Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eine der bastionen des breiten filmbandoriginales ...

 

das National Museum for Film, Photographie and Television in Bradford, England ...

 

zeigt vom 25. - 31. august täglich den allerersten TODD-AO film

 

OKLAHOMA!

 

aus dem jahre 1955 in einer 2k digitalkopie auf der gekrümmten Cinerama-Streifen-Leinwand.

Geschrieben

Fahren Sie doch hin, da Sie schon für jeden Nonsense Werbung machen.

"Eine der bastionen des breiten filmbandoriginales" war OKLAHOMA! nie, sondern ein Flop, vor allem in Europa.

 

Von solchen Low-Definition-Restaurierungen werden noch mehrere den staunenden Filmtheaternachwuchs ereilen, da keiner mehr anständige Kopien zu ziehen in der Lage ist, leider.

 

Gottseidank, daß QUO VADIS? wenigstens in 4k restauriert wird.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.