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Geschrieben

Die hart arbeitenden bayerischen Beamtinnen und Beamten haben um 22:42 Uhr am Tag vor dem Inkrafttreten das Knöpfchen gedrückt und die 14. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht.

 

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-616/

 

Die Knackpunkte für mich nach dem ersten Lesen:

  • 3G immer und überall. Kontaktdatenerfassung und Maskenpflicht bleiben - aber es sind nur noch medizinische Masken gefordert.
  • Es gibt neue strafbewehrte Delikte, auch z.B. bei Nichteinhalten der Maskenpflicht. (Wie soll man das kontrollieren?!)
  • Von wegen „Wahlfreiheit“ für Kulturveranstalter:
    Es ist tatsächlich so, dass man wenn man keine Maskenpflicht im Saal haben will nicht nur die Abstände einhalten muss - man darf dann auch keine Gruppen mehr zusammensetzen, sobald ihre Mitglieder nicht aus einem Hausstand kommen. Das ist für viele vermutlich überhaupt nicht umsetzbar, es sei denn man würde mit einem Schachbrettmuster mit großen Abständen arbeiten.
  • „Gruppen“ im Sinne der Verordnung gibts nicht mehr - eine Gruppe ist einfach die Zahl der Karten, die in einem Verkaufsvorgang gekauft wird.
  • Nicht geklärt ist der Punkt mit Masken und Getränkekonsum.
    Es ist (wie bisher) erlaubt, Masken „aus sonstigem dringenden Grund“ abzunehmen - und das war bisher konkret im „Rahmenkonzept Kino“ in der Form geregelt, dass Trinken am Platz ein wichtiger Grund ist.
    Das Rahmenkonzept ist nicht außer Kraft gesetzt - ist aber in sehr vielen Punkten nicht mehr sinnvoll, da auf die alte Verordnung verwiesen wird. Hier wird also eine Aktualisierung kommen - man wird also sehen müssen, was da drinsteht.
  • Ansonsten ist der Weg frei für Vollbelegung - oder halt selbst auferlegten Einschränkungen (z.B. Beibehalten von Abständen oder Obergrenzen, um unter 80 Prozent zu bleiben).
Geschrieben

Ein mords Tamtam und zählt nur bis zum 1.10.21, dann wird wieder nachgebessert. Stellt Euch vor.."JAMES BOND, 165 Min." mit Maske...und das im vollen KIno, das macht doch keiner. Meine Kunden sind mit der jetzigen Regelung sehr zufrieden und wollen keine fremden Personen neben sich sitzen haben ohne Abstand. Diese 1.50 Meter sind doch auch überholt. WIr haben 3G.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb macplanet:

Die hart arbeitenden bayerischen Beamtinnen und Beamten haben um 22:42 Uhr am Tag vor dem Inkrafttreten das Knöpfchen gedrückt und die 14. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht.

 

Obacht, die haben den Geltungsbeginn auf Freitag den 2. September verlegt.

Wer heute schon mit den neuen Regelungen arbeitet, verstößt ganz doll schlimm gegen die alte Verordnung.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 50 Minuten schrieb Transporterbobby:

 

"Neue Starttermine der jetzt in den USA verschobenen Filme für Deutschland sind noch nicht bekannt. !"

Das ist nur noch eine frage der Zeit 😉
Würde mich zumindest stark wundern wenn der nicht in Deutschland auch ins nächste Jahr geschoben wird.

Bearbeitet von HAPAHE (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb tomas katz:

 

Obacht, die haben den Geltungsbeginn auf Freitag den 2. September verlegt.

Wer heute schon mit den neuen Regelungen arbeitet, verstößt ganz doll schlimm gegen die alte Verordnung.

 

2. September stimmt - der ist aber heute 😉

Geschrieben (bearbeitet)

"Es ist für uns alle die erste Pandemie"

 

Für Dich vielleicht.

(Selber sah ich noch die Hongkong-Grippe 1969/70 [Pandemie u.a. durch Flugverkehr]: mehr als 40 Tsd. Verstorbene in W-Dtld. Und meine Eltern erlebten die asiatische Grippe 1957/58: etwa 50 Tsd. Sterbefälle in W-Dtld.)

Bearbeitet von cinerama (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)
Am 1.9.2021 um 21:05 schrieb cinerama:

In dem verlinkten Artikel wird ein wesentlicher Bestandteil von G2 in Hamburg ausgelassen/ignoriert!

 

Kinder unter 12 Jahren dürfen in die Hamburger Kinos, wenn sie nicht geimpft/genesen sind!

Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt der Einlass auch ohne Impfung/Genesung für 6 Wochen nach Inkrafttreten von G2. Innerhalb dieses Zeitraums kann sich jeder ab 12 Jahren impfen lassen.

 

Es gibt mit 2G also keine Beschränkungen für Kinobetreiber, die  Kindervorstellungen durchführen wollen.

Hintergrund: In Hamburg werden Kinder unter 12 Jahren regelmäßig in Schulen und Kitas getestet.

 

Aktuell:

Soeben ist in Hamburg beschlossen worden, dass sich Arbeitgeber bei 2G von Angestellten eine Impfung/Genesung bestätigen lassen dürfen!

 

 

Bearbeitet von mibere (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

 

vor 8 Stunden schrieb mibere:

(...)

 

Kinder unter 12 Jahren dürfen in die Hamburger Kinos, wenn sie nicht geimpft/genesen sind!

Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt der Einlass auch ohne Impfung/Genesung für 6 Wochen nach Inkrafttreten von G2. Innerhalb dieses Zeitraums kann sich jeder ab 12 Jahren impfen lassen.

 

(...)

Soeben ist in Hamburg beschlossen worden, dass sich Arbeitgeber bei 2G von Angestellten eine Impfung/Genesung bestätigen lassen dürfen!

 

 

 

Darauf folgende Reaktionen: https://www.mopo.de/hamburg/hamburger-kinos-2g-nein-danke/

 

 

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb cinerama:

Ab Herbst kann Hans-Peter Jansen sich allerdings schon eine 2G-Regelung vorstellen. Denn dann komme auch der neue James Bond in die Kinos: „Da brauchen wir eine stärkere Auslastung. Zudem ist der Hauptbetrieb im Winter“, so Jansen. Im Sommer reiche die 50-prozentige Auslastung aus, „da kommen wir ganz gut mit dem Schachbrettmuster klar“. 
Zitat: Mopo

2G ist keine Pflicht, sondern eine zusätzliche Option in Hamburg

Hieran ist doch wunderbar zu sehen, wie gut es ist, dass Kinobetreiber in Hamburg die Wahl haben zwischen 2G und 3G.

 

Geschrieben

Kein Kino in Bayern macht zur Zeit eine Vollauslastung, da sonst der Kunde auch während der Vorstellung die Maske aufbehalten müsste und genau davon hat der Kunde nichts, sondern nur einen Nachteil und die Registrierung bleibt auch noch.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb kastlmeier:

Kein Kino in Bayern macht zur Zeit eine Vollauslastung, da sonst der Kunde auch während der Vorstellung die Maske aufbehalten müsste und genau davon hat der Kunde nichts, sondern nur einen Nachteil und die Registrierung bleibt auch noch.

 

Das stimmt gleich mehrfach nicht.

 

Wenn Du weiter Abstände einhältst, darfst Du keine Gruppen aus mehreren Haushalten mehr zusammensetzen - schon deshalb wird sich fast jedes Kino für eine Beibehaltung der Maskenpflicht entscheiden. Wenn Du so wenige Zuschauer und/oder so einen großen Saal hast, dass Du sie haushaltsweise platzieren kannst, kannst Du das so tun - Du wirst fast der einzige sein.

 

Wir (Casablanca Nürnberg) arbeiten weiter mit freien Plätzen zwischen Gruppen bzw. Personen, besetzen aber jede Reihe - und genau das wird ab nächster Woche fast jedes Kino machen (wie ich auch von diversen Kollegen weiß).

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb macplanet:

 

Das stimmt gleich mehrfach nicht.

 

Wenn Du weiter Abstände einhältst, darfst Du keine Gruppen aus mehreren Haushalten mehr zusammensetzen - schon deshalb wird sich fast jedes Kino für eine Beibehaltung der Maskenpflicht entscheiden. Wenn Du so wenige Zuschauer und/oder so einen großen Saal hast, dass Du sie haushaltsweise platzieren kannst, kannst Du das so tun - Du wirst fast der einzige sein.

 

Wir (Casablanca Nürnberg) arbeiten weiter mit freien Plätzen zwischen Gruppen bzw. Personen, besetzen aber jede Reihe - und genau das wird ab nächster Woche fast jedes Kino machen (wie ich auch von diversen Kollegen weiß).

Warum erst nächste Woche? Gibt es da wieder eine neue Verordnung ? Wieviele Personen aus wievielen Haushalten dürfen jetzt zusammensitzen ?   Ihr zwingt dann Eure Gäste zum permanenten tragen einer Maske am Sitzplatz, oder ? Zudem sitzen dann völlig Fremde Personen nebeneinander, oder ? Es ist bis jetzt auch noch nicht geregelt ob bei einer Vollauslastung mit permanenter Maskenpflicht ein Verzehr möglich ist, oder habt Ihr da schon neue Informationen. Im Juni war es so das das Gesundheitsamt von Nürnberg dem Cinecitta erlaubt hat auch am Platz etwas zu verzehren, auch mit Maske, die waren aber die Einzigsten damals. 

Geschrieben (bearbeitet)

Naja - etliche Betreiber beschränken sich bei Wahlmöglichkeit auf Aspekte, die sie durchsetzen können, und verzichten auf solche, die sie eh nicht kontrollieren können - die Leute setzen die Masken überwiegend ab, wenn es im Saal dunkel ist, und 'dürfen' das in Bayern ja auch, solange sie was zum Essen oder Trinken in der Hand haben.

Bei Vollbelegung finde ich das zwar noch etwas kritisch, aber in Verbindung mit GGG...

 

Solange man einen Sitzplatz zwischen sich fremden Besuchern frei lässt, ist das für die Leute auch okay. Die reagieren viel empfindlicher auf Personen direkt neben, als vor oder hinter sich. Der vor einem atmet nach vorne von einem weg, und den hinter sich sieht man nicht.

 

Bei uns stellt sich bei freier Sitzplatzwahl so eine Art 'Gruppenschachbrettmuster' von selbst ein.

 

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb kastlmeier:

Warum erst nächste Woche? Gibt es da wieder eine neue Verordnung ? Wieviele Personen aus wievielen Haushalten dürfen jetzt zusammensitzen ?   Ihr zwingt dann Eure Gäste zum permanenten tragen einer Maske am Sitzplatz, oder ? Zudem sitzen dann völlig Fremde Personen nebeneinander, oder ? Es ist bis jetzt auch noch nicht geregelt ob bei einer Vollauslastung mit permanenter Maskenpflicht ein Verzehr möglich ist, oder habt Ihr da schon neue Informationen. Im Juni war es so das das Gesundheitsamt von Nürnberg dem Cinecitta erlaubt hat auch am Platz etwas zu verzehren, auch mit Maske, die waren aber die Einzigsten damals. 

 

Da stimmt schon wieder sehr vieles nicht - aber ich erkläre es Dir gern noch mal.

Aber, bitte: Lies doch erst mal die Verordnung selbst - das hast Du offenkundig nicht getan.

 

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-616/

 

Es gibt nächste Woche keine neuen Regeln, aber wir denken halt in Spielwochen und viele werden ihre Saalpläne nicht nachträglich angepasst haben bzw. die Konzept noch nicht aktualisiert haben - dafür war ja kaum Zeit vor dem Inkrafttreten.

 

Gruppen aus Haushalten gibt es nicht mehr - es ist Vollauslastung möglich, mit medizinischen Masken.

Das ist die neue Regelung, und die wird überall so umgesetzt werden. Die Details legst Du halt selbst fest - natürlich setzen wir weiterhin keine fremden Menschen nebeneinander sondern halten weiter Plätze frei.

 

Die Variante ohne Masken legt fest, dass nur Menschen aus einem Haushalt zusammen sitzen dürfen. Das ist im Kino m.E. nicht umsetzbar - mag dennoch sein, dass einige das nutzen.

 

Und bitte kein Halbwissen verbreiten:

Dem Cinecitta hat nicht das Gesundheitsamt was erlaubt - Verzehr am Platz und kurzzeitiges Abnehmen der Maske ist nach dem Rahmenkonzept Kino vom Anfang Juni in allen Kinos in Bayern erlaubt.

Das Rahmenkonzept wurde nicht außer Kraft gesetzt, daher gehe ich davon aus, dass die Regel weiter gilt. (Auch wenn das Rahmenkonzept so eigentlich nicht mehr weiter gelten kann, da es auf viele Spezifika der alten Verordnung verweist, die es so nicht mehr gibt).

Geschrieben (bearbeitet)

So geht auch, und sollte uns ein Vorbild sein. Nie wieder dunkle Zeiten.

Denkt mal darüber nach, was hier viele machen. 

Das Vorbild hab ich bei der Programmpreisverleihung in Schwerin neben dem Capitol gesehen, und dort besten Kaffee serviert bekommen. 

 

IMG_20210902_182905.jpg

Bearbeitet von stefan2 (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb macplanet:

 

Da stimmt schon wieder sehr vieles nicht - aber ich erkläre es Dir gern noch mal.

Aber, bitte: Lies doch erst mal die Verordnung selbst - das hast Du offenkundig nicht getan.

 

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-616/

 

 

Danke für die Aufklärung. Aber eines ist noch nicht sicher und wenn dies nicht möglich ist, dann macht die Vollauslastung keinen Sinn und zwar geht es um den Verzehr bei Vollauslastung mit Maske und hier hat uns der HDF noch angeschrieben, das dies noch nicht geklärt sei. Deswegen habt ihr wahrschaenlich auch noch abgewartet, oder ?

Hast Du da neue Infos dazu ?

 

Entschuldige ich habe mich vertan, das war nicht im Juni, sondern im Mai. Im Juni habe ich selber aufgesperrt und ab dem glaube ich 7.6. war es dann erlaubt mit dem Verzehr am Platz.

 

Bearbeitet von kastlmeier (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb stefan2:

So geht auch, und sollte uns ein Vorbild sein. Nie wieder dunkle Zeiten.

Denkt mal darüber nach, was hier viele machen. 

Das Vorbild hab ich bei der Programmpreisverleihung in Schwerin neben dem Capitol gesehen, und dort besten Kaffee serviert bekommen. 

 

IMG_20210902_182905.jpg


 

klar … uns macht das Kontrollieren auch keinen Spaß … nur Schwerin ist seit gestern auch Stufe 2 und hat somit erweiterte Testpflicht. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 55 Minuten schrieb stefan2:

So geht auch, und sollte uns ein Vorbild sein. Nie wieder dunkle Zeiten.

Denkt mal darüber nach, was hier viele machen. 

Das Vorbild hab ich bei der Programmpreisverleihung in Schwerin neben dem Capitol gesehen, und dort besten Kaffee serviert bekommen. 

 

Kann man machen. Schreckt man halt die Vernünftigen mit ab, zieht die Schwurbler an und zahlt am Ende 5.000 EUR Bußgeld.

 

Du bist ernsthaft der Meinung, der Impfstatus (den die meisten Menschen frei wählen) stünde auf einer Stufe mit der Hautfarbe?

Bearbeitet von macplanet (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb kastlmeier:

Danke für die Aufklärung. Aber eines ist noch nicht sicher und wenn dies nicht möglich ist, dann macht die Vollauslastung keinen Sinn und zwar geht es um den Verzehr bei Vollauslastung mit Maske und hier hat uns der HDF noch angeschrieben, das dies noch nicht geklärt sei. Deswegen habt ihr wahrschaenlich auch noch abgewartet, oder ?

 

Liest Du eigentlich, was ich schreibe? Wir haben nicht abgewartet sondern das ab Donnerstag so umgesetzt.

Auch wenn wir das nicht gemacht hätten: Die Verordnung gilt trotzdem - die Option "weiter Abstände wie bisher, aber ohne Maske" existiert nicht.

 

vor 43 Minuten schrieb kastlmeier:

Hast Du da neue Infos dazu ?

 

Entschuldige ich habe mich vertan, das war nicht im Juni, sondern im Mai. Im Juni habe ich selber aufgesperrt und ab dem glaube ich 7.6. war es dann erlaubt mit dem Verzehr am Platz.

 

Das Gesundheitsamt kann nichts erlauben, was in der landesweiten Verordnung verboten ist.

Sowohl in der alten als auch in der neuen Verordnung ist das Abnehmen der Maske aus wichtigem Grund erlaubt - darauf konnte man sich von Anfang an berufen, und das Rahmenkonzept hat's dann bestätigt.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb macplanet:

 

Liest Du eigentlich, was ich schreibe? Wir haben nicht abgewartet sondern das ab Donnerstag so umgesetzt.

Auch wenn wir das nicht gemacht hätten: Die Verordnung gilt trotzdem - die Option "weiter Abstände wie bisher, aber ohne Maske" existiert nicht.

 

 

Sie haben ab sofort die Wahlmöglichkeit zwischen

  • Vollauslastung ohne Mindestabstand mit Maskenpflicht am Sitzplatz
    oder

  • 1,5 Meter Abstand zwischen Besuchergruppen ohne Maskenpflicht am Sitzplatz

Noch ist unklar, ob bei Vollauslastung die Maske zum Verzehr abgenommen werden darf. Wir sind dazu im Austausch mit den zuständigen Ministerien und werden Sie selbstverständlich informieren, sobald wir Näheres wissen.

 

Klar lese ich was Du schreibst. Dann erkläre mir bitte diese zwei Punkte. So hat es der HDF uns mitgeteilt.

 

Punkt 1 ist klar, aber hier ist noch nicht geklärt, ob ein Verzehr möglich ist, da man mit Maske schlecht etwas verzehren kann.

 

Punkt 2 ist auch klar, aber was ist eine Besuchergruppe ,ein Haushalt ?.

 

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb kastlmeier:

Sie haben ab sofort die Wahlmöglichkeit zwischen

  • Vollauslastung ohne Mindestabstand mit Maskenpflicht am Sitzplatz
    oder

     

  • 1,5 Meter Abstand zwischen Besuchergruppen ohne Maskenpflicht am Sitzplatz

Noch ist unklar, ob bei Vollauslastung die Maske zum Verzehr abgenommen werden darf. Wir sind dazu im Austausch mit den zuständigen Ministerien und werden Sie selbstverständlich informieren, sobald wir Näheres wissen.

 

 

Klar lese ich was Du schreibst. Dann erkläre mir bitte diese zwei Punkte. So hat es der HDF uns mitgeteilt.

 

Punkt 1 ist klar, aber hier ist noch nicht geklärt, ob ein Verzehr möglich ist, da man mit Maske schlecht etwas verzehren kann.

 

Punkt 2 ist auch klar, aber was ist eine Besuchergruppe ,ein Haushalt ?.

 

 

 

Jetzt lies doch endlich mal die Verordnung, wenn es schon der HDF nicht tut.

 

§2 (1) regelt ganz klar:

 

"In Gebäuden und geschlossenen Räumen (...) gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Maskenpflicht)

Die Maskenpflicht gilt nicht (...) am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören."

 

Es gibt keine Definition von Besuchergruppen mehr - ohne Maske dürfen nur noch Menschen aus einem Haushalt zusammensitzen.

Was der HDF da mitteilt, ist in diesem Punkt falsch bzw. er bezieht sich möglicherweise nur auf die Pressekonferenz von Söder, wo das tatsächlich so klang.

 

Verzehr war nie explizit verboten - Abnehmen der Maske ist weiter "aus sonstigen zwingenden Gründen" erlaubt, genau wie in der alten Verordnung.

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