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Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb carstenk:

Da scheinen sich Ausnahmen von der generellen 3G Pflicht für Schüler unter 18 anzudeuten. Bei denen wird davon ausgegangen, dass sie ohnehin 2mal wöchentlich getestet werden. Das wäre für die Zielgruppe Jugendliche in den Kinos schonmal gut - nur, wie soll das nachgewiesen werden, wenn nicht durch ein individuelles Negativtestzeugnis? Ein Schülerausweis ist dafür wohl kaum ausreichend.

 

 

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Tja, der Schülerausweis kann anzeigen, dass derjenige Schüler ist und regelmäßig getestet wird. Das für sich wäre eine schöne Vereinfachung.

Nur, wie soll der anzeigen, dass der Schüler negativ getestet wurde? Für die Schultestungen gibt es bisher m.W.n. keine effizienten Nachweissysteme, wenn das überall verpflichtend wird, können die 10 Mitarbeiter für die Sekretariate nur zum Erstellen der Nachweise einstellen.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
Gerade eben schrieb carstenk:

Tja, der Schülerausweis kann anzeigen, dass derjenige Schüler ist und regelmäßig getestet wird. Das für sich wäre eine schöne Vereinfachung.

Nur, wie soll der anzeigen, dass der Schüler negativ getestet wurde?

 

Zudem gibt es noch immer Schulen - zumindest hier bei uns - welche keinen Schülerausweis anbieten. Und dann gbt es Schüler, welche nicht einsehen, 5,-€ dafür zu zahlen, obgleich man diese 5,-€ ganz scnell wieder raus hat. OK, beim letzteren ist es deren Problem.

Geschrieben (bearbeitet)

Na noch gibts ja immerhin auch in BW kostenlose Schnelltests. Nützt nur nichts, wenn wirklich PCR für Indoor verpflichtend wird. Da glaube ich aber auch noch nicht dran, dass das wirklich wahr wird. Immerhin liegt Karlsruhe in BW...

Ist argumentativ auch ein ganz schöner Spagat, Zweiklassentests in Teilnahmevoraussetzungen zu etablieren.

 

Wir brauchen definitiv eine bundesweite Schülerausweis-App. Von SAP und Siemens entwickelt. Nach höchsten Sicherheitsanforderungen. Damit könnte man zukünftig auch die Einhaltung der FSK kontrollieren. Und gleich noch, dass die keine Schmuddelbildchen verschicken. Und dass das Handy während des Films aus bleibt. Bedeutet zwar Smartphone-Zwang für Schüler, aber wir haben's ja...

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb carstenk:

Na noch gibts ja immerhin auch in BW kostenlose Schnelltests. Nützt nur nichts, wenn wirklich PCR für Indoor verpflichtend wird. Da glaube ich aber auch noch nicht dran, dass das wirklich wahr wird. Immerhin liegt Karlsruhe in BW...

 

 

Um mal des Teufels Advokaten zu spielen. Wir sollten vorsichtig sein, was wir uns wünschen. Das kommt in BW zu früh - kann aber sein, dass auch Kinos genau das 2G System ab Oktober lautstark fordern, da es sofort Vollauslastung erlaubt, die wir mit 3G in absehbarer Zeit vermutlich nicht bekommen werden. 

Geschrieben (bearbeitet)

Meiner Meinung nach muss jetzt bereits mit 3G Vollauslastung möglich sein. Ist es doch auch schon in einigen Coronaschutzverordnungen. Warum damit noch bis Oktober warten, wenn das Ziel ist, Geimpften Vorteile zu verschaffen? Wie soll man die Vorteile der Impfung kommunizieren, wenn Geimpfte weiter Nachteile haben?

 

 

--- NRW ---

(Kulturveranstaltungen) auch mit bis zu 1 000 Zuschauerinnen und Zuschauern wahlweise ohne Mindestabstände zwischen den Sitzplätzen oder ohne Negativtestnachweise oder

---

 

(Negativtest ist hier gleichbedeutend mit Geimpft oder Genesen)

 

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb carstenk:

(...) Wie soll man die Vorteile der Impfung kommunizieren, wenn Geimpfte weiter Nachteile haben? (...)

 

Sind doch gerade in Israel 50% der Neuifizierten Geimpfte, und die dritte Impfwelle hat schon begonnen. ("Welle" ist ohnedies ein unwissenschaftlicher Ausdruck.)

 

Ein wohl zweistelliger Prozentsatz wird sich nicht überzeugen lassen, und ich ebenfalls nicht unter diesen Bedingungen: bin gesund, intaktes Immunsystem, noch nicht zu hohes Alter und habe mich auch gegen Grippe nie impfen lassen, warum also jetzt?

 

Die Presselandschaft hat sich auch verändert, links und rechts lassen sich nicht mehr den alten Lagern zuordnen, und zumindest die Bild-Zeitung geht ein hohes Risiko ein, mit ihrem starken Plädoyer für die Grundrechte zur einzigen ernstzunehmenden Opposition in diesem Land zu werden: 

 

 

Bearbeitet von cinerama (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Heute morgen ist auf der Seite des Landes BW zur neuen Corona-Verordnung unter anderem folgendes zu lesen:

_______________________________________________________________________________________________________________

Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten.

___________________________________________________________________________

 

Das würde also bedeuten, entweder volles Haus mit Masken und 3G oder wie bisher 2 Sitze und jede zweite Reihe frei, ohne Maske aber auch mit 3G. Das wäre gegenüber der bisherigen Regelung eine Verschlechterung.

 

Bearbeitet von HdGehres (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb HdGehres:

Heute morgen ist auf der Seite des Landes BW zur neuen Corona-Verordnung unter anderem folgendes zu lesen:

_______________________________________________________________________________________________________________

Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten.

___________________________________________________________________________

 

Das würde also bedeuten, entweder volles Haus mit Masken und 3G oder wie bisher 2 Sitze und jede zweite Reihe frei, ohne Maske aber auch mit 3G. Das wäre gegenüber der bisherigen Regelung eine Verschlechterung.

 

 

de facto wurde generell 3G für indoor Veranstaltungen eingeführt und im Gegenzug die Kapazitätskappung gestrichen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb preston sturges:

 

de facto wurde generell 3G für indoor Veranstaltungen eingeführt und im Gegenzug die Kapazitätskappung gestrichen.

Die Kappung ja, aber der Abstand 1,5 m bleibt. D.h. keine Verbesserung der Kapazität. Oder sehe ich das falsch?  Oder mit Maske und "Vollbelegung" wäre noch eine Option.

Bearbeitet von HdGehres (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb HdGehres:

Die Kappung ja, aber der Abstand 1,5 m bleibt. D.h. keine Verbesserung der Kapazität. Oder sehe ich das falsch?  Oder mit Maske und "Vollbelegung" wäre noch eine Option.

Wo liest Du hier die Verpflichtung eines Abstandes von 1,5 m bei Veranstaltungen in Innenräumen heraus? 
 

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210814_10.CoronaVO.pdf

Geschrieben

Naja, wenn er möchte, dass seine Besucher am Platz grundsätzlich die Maske abnehmen dürfen, dann meint er, braucht es den Abstand. Tatsächlich ist für Indoor eine Ausnahme mit Abstand für die Maskenabnahme am Sitzplatz in der Verordnung von BW gar nicht vorgesehen. Die in der zitierten Formulierung gemeinte Ausnahme bezieht sich nämlich nur auf Dinge die draußen stattfinden. Im §3 der Verordnung von BW ist keine Ausnahme für die Maskenpflicht Indoor zu finden.

Geschrieben

Die Maskenpflicht ist geblieben, so wie vorher. Weggefallen sind die Kapazitätskappungen, da 3G nun Pflicht für Veranstaltungen in Innenräumen.

 

Und man hat nun genau 1 Tag Zeit, seine Hygienekonzepte anzupassen, den Workflow dank Pflicht auf 3G zu organisieren und die Mitarbeiter entsprechend zu schulen.

Geschrieben

Beste Voraussetzungen für den Kultursonderfonds. Maximum an Einschränkungen, außer bei der Saalkapazität...

 

Ich habe gestern mal selbst an der Kasse gesessen. Die 3G Kontrolle ist so nervig wie befürchtet - die Leute kommen mit einem wilden Sammelsurium an Nachweisen an. Gescannte Testnachweise, Genesen-Ateste auf dem Handy, gelber Impfpass, alter Impfpass, Sauklaue irgendwelcher Ärzte, in der man kein Datum entziffern kann, irgendwelche Apps ohne QR-Codes. Und die Koordination mit den sonstigen Vorgängen an der Kasse ist für die Mitarbeiter extrem mühsam. Da vergisst man (und der Besucher ebenfalls) schnell mal, das Geld in Empfang zu nehmen, das Wechselgeld, die Karte, etc.). Meiner Meinung nach wäre die logistisch beste Lösung, gleich am Eingang einen extra Mitarbeiter abzustellen, der niemanden ohne Testnachweis rein lässt, so dass man an Kasse und Einlass. schlicht davon ausgehen kann, dass alle einen gültigen 3G Nachweis vorgezeigt haben. Produziert natürlich ne Schlange vor dem Kino, und bezahlen tut einem Frau Grütters oder Herr Krettschmann den Mitarbeiter auch nicht. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb carstenk:

Beste Voraussetzungen für den Kultursonderfonds. 

 

Apropos Kultursonderfond. Ich zitiere mal aus dem AG Kino Newsletter:

 

"Sonderfonds Kulturveranstaltungen - Anträge rechtzeitig ankündigen


Alle, die ihre Veranstaltungen für den Monat Juli beim Sonderfonds registriert haben, haben laut FAQs nun 8 Wochen Zeit, den endgültigen Antrag einzureichen.

ABER: Nach spätestens zwei Wochen muss angezeigt werden, ob eine Registrierung in einen Antrag überführt wird oder nicht.

Dazu gibt es ein entsprechendes Feld. Die Frist dafür wäre der 14.08.2021. Nach Rückfrage wird aber für den ersten Monat noch eine Kulanzwoche gewährt. Denkt aber bitte daran, eure Anträge rechtzeitig anzuzeigen. Im Kern geht es bei diesen vielen Schritten wohl immer darum, dass die Haushaltsmittel rechtzeitig freigegeben werden.


Folgende Schritte sind im Portal zu tun:
- logt euch im Portal des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ein
- wählt die Registrierung eurer Veranstaltungen für den abgelaufenen Monat aus
- klickt unten rechts auf den grünen Button mit der Aufschrift "Antrag erstellen"
Anschließend sollte in der Übersicht der Status des betreffenden Antrags von „Registriert“ auf „Antragsentwurf“ gewechselt haben.


Hier der Link zu den FAQs: sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq#registrierung_abwann"

Geschrieben

Ja.

 

Die Anmelde- und Registrierungen können die einem schön per Email bestätigen. Aber eine solche anspruchsausschließende Anforderung versteckt man irgendwann irgendwo in den FAQs und überlässt es den Antragstellern, selbst über sie zu stolpern.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb carstenk:

Beste Voraussetzungen für den Kultursonderfonds. Maximum an Einschränkungen, außer bei der Saalkapazität...

 

Ich habe gestern mal selbst an der Kasse gesessen. Die 3G Kontrolle ist so nervig wie befürchtet - die Leute kommen mit einem wilden Sammelsurium an Nachweisen an. Gescannte Testnachweise, Genesen-Ateste auf dem Handy, gelber Impfpass, alter Impfpass, Sauklaue irgendwelcher Ärzte, in der man kein Datum entziffern kann, irgendwelche Apps ohne QR-Codes. Und die Koordination mit den sonstigen Vorgängen an der Kasse ist für die Mitarbeiter extrem mühsam. Da vergisst man (und der Besucher ebenfalls) schnell mal, das Geld in Empfang zu nehmen, das Wechselgeld, die Karte, etc.). Meiner Meinung nach wäre die logistisch beste Lösung, gleich am Eingang einen extra Mitarbeiter abzustellen, der niemanden ohne Testnachweis rein lässt, so dass man an Kasse und Einlass. schlicht davon ausgehen kann, dass alle einen gültigen 3G Nachweis vorgezeigt haben. Produziert natürlich ne Schlange vor dem Kino, und bezahlen tut einem Frau Grütters oder Herr Krettschmann den Mitarbeiter auch nicht. 

 Ist das nicht sogar Pflicht schon am Eingang die Nachweise zu kontrollieren ?

Geschrieben (bearbeitet)

Wieso sollte das am Eingang Pflicht sein? 
Darf keiner mehr nur für Gutscheine oder Popcorn das Gebäude betreten? 
 

Wäre ja so, als müsste man im Restaurant zur Abholung von Speisen auch schon ein 3G‘ler sein. 

Bearbeitet von ChrisL (Änderungen anzeigen)

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