Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

 

Wieviel Grad Neigung ist denn dem Projektor zuzumuten, um noch ein gutes Bild ohne Verzerrrungen auf die Leinwand zu bekommen? (Wenn halt die Leinwand wesentlich tiefer hängt, als der Projektor steht...)

 

Ulli;)

Geschrieben

Hallo, Ulli,

 

nach Möglichkeit sollte die Oberkante der Bildwand nicht unterhalb der Lichtaustrittsöffnung im Saal montiert sein. Wenn Deine Kabine in der Saalmitte situiert ist, kannst Du noch ein bißchen darunter gehen, wenn die Kabine aber seitlich (in der Ecke) eingebaut ist, eher nicht. Die Verzerrungen werden sonst untragbar. Bei Schrägprojektion sind flache Bildwände besser, da gebogene das projizierte Bild noch zusätzlich verziehen (aufgezwirbelte Untertitel). Ein Knackpunkt beim Tieferlegen kann auch die Balkonbrüstung sein, sowohl für den Lichtstrahl aus den Projektoren, als auch für die Sichtlinien von den Balkonplätzen (meist ist die erste Reihe betroffen, von der man nicht mehr das ganze Bild sieht).

Tipp: ein altes Objektiv nehmen, weiß rausleuchten und eine der Maschinen probeweise steiler stellen - dann kannst Du Dir die Folgen live anschauen und siehst sofort, was ohne Aufwand möglich ist. M.E. kannst Du aber sowieso nicht tiefer gehen als die Notausgangstüren, das sollte doch locker möglich sein ?

 

lG,

Flo

Geschrieben

Äaut Vorgaben bewi Bestandsobjekten nicht mehr als 6 Grad, im Falle von Renovierungen nicht mehr als 3 Grad Neigungswinkel.

 

ZUm Ausgleich können mit erfolg exzentrische Objektivtuben genutzt werden, solange der Projektor einen entsprechend großen Spanndurchmesser (min 80 mm, besser 4 Zoll, zuläßt, und das Objektiv eine entsprechende Eintrittspupille hat. Je größer die Fassung, je kleiner das Objektiv um größer der theoretische Verstellbereich.

 

Der Projektor kann dann senkrecht stehen, das Bild wird verzerrungsfrei auf der Bildwand abgebildet.

Das Prinzip funktioniert wie der Parallaxenausgleich an Studio Photokameras zur Vermeidung "stürzender Linien" z.B. in der Architekturphotographie.

Einfach gesagt, ein horizontaler Bildversatz zwischen Film und Objektivmitte wird um den Vergrößerungsfaktor der Projektion in die entsprechende Richtung verschoben. 2 mm Mittenversatz auf (Bildhöhe 400 cm entspricht ca 200 facher Vergrößerung) wird um diesen Faktor nach unten Versetzt, d.h. 400 mm tiefer abgebildet.

 

Grenzen bilden das Objektiv mit seinem freien Lichtdurchgang, also ist es ev. erforderlich Objektive großen Durchmessers z.B. Isco 8 perf für 70 mm zu verwenden, was aber auch der allgemeinen Abbildungsgüte zu Gute kommt, da diese sehr hochwertig in ihren optischen Parametern sind.

 

 

 

Stefan

Geschrieben

Was Stefan da beschreibt, nennt sich neudeutsch 'lensshift', vorhanden an jedem guten Videobeamer, bei Heimgeräten jedoch meist fest eingestellt.

Man kann die Schrägprojektion durch entsprechende Neigung des Filmkanals scharf bekommen. Das geht bei Bauer, Meo und bei all den Projektoren, bei denen der Filmkanal sich um die horizontale Mittelachse des Bildfensters drehen lässt. Leider nicht bei den FP Maschinen.

Begrenzt wird die Neigung zum einen durch die unweigerlich auftretenden Verzerrungen (in den meisten Fällen: unten wird das Bild größer als oben) sowie bei alten Maschinen durch den Einbauort der Ölpumpe bzw. die Abdichtung der Nachwickelrolle und des Abtriebs für den Antrieb der Aufwickelfriktion.

Das da das Öl rausläuft, hab ich allerdings noch nie erlebt, eher wird dann auf Umlenkspiegel umgerüstet.

Üblicherweise werden neue Kinos heutzutage mit FP oder Ernemann und Cinemeccanica Maschinen ausgerüstet. Da nimmt man dann Objektive mit einstellbarer Abdunkelung (Gibts z.B. von Schneider) und 'ne hellere Lampe oder erlärt das Problem einfach für nicht lösbar.

Jens

Geschrieben

Florian:

Tse, und ich war letztens noch in Wien;) Zwar nicht im Kino, dafür aber in Romeo&Julia. ;)

 

Die Leinwand hängt derzeit mehr als 3m über dem Boden. Bis zum Notausgang habe ich also noch einen guten Meter ;)

 

Jensg+Stefan2:

Danke für die Auskunft!;)

 

Den Filmkanal einfach schräger stellen ist ja pfiffig;)

 

Ein Revolver ist mit verstellten Objektiven aber nicht mehr zu nutzen (zumindest bei Kinoton)?

Geschrieben

 

Ein Revolver ist mit verstellten Objektiven aber nicht mehr zu nutzen (zumindest bei Kinoton)?

Der Kinoton Revolver neuerer Bauart läßt sich in gewissen, kleinen Grenzen zum "lensshifting" benutzen. Allerdings erlaubt der Fassungsdurchmesser von 70.6 mm keinen Einsatz der käuflichen "lensshift" Fassungen, wie sie bei Isco und Schnieder im Programm sind. Diese verlangen (Isco) 80 (79.4) mm und 101.6 mm bei Schneider.

 

Was die Tiefenschärfe angeht, so muß hier theoretisch nicht nur die Filmbühne geneigt werden, sondern ebenfalls die Lampe auf einen Keil gestellt werden, der der Projektionsneigung entspricht. Bei kleineren Korrekturwinkeln kann dieses unterbleiben. In den 50 er Jahren wurde dieses von Zeiß IKon in großen US Kinos gemacht, wo der BWR oberhalb des Balkons angelegt tlw. 25 Grad Neigung erforderte, mit der Folge besonders bei CS unakzeptabelster Verzeichnungen. Allerdings sollte bei derartig großen Winkeln ("Krähennest BWR") eine Verlegung der Projektion an eine günstigere Stelle erfolgen, statt lensshifting einzusetzen.

 

Wir haben sehr gute Ergebnisse mit den Isco 8 perf Objektiven gemacht, auch ohne Verstellung der Filmbühne konnten ca 6 Grad perfekt scharf überbrückt werden. Andererseits, moderne Objektive haben auch große Eintrittspupillen, und sind in abgeblendeten Versionen bestellbar.

Die E 8 hat 80mm Durchmesser, nutzt allerdings einen Spannring, der eine entsprechende Nut in der Objektivfassung vorraussetzt, die bei den kommerziellen Adaptern nicht vorhanden ist.

Aiußerdem muß ja bei jedem Optikwechsel wieder die alte Position gefunden werden, was hier auch nicht unbedingt einfach ist.

Bauer B mit Schnellwechselhalter erlaubt Klemmung vomn 100 mm, geht also auch nur der 80er Adapter, oder halt Fassung ausdrehen, die U Maschinen spannen 4 Zoll (101,6), wie auch alle US Maschinen.

 

Grüße:

 

Stefan

Geschrieben

Ulli, mal 'ne ganz unschuldige Frage:

 

Warum läßt Du's nicht einfach so?

Bisher ging's doch auch. Oder sollen die alten Maschinen raus?

 

Gut, die Neigung ist schon recht heftig, wie auf dem Zeitungsfoto

zu sehen ist, aber das ist bei Balkonkinos doch immer schon so

gewesen, da die Projektion meistens von oberhalb des Balkons erfolgt.

Eine Ausnahme fällt mir da gerade ein - ist aber längst abgerissen :cry:

 

Ist die Verzerrung bei Dir wirklich so extrem, daß man was machen muß?

Geschrieben

Hichen vorgeführt ;)

 

Die alten Maschinen sollen nicht zwingend raus. Ich laß die mal überprüfen, ob die 's noch "schaffen" werden. Hängt ja auch vom Pflegezustand ab.

 

NOCH ist die Verzerrung nicht soooo groß.

Die Leinwand muß aber noch weiter runter. Im Parkett fühlt man sich ungelogen wie in einem Planetarium und bekommt binnen kürzester Zeit einen steifen Nacken. Die Unterkante der Leinwand hängt so in etwa in 3,50 Höhe. Dagegen haben die auf dem Balkon einen ganz guten Blick, aber da sitzen max. 70 im Parkett sitzen aber 200. Außerdem soll die Leinwand größer werden, was den Effekt ja noch verschlimmert.

 

Der Ton kommt für die Leute aus dem Parkett auch schlicht aus dem "Himmel" das ist auch nicht so gut, wie ich finde.

Geschrieben

Ja Ulli,

 

da erwähnst du noch ein Problem der Balkonkinos, die Beschallung. Das erfordert bei Mehrkanalwiedergabe schon einige Anstrengungen, um alle Plätze gut auszuleuchten.Insbesondere Efeektkanäle unterhalb und oberhalb eines Ranges werden schnell zu Lautsprechergräbern, weil einfach die Raumhöhe fehlt, um große Bereiche auszuleuchten...

... aber Balkonkinos entsprechen der deutschen Bauvorschrift aus den 30ern, um Grundstücksfläche in Stadtbereichen wirtschaftlich auszunutzen, doch damals gab es nur mono, und mittels 2 er Gruppen konnte dann (Hornsysteme) sowohl das Parkett als auch der Rang beschallt werden.

 

 

Stefan

Geschrieben

Die Leinwand muß aber noch weiter runter. Im Parkett fühlt man sich ungelogen wie in einem Planetarium und bekommt binnen kürzester Zeit einen steifen Nacken. Die Unterkante der Leinwand hängt so in etwa in 3,50 Höhe.

OK, das ist schon sehr hoch vor allem für das heutige Plexpublikum,

das es nicht mehr gewöhnt ist, nach oben zu schauen. Wie hoch die

Leinwand hängen sollte. hängt aber auch von der Bodenneigung ab.

 

Dazu ein Experiment:

Setze mal zwei große Erwachsene nebeneinander und setz Dich selbst

dahinter. Dann rutsche in Deinem Sitz so weit runter bis Du die Augen-

höhe eines Kindes erreichst. Dann siehst Du, wie tief die Leinwand

hängen darf, damit die Kleinen auch noch was sehen können.

 

Und verzettel Dich nicht zu sehr bei Deinen, Renovierungs-, Modernisierungs-

und Verbesserungsmaßnahmen. Du sollst spielen und nicht ewig basteln.

Wenn das Geschäft später doch nicht so läuft, war eh alles für die Katz.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.