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Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

 

Allerdings sollen die Bundesländer auf Beschluss ihres jeweiligen Landtags bestimmte einzelne Maßnahmen beibehalten können, darunter beispielsweise: die Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie von Versammlungen, Betretensverbote in Gesundheitseinrichtungen, Alkoholverbote und die Schließung etwa von Hochschulen.

[...]

Auch die Länder bekommen aber kein Recht mehr auf Ausgangs- oder Reisebeschränkungen sowie zur Untersagung oder Beschränkung von Gastronomie- oder Hotelleriebetrieben, von Handels- oder Gewerbebetrieben sowie der Sportausübung. »So lässt sich einerseits regional unterschiedliches Infektionsgeschehen sehr gezielt bekämpfen, andererseits verlagern wir die Verantwortung auch dort von der Exekutive zurück in die Parlamente«, hieß es zur Begründung.


https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-ampel-fraktionen-planen-kontaktbeschraenkungen-fuer-ungeimpfte-a-894ac01c-4473-4751-a675-f9314c03a63a

Bearbeitet von Henri
HTML aufgeräumt (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Das steht hier auch so, aber da muss man erstmal noch abwarten. Ich glaube nicht, dass sowas Bestand vor Gerichten hat.

 

https://www.ksta.de/politik/rnd/ampel-parteien-schaerfen-corona-plaene-nach--faktisch-ein-lockdown-fuer-ungeimpfte--39131728

 

 

'Andere Beschränkungen: Die Bundesländer sollen eine Öffnungsklausel bekommen. Das heißt, auf Beschluss ihres jeweiligen Landtags sollen sie bestimmte Maßnahmen beibehalten können. So sollen sie etwa Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Versammlungen untersagen oder beschränken können, das Betreten von Gesundheitseinrichtungen verbieten können, Verkauf und öffentlichen Konsum von Alkohol verbieten und Hochschulen schließen können.

 

Welche Beschränkungen sollen nicht mehr möglich sein?

Nicht mehr möglich sein sollen Ausgangs- oder Reisebeschränkungen, Untersagung oder Beschränkung von Gastronomie und Hotellerie sowie von Handel und Gewerbe und die Untersagung oder Beschränkung von Sport.'

Geschrieben (bearbeitet)

Die Unterscheidung zwischen Gastronomie und Kneipe/Bar wurde ja auch in den früheren Lockdowns schon gemacht. Ob man mit einem Schälchen Erdnüsse oder einer kalten Frikadelle schon Gastronomie oder noch Kneipe ist, da wird es wieder kreative Lösungen geben, wenn es denn wirklich soweit kommt.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Kinoleben:

Dann sollten kinobetreiber vorrangig Popcorn und nachos ausgeben , der Film ist denn nur beiwerk. 

Das wäre ein Revival des Kopplungswaremodell aus den sechziger Jahren.

Vor der Sozialliberalen Koalition 1969 war der Besuch eines Sexfilms im Kino nur statthaft, wenn etwas verkauft wurde, das teurer als die Eintrittskarte war. Da kaufte man sich halt ein Fläschen Whiskey oder so, das ne Mark mehr kostete als die Eintrittskarte. Der Film galt dann zwar offiziell als "Beiwerk", war es aber natürlich nicht.

 

Ich hatte unseren Kinomagnaten in Celle mal über diese Zeit interviewt. Er geriet ins Schwärmen und sagte, das sei mit die beste Zeit gewesen: das Publikum sei ordentlich und problemlos gewesen und verursachte keinerlei Ärger und wenig Arbeit.

Geschrieben

Findet ihr das gut das im Kino  zwischen dem Status einer Injektion unterschieden wird, wer Kino darf und wer nicht, also mir streuben sich da alle Nackenhaare hoch.

 

Abgesehen vom enormen Umsatzverlust der jetzt in der dunklen Jahrenzeit kommen wird.

Gerade bei der Panik im Moment.

 

Wie denkt Ihr darüber?

Dann doch lieber Lockdown ?

Geschrieben

@Anonymous, und nächstes Jahr dann wieder Lockdown, und darauf dann wieder, und wieder usw?

Kann ja nicht die Lösung sein. Kino wäre dann am Ende Saisonbetrieb (wo eigentlich keine ist) von Mai - Oktober?

Damit wären auf einen Schlag mal alle Kinobetriebe Tod, würde ich mal behaupten, es sei denn, Die Regierung

subventioniert uns ganz massiv. Man wird sehen, wie sich die flächendeckende 2G Regel auf die Besucherzahlen auswirken wird, dass muss man abwarten. Fakt ist, in diesem Jahr fehlen nach wie vor, kräftige Zugpferde wie Bond.

Außer Sing zu Weihnachten wird nicht viel passieren..leider...

 

Es wird doch deutlich, dass eine Impfung bestenfalls vor einen schlimmen Verlauf schützt. Eine Infektion verhindert sie nicht. Das wurde den Menschen anders versprochen.

Geschrieben (bearbeitet)

Nee, versprochen wurde das nie, weil man es nicht wusste. Bezüglich steriler Impfung haben alle von vorne herein sehr deutlich mit den Schultern gezuckt.

 

Zugegeben hat man ausschließlich auf die Impfung als Allheilmittel gesetzt und nun schon ein zweites Jahr andere mögliche Baustellen links liegen lassen. Und man scheint wieder lieber stillgelegte Kulturbetriebe zu subventionieren als das Gesundheitssystem.

 

Jetzt muss ich schon wieder sehr vorsichtig einkaufen, und ob ich Anfragen nach Sonderveranstaltungen oder Schulkino positiv beantworte, da bin ich auch am Zweifeln.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Bitte beim Kino Thema bleiben.
Hilft leider alles nichts, auch wenn es zum kotzen ist.
So wie es aussieht bleibt uns nur die Hoffnung auf Boosterimpfung und baldige Zulassung der Medikamente.
We will see...

Geschrieben

Ja, bitte bitte sehr gerne und bevorzugt das zweite! Und jedes Kino sollte zu einer kleinen Apotheke werden und seinen Popcorn Shop für die Versorgung nach 19 Uhr entsprechend umgestalten, um es @rebel-rhetorisch zu kommunizieren.

 

Ganz im ernst gemeint. Ist nicht lustig. Man könnte im Kino eigeninitiativ werden.

Geschrieben

In NRW sollen Kinder/Schüler von der 2G Pflicht bei Veranstaltungen ausgenommen werden:

 

Wüst: 2G-Regel gilt für Kinder nicht

 

12.12 Uhr: Kinder sollen in Nordrhein-Westfalen trotz der zugespitzten Corona-Lage weiterhin Zugang zu Aktivitäten im Freizeitbereich haben. Für Kinder entfalle die geplante 2G-Regel, die nicht geimpften oder genesenen Personen den Zugang verwehrt. Das sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Mittwoch in einer Sondersitzung des Landtags zu den geplanten verschärften Corona-Maßnahmen. Ziel seien so wenige Einschränkungen für Kinder wie möglich, sagte er.

Wegen stark steigender Corona-Zahlen sollen in NRW im Freizeitbereich Zugangsbeschränkungen für Erwachsene eingeführt werden, die nicht geimpft oder genesen sind, hatte Wüst am Dienstag gesagt. Geplant ist die Umsetzung in der nächsten Woche.

Geschrieben

Einer Aussage kann ich mich wahrlich anschließen: „bis jetzt wurde ich noch nie gescannt!“ gerne auch verbunden mit der Aussage: „meinen Ausweis habe ich dazu noch nie vorlegen müssen“.

 

Aber wenn wir ehrlich sind, die Zahlen sind bei uns seit Einführung von 2G ohne Ausnahme für Schüler ab 12 einfach gnadenlos schlecht geworden. 
 

Dann lieber wieder Lockdown und Geld vom Staat, statt diesem rumgeeiere und öffnen für 2 Handvoll Gäste. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ChrisL:

Dann lieber wieder Lockdown und Geld vom Staat, statt diesem rumgeeiere und öffnen für 2 Handvoll Gäste. 

Genau so sehe ich das auch!

Bis Jahresende gibt es noch Überbrückungshilfe III plus

Geschrieben

AG-Kino:

 

>>Es ist schon erschreckend, wie wenig die Verantwortungsträger in diesem Land nach 2 Jahren Pandemie gelernt haben. Nach dem neuen InfSG werden Lockdowns in allen Lebensbereichen ausgeschlossen. Nur nicht im Kultur- und Freizeitbereich. Hatten wir nicht genau vor einem Jahr einen "Lockdown-Light" der nichts gebracht hat?
https://www.agkino.de/der-programmkinoverband-ag-kino-gilde-kritisiert-die-plaene-den-laendern-lockdowns-fuer-kulturveranstaltungen-zu-ermoeglichen-und-gleichzeitig-andere-lebensbereiche-aussen-vor-zu-lassen/ <<

 

Also "Lockdown hard"?

Oder "Zero Lockdown"?

 

Beides ist mõglich.

Geschrieben

Kinos in DE werden sich wohl keine Sorgen machen müssen, nachdem KUG schon bis zum 31.3.22 verlängert wurde, wird ziemlich sicher auch die Überbrückungshilfe heute bis zum 31.3.22 verlängert werden.

 

Klar ist es ärgerlich und nervig, aber das wäre jetzt Lockdown Nummer 3 und mittlerweile haben wir ja genügend Erfahrung was Schließungen und Wiedereröffnungen betrifft 😉

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb ChrisL:

Einer Aussage kann ich mich wahrlich anschließen: „bis jetzt wurde ich noch nie gescannt!“ gerne auch verbunden mit der Aussage: „meinen Ausweis habe ich dazu noch nie vorlegen müssen“.

 

Bei meinem letzten Kinobesuch (Bond) wurde ich gescannt, bei Konzerten war es immer Scan und Ausweis. Ohne Ausweis gehe ich nicht mehr aus dem Haus...

Geschrieben

Lockdown Pläne in Bayern ... auch für Kinos

 

https://beta.blickpunktfilm.de/details/465999

 

"Zunächst zu den Hotspots, also Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz im vierstelligen Bereich: Hier soll das öffentliche Leben weitgehend heruntergefahren werden, Kultur- und Sportstätten müssen ebenso schließen wie die Gastronomie. ...
Kulturveranstaltungen wie Kinovorführungen bleiben außerhalb der Hotspots zwar theoretisch erlaubt, aber die Hürden werden massiv: So soll für alle Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen und alle anderen Freizeiteinrichtungen und -veranstaltungen 2G Plus, also eine Testpflicht auch für Geimpfte, gelten. Söder kündigte in diesem Zusammenhang "massive Kontrollen" an."

 


 

Geschrieben (bearbeitet)

Wir werden uns alle darauf einstellen dürfen, dass ein Lockdown wohl oder übel flächendeckend (und ich denke sogar vor Weihnachten) kommen wird. Die Länder sind, durch die Abänderungen des Infektionsschutzgesetz dafür seit gestern ermächtigt. Ein Hospitalisierungsfaktor von 9 ist auch nicht mehr weit entfernt, der zu diesem Schritt ermächtigt in Thüringen aktuell 18,5, Sachsen Anhalt 12...usw.

Bayern prescht vor, Thüringen & Sachsen werden folgen...

Ganz ehrlich, wer von den Geimpften, hat zusätzlich noch Lust, für den Kinogang, einen Test zu machen?

Ich glaube da siegt die Bequemlichkeit...Ich werde mir schon mal wieder  den KUG Antrag der Arbeitsagentur für meine Mitarbeiter ausdrucken und bereit legen..Ist wirklich ne Katastrophe & diesen Wochenende wird wohl, was die Besucherzahlen betrifft, schon ein Vorgeschmack geben, auf die nächsten Wochen und Monate...

 

Bearbeitet von Kinobetreiber (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Ein Lockdown ist nach dem neuen Infektionsschutzgesetz nur für Kultur- und Freizeitbetriebe möglich. Einen Lockdown, wie ihn jetzt noch Bayern verhängt, ist danach dann nicht mehr möglich. Und ob das die Länder dann auch machen, müssten die einzelnen Landtage beschließen. Der Ministerpräsident kann das auch nicht mehr ohne Zustimmung einfach so festlegen. Die Hürden für eine Schließung sind also etwas höher. Wobei welcher Politiker möchte anschließend dafür stehen, dass er nicht dafür gestimmt hat und dadurch viele Gestorben sind?!

 

Schlimm finde ich nur, dass mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, nur die Unternehmen, die schon 2020 beim Lockdown Light als erstes dran glauben durfte und wo der Lockdown nix gebracht hat, erneut geschlossen werden können und die übrigen Bereiche offen bleiben müssen, obwohl deren Schließung eigentlich erst was gebracht hat.

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