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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Der HDF hat gerade etwas rumgeschickt, und wie es aussieht, erkundigen die sich auch in Bezug auf Kurzarbeit und Minijobs, allerdings gibt es derzeit da noch nichts Verbindliches zu:

 

https://www.hdf-kino.de/wp-content/uploads/20200317_CoronaFAQ_HDF2.pdf

 

'Zu der Frage, ob auch für Minijobber Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, gibt es unterschiedliche Meinungen. Sobald wir eine rechtsgültige Aussage hierzu haben, werden wir Sie hier veröffentlichen.'

...

 

'Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz
Ist ein Kino auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes geschlossen worden, kommt für Entgeltansprüche der Mitarbeiter ein Entschädigungsanspruch infolge des Beschäftigungsverbotes nach § 56 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes in Betracht. Der Arbeitnehmer erhält gemäß § 56 Abs. 2 und Abs. 3 IfSG in Höhe seines Verdienstausfalles für die Dauer von sechs Wochen eine Entschädigung, die dem Arbeitsentgelt entspricht. Nach Ablauf der sechs Wochen wird die Entschädigung nur noch in Höhe des Krankengeldes gewährt. Dies gilt nach aktuellen Informationen auch für Minijobber.'

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Gerade in ZDF heute, bei den Hilfen für Klein und Mittelbetriebe gibt es wohl Finanz. Unterstützung als Zuschuss, nicht als Kredit     Bei dem Beitrag wurde auch die geschlossene Tür eines Kinos gezeigt 

Bearbeitet von RexamRathaus (Änderungen anzeigen)
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb tomas katz:

Betriebsverbot ist keine Quarantäne! Das steht auch so in o.g. Link des LVR.

 

Das hatten wir ja schon, aber Du schriebst das da so, also ob deine verlinkte Passage des LVR im Gegensatz zu dem stünde, was Preston zitiert hatte - dass es also KEINEN Anspruch gäbe. Das kann ich aus diesen Zitaten bzw. verlinkten Seiten eben nicht heraus lesen. Gemeinsam ist nur beiden dass sie bisher nichts zugunsten von Minijobbern aussagen.

 

Diese Seite des LVR sagt ja auch, dass zumindest von Seiten der Landschaftsverbände kein Unterschied bezüglich Tätigkeitsverbot/Betriebsverbot und Quarantäne gemacht wird, jedenfalls was Ansprüche von Arbeitnehmern angeht.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
Zitat
  • Fallen die Erlasse der Landesregierung zur Schließung von Schulen, Kita‘s, Betrieben, u. a. M. unter die Erstattungsregelungen?

    Nein. Quarantänen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes müssen durch die zuständigen Behörden (in der Regel das Gesundheitsamt) angeordnet worden sein. In NRW sind die beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) im Auftrag des Landes NRW daher nur für Entschädigungen bei Verdienstausfällen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zuständig, wenn diese Folge einer im Einzelfall angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbotes sind. Über weitere Hilfsangebote im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie informiert das NRW-Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie auf seiner Internetseite (www.wirtschaft.nrw).

Kinos sind per Erlass zu.

Geschrieben

Unser Finanzamt war beeindruckend schnell: am Montag Antrag auf Stundung von Lohn- und Umsatzsteuer sowie Herabsetzung der Gewerbesteuer Vorauszahlung gestellt. Heute der Anruf von der Sachbearbeiterin, dass das klar geht.

Geschrieben

Die meisten geringfügig Beschäftigten sind recht einsichtig und haben auch zum Teil auch unbezahlten Urlaub beantragt, um Kündigungen zu vermeiden.

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb kinomania:

Unser StB schickte heute eine Mail, das wir wohl Harz4 beantragen können.

Als Angestellter ja, wenn sozialversicherungspflichtig angestellt - ggf. auch ALG I. Die Definition ist da derzeit etwas schwierig, weil man ja aktuell in einem Arbeitsverhältnis steht das aufgrund "höherer Umstände" ruht und so der Lohn nicht ausgezahlt werden kann. Das SGB II gibt so einen Fall nicht her, daran hat niemand gedacht als es geschrieben wurde. IdR. wird aber gezahlt bis zum Zeitpunkt des wiedereinsetzenden Lohnes.

 

Als Betreiber ist die Chance etwas zu bekommen eher gering, denn man muss als Antragsteller, gerade als Selbstständiger alle Vermögenswerte etc. angeben, auch die Einlagen in einer GmbH, Geschäftskonten etc. Und die Freibeträge sind gering: 150 Euro pro Lebensjahr plus 750 Euro on Top - ist nicht viel und da sind die meisten schon drüber.

 

Die Aussage der StB "mal eben Hartz 4 beantragen" ist, wenn sie wirklich zutreffend ist, eigentlich eine Aufforderung den Geschäftsbetrieb dauerhaft einzustellen, wenn nach gerade mal 4 Tagen Ausfall schon kein Geld zum minimalsten Leben mehr da ist, dann ist das Geschäftsmodell leider falsch.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb TK-Chris:

 

 

Als Betreiber ist die Chance etwas zu bekommen eher gering, denn man muss als Antragsteller, gerade als Selbstständiger alle Vermögenswerte etc. angeben, auch die Einlagen in einer GmbH, Geschäftskonten etc. Und die Freibeträge sind gering: 150 Euro pro Lebensjahr plus 750 Euro on Top - ist nicht viel und da sind die meisten schon drüber.

 

 

 

Antragsberechtigt:

Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen.
Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.
Das heißt nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Alters­versorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller an Eides statt versichert, alle Angben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb TK-Chris:

Die Aussage der StB "mal eben Hartz 4 beantragen" ist, wenn sie wirklich zutreffend ist, eigentlich eine Aufforderung den Geschäftsbetrieb dauerhaft einzustellen, wenn nach gerade mal 4 Tagen Ausfall schon kein Geld zum minimalsten Leben mehr da ist, dann ist das Geschäftsmodell leider falsch.

 

So ähnlich hat Scholz, das auch bei Lanz gestern gesagt, nur das auf die Vermögensprüfung verzichtet wird.

Wir kommen schon noch über die Runden, nur war das Geld anders verplant. Wir warten gerade auf die Baugenehmigung.

Und wenn der Staat unseren Laden zwangsweise schließt, sollte er auch wenigstens für unsere Grundkosten sorgen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb ChrisL:

Man muss nur aufpassen, erst müssen sämtliche liquiden Mittel aufgebraucht werden und dann gibt’s noch eine Kontenabfrage. 

Was ja auch irgendwie verständlich ist.

Geschrieben

Auch gerde Mail bekommen und Antrag gestellt.

Gute Nachricht zum Wochenanfang!

 

Grüße
Jörg

vor 15 Minuten schrieb preston sturges:

NRW unterstützt Kinos mit Soforthilfemaßnahme

 

http://www.mediabiz.de/film/news/x/449150?Nnr=449150&NL=LIBlitz&uid=56939

 

"Alle Kinos, die mit dem Kinoprogrammpreis NRW 2019 für ein anspruchsvolles und vielfältiges Filmprogramm ausgezeichnet wurden, erhalten eine nachträgliche Aufstockung der Prämien in Höhe von 5.000 Euro"

 

Geschrieben (bearbeitet)

Weiß jemand etwas über die Konditionen von#hilfdeinemkino? 

Von Weischer habe ich da nix erhalten. Inzwischen bekomme ich von meiner Kundschaft viele Anfragen das Sie nur noch die Leuchtspuren Spots zu sehen bekommen. Die werden doch sowieso nicht vergütet oder? 

Bearbeitet von helme (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb helme:

Weiß jemand etwas über die Konditionen von#hilfdeinemkino? 

Von Wischer habe ich da nix erhalten. Inzwischen bekomme ich von meiner Kundschaft viele Anfragen das Sie nur noch die Leuchtspuren Spots zu sehen bekommen. Die werden doch sowieso nicht vergütet oder? 

 

Viel wird nicht dabei rumkommen. Aber darum geht es ja auch nicht wirklich. Ist für mich eher ein Gradmesser der Solidarität unserer Kinobesucher. Und das zählt schon einiges.

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb helme:

Weiß jemand etwas über die Konditionen von#hilfdeinemkino? 

Von Weischer habe ich da nix erhalten. Inzwischen bekomme ich von meiner Kundschaft viele Anfragen das Sie nur noch die Leuchtspuren Spots zu sehen bekommen. Die werden doch sowieso nicht vergütet oder? 

Habe heute Morgen bei Weischer angerufen. Die sind gerade in der Aufbauphase und versuchen, Kunden zu akquirieren. Momentan laufen die Leuchtspuren, um etwas traffic zu generieren und es bekannter zu machen. Damit wird ja auch potenziellen Kunden gezeigt, dass Leute sich die clips anschauen, um ihr Kino zu unterstützen. Momentan wird auch an Bildern für die Vorschau beim Teilen und einer Mitteilung an die Kinos gearbeitet. Die müssen das auch alle per Telefonkonferenzen aus dem Home Office organisieren. 

Ich finde die Initiative gut. Auch wenn da nicht viel rumkommt ist es eine gute Idee, die sie da in der kurzen Zeit aus dem Boden gestampft haben. 

Geschrieben

Muss nächstes Jahr versteuert werden.

 

Schön, diesen Zuschuss kann man offenbar auch dann erhalten wenn man noch nicht im Minus am Konto ist.

Und wenn der Vermieter die Pacht nachlässt erhält er auch etwas.

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