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Geschrieben
Hallo liebe Filmvorführer:innen,
 
ich bin Teil eines Unikinos und wir überlegen, vor unseren regulären Filmen Kurzfilme zu zeigen. Nun konnten wir diesbzgl. jedoch noch nichts Spezielles von rechtlicher Sicht her finden. An sich braucht man ja schon die Lizenz von Filmen, um sie überhaupt zeigen zu können. Nun ist es ja so, dass viele Kurzfilme auch frei & öffentlich zugänglich sind (wobei bei YouTube ggf. ja auch noch bezahlte Werbung davor läuft).
Muss man sich die Erlaubnis vom Filmproduktionsteam holen, wenn der Film auf ner öffentlichen Plattform frei zugänglich ist (sofern es nicht schon einen Vertriebskanal gibt). (Hair Love wäre ja einfach: Sony fragen). Hat da jemand schon Erfahrungen mitgemacht? Vielen Dank für die Hilfe!
 
VG Ben
Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb panoptiben:

Muss man sich die Erlaubnis vom Filmproduktionsteam holen, wenn der Film auf ner öffentlichen Plattform frei zugänglich ist (sofern es nicht schon einen Vertriebskanal gibt). (Hair Love wäre ja einfach: Sony fragen). Hat da jemand schon Erfahrungen mitgemacht? Vielen Dank für die Hilfe!

 

Ja natürlich.

Eine Aufführung in einer öffentlichen (und vermutlich sogar nur gegen Eintritt zugänglichen) Vorführung ist sicher nicht damit abgedeckt, dass ein Film irgendwo online steht.

Kurzfilm-Vorführrechte zu klären, ist manchmal sehr einfach (da viele Filmemacher sehr gern und oft kostenlos oder für wenig Geld ihre Filme zur Verfügung stellen), oft aber auch sehr aufwändig, da es oft wahnsinnig schwer ist, die Rechteinhaber zu recherchieren.

 

In der Praxis  dürfte ein Kurzfilm-Abo das Einfachste sein - das gibts wie schon von Preston genannt bei der KFA oder auch bei Interfilm.

Seid Ihr bei der FFA antragsberechtigt? In dem Fall könnt Ihr die Kosten zu 80 Prozent durch das Kurzfilm-Förderprogramm abrechnen.

 

Ich beantrage bei der FFA immer noch einen gewissen Betrag für Vorführlizenzen lokaler Filmemacher/innen - normalerweise gibts jedes Jahr ein paar Filme, die aus der lokalen Szene auftauchen und die wir dann gern mit ins Programm aufnehmen.

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Geschrieben

Hi Ben,
schöne Grüße vom Unikino aus Darmstadt, wir spielen auch vor jedem Termin einen Kurzfilm.

Machen das sowohl über ein Abo bei der KFA (Kurzfilmagentur) und bei Interfilm, um eine schöne Auswahl zu haben, da wir ja auch mehrere Termine die Woche haben. Wie schon geschrieben kann man sich die Kosten teilweise von der FFA zurück erstatten lassen. In seltenen Fällen schreiben wir auch Filmemacher direkt an, bzw erhalten über die lokale Filmhochschule Kurzfilme zum zeigen.

 

Bei Fragen schreib uns am besten mal ne Mail an info@filmkreis.de, da können wir euch vermutlich am besten Helfen, ggf. auch noch mal mit Blick auf die Situation für Unikinos.

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