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Geschrieben

Maske oder Gesichtsschild auch eine gute Frage....

in einigen Geschäften wird man sofort zur Rede gestellt wenn man es mit Gesichtsschild betreten will. Sind nicht sicher etc.

Aber PCO bietet Sie regelmäßig zur Wiedereröffnung via Newsletter an , finde den Fehler...

Gesichtsschild.jpg

Geschrieben (bearbeitet)

Muss man ggfs. der lokal gültigen Verordnung nachschauen. Oft sind die Visiere nur in speziellen Situationen erlaubt. Macht aber auch einen Unterschied, ob Du sowas als Verbraucher trägst, oder in deinem Laden, wo Du selbst das sagen hast. In NRW gilt eigentlich auch textil. Aber in vielen Geschäften hier trägt das Personal fast ausschließlich Visiere.

Ich habe bei uns auch 2 davon angeschafft, aber bisher will keine/r das Ding tragen. Allerdings ist das auch ein Unterschied, ob man eine volle Schicht mit Mundschutz rumlaufen muss, oder nur die 30-45 Einlassminuten.

 

- Carsten

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb was solls:

Maske oder Gesichtsschild auch eine gute Frage....

 

Das mit dem Gesichtsschild hat in Bayern ja der Minister selbst ins Gespräch gebracht - das war ja ein Punkt in der launigen Pressekonferenz vor einigen Wochen, die bislang ja alles ist, was wir an harten Infos haben. Die seien im Kino ja vermutlich besser als Masken, "wegen dem Popcorn". Ich bin mir sicher, dass das tatsächlich eine spontan so dahergesagte Äußerung war und man sich die Frage bis dahin tatsächlich nicht gestellt hatte.

Geschrieben
Am 13.6.2020 um 11:32 schrieb tomas katz:

Würde mich mal interessieren, wie viele Hintergrundgespräche es in Bayern aktuell gibt. Wolfram Weber scheint ja mehr zu wissen.

 

Wolfram Weber hebt in seiner Planung (und auch bei seiner Klage) darauf ab, dass es eine Regelung gebe, nach der die Behörden auch individuelle Freigaben bei Vorlegen eines Hygienekonzepts machen könnten. Seine Regelung (inklusive "Maske am Platz abnehmen") ist vermutlich das, was er den Behörden vorgelegt hat, diese aber halt nicht individuell genehmigen wollten.

Geschrieben

Wir haben vor uns einen Dampfsauger anzuschaffen , zum reinigen von Kinostühlen und auch den WC´s.

Hat schon jemand welche im Einsatz und kann berichten ? auch Modell etc.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe den " Kärcher SV 7 Dampfsauger" im Einsatz. Macht einen guten Job und hat eine Menge Zubehör an Düsen ect. dabei. Für Polster ebenfalls gut zu gebrauchen.

Edit: aber für zwischendurch zu desinfizieren ist das nichts, da die Polster schon etwas nass werden. 😉

Bearbeitet von sir.tommes (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Als Dampfreiniger habe ich den Kärcher SC5, abnehmbarer Wassertank mit Pumpe zum Nachfüllen des Dampferzeugers ohne Öffen. Gute Kiste, macht bis 4 bar Dampfdruck, kann ich empfehlen.

Jens

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb macplanet:

 

Wolfram Weber hebt in seiner Planung (und auch bei seiner Klage) darauf ab, dass es eine Regelung gebe, nach der die Behörden auch individuelle Freigaben bei Vorlegen eines Hygienekonzepts machen könnten. Seine Regelung (inklusive "Maske am Platz abnehmen") ist vermutlich das, was er den Behörden vorgelegt hat, diese aber halt nicht individuell genehmigen wollten.

 

Ich beziehe mich auf den Absatz in der Verordnung

Zitat

Für Kinos gilt Abs. 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass dem Schutz- und Hygienekonzept das von den Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Digitales bekannt gemachte Rahmenkonzept zugrunde zu legen ist.“

 

Leider wissen wir ja noch nicht, was für ein Rahmenkonzept das ist, obwohl es ab morgen gelten soll. 

Die Auflage "Maske am Platz abnehmen bei Snackverzehr" lässt sich ja einfach dadurch aushebeln, indem man mit jeder Karte eine Tüte Gummibärchen mitgibt und den Kunden das als Rabatt für die Mehrwertsteuer-Ermäßigung erklärt...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb tomas katz:

Ich beziehe mich auf den Absatz in der Verordnung

 

Schon klar  - aber Wolfram bezog sich im Vorfeld seiner Klage auf vorzeitige Eröffnung (in der Presse - Zitat finde ich gerade nicht) auf die Möglichkeit, individuelle Genehmigungen zu vergeben.

Darauf bezieht sich sein Hygienekonzept.

 

vor 1 Stunde schrieb tomas katz:

Leider wissen wir ja noch nicht, was für ein Rahmenkonzept das ist, obwohl es ab morgen gelten soll. 

Die Auflage "Maske am Platz abnehmen bei Snackverzehr" lässt sich ja einfach dadurch aushebeln, indem man mit jeder Karte eine Tüte Gummibärchen mitgibt und den Kunden das als Rabatt für die Mehrwertsteuer-Ermäßigung erklärt...

 

Ja ...

Geschrieben
Just now, macplanet said:

 

Schon klar  - aber Wolfram bezog sich im Vorfeld seiner Klage auf vorzeitige Eröffnung (in der Presse - Zitat finde ich gerade nicht) auf die Möglichkeit, individuelle Genehmigungen zu vergeben.

 

Die Klage ist ja offensichtlich gescheitert, nachdem er ja gerne Anfang dieser Woche eröffnen wollte und Wolfram erst morgen öffnet.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb clematt1000:

Die Klage ist ja offensichtlich gescheitert, nachdem er ja gerne Anfang dieser Woche eröffnen wollte und Wolfram erst morgen öffnet.

 

Ja, ist sie. 

Trotzdem ist das Hygienekonzept, das er online hat, vermutlich das, das er für die Klage ausgearbeitet hat.

Und das hat er immer wieder an das angepasst, was über die offziellen Regeln durchsickert - jetzt heißt es "An Ihrem Sitzplatz können sie die Maske zum Snackverzehr natürlich abnehmen".

https://www.cinecitta.de

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb tomas katz:

Die Auflage "Maske am Platz abnehmen bei Snackverzehr" lässt sich ja einfach dadurch aushebeln, indem man mit jeder Karte eine Tüte Gummibärchen mitgibt und den Kunden das als Rabatt für die Mehrwertsteuer-Ermäßigung erklärt...

 

 

Dann müssen die Besucher sich das Tütchen aber über die gesamte Länge des Films gut einteilen 😉

 

- Carsten

Geschrieben

Wer soll das denn kontrollieren? 

 

Das ist doch sowohl für die Betreiber als auch Behörden völlig unmöglich. 

 

Letztlich ist das Abnehmen der Maske damit faktisch erlaubt. 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Ralf2001:

 

 

Letztlich ist das Abnehmen der Maske damit faktisch erlaubt. 


 

Und nur darum geht es!

 

Alles andere sind wir mittlerweile gewohnt und wird auch akzeptiert, die 1,5 - 2std hätte aber fast keiner mit Maske hingenommen. 

Geschrieben

meines Wissens ja.

Ich lasse beides aufschreiben.

entweder bringen die Gäste schon einen fertig ausgefüllten Zettel mit, dann brauch ich nur noch den Kartenabriss drantackern, oder die Gäste schreiben das selber auf den Kartenabriss.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb tomas katz:

Wird in NRW Adresse *und* Telefonnummer verlangt für die Kontaktliste? Bin verwirrt.

 

Ja! Name, Adresse und Telefonnummer. Das erfüllt die einfache Rückverfolgbarkeit. 

Die besondere Rückverfolgbarkeit ist gegeben, so fern zusätzlich ein Sitzplan erstellt wird. 

Bearbeitet von Transporterbobby (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Danke, in Bayern ist jetzt nur die Telefonnummer erforderlich, und da war mal was mit Adresse oder Telefonnummer in der Gastro. Ich habe einfach keinen Überblick mehr.

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist ausgerechnet für die Bayern ziemlich ungewöhnlich. Wenn ich den Leuten beim Ausfüllen der Zettel zuschaue, sehe ich immer wieder dieselben verkrampften Gesichter, wenn es ans Ausfüllen der Telefonnummer geht. Also ich würde den aufgeschriebenen Telefonnummern keine große Trefferquote zutrauen, wenn es wirklich mal ans Verfolgen geht...

 

Würde in NRW die Telefonnummer reichen, hätten wir uns ein einfaches elektronisches Verfahren überlegen können über schlichten Anruf einer speziellen Nummer in unserer Telefonanlage.

 

(Läuft die Corona-App eigentlich auch autonom auf einer Apple Watch)?

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb marktgerecht:

Hessen ab 22.06.:

"Die Teilnehmeranzahl für Veranstaltungen, die nicht von den Behörden besonders genehmigt und überwacht werden müssen, wird von 100 auf 250 erhöht."


Aber die weitaus entscheidendere 5qm-pro-Person-Regel ist zugleich weiter gültig, oder tut sich da endlich was? Sonst würden 250 Leute halt 1250 qm Fläche im Saal bedeuten - in welchem Kino ist das auch nur annähernd gegeben? Diese Erhöhung wird für sich genommen also letztlich wenig bis nichts bringen, weil schon 100 Leute mit der 5qm-Regel (= 500 qm  Saalgröße) wohl selten irgendwo erreicht werden.

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