Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Soeben verkündet: Neue Corona Verordnung in Baden-Württemberg. Gilt ab Montag. Für kulturelle Veranstaltungen gilt 3G. Getestete nur mit PCR Test. Zählen Kino-Veranstaltungen zu kulturellen Veranstaltungen?

Geschrieben (bearbeitet)

In der Gastro und bei körpernahen Dienstleistungen Schnelltest, bei Veranstaltungen nur PCR? Wer hat sich den Schwachsinn ausgedacht? Glaube nicht, dass das vor Gericht Bestand hat. Obendrein gänzlich unabhängig von konkreter Inzidenz. Damit fangen die sich ne Menge Ärger ein, ist doch schon lange etabliert, dass beschränkende Maßnahmen nicht ohne Festlegung eines Gefährdungs-Kriteriums erfolgen dürfen. Naja, mal auf den konkreten Text warten. Die Juristen werden da sicher vorher nochmal drüber schauen müssen.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Dafür entfallen Abstände und Kapazitätsbeschränkungen. Das ist ein Spiel auf zeit und kommt jetzt noch zu früh - das Land sorgt zum einen dafür, dass viele Leute für die nächsten Wochen nicht ins Kino können und schießt die Kulturveranstalter gleichzeitig aus dem Sonderfonds Kultur weil es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr gibt...

Bearbeitet von Rince (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

In der Tat. Ich habe meine erste Impfung vor 6 Wochen noch nur mit Vitamin B bekommen, unser Impfzentrum hatte mir zu dem Zeitpunkt noch nichtmal einen Termin in Aussicht gestellt. Jetzt habe ich die zweite, aber immer noch keinen vollständigen Geimpft-Status. Ein Impfangebot bekommen zu haben reicht nicht aus, es kann ja locker 2-3 Monate dauern, bis man dann auch den vollständigen Impfstatus hat. Und das über die Sommerferien.

Geschrieben

 

Ntv

+++ 14:50 Inzidenz spielt im Südwesten ab Montag keine Rolle mehr +++
Ab kommenden Montag dürfen alle Menschen in Baden-Württemberg unabhängig von der Inzidenz wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen - vorausgesetzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet. Die Sieben-Tage-Inzidenz werde in der neuen Corona-Verordnung, die am 16. August in Kraft treten soll, nicht mehr als ordnungspolitisches Instrument auftauchen, teilt das Gesundheitsministerium in Stuttgart mit. Die Regierung sieht etwa vor, dass es bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs und Diskotheken keine Personenobergrenze mehr geben soll, die Einrichtungen könnten unter Vollauslastung öffnen - sofern Besucher geimpft oder genesen seien oder in diesem Fall einen PCR-Test vorweisen könnten. Bei der Innen-Gastro, bei Friseuren und körpernahen Dienstleistern soll ein Antigen-Schnelltest ausreichen.

 

 

Dort wird keine Rücksicht auf Inzidenz genommen,  gelegt - Im Rest Deutschlands schon- oder ?

Geschrieben

Noch haben die anderen Länder keine neuen Verordnungen infolge der MPK Beschlüsse angekündigt, wird man abwarten müssen. Auch lese ich bisher nichts Konkretes in Bezug auf Maskenpflicht, wobei allerorten zu hören ist, dass Maskenpflicht in Innenräumen bestehen bleiben soll. 

Inzidenzlos 3G UND Maskenpflicht am Platz wären keine Erleichterungen für Geimpfte, sondern faktisch eine Verschärfung auf breiter Ebene ohne Gefährdungskriterium. Wie gesagt, man wird die konkreten Verordnungstexte abwarten müssen.

 

Wenn die Kapazitätsbeschränkungen derart wegfallen, wird der Sonderfonds Kultur noch mehr als bisher schon zur Farce.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb carstenk:

(...), ist doch schon lange etabliert, dass beschränkende Maßnahmen nicht ohne Festlegung eines Gefährdungs-Kriteriums erfolgen dürfen. (...)

 

 

Das deutsche Gefahrenabwehrrecht regelt grundrechtseinschränkende Befugnisse im gesonderten Normen.

In Paragraph 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes ist die Norm jedoch schwammig: notwendige Schutzmaßnahmen gelten soweit und solange wie nötig. Ansonsten wären Grundrechtseingriffe nur bei Straftätern oder - auf der anderen Seite - bei Soldaten erlaubt oder im Falle des nationalen Notstandes (die Notstandsgesetzgebung greift somit nur im Falle von Krieg oder bei innerer Bedrohung, etwa bei unmittelbarer Gefahr für die FDGO, keinesfalls aber bei Pandemien./.saisonalen Grippen).

 

Konkret bemisst sich m.E. von Anfang an die Gefahrenlage weniger an Inzidenzen (welche nahezu blind keinerlei Unterschiede zwischen Jung und Alt ziehen) als an Hospitalisierungen.

 

Da bereits im Infektionsschutzgesetz die Unterscheidung zwischen Pandemie und saisonaler Grippe nicht erfolgt (respektive Unterscheidung von nicht aus der Epidemiologie stammenden schwammigen Bezeichnungen wie "Welle" für saisonale Erscheinungen und andererseits einer typischen Epidemie/Pandemie), bleibt die Norm insofern schwammig, als dass jederzeit auch bei Grippe grundrechtseinschränkende Maßnahmen der Länder wie Hausarrest oder Ausschluss aus öffentlichen Veranstaltungen gestattet wären.

 

Die daraus resultierenden Klagen gegen die Rechtmäßigkeit des Infektionsschutzgesetzes haben jedoch allenfalls aufschiebende Wirkung.

Obwohl mithin gelten sollte "ohne Not kein Gebot" reagieren die Verwaltungsgerichte zurückhaltend im Stattgeben anfälliger Klagen gegen einzelne Länderbehörden.

 

Das Robert-Koch-Institut ging im April 2021 noch davon aus, dass Geimpfte in äußerst geringem Maße das beanstandete Virus übertragen würden, und auch Gesunde könnten höchst ansteckend sein (was von Fachleuten bestritten wurde).

Ein halbes Jahr später wird mit zunehmender Durchimpfung die "Rückgabe-Welle" der Freiheiten an Geimpfte in Aussicht gestellt. Kurz darauf erfolgt das Eingeständnis, dass auch Geimpfte genauso angesteckend sein können oder andere anstecken wie Nichtgeimpfte, alle die gleiche Viruslast tragen. In dieser Logik müssten dann auch Geimpfte weiterhin Masken tragen.

Dabei gelten die Krankheitsverläufe bei Geimpften als deutlich harmloser, was die Beibehaltung für Masken Zwang umso absurder erscheinen lässt.

 

Daraus ergibt sich metaphorisch für die Veranstaltungsbranche folgendes Paradoxon:

 

"Geimpfte müssen sich nicht testen lassen, weil sie niemanden infizieren. Geimpfte müssen Maske tragen, weil sie jemanden infizieren könnten.

Dies geschieht auf dem gleichen Planeten".

Bearbeitet von cinerama (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb carstenk:

Noch haben die anderen Länder keine neuen Verordnungen infolge der MPK Beschlüsse angekündigt, wird man abwarten müssen.

 

In S-H ab Montag Testpflicht unabhängig von der regionalen Inzidenz. 

Bearbeitet von Rince (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Spekulation ist witzlos, da muss man die endgültigen Verordnungen abwarten, die ja erst noch geschrieben werden müssen. Es hängt da schon von der Gesamtheit der Regeln ab, außerdem denke ich, dass die immer noch von Juristen geprüft werden müssen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb cinerama:

Daraus ergibt sich metaphorisch für die Veranstaltungsbranche folgendes Paradoxon:

 

"Geimpfte müssen sich nicht testen lassen, weil sie niemanden infizieren. Geimpfte müssen Maske tragen, weil sie jemanden infizieren könnten.

Dies geschieht auf dem gleichen Planeten".

 

Deine letzte Formulierung ist totaler Quatsch. 

 

Geimpfte müssen sich nicht testen lassen, weil es sehr unwahrscheinlich ist, dass sie sich überhaupt anstecken. Das hat auch eine neue Studie in Israel ergeben. 

Sie tragen die Maske damit es noch unwahrscheinlicher wird und falls sie es haben weniger anstecken.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb KarlOtto:

 

Deine letzte Formulierung ist totaler Quatsch. 

 

Geimpfte müssen sich nicht testen lassen, weil es sehr unwahrscheinlich ist, dass sie sich überhaupt anstecken. Das hat auch eine neue Studie in Israel ergeben. 

Sie tragen die Maske damit es noch unwahrscheinlicher wird und falls sie es haben weniger anstecken.

Maske für Geimpfte vor zwei Wochen noch in allen großen Medien empfohlen https://www.infranken.de/ueberregional/deutschland/amtsaerzte-erklaeren-darum-muessen-geimpfte-weiterhin-auf-corona-getestet-werden-art-5202617 , jetzt obligatorisch nicht mehr. 

 

Dass Umgeimpfte und Geimpfte die gleiche Viruslast tragen sollen, beide angesteckt werden können andere anstecken können, wobei sich zur Abblockung der Ansteckung bei Geimpften eine etwas schnellere Anytikörperbildung vollziehen soll. (War schon länger bekannt): https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/cdc-corona-geimpfte-101.html

 

Daher müsste in der Logik gegenwärtiger Maßnahmen via eines Verwaltungsakts die Maskenpflicht für Geimpfte eingeführt werden.

Anderenfalls würde ja den Ungeimpften eine Ungleichbehandlung zuteil werden.

 

Wie obenstehend erwähnt: für die Sozialisation in Kinos aber auch deren Umsatzstruktur mehr

abträglich, flankiert vom Neuen Volkssport des streamens.

 

Eventuell liegen die Kollateralschäden der Maßnahmen höher als deren Nutzen, wie von Anfang an voraus gesehen.

 

Im obigen Stammtischbrief an den HdF stimmt immerhin, dass der Erfinder der mRNA-Impfstoffe tatsächlich vor der Massenimpfung warnte.

Bearbeitet von cinerama (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Fakt ist, es schadet regelrecht den Kinos. Einen kostenpflichtigen Test wird keiner bezahlen, nur um der Regierung in den Hintern zu kriechen mit deren Impfzwang. Gehen 50% der geimpften ins Kino so fehlen immer noch 50% nichtgeimpfter als Umsatz. Dortmund erlaubt nur 25.000 Fans in deren Stadion trotz Impfnachweis. Was soll dieser Witz? Und hinzu kommt bestimmt auch noch die Maskenpflicht im gesamten Stadion. Was genau bringt nun so eine Impfung? Doch bestimmt nur puren Aberglaube.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb cinerama:

Maske für Geimpfte vor zwei Wochen noch in allen großen Medien empfohlen https://www.infranken.de/ueberregional/deutschland/amtsaerzte-erklaeren-darum-muessen-geimpfte-weiterhin-auf-corona-getestet-werden-art-5202617 , jetzt obligatorisch nicht mehr. 

 

Dass Umgeimpfte und Geimpfte die gleiche Viruslast tragen sollen, beide angesteckt werden können andere anstecken können, wobei sich zur Abblockung der Ansteckung bei Geimpften eine etwas schnellere Anytikörperbildung vollziehen soll. (War schon länger bekannt): https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/cdc-corona-geimpfte-101.html

 

Daher müsste in der Logik gegenwärtiger Maßnahmen via eines Verwaltungsakts die Maskenpflicht für Geimpfte eingeführt werden.

Anderenfalls würde ja den Ungeimpften eine Ungleichbehandlung zuteil werden.

 

Wie obenstehend erwähnt: für die Sozialisation in Kinos aber auch deren Umsatzstruktur mehr

abträglich, flankiert vom Neuen Volkssport des streamens.

 

Eventuell liegen die Kollateralschäden der Maßnahmen höher als deren Nutzen, wie von Anfang an voraus gesehen.

 

Im obigen Stammtischbrief an den HdF stimmt immerhin, dass der Erfinder der mRNA-Impfstoffe tatsächlich vor der Massenimpfung warnte.

Natürlich tragen Geimpfte die gleiche Virenlast, wie Ungeimpfte. Das hat doch auch nie jemand anders behauptet. Allerdings belegen mittlerweile Studien, dass es relativ unwahrscheinlich ist, dass ein Geimpfter sich überhaupt infiziert. Das belegen nun auch Zahlen aus Israel. Und das ein Genesener sich noch einmal infiziert ist noch unwahrscheinlicher. Dazu kommt, dass man in Israel festgestellt hat, dass nur 8% der wieder erneut Infizierten überhaupt krank werden. Bei den meisten kann nach wenigen Tagen bereits das Virus dann schon nicht mehr nachgewiesen werden, weil die Antikörper es eben abwehren. Daraus ergibt sich eben, dass insgesamt von ihnen keinen größere Gefahr ausgeht und deshalb gibt es jetzt unterschiedliche Maßnahmen.

 

Quarks hatte dazu vor einiger Zeit auch mal eine Statistik veröffentlicht, die eben zeigt, dass zwar nahezu jeder Geimpfte, der erkrankt, in den Medien genannt wird, aber sie eigentlich den kleinsten Teil ausmachen. Deswegen ist eine hohe Impfquote eben wichtig.

https://www.facebook.com/quarks.de/photos/a.10150277013665564/10165292638905564/

Geschrieben

Ich will jetzt nicht aufräumen (und "zensieren"), aber bitte beim Kino Thema bleiben und allgemeine Coronadiskusionen lassen 😉
Ihr wisst schon warum...

By the way:
 

Zitat

Geimpfte müssen sich nicht testen lassen, weil sie niemanden infizieren. 


Musste auch als Geimpfter letztens einen PCR Test machen, weil es auf einer größeren Veranstaltung Positivfälle gab.
Checkin via LucaApp je Bierbank und war draussen. Die Dame vom Gesundheitsamt meinte sie telefoniert die gesamte Liste ab und nicht die Bierbänke um den positiven...
Da kann man dann gleich die Sitzplatzgenaue Verfolgung sein lassen...

 

Geschrieben

Wie schön wäre es, wenn es eine reine Verordnung für Kinos geben würde, in der ganz genau und verständlich steht, wie man Kino machen kann und darf. Diese Corona-Verordnungen treiben in den Wahnsinn...

  • Like 1
Geschrieben

Da scheinen sich Ausnahmen von der generellen 3G Pflicht für Schüler unter 18 anzudeuten. Bei denen wird davon ausgegangen, dass sie ohnehin 2mal wöchentlich getestet werden. Das wäre für die Zielgruppe Jugendliche in den Kinos schonmal gut - nur, wie soll das nachgewiesen werden, wenn nicht durch ein individuelles Negativtestzeugnis? Ein Schülerausweis ist dafür wohl kaum ausreichend.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.