Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In NRW muss per Verordnung die Ausweiskontrolle zum 3G Nachweis nur stichprobenhaft erfolgen. Ich habe den Mitarbeitern schon gesagt, dass die die Stichproben auf die Momente beschränken sollen, in denen wenig los ist.

Geschrieben

Es ist eine Zumutung für jeden Kinobetreiber, vor allem weil Kino immer ein Stoßzeitengeschäft ist. Registirieren, 3G überprüfen, jedesmal die gleiche Geschichte erzählen. Wenn ich 3G habe, für was benötige ich dann noch eine Registrierung. Bei "Paw Patrol" versteht man fast das eigene Wort nicht mehr an der Kasse. Die Leute kennen sich auch nicht mehr aus, da immer wieder etwas geändert wird. Die gehen mit Ihren unter 6 Jährigen Kindern zum Testen und die beim Testzentrum klären sie nicht einmal darüber auf, das es nicht notwendig ist bei unter 6 jährigen Kindern.

Geschrieben (bearbeitet)

Oha

Zitat

lieber Frau Gerlach

Den Fehler habe ich einmal in einer Bewerbung gemacht... 

 

 

Davon ab, kurzer Erfahrungsbericht, wenn gestattet, ohne Namen zu nennen:

In einem großen nicht ganz unbekanntem Kino in Bayern mit angeschlossener Gastronomie musste ich jeweils nur den QR Code der Covpass App vorzeigen. Gescannt wurde nichts. 

Im Kino noch nicht mal am Einlass sondern an den, exklusiv zu dem Saal gehörenden Kassenbereich. 

Beim betreten des Exklusivbereichs wurde man mündlich darauf hingewiesen man solle seinen Nachweis an einer der Kassen/integr. Concession vorzeigen. Selbst wenn man keine Concessionware kaufte. 

Ob allein das vorzeigen dort jeder gemacht hat kann schon gar nicht nachgeprüft werden. 

Am Einlass wurde nur der QR Code des Tickets auf dem Handy gescannt. 

Ausweise mussten nicht gezeigt werden, wurden nicht verlangt. 

Kontaktdatenerfassung je Sitzplatz online beim Kauf des Tickets. 

Was bei 4 Personen mit Zeitlimit zum Verfall der mom. Reservierung logistische Vorbereitungen benötigte... 

Bearbeitet von audiohobbit (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb audiohobbit:

Den Fehler habe ich einmal in einer Bewerbung gemacht...

 

Und, Job bekommen?

Geantwortet hat sie jedenfalls nicht - aber ich glaub nicht, dass es daran lag.

 

https://www.nordbayern.de/kultur/3g-regel-bringt-fass-zum-uberlaufen-kinos-schreiben-offene-briefe-an-soder-1.11318391

 

BR2 und Frankenschau machen heute auch was.

Bearbeitet von macplanet (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Laut Pressekonferenz fällt mit der neuen Verordnung in Bayern die Abstandsregel weg, WENN man bei der Maskenpflicht bleibt, d.h. vermutlich wird eine Vollauslastung möglich. Optional bleibt die Abstandsregel von 1,5 m bestehen, wenn man auf die Maskenpflicht verzichtet. So der O-Ton Söder.

 

Warten wir die Verordnung ab, aber das sind gute Neuigkeiten.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Lässt sich der QR-Code der Corona-Warn-App eigentlich technisch prüfen, wie bei der CovPass-App, über einen Kamerascan, gibts da ein Pendant zu? Über Google finde ich da nix.

 

Viele Besucher sind bei der Corona-WarnApp auch sehr unsicher in der Bedienung und reichen gerne mal ihr Smartphone an unsere Mitarbeiter rüber 'Gucken Sie doch mal selbst, ich find's nicht mehr'. Soviel zu kontaktlos...

 

Danke aber, dass es eher wenig Leute unter den Kinobesuchern gibt, die da bescheissen wollen.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Wie meinst du das? Mit der CovPass Scan App kannst du den QR Code auch aus der Corona warn App scannen. 
selbst vom impfnachweis Zettel lässt sich der Code scannen. 
 

Ansonsten ist es natürlich möglich mit einem Screenshot des Codes bescheißen zu wollen. Deshalb eben auch der Abgleich mit dem entsprechenden Ausweisen. 
 

Wir haben dabei schon einen erwischt, wie er es versucht hat. Was natürlich selten dämlich ist, bei uns kosten die Tests vor Ort 1€, sind gültig und man hat seine Ruhe. 

Geschrieben (bearbeitet)

War mir nicht klar, dass die QR-Codes untereinander kompatibel sind.

 

Offenbar haben die bei diesem System aber selbst Sicherheitsmaßnahmen ausgelassen, die die oft geschmähte Luca App hat - z.B. dass QR Codes dynamisch mit einem Zeitstempel generiert werden und sich so z.B. Screenshots nicht nutzen ließen. So bleibt als Kontrolle nur der Ausweis, sofern von der Landesverordnung überhaupt gefordert.

 

Aber naja, denke, dass der Missbrauch sich in Grenzen hält, und ich habe auch keine Lust, als Kinobetreiber die Gestapo zu spielen um die Schlampereien bei SAP und Telekom auszuwetzen.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb carstenk:

 

Und "Maske" bedeutet künftig "medizinische Maske" - FFP2 ist nicht mehr notwendig.

Geschrieben

Das beduetet, das man bei voller Auslastung ohne Abstände keinen Verzehr mehr anbieten darf, oder ?

 

Das bringt auch nichts, da der Kunde zur Zeit nicht während des Filmes einen Fremden neben sich sitzen haben will. Warum geht nicht die Regel...1 Platz freilassen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb carstenk:

War mir nicht klar, dass die QR-Codes untereinander kompatibel sind.

 

Offenbar haben die bei diesem System aber selbst Sicherheitsmaßnahmen ausgelassen, die die oft geschmähte Luca App hat - z.B. dass QR Codes dynamisch mit einem Zeitstempel generiert werden und sich so z.B. Screenshots nicht nutzen ließen. So bleibt als Kontrolle nur der Ausweis, sofern von der Landesverordnung überhaupt gefordert.

 

Aber naja, denke, dass der Missbrauch sich in Grenzen hält, und ich habe auch keine Lust, als Kinobetreiber die Gestapo zu spielen um die Schlampereien bei SAP und Telekom auszuwetzen.

Das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe 😉

 

Im QR Code in der CovPass App wird nicht dynamisch erzeugt sondern beinhaltet nur die Angaben des Impfzertifikates wie z.b. Impfstatus, Name und Geburtsdatum.
Das ist der gleiche QR Code wie auf dem elektronischen Impfzertifikat.

Mit der CheckApp wird nur der Status und die Gültigkeit des Zertifikates geprüft.
(Nachträgliche Veränderungen bzw. Fälschungen werden über eine Checksumme erkannt)


 

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb kastlmeier:

Das beduetet, das man bei voller Auslastung ohne Abstände keinen Verzehr mehr anbieten darf, oder ?

 

Wo liest Du das?

Wurde so nicht gesagt - würde mich auch sehr wundern.

 

vor 50 Minuten schrieb kastlmeier:

Das bringt auch nichts, da der Kunde zur Zeit nicht während des Filmes einen Fremden neben sich sitzen haben will. Warum geht nicht die Regel...1 Platz freilassen.

 

Das kannst Du doch jederzeit so machen - jede Reihe besetzen und immer einen Platz freihalten.

Wenn Du im Sonderfonds Kulturveranstaltungen beantragen willst, ist es ja ohnehin sinnvoll, nur 80 Prozent Auslastung anzustreben - in anderen Bundesländern wurde ja klar geklärt, dass es ausreicht, wenn die Reduzierung durchs eigene Hygienekonzept entsteht.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb macplanet:

 

Wo liest Du das?

Wurde so nicht gesagt - würde mich auch sehr wundern.

 

Wenn es heißt...permanente Maskenpflicht bei Vollauslastung. Es gibt aber noch keine spezielle Verordnung für Kinos in Bayern.

 

vor 20 Minuten schrieb macplanet:

 

Das kannst Du doch jederzeit so machen - jede Reihe besetzen und immer einen Platz freihalten.

Wenn Du im Sonderfonds Kulturveranstaltungen beantragen willst, ist es ja ohnehin sinnvoll, nur 80 Prozent Auslastung anzustreben - in anderen Bundesländern wurde ja klar geklärt, dass es ausreicht, wenn die Reduzierung durchs eigene Hygienekonzept entsteht.

 

Das kann man doch nur beantragen für die Unkosten, d.h. wenn das Kino trotz Corona +- 0 macht, dann bekommt man nichts, oder ?

 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb kastlmeier:

Wenn es heißt...permanente Maskenpflicht bei Vollauslastung. Es gibt aber noch keine spezielle Verordnung für Kinos in Bayern.

Im Moment herrscht auch Maskenpflicht.

Aber das Rahmenkonzept für Kinos regelt, dass die Masken zum Verzehr abgenommen werden darf. Ich glaube nicht, dass das wieder geändert wird.

 

vor 10 Minuten schrieb kastlmeier:

Das kann man doch nur beantragen für die Unkosten, d.h. wenn das Kino trotz Corona +- 0 macht, dann bekommt man nichts, oder ?

Ganz so ist das nicht - Dein Steuerberater sagt Dir mehr.

https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq

Geschrieben

Also Wahlmöglichkeit in Bayern zwischen Abstand und Maske sehe ich nicht wirklich, bei der Verschärfung der Abstandsregel, die da drinsteht... Ohne Maske ginge nur mit 1,5m Abstand zwischen ALLEN HAUSHALTSFREMDEN Personen ... wie man sowas außerdem wieder kontrollieren sollte, braucht man sowieso nicht mehr fragen. Wobei wir könnten in den ganzen Ausweisen ja nicht nur Name sondern zukünftig auch noch Wohnadressen checken ... 🙄

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb macplanet:

Und, Job bekommen?

Nee... 

 

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wurde doch jetzt schon ignoriert, egal ob man Verzehr hatte oder nicht. 

 

Gilt denn eigentlich fürs Personal, v.a. auch in der Gastronomie auch 3G?

Kellner mit Maske aber Nase frei bei uns am Tisch Geimpfter, wenn er selbst nicht geimpft ist gefährdet er sich im wesentlichen selbst dann halt. 

Geschrieben

Nö, und außer im Gesundheitswesen lässt sich das bisher auch wohl nicht durchsetzen.

Dafür hat Personal weiter Maskenpflicht. Auf seine Nase muss man ihn halt hinweisen.

 

'Heil: Generelles Auskunftsrecht zum Impfstatus wird es nicht geben

10.15 Uhr: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich gegen eine Impfstatusabfrage von Arbeitgebern unter Beschäftigten ausgesprochen. „Ein generelles Auskunftsrecht des Arbeitgebers wird es nicht geben können, das Arbeitsrecht gibt das nicht her“, sagte der SPD-Politiker im ARD-„Morgenmagazin“. Es sei zwar weiter wichtig, dass die Arbeitswelt nicht zum Infektionsherd werde. „Was nicht geht, ist, dass wir sehr persönliche Daten über den Gesundheitsstatus allen zugänglich machen.“

Gleichzeitig sprach sich Heil aber für pragmatische Lösungen aus. So sei es etwa möglich, über das Infektionsschutzrecht an besonders sensiblen Arbeitsplätzen wie Krankenhäusern oder Altenheimen eine Art 3G-Regel aufzustellen - also von Arbeitnehmern den Nachweise zu verlangen, dass sie entweder genesen, geimpft oder getestet sind. Zu einer solchen pragmatischen Lösung müsse Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber einen rechtssicheren Vorschlag machen, sagte Heil. „Man muss solche Forderungen auch mal zu Ende denken. Man kann nicht nur in einer Talkshow immer irgendwas fordern.“

Das Bundeskabinett befasst sich an diesem Mittwoch mit einer neuen Arbeitsschutzverordnung. Der Entwurf des Arbeitsministeriums sieht vor, dass Arbeitgeber Corona-Impfungen künftig ausdrücklich während der Arbeitszeit ermöglichen müssen. Zudem sollen Arbeitgeber bei ihren Anti-Corona-Hygienekonzepten auch den Impf- oder Genesenen-Status der Beschäftigten berücksichtigen können - sofern dieser ihnen bekannt ist.'

 

https://www.ksta.de/panorama/corona-lockerungen--bizarr----lehrer-in-england-wollen-rueckkehr-zur-maskenflicht-33802408?dmcid=sm_em

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Schon ein wenig seltsam:

2G in Hamburg.

Das Personal muss auch nachweisbar 2G sein, ansonsten droht die (temporäre) Schließung, wie auf der Reeperbahn kürzlich vollzogen von Polizei und Ordnungsamt.

Allerdings darf der Geschäftsführer/Theaterleiter seine Mitarbeiter nicht auf 2G kontrollieren, um einer potentiellen Schließung entgegenzuwirken, weil das einen verbotenen Eingriff in die hochsensible "Krankenakte" der Arbeitnehmer bedeutet.

 

Frei nach Asterix: Die spinnen die "Germanen"

 

 

Bearbeitet von mibere (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb mibere:

Schon ein wenig seltsam:

2G in Hamburg.

Das Personal muss auch nachweisbar 2G sein, ansonsten droht die (temporäre) Schließung, wie auf der Reeperbahn kürzlich vollzogen von Polizei und Ordnungsamt.

Allerdings darf der Geschäftsführer/Theaterleiter seine Mitarbeiter nicht auf 2G kontrollieren, um einer potentiellen Schließung entgegenzuwirken, weil das einen verbotenen Eingriff in die hochsensible "Krankenakte" der Arbeitnehmer bedeutet.

 

Frei nach Asterix: Die spinnen die "Germanen"

 

 

 

Mit Verweis auf Hamburg in Berlin einstweilen abgelehnt: https://www.rbb24.de/politik/thema/corona/beitraege/2021/08/berlin-2-g-geimpft-genesen-hamburg-modell-mueller.htm

 

Mal sehen, wann das ganze Theater endet. Entweder nie oder endlich endend durch ein Ende kognitiver Endlichkeit: https://www.ionos.de/digitalguide/online-marketing/verkaufen-im-internet/was-ist-eine-kognitive-verzerrung/

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.