Film eingefordert. Jetzt kommt wieder unser ICH ICH ICH Konzern ins Spiel. Da wird nicht flexibel gehandelt. Alle Vst., 3 Wochen zum Höchstprozentsatz, gleichzeitige Streamingauswertung und natürlich seinen Anteil an dem Kulturfond des Kino das diesen Film zeigt. Es wird zwanghaft verhindert Geld zu verdienen, sowohl für das Kino als auch für das Unternehmen selber, aber doppelt und dreifach abkassieren wollen von unseren Steuergeldern. Normalerweise müsste man ihnen die Kurzarbeit aberkennen. Was soll denn das. Von Open Air Veranstaltungen brauchen wir schon gar nicht mehr reden. Mit fehlen die Worte und ich frage mich....eigentlich gar nichts mehr...wie nennt man diese Art  vonn Marktwirtschaft ?

Geschrieben (bearbeitet)

Das mit dem Verleihanteil am Kultursonderfonds wird gegenwärtig noch verhandelt. Die Auffassung des BKM dabei war bei der HDF Zoomkonferenz letztens, dass dem Verleih kein Anteil zusteht, auch vor dem Hintergrund, dass der Fonds auf Kostendeckung der Kinos angelegt ist.

 

https://beta.blickpunktfilm.de/details/461416

 

 

Rein technisch gesehen, der Sonderfonds geht nicht durch das Kassensystem, nicht in SPIO Karten, sondern wird später aus Tickets und Kosten mit den Fördergebern verrechnet. Da hat der Verleih meiner Meinung nach nix zu wollen.

 

Zur Handhabung des Sonderfonds gab es letztens eine Zoom-Konferenz des HDF, und nächste Woche (6. Juli) gibts auch eine der AG Kino. Einfach mal mit reinschalten.

 

Im Übrigen: Wer trotz solcher Konditionen mit diesen Verleihern Verträge schließt, ist halt selbst schuld.

 

Man ist im Übrigen nicht gezwungen, am Sonderfonds Kultur teilzunehmen, mir scheint, mit der Überbrückungshilfe IIIplus fährt man gegenwärtig ohnehin besser.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb carstenk:

Das mit dem Verleihanteil am Kultursonderfonds wird gegenwärtig noch verhandelt. Die Auffassung des BKM dabei war bei der HDF Zoomkonferenz letztens, dass dem Verleih kein Anteil zusteht, auch vor dem Hintergrund, dass der Fonds auf Kostendeckung der Kinos angelegt ist.

 

https://beta.blickpunktfilm.de/details/461416

 

 

Rein technisch gesehen, der Sonderfonds geht nicht durch das Kassensystem, nicht in SPIO Karten, sondern wird später aus Tickets und Kosten mit den Fördergebern verrechnet. Da hat der Verleih meiner Meinung nach nix zu wollen.

 

 

Wir haben in diesem Land Vertragsfreiheit. Wenn ein Kino diese Konditionen des Verleihs akzeptiert und einen Film spielt ist das völlig egal ob das über SPIO-Karten oder das Kassensystem läuft oder ob das BKM dazu was meint. Dann gibt es eine Vereinbarung zwischen Verleih und Kino. Eine MG geht auch nicht über das Kassensystem, genauso wenig wie Werbekostenpauschalen, Versand, etc... 

 

Das sich die Verleihe bei der Ausgestaltung des Sonderfonds hinstellen und ihren "Anteil" fordern ist kackendreist, ich wäre aber sehr vorsichtig mit Aussagen, dass denen das dann kein Anteil zusteht... 

Geschrieben (bearbeitet)

Dürfte den antizipierten Erfolg des Sonderfonds auch nicht eben beflügeln, wenn von dem mickrigen Zuschuss auch noch der Verleih die Hälfte ab haben will. Das hätte man vonseiten BMWI und BKM ja auch mal vorher rechtssicher abklären können. Aber an Kinos hat dabei eben offenbar erstmal keiner gedacht.

Demnächst will das Maushaus noch nen Anteil vom Kinoprogrammpreis...

Laut Teilnehmern der HDF-Zoomkonferenz zum Sonderfonds soll auch Peter Hase 2 von solchen Forderungen betroffen sein.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Der Witz an der Sache ist...wenn die Beschränkungen fallen (Abstand), fällt auch der ganze Kulturfond.

Wie gesagt wenn eine Firma sich weigert Umsatz zu generieren, dann sollte ihnen auch keine staatliche Untersützung zu gute kommen. Es gibt zur Zeit keinen Verleih, außer den erwähnten, welcher aber komplett aus den USA gesteuert wird und einen eigenen Streaming Kanal besitzt, der sich so vehält. Es werden den Kino auch noch zudem Filme vorenthalten. Das wird aber die großen Kinoketten erst recht davon abhalten diese Filme zu zeigen. Der Spruch "WIR HALTEN AM KINO FEST" ist heuchlerisch. Ohne eine landesweite Werbung ihrer Filme durch die Kinos fallen die genauso durch das Raster.

Geschrieben

Ich bin mal gespannt was die rechtliche Prüfung des HDF dahingehend bringt.

 

Es ist schon wieder typisch mit welcher Aggressivität die Email von Disney gestern formuliert war. Eine Arroganz in dem Haus...es ist kaum auszuhalten. Wenn wir so mit unseren Kunden reden würden🤣

 

Erst uns selbst Konkurrenz machen und Day and Day Starts pushen und anschließend noch partizipieren wollen. Keinerlei persönliche Ansprache, keine Verhandlungen, sondern Friss oder Stirb - Völlig daneben

Geschrieben

„Wir halten am Kino fest“ ist doch nichts anderes als Verleihsprech für „Vergesst es - günstiger werden die Konditionen für Euch ganz sicher nicht!“.

Wahrscheinlich werden die sogar noch anziehen, indem nicht wie bisher gewohnt höhere Sprünge bei den sich verringernden Prozenten nach längerer Laufzeit verhandelt werden können.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Rince:

Das sich die Verleihe bei der Ausgestaltung des Sonderfonds hinstellen und ihren "Anteil" fordern ist kackendreist, ich wäre aber sehr vorsichtig mit Aussagen, dass denen das dann kein Anteil zusteht... 

 

Ich meine das nicht in Bezug auf individuelle Verträge, sondern in Bezug auf den Umstand, dass dem Verleih grundsätzlich ein prozentualer Anteil auf die verkauften Tickets zusteht. Dazu hat jeder Verleih ja auch AGB.

 

Hier findet für die Ausschüttungen aus dem Sonderfonds aber kein zusätzlicher Kinobesuch statt, im Gegenteil, es ist nur eine Berechnungsgrundlage für eine spätere Wirtschaftlichkeitsberechnung.

 

Schließlich darf ich den Verleihanteil ja auch nicht um Pacht- und Gehaltsanteil für die Vorstellungen kürzen.

 

Wahrscheinlich meldet sich die GEMA aber auch noch und meldet Ansprüche an...

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb carstenk:

 

Ich meine das nicht in Bezug auf individuelle Verträge, sondern in Bezug auf den Umstand, dass dem Verleih grundsätzlich ein prozentualer Anteil auf die verkauften Tickets zusteht. Dazu hat jeder Verleih ja auch AGB.

 

Hier findet für die Ausschüttungen aus dem Sonderfonds aber kein zusätzlicher Kinobesuch statt, im Gegenteil, es ist nur eine Berechnungsgrundlage für eine spätere Wirtschaftlichkeitsberechnung.

 

Schließlich darf ich den Verleihanteil ja auch nicht um Pacht- und Gehaltsanteil für die Vorstellungen kürzen.

 

Wahrscheinlich meldet sich die GEMA aber auch noch und meldet Ansprüche an...

 

 

 

Da sind wir einer Meinung. Ich bin sehr dafür, dass auch Verleiher am Sonderfonds partizipieren - sofern die Kriterien auch bei Ihnen vorliegen. Nur nicht zu Lasten und auf Kosten der Kinos und nicht aus einem Programm, was gerade mal sicherstellen soll, dass entsprechende Veranstaltungen überhaupt kostendeckend durchgeführt werden können...  

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