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Geschrieben
Am 11.9.2022 um 13:36 schrieb Bubbagump:

 

ZPK:

Es gab im Juni nochmal eine Email der FFA, wonach die zusätzlichen Mittel nun doch dafür ausreichen, um die ursprünglich geplanten 80% zuzusagen. Verbunden mit der Abfrage, ob man weiterhin an dem Vorhaben fest hält. 

Seither leider absolute Funkstille aus Berlin, wir warten nun seit bald 8 Monaten auf einen Förderbescheid. 

In diesem Zeitraum sind die Angebote für den Projektor um ca. 7000€ gestiegen und die Lieferzeiten werden mit 6 Monaten angegeben - was die Frage aufwirft, ob die FFA da weiterhin mitspielt, wenn der Mittelabruf  definitiv erst im nächsten Haushaltsjahr erfolgt. Die Preiserhöhung müssen wir natürlich selbst tragen. 

 

Hat jemand mittlerweile einen Förderbescheid erhalten?

In diesem Jahr bezahlen, und Photos des erledigten Projektes nebst geforderter Beschreibung abgeben.

Projektoren jeden Fabrikates, die ich jetzt bestelle, sind etwa Mai, sofern Teilelieferung an die Hersteller erfolgt, lieferbar. 

Wenn eine gewisse Flexibilität besteht, kann ein "Rückläufer" (nicht abgenommene/ entfallene Bestellung) manchmal recht schnell geliefert werden.

Ich brauche einen Barco SP2K-7. Kann derzeitig aber einen SP4K-27 HC bekommen.  Wenn der erhöhte Eigenanteil vorhanden ist, klappt es noch mit der Förderung.

Schlechtes Beispiel, weils nicht passt von der Gerätegröße, aber reales Beispiel gewesen. Manchmal bekomme ich statt des angedachten CP 2308E halt einen CP 2310E angeboten, und dann macht der kleine Aufpreis die Sache wg der Förderung interessant.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Bezieht noch jemand von euch Kurzarbeitergeld für Angestellte im Kino?

 

Wir wollten nochmal welches ab Januar 23 beantragen, das Arbeitsamt hat mir aber mitgeteilt, dass es für Kinos nur während Corona (=unabwendbares Ereignis) möglich war KuG zu beantragen. Als Voraussetzung für den Erhalt von KuG muss es entweder wirtschaftliche Gründe oder das unabwendbare Ereignis geben. Wirtschaftliche Gründe wären Lieferprobleme von Waren/Teilen und solche Sachen. "Verändertes Kundenverhalten" welches zu weniger Kinobesuchern und damit weniger Umsatz führt, wäre kein wirtschaftlicher Grund. In der KuG-Broschüre wird "Absatzmangel" dagegen als Positivkriterium genannt. Das "Produkt" das wir verkaufen ist ja die Kinokarte, und wenn hier der Umsatz zurück geht, ist das meiner Meinung nach eigentlch schon ein "Absatzmangel".

Hat da jemand aktuell Erfahrungen mit KuG gemacht?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Absatzmangel kann man nicht auf einen Kinobetrieb übertragen, das ist hier explizit für das produzierende/vertreibende Gewerbe gedacht, da hat das Arbeitsamt schon Recht.

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