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Geschrieben (bearbeitet)

Spielt keine so furchtbar große Rolle (außer für uns, weil wir just am Freitag OpenAir spielen), aber soweit ich das sehe sagt die Verordnung 'maximal 10' - damit dürfte NRW seit dem 14.7./10,2 drüber sein, und dann wären die 8 Tage am Mittwoch rum und ab Freitag gilt die 1. Kommt drauf an, worauf NRW sich dann dabei bezieht, das RKI nennt den 15.7. für die 10,2.

Letzten Endes wird man die offizielle 'Verkündigung' abwarten müssen, mit etwas 'Glück' wird wird wie bei den Kreis-/Stadtinzidenzen der Eintritt 1-2 Tage vorher im Dokument angekündigt, damit man sich drauf einstellen kann.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Es ändert sich für die Städte/Kreis die weiterhin unter 10 sind, nicht viel.

 

Die Kontaktnachverfolgung bleibt weg.

 

Es bleibt ohne Test Schachbrett. Mit Test gibt es keine Beschränkung.

 

Ist NRW über 10 dann aber ohne Test, zusätzlich Maske im Haus und am Platz. Mit Test dann nur zusätzlich Maske im Haus.

Wobei ich bisher kein Kino gefunden habe, dass auf die Maskenpflicht im Haus außerhalb des Platzes verzichtet hat.

 

Ist natürlich die Stadt / der Kreis auch über 10: Dann natürlich wieder Kontaktnachverfolgung. Bis 1000 Besucher mit Test ohne Abstand und ohne Maske am Platz, ohne Test mit Schachbrett und Maske am Platz (außer draußen). Über 1000 Besucher mit Test und Schachbrett und ohne Maske am Platz.

 

Interessant wird es doch erst, wenn die 35 überschritten wird. Ist NRW drüber braucht es einen Test, immer Schachbrett, drinnen bis 1000 Besucher. Draußen bis 200 Besucher ohne Test. Mit Konzept auch mehr als 1000 draußen möglich.

Ist die Stadt / der Kreis über 35: drinnen wie draußen auch Maskenpflicht am Platz, Test, Schachbrett max. 500 Besucher.

Über 50 dann draußen immer noch bis 500, drinnen nur noch bis 250.

 

Allerdings sollte man Erwähnen, dass bei einer Inzidenz über 50 Gastronomie aktuell nur draußen erlaubt ist. Drinnen nur Lebensmittel- und Getränkeautomaten bzw. Takeaway. Außerdem dürfen Speisen und Getränke geliefert werden.

Hier waren unsere niederländischen Nachbarn im Winter erfinderisch. Theken drinnen alle zu. Draußen stand ein Anhänger direkt vor der Eingangstüre. Der hat Essen und Getränke zum Mitnehmen verkauft. Diese durfte man dann zu seinem Sitzplatz mitnehmen. 🙂

Ich sehe nicht, dass das nicht erlaubt wäre. Da Verpflegung in Räumen in nach der Verordnung "ausdrücklich zulässigen Veranstaltungen" erlaubt ist.

Bearbeitet von KarlOtto (Änderungen anzeigen)
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Naja gut, das ist zu erwarten. Und das obwohl dann die Krankenhäuser durch die vielen Geimpften nicht überlastet sein werden, weil unsere Politiker es nicht schaffen, das Infektionsschutzgesetz nochmal zu überarbeiten. Ist ja gerade Sommerpause und die steigenden Inzidenzwerte kommen dann total überraschend.

 

Dabei haben alle Experten gesagt, dass die Inzidenzwerte wieder steigen werden. Aber die Krankenhäuser nicht mehr so belastet werden. Trotzdem heißt es immer, wir arbeiten nur mit dem Inzidenzwert. Und da der Bund, statt wie die Länder eine leicht änderbare Verordnung, lieber ein Gesetz mit einem Grenzwert erschaffen hat, wird die Zahl schneller auf 100 steigen, als die merken, dass da wirklich was geändert werden muss.

 

Übrigens gelten die 8 Tage Überschreitung in NRW nur bei dem Wechsel von Inzidenzstufe 0 zu 1. Und dann für den übernächsten Tag. Bei den anderen beiden Stufen erfolgt der Wechsel dann schon nach 3 Tagen +2. Runter geht's immer nach 5 Tagen +2. Und in NRW zählen da auch Sa. und So., nicht wie bei der Bundesnotbremse, wo Sonn- und Feiertage nicht zählen.

Bearbeitet von KarlOtto (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Ja, deswegen können einige Landkreise jetzt sogar stolz drauf sein, gleich eine Inzidenzstufe auf dem Weg nach oben auslassen zu dürfen. Früher nannte man solche 'Streber'.

 

Das kann ein schönes Rumgeeiere werden mit den Auflagen über die Inzidenzgrenzen. Am besten schießt man sich gleich auf die volle Ladung ein und lässt es dabei.

 

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Hallo liebe Kollegen aus Hessen,

 

verstehe ich die neue Verordnung richtig? Bei unter 100 Personen im Saal keine Testpflicht?

Gruß

Sven

Geschrieben

Tja, jetzt wandert NRW ab Montag landesweit von Inzidenzstufe 0 auf 1, und die Kreise kullern auch nach und nach aufwärts.

 

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210724_matrix.pdf

 

Jetzt fängt das Theater an, dass man seinen Besuchern nach 2-3 Wochen Öffnung wieder Auflagen verklickern soll. Hätte man am besten garnicht erst mit den Inzidenzstufe 0 Regeln öffnen sollen.

Geschrieben

Alle haben bei Stufe 1 am 1.7. eröffnet.

Die Stufe 0 kam erst später.

 

Außerdem ändert sich nur die Landesstufe nicht die Kreis-/Stadtstufe.

Für Kinos bedeutet das nur Maskenpflicht Indoor. Ohne Test auch wieder am Platz.

Und wenn dann Kreis/ Stadt auch Stufe 1 kommt die Kontaktdatenerfassung dazu.

 

Sonst ändert sich nix.

 

Interessant ist doch erst die nächste Stufe die Düsseldorf So. erreicht und dann ab Di. gilt. Testpflicht + Schachbrett. Max. 500 Besucher. 

Geschrieben (bearbeitet)

Stufe hin Stufe her, bei unseren Nachbarländern exlodieren die Inzidenzwerte. Jetzt stellt sich die Frage wie unsere Regierung damit umgeht. In Österreich liegt man schon wieder zwischen 54 und 190 ihn manchen Regionen. Irgendwie hat vieles mit den Reiserückkehrern zu tun. Hat man denn aus der Vergangenheit nichts dazugelernt. Wenn ich mir Malle anschaue, wie die da Feiern und wie die Leute bei uns im Kino eingeschränkt werden, ist das nicht nachvollziehbar.

Bearbeitet von kastlmeier (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Wir haben absichtlich erst mit Stufe 0 eröffnet. Und unser Kreis landet wie viele andere auch in den nächsten Tagen ebenso in der 1 wie am Montag NRW. Wir sind jetzt innerhalb weniger Tage von unter 5 auf über 20 gestiegen, da ist die 35 auch nur noch ein paar Tage weit weg. Würde am liebsten wieder schließen bei dem zu erwartenden Auf- und Ab und hin und her in den nächsten Wochen. Grade wenn bei uns Nachspielern die Blockbuster laufen, kommen die Auflagen wieder. Nur leider keine, die uns beim Sonderfonds Kultur hilfreich sind.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Bei uns waren die Zahlen Mitte Juni erstmals unter 10. Nur gabs dazu noch keine für uns sinnvolle Verordnung.

 

Im letzten Sommer hat es ohne Impfungen wenigstens bis zum Bond gedauert, bis die Zahlen wieder deutlich hochgingen 😉

 

Aber vielleicht sind wir ja auch Teil des Problems und treiben die Zahlen mit hoch. Nicht sehr wahrscheinlich angesichts unserer Besucherzahlen und Abstände, aber Selbstkritik darf auch mal sein.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)
Am 24.7.2021 um 14:48 schrieb KarlOtto:

Und wenn dann Kreis/ Stadt auch Stufe 1 kommt die Kontaktdatenerfassung dazu.

 

Konkret: Die BESONDERE Rückverfolgbarkeit, also sitzplatzgenau. Jedenfalls, wenn ich die NRW Verordnung richtig lese, dann gibt es in Kino/Kultur, wenn, dann ausschließlich die sitzplatzgenaue Rückverfolgbarkeit? Und die ist nur ausgesetzt, wenn der Kreis in der Inzidenzstufe 0 ist.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Offenbar herrscht in Düsseldorf nun einerseits Druck aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen und Sprünge von Land und Kreisen in höhere Inzidenzstufen. Andererseits scheint aber nur ne Urlaubsvertretung für die Abfassung der Coronaschutzverordnungen vor Ort zu sein. Grade erschien eine neue Coronaschutzverordnung NRW, die als einzige (!) Änderung die Verzögerung der Hochstufung in die Inzidenzstufen 2 und 3 enthält - vorher 3 Tage, jetzt einheitlich 8 Tage. Bisher galt, 0 nach 1 - 8 Tage, 1 auf 2 auf 3 - 3 Tage.

 

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210726_coronaschvo_ab_27.07.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

 

Vielleicht wollen die sich auf diese Weise nur noch ein bißchen Luft bis zur geplanten Neufassung der Verordnung am 5.8. verschaffen. Bißchen billig, aber einigen unserer Partykommunen bleibt auf diese Art und Weise wohl der Bocksprung in Stufe 2 oder 3 bis zum 5. August erspart.  

Auch die Landeshauptstadt selbst kommt so netterweise noch ein paar Tage um den Sprung in die Inzidenzstufen 2&3 herum. Vielleicht wollten die Töchter irgendeines Staatssekretärs vorher nochmal richtig in die Disse und haben bei Papi gebettelt.

Auch Solingen hat nochmal Glück gehabt.

 

https://www.solingen.de/de/aktuelles/pressemitteilung-2021-367-dh-2/

 

ich mach mir die welt widdewidde wie sie mir gefällt 

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Ich war am Samstag im Cinemaxx in Essen. Dort verlangte man nicht einmal die Kontaktdaten sondern nur Maskenpflicht im gesamten Haus. Das sollte man so festlegen in allen Kinos. Nicht immer eigene Regeln in jedem Kino. 

Geschrieben

Das steht ja so in der Landesverordnung in NRW. Nur die Maskenpflicht war am Sa. noch eine eigene Entscheidung des Kinos.

Seit heute ist ja Indoor wieder Maskenpflicht auch am Platz. Und die Kontaktdaten werden in Essen voraussichtlich in 6 Tagen auch wieder gesammelt.

Geschrieben

Schön wäre es ja zu erfahren, ob sich einer angesteckt hat.

Das wäre nämlich insgesamt mal interessant. Das man sie erstmal sucht, ist ja richtig.

Ist die Mailadresse ausreichende Kontaktdaten in Aurich? In NRW hätte der Kinobetreiber damit schonmal nicht alle Infos gehabt, die er erfassen muss.

Geschrieben (bearbeitet)

Aurich ist Niedersachsen. Name,Vorname, Anschrift, Telefonnummer sind zu erheben, aber nicht sitzplatzgenau. Blöd, wenn das Online-Buchungssystem sich mit einer Emailadresse zufriedengibt. Je nachdem kann der Kinobetreiber nichtmal direkt was dafür, weil der Online-Buchungsvorgang bei einem externen Anbieter stattfindet und er u.U. gar keine Überprüfungsmöglichkeit hat.

 

Tja, da is die böse luca App sinnvoller, da muss man wenigstens ne verifizierte Telefonnummer hinterlegen. Leider die Krux an der ganzen Kontaktnachverfolgerei, dass verständlicherweise kein Mensch Bock hat, auf bloßen Verdacht hin zwei Wochen in verordnete Quarantäne zu gehen. Da ist die sitzplatzgenaue Nachverfolgung in NRW eigentlich gnädiger, ich glaube nicht, dass das Gesundheitsamt in solchen Fällen dann den gesamten Saal in Quarantäne schickt.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Aurich arbeitet mit Kinoheld zusammen. Dort kann man als Betreiber im Backofficebereich vorgeben welche Daten abgefragt bzw. erfasst werden sollen. Standardmäßig wird dort Name, Adresse Postleitzahl und Telefonnummer erfasst. Als Betreiber hat man allerdings keinen zugriff auf die Daten. Das Gesundheitsamt muss sich - wie bei der Luca App auch - direkt an Kinoheld wenden um im Fall der Fälle an die Datensätze zu kommen.

Kinoheld gibt die Daten auch Sitzplatzgenau aus, sofern das Kino Sitzplätze vergibt 😉

 

Ich vermute mal das ist noch nicht geschehen und Aurich hat bisher nur die E Mail Adressen der Bestellbestätigungen weitergegeben.

 

Bearbeitet von HAPAHE (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Das kann doch nicht so lange dauern, bis Kinoheld diese Daten rausgeben kann, oder ist die komplette Kinoheld-Mannschaft in Urlaub? Wenn die diese Datenerfassung anbieten, müssen die doch auch zu einer zeitnahen Herausgabe in der Lage sein, das nützt für die Nachverfolgung doch nix, wenn das erst nach einer Woche geschieht?

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