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Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb preston sturges:

In Baden-Württemberg ist ab morgen, Freitag 15. Oktober, das 2G Modell als Option möglich.

 

Wenn diese Option gezogen wird, entfällt die Maskenpflicht im Kino/Kinosaal.

 

 

 

Nur aus Interesse: ist das eine Information, die Sie hier objektiv mitteilen oder bereits eine Empfehlung? 

 

Zitat

Nicht den Regeln entsprechendes Zeug entfernt, Henri

 

Warum ist die Branche nicht gewillt, gegen das 2G-Modell aufzustehen?

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb cinerama:

 

Nur aus Interesse: ist das eine Information, die Sie hier objektiv mitteilen oder bereits eine Empfehlung? 

 


Das ist eine Information, die es für andere Bundesländern (3G+ in Bayern) hier schon genauso gab. Nicht wirklich Diskussionswürdig
 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb HdGehres:

Meine Besucher darf ich also fragen, ob sie geimpft oder genesen sind und ggf. den Ausweis verlangen.

Meine Mitarbeiter darf ich nicht fragen! Was ist, wenn meine Mitarbeiter sich einen Film anschauen möchten?

Darf ich sie dann etwa fragen, oder müssen sie als Einzige mit Maske im Kinosaal sitzen??

Ich kenne es so, das die Mitarbeiter regelmäßig getestet werden und nur wer geimpft ist darf verzichten. Wobei Leute mit Kundenkontakt sich in manchen Betrieben trotzdem testen müssen. Aber ist Gastro in Regensburg. Und bei den meisten kennt man den Impfstatus eh, weil die damit ja offen umgehen 😉

Wenn deine Mitarbeiter ins Kino gehen, sind sie Gäste und müssen sich an die Regeln halten 😉
 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 15.10.2021 um 09:46 schrieb mibere:

Warum sollte sie?

 

Na ja, es geht ja darum, Publikum nicht zu verprellen, welches sich wirklich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Sehr milde umschrieben. 

 

Aber ein wenig Humor sei erlaubt, denn der Grund dafür "warum sollte sie?" (also warum sollte die Branche so etwas nicht zulassen), kann auch eine Satiresendung untermauern, womit ich mich auf den westdeutschen Rundfunk (WDR) beziehe.

Vielleicht mag mir jemand diesen Zickzackkurs erklären? Dankeschön.

 

 

Bearbeitet von cinerama (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb cinerama:

Na ja, es geht ja darum, Publikum nicht zu verprellen, welches sich wirklich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Sehr milde umschrieben. 

Das hat doch nichts mit zu Schulden kommen lassen zu tun.

Aktuell sind von den derzeit mit Covid-19 infizierten Menschen der größte Teil (über 90 Prozent) nicht geimpft. Ganz offensichtlich sind Ungeimpfte und Nichtgenesene viel anfälliger dafür, infiziert zu werden und schwere Krankheitsverläufe zu erhalten. Das geht auch aus den Zahlen hervor, die von Krankenhäusern gemacht werden in Bezug auf die Intensivbehandlung.

 

Wären alle diese Ungeimpften inzwischen geimpft/genesen, hätten wir allem Anschein nach keine Corona-Problematik hierzulande mehr. Zumindest nicht in diesem Ausmaß.

Doch nun sollen weiterhin alle Geimpften und Genesenen, die ins Kino wollen, wegen 3G Masken tragen und auf andere Freiheiten verzichten, damit die nicht Impfwilligen vor einer potentiellen Infektion geschützt werden.

Sind es daher nicht eher die Ungeimpften, die sich völlig unsolidarisch verhalten mit ihrer Impfunwilligkeit?  Immerhin stellt diese Personengruppe den größten Anteil dar an Infizierten - und nehmen letztendlich Intensivpatienten Betten weg, die für dringende und teilweise lange geplante OPs vorgesehen sind, weil sie selbst darin behandelt werden müssen.

 

Kinobetreiber müssen weiterhin auf Umsatz verzichten, weil ihre Säle bei 3G nicht vollständig gefüllt werden dürfen. Ich als Selbständiger ärgere mich wiederholt darüber, dass ich teilweise massive Umsatzeinbußen habe, weil die Corona-Pandemie weiterhin besteht und auf eine 4. Welle zusteuert.

Mit der Wahlmöglichkeit von 2G oder 3G habe ich wenigstens die Wahl, mit welchem G ich mehr Umsatz generieren kann/darf.

 

Geschrieben (bearbeitet)

In Osteuropa insgesamt sieht es übel aus.

Bisher rückt aber kein Land mit maßgeblicher Impfquote von den Lockerungen ab.

 

Aber der Bond ist genau richtig gestartet.

 

Hatte garnicht mitgekriegt, dass der in Australien erst im November anläuft. Der wird dort sicher auch nochmal sehr gute Zahlen bringen, nach den Lockdowns, und angesichts der Verbundenheit mit England. Allerdings wird es dort sicher noch massive Einschränkungen der Saalauslastung geben. Was aber sicher nur die Startzahlen etwas bremsen wird, der Bond wird dadurch dort sicher eher zum Langläufer als zum Rohrkrepierer.

 

Und kommende Woche geht es in China los. Da waren die neueren Bonds auch immer sehr stark. Gut für das Franchise und zukünftige Kinoauswertungen.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Ob man weiterhin 3G anbietet oder ob man auf 2G wechselt kann auch kontrovers diskutiert werden.

Einer sachlichen Auseinandersetzung kann und will man sich nicht verschließen.

 

Wenn aber eine zynische, polemische und faschistische durchsetzte Meinung dazu geäußert wird hört der Spaß auf.

 

Nach Ankündigung, dass wir auf 2G umsteigen erreichte und folgende Mail (im Original):

 

___________________________________________________________________________________________________

 

Mit Entsetzen habe ich heute gelesen, dass das Central Kino ab 1. Nov auf die 2G-Verordnung einschwenkt. Mit Entsetzen nicht etwa, da mir der nötige Impfnachweis fehlen würde, sondern weil diese Option

a) medizinisch irrsinnig ist: Wie seit Monaten weltweit bestätigt, stecken sich Geimpfte mit Delta ebenso leicht an und geben Viren in der selben Last weiter wie Ungeimpfte. Allein ein frischer Covid-Test für ALLE Gäste würde Infektionen ausschließen. Mit 3G inkl. Hygieneregeln hat man wenigstens die Getesteten und die Genesenen, die für (99%ige) Sicherheit sorgen. Und ich will mich trotz Impfung NICHT anstecken!

b) eindeutig verfassungswidrig ist. Jede Form staatlicher Gruppendiskriminierung ist laut Grundgesetz verboten, verständlich nach den Erfahrungen mit den Nürnberger Gesetzen und ihren schrecklichen Folgen im Dritten Reich. So werden diese 2G-Regeln - wie so viele andere Coronaverordnungen bisher - ohnehin eines Tages von Verwaltungsgerichten gekippt. Auch der vermeintlich gute Zweck der 2G-Option (unverholene Impf-Erpressung) ist einer Demokratie nicht würdig.

Die Überschrift in der Brühler Rundschau "Bald ohne Maske ..." lenkt in zynischer Weise vom Kern der Entscheidung ab: Angepeitscht durch die spalterische Landesverordnung schließt Ihr Kino die ungeimpften Untermenschen mit einem "wir müssen draußen bleiben" aus, damit die geimpften Herrenmenschen unbeschwert ohne Maske genießen dürfen. Unbeschwert für die privilegierten Herrschaften aber nur so lange, bis danach der Anruf vom Gesundheitsamt kommt (bitte alle schnell testen lassen ...)

Meine Konsequenz als langjähriger Stammgast des Central Kinos: Die nächsten Jahre bleibe ich fern und belohne dafür 3G-Kinos mit meiner Filmbegeisterung. Ich wünsche Ihnen mit den ungetesteten Maskenlosen jetzt im Grippewinter viele schöne Superspreader-Events!

 

Gruß,

C. Xxxxx   (Name gelöscht)

___________________________________________________________________________________________________________________________________

Geschrieben

Harter Tobak diese Mail, muss man schon sagen, aber ich würde darauf jetzt auch nicht zu viel geben.

Es ist eure Unternehmerische Entscheidung. 

Ich überlege auch immer noch,  auf 2G zu schwenken. 

Wobei man dann halt die wichtige Zielgruppe der Kids ausschließt...

 

Es gibt immer solche und solche Menschen  und allen kann man es nicht recht machen. 

Ich hatte erst am Freitag wieder zwei Diskussionen. 

Thema Nummer 1 war der Corona Test. Eine Gruppe von 5 Personen stand an der Tür, wollte zu Bond.

Offensichtlich umgeimpft und auch ohne Testnachweis. 

Vor Ort haben sie unsere Zettel, an der Tür und im Schaukasten gelesen. Das ein Einlass nur nach 3G Regel möglich ist, es auch keine 'Ausnahmen gibt. 

Die Frau Diskutierte mit mir wie dass denn sein kann. Ich sei intolerant usw. sie wollen sich nicht testen etc. etc.

Ich entgegnete ruhig, dass ich diese Regeln nicht mache, dass die 3G Regel schon seit 5,5 Wochen im Landkreis gilt und ich diese kontrollieren muss, da ich keine Lust auf "Strafgelder" habe. Die Dame beschimpfte mich weiter, ich würde Ihren Tag versauen und erzählte mir, sie seien kürzlich in einem Restaurant essen gewesen, da habe es niemanden interessiert. Darauf entgegnete ich, dass Restaurant xyz das gerne so machen kann, ich mich aber an Gesetze und  Vorschriften halte...naja..unschön diese Diskussionen aber eben nicht zu ändern...manche habe eben den Schuss noch nicht gehört.

 

Noch übler musste ich mich von einem hipster Hundebesitzer beschimpfen lassen, der nicht akzeptieren wollte, dass ich keine Hunde in meinen Kinosälen haben möchte...

Also in unserem Geschäft, bzw. im Gastgewerbe an sich, benötigt man schon nen dickes Fell. 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Kinobetreiber:

Harter Tobak diese Mail, muss man schon sagen, aber ich würde darauf jetzt auch nicht zu viel geben.

Es ist eure Unternehmerische Entscheidung. 

Ich überlege auch immer noch,  auf 2G zu schwenken. 

Wobei man dann halt die wichtige Zielgruppe der Kids ausschließt...


Welches Bundesland schließt bei 2G denn ungeimpfte Kinder aus?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Stunden schrieb Kinobetreiber:

 ...

Also in unserem Geschäft, bzw. im Gastgewerbe an sich, benötigt man schon nen dickes Fell. 

 

Oder die Fähigkeit zu mehr Sensibilität gegenüber aufgeklärten Kunden und einem Verständnis für politische Zusammenhänge. 

 

Scheinbar ist Konsens, daß Corona nicht "wegzukriegen" ist - das liest man inzwischen in allen Blättern -, daß aber auch angeblich 13% der Bevölkerung eine Impfung abzulehnen behauptet, und daß auch Auffrischungsimpfungen möglicherweise in Zukunft zögerlich vonstatten gehen.

Einige noch vor einiger Zeit behauptete Ziele könnten daher "unmöglich" erreicht werden, und es wäre auch keine Strategie, ein Fünftel der Kundschaft auszuschließen in der Annahme, dies sei nur vorübergehend, weil sich mit der erhofften Herdenimmunität die Lage auf immer entspanne, denn im Frühjahr sei "alles vorbei".

 

Über das "alles vorbei" und "alles aufheben" ließe sich durchaus nachdenken. Nicht aber im bisherigen Rahmen von Einschätzungen (d.h. der Hoffnung auf Herdenimmunität), im Rahmen bisher gestellter Voraussetzungen (drastischer Rückgang von saisonal auftauchenden Inzidenzen), im Rahmen globaler Impfziele (von Kindern, und damit an der Zielgruppe vorbeigehend. Auch auf die Gesamtweltbevölkerung bezogen), im Rahmen der Annahme des Verschwindens von Mutationen (ebenfalls nicht zu erreichen).

 

https://www.nachdenkseiten.de/?p=77245

 

Die E-Mail der oben genannten Kundin/des Kunden ist daher berechtigt, weder "f....istisch", noch zynisch. Polemisch ist allein der letzte Satz "ich wünsche Ihnen..." (und den Satz kann man ja weglassen, genauso wie dann umgekehrt allerdings auch die  irrwitzige 2G-Regel).

 

Kunden sind oft klüger als man selbst, belesener als Realpolitiker.

Bearbeitet von cinerama (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Jeff Smart:

Die ersten drei Absätze des Briefs finde ich sachlich und nachvollziehbar.

Der Rest zeigt, wie aufgewühlt und ohnmächtig sich viele Leute inzwischen fühlen.

 

Meinst du "Sätze" oder "Absätze"?

Die Behauptung der Verfassungswidrigkeit zusammen mit dem vollkommen unpassenden Vergleich mit den Nürnberger Gesetzen ist weder sachlich noch nachvollziehbar. Öffentlich geäußert wäre sie vermutlich strafbar.

 

Wer so was schreibt, ist offenkundig völlig falsch abgebogen - an so jemand richte ich meine Regeln nicht aus.

 

Wir haben sowohl solche Zuschriften bekommen als auch einige tatsächlich ansatzweise nachvollziehbare (wenn man die Ansicht als nachvollziehbar ansieht, es sei entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnisse eine gute Idee, wegen "Spätfolgen" mit der Impfung abzuwarten) - insgesamt weniger als 10 Rückmeldungen.

 

Was wir nicht einmal bekommen haben ist eine Rückmeldung von jemand, der sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen darf.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb macplanet:

Die Behauptung der Verfassungswidrigkeit zusammen mit dem vollkommen unpassenden Vergleich mit den Nürnberger Gesetzen ist weder sachlich noch nachvollziehbar. Öffentlich geäußert wäre sie vermutlich strafbar.

 

Die Verfassungsmäßigkeits Diskussion brauchen wir hier nicht führen, die wird dann bestimmt vor den obersten Gerichten ausgetragen und das wird interessant...

Geschrieben

Die Gerichte haben anders entschieden, als @MacPlanet vermutet, dies habe ich gerade nachgelesen (ohne das zu bewerten).

 

Sehr erfreulich wāre, anstatt auf 2G zu setzen, von der Kino-Seite aus besser Empfehlungen an die Ministerpräsidenten zu senden, wonach endlich die gegen schwerwiegend verlaufende Virusinfektionen entwickelten Medikamente, so aktuell auch bei Corona, mit Maßnahmen zur Verbreitung zu begleiten sind.

-> Auch, um ab sofort bisherige Maßnahmen aufheben zu können.

 

Wir haben hier den erhofften Gamechanger, erkennen ihn aber nicht.

Geschrieben

@macplanet:

 

Ich meinte schon bis einschließlich Punkt b).

 

Am 24.10.2021 um 10:23 schrieb HdGehres:

Jede Form staatlicher Gruppendiskriminierung ist laut Grundgesetz verboten, verständlich nach den Erfahrungen mit den Nürnberger Gesetzen und ihren schrecklichen Folgen im Dritten Reich.

 

Er setzt die angesprochenen Corona-Maßnahmen weder mit den Nürnberger Gesetzen gleich noch vergleicht er sie damit. Er weist aber darauf hin, daß aus den Erfahrungen des Dritten Reichs heraus in Grundgesetz und Gesetzgebung das Verbot gruppenbezogener Diskriminierung verankert wurde (z.B. in §§ 2 und 3 GG). 

 

Ob eine 2G-Regelung im nachhinein von Gerichten als verfassungwidrig beurteilt werden wird, weiß ich nicht. Es gibt aber eine Reihe von Verfassungsrechtlern und ehemaligen Verfassungsrichtern, die das ebenfalls vermuten. Herrn Söder ist ja gerade vom Bayrischen VGH bescheinigt worden, daß seine Ausgangssperren gesetzwidrig waren.

 

Deshalb würde ich sagen, bis dahin ist es sachlich und nachvollziehbar. Man muß nicht alle Schlußfolgerungen daraus teilen, das ist eine andere Sache.

 

 

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Jeff Smart:

Er setzt die angesprochenen Corona-Maßnahmen weder mit den Nürnberger Gesetzen gleich noch vergleicht er sie damit. Er weist aber darauf hin, daß aus den Erfahrungen des Dritten Reichs heraus in Grundgesetz und Gesetzgebung das Verbot gruppenbezogener Diskriminierung verankert wurde (z.B. in §§ 2 und 3 GG).

 

Natürlich vergleicht er sie damit. Klassische radikalisierte Querdenker-Argumentation.

Aber das ist hier nicht der Ort, um das zu erörtern ...

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
Am 24.10.2021 um 21:29 schrieb daveangel:

Welches Bundesland schließt bei 2G denn ungeimpfte Kinder aus?

Bislang ist mir kein Bundesland bekannt, das ungeimpften Kindern bis 12 Jahren pauschal den Kinobesuch verwehrt.

 

Bearbeitet von mibere (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Neue Coronaschutzverordnung NRW. Ohne maßgebliche Änderungen zur vorherigen Version, sprich, weiterhin ohne 2G. Was auch wenig Sinn machen würde, denn anders als in vielen anderen Landesverordnungen gibt es in NRW ohnehin in vielen Bereichen keine Maskenpflicht oder Mindestabstände/Kapazitätsbegrenzungen, so dass aus einer 2G Regelung derzeit für einen Betreiber auch keine Vorteile entstünden. Die müsste man erst einführen, was faktisch wieder einer Verschärfung der Bestimmungen unter 3G entspräche.

 

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211028_coronaschvo_ab_29.10.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

 

Bin mal gespannt, ob NRW diese liberale Haltung über den Winter durchzieht.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

In NRW hat sich nichts geändert. Nur bei der letzten Aktualisierung war was interessantes für die Kinos dabei. Denn seit dem 19.10. müssen die Mitarbeiter die gleichen Auflagen erfüllen wie die Gäste. Heißt im Kino: sie brauchen seitdem einen 3G Nachweis um arbeiten zu dürfen.

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