Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Interessante und sinnige Gedanken, der Fraktion "Die Linke". Vlt. hat ja der Besuch von zwei Landtagsabgeordneten dieser Partei bei uns im Sommer doch was bewirkt, in dem ich die Situation der Kinos ausgiebig geschildert habe 🙂

Wann geht denn diese Beschlussvorlage in die Abstimmung, kann man dass irgendwo sehen?

Geschrieben

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1827366/69441fb68435a7199b3d3a89bff2c0e6/2020-12-13-beschluss-mpk-data.pdf?download=1

"Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe
III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen,
insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000
Euro"

Ab Januar kein Umsatzausfallersatz mehr.

Geschrieben

Das war absehbar, für längere Zeit sind die luxuriösen 75% nicht finanzierbar. Den meisten wäre mehr damit gedient, wenn man Ausgaben für längere Zeit ersetzt bekäme + einen Anteil für Löhne/Unternehmerlohn oder besondere Belastungen. 

Damit käme man besser über die nächsten umsatzschwachen Monate. Das Problem ist, je differenzierter die Hilfen werden, desto mehr Zeit ist für die Bearbeitung nötig. Aus meiner Sicht hätte man das ohnehin besser an die Finanzämter delegiert. Die haben alle Zahlen und da fällt auch Missbrauchsvermeidung einfacher.

Geschrieben

Ich empfinde die Hilfen und die in Zukunft in Aussicht gestellten als absolut ausreichend für Kleinbetriebe. Wer jetzt klug rechnet und vllt noch einen kleinen KFW Kredit aufnimmt, kann vllt mit ganz viel Glück ohne Verlust aus der Sache rauskommen. 
Mal abgesehen vom langfristigen Schaden durch Corona wofür aber auch die Regierung nix kann.

 

An dieser Stelle nochmal ein großes Danke an die Regierung und an den HDF. Die liefern ab.

 

Überbrückungshilfe Teil 3 ist ein Segen und die 75% ja ohnehin. Damit werden die meisten Ihre letzten Monate wett machen können.

 

Für Mittel und Großbetreiber sieht die Sache etwas schlechter aus. 
Aber unsere Branche hat auch ein Problem mit zu vielen Nebenjobbern

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Frohes Neues zusammen!

 

Wir wollten ganz fix sein und einen 2021er-Antrag für Zukunft Kino 1 schreiben. Sind auch komplett fertig und können uns den Antrags als Muster-PDF auch anschauen und ausdrucken, aber der "Einreichen"-Button fehlt – ohne jeglichen Hinweis, ob und wann es möglich sein wird. Da ist hoffentlich nicht nur bei uns so… 🙂 Jemand mit ähnlicher Erfahrung anwesend?

 

Viele Grüße & einen guten Start in 2021 – kann nur besser werden!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb daveangel:

Frohes Neues zusammen!

 

Wir wollten ganz fix sein und einen 2021er-Antrag für Zukunft Kino 1 schreiben. Sind auch komplett fertig und können uns den Antrags als Muster-PDF auch anschauen und ausdrucken, aber der "Einreichen"-Button fehlt – ohne jeglichen Hinweis, ob und wann es möglich sein wird. Da ist hoffentlich nicht nur bei uns so… 🙂 Jemand mit ähnlicher Erfahrung anwesend?

 

Viele Grüße & einen guten Start in 2021 – kann nur besser werden!

 

Ja, genau so siehts bei mir auch aus. (Nr. 650/2021 übrigens - die FFA zählt die laufende Nummer weiter, wäre spannend, welche Nummer die niedrigste in 2021 war ... Ich kann auf 508 bis 650 eingrenzen - wer bietet mehr/weniger?)

 

Aber auch die Info-Seite zum ZPK1 sagt ja noch, dass aktuell noch keine Beantragung möglich sei - immerhin wurde das PDF mit den Förderbedinungen für 2021 eingestellt.

Ich vermute, dass da am Montag noch jemand die entsprechende Funktion freischalten muss!

 

Mein Antrag 507/2020 wurde übrigens noch Ende Dezember nachträglich genehmigt, nachdem zunächst kommuniziert worden war, dass kein Geld mehr verfügbar sei.

Bearbeitet von macplanet (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Ich denke dass es ein Problem bei der IT ist.

Für das abgelaufene Jahr kann man für das ZPK1 immer noch keine Verwendungsnachweise online einreichen. Das sollte programmiert werden, dauert aber aus unbekannten Gründen.

 

vor 4 Minuten schrieb macplanet:

 

Ja, genau so siehts bei mir auch aus. (Nr. 650/2021 übrigens - die FFA zählt die laufende Nummer weiter, wäre spannend, welche Nummer die niedrigste in 2021 war ...)

 

Ich meine die Nummer tut nix zur Sache, sondern der Zeitpunkt der postalischen Einreichung. Dann geht es der Reihe nach.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Jean:

Ich meine die Nummer tut nix zur Sache, sondern der Zeitpunkt der postalischen Einreichung. Dann geht es der Reihe nach.

 

Stimmt - aber dennoch wäre es interessant, wie hoch das Aufkommen an Anträgen ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich das richtig sehe, konkrete Fördersumme ergibt sich aus einem zu ermittelndem Defizit zwischen 1.1.2021 und 30.6.2021. Das Defizit wird zunächst abgeschätzt, von einem Steuerberater verifiziert, und darauf basierend werden Abschläge gezahlt. Später wird aus den vollständigen Buchhaltungsdaten abgerechnet. Unabhängig davon gibt es Höchstbeträge, die sich aus der Anzahl der Besucher 2019 berechnen, für kleine Häuser bis 2 Leinwänden z.B. wird maximal 1€ pro Besucher aus 2019 gezahlt. Zugangsberechtigt sind Häuser, die entweder mindestens unter die FFA Filmabgabe fallen, oder in 2019 oder 2020 einen Kinoprogrammpreis erhalten haben.

Das Haus muss geöffnet sein, um in den Genuss der Förderung zu kommen, es sei denn, es gibt eine behördliche Schließungsanordnung. Aus eigener Entscheidung zu lassen und Förderung kassieren wie bei den Überbrückungshilfen geht nicht.

Allerdings werden hier dann wohl auch die Minijobber voll anrechnungsfähig sein, das macht wohl den wesentlichen Unterschied aus. Ansonsten fehlt mir da aber noch eine halbwegs vollständige Liste der anrechenbaren Kosten.

 

Grundsätzlich dürfte man damit vermutlich besser fahren als mit dem bisherigen Modell der Überbrückungshilfe. Wobei bisher ja wohl noch nicht 100% alle Bedingungen für die fortgesetzten Überbrückungshilfen fest stehen. Ausserdem muss man mal sehen, was in Verbindung mit der für morgen zu erwartenden Verlängerung des Lockdowns an Hilfe konzipiert ist, ob das bei den Überbrückungshilfen bleibt, oder ob man irgendwas an den Umsatzersatz November/Dezember anlehnt. Man darf diese Hilfen kombinieren, aber sie werden natürlich miteinander verrechnet und sind auch zu versteuern.

 

Unterm Strich verdienen die Steuerberater am besten...

 

- Carsten

 

 

 

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Das Programm in NRW dürfte eine Art Kopie der Kino-Anlaufhilfe in Bayern sein. Solche branchenspezifischen Hilfen sollte man auf jeden Fall den „generischen“ Hilfen vorziehen.

Geschrieben

Bei den ganzen "Hilfsprogrammen" und sich ständig ändernden Bedingungen, sieht doch niemand mehr durch.

Wir bzw. unser Steuerberater haben die Novemberhilfen bisher noch nicht beantragt. Mein Steuerberater gab mir die Info, dass dort fast täglich neue Bedingungen im "Bundesportal" veröffentlicht werden. Auch bei der Überbrückungshilfe 1 (Juni - August) gab es  nachträglich Änderungen und es kann ggf. zu Nachforderungen / Rückzahlungen kommen. Mein Steuerberater riet den Mandanten in einem Newsletter dazu, das Geld möglichst nicht anzufassen..

 

Mal ne ganz allgemeine Frage an alle Selbständigen Kinobetreiber hier. Wovon lebt ihr aktuell, eigene Reserven, Reserven des Unternehmens? Hat jemand Hartz IV beantragt, ab Januar 446€ zzgl. Wohngeld?

Die laufenden Kionokosten sind ja das eine, dass man selbst auch Leben muss, dass andere...und dass, funktioniert dann auch nur bis zu einem gewissen Punkt.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Kinobetreiber:

Wir bzw. unser Steuerberater haben die Novemberhilfen bisher noch nicht beantragt.

 

Die Novemberhilfe kann nur noch bis 31.1.2021 beantragt werden, aber das werdet Ihr ja sicher wissen.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Kinobetreiber:

Mein Steuerberater riet den Mandanten in einem Newsletter dazu, das Geld möglichst nicht anzufassen..

 

Spektakuläre Aussage.

Ich halte die Ausführungen deines Steuerberaters für komplett falsch. Du musst alles mitnehmen was du kriegen kannst und im Zweifel im Nachhinein zurück zahlen. Du hast einen faktischen Anspruch darauf

Für die Dezemberhilfe soll es heute oder morgen die ersten Abschlagszahlungen geben laut Bund. Die Novemberhilfe wird voraussichtlich Ende Januar final bearbeitet. Hier gab es pauschal 10.000€ Anfang Dezember.

 

Des Weiteren empfinde ich die Hilfsprogramme als eindeutig und verständlich. Für weitere Informationen empfehle ich dir den HDF, die haben eine Auflistung der ganzen Möglichkeiten.

 

vor 38 Minuten schrieb Kinobetreiber:

Mal ne ganz allgemeine Frage an alle Selbständigen Kinobetreiber hier. Wovon lebt ihr aktuell, eigene Reserven, Reserven des Unternehmens? Hat jemand Hartz IV beantragt, ab Januar 446€ zzgl. Wohngeld?

 

Rücklagen

 

Du musst alles beantragen. Jede Überbrückungshilfe, alle Umsatzerstattungen usw.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.