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Geschrieben

Wir haben vor kurzem eine Wolf Lüftungsanlage bekommen , gehört jetzt diese von einem Prüfsachverständigen abgenommen mit dreijähriger wiederkehrender Prüfung ?

einige Kollegen wissen auch von nichts... wie ist das bei euch ?

Geschrieben

Im Prinzip ja ... das  regeln die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer.

 

Hier in Baden-Württemberg z.B. in § 37 der VStättVO ... ich zitiere daraus:

 

"§ 37
Prüfungen

(1) Der Betreiber der Versammlungsstätte hat folgende technische Anlagen und Einrichtungen durch anerkannte Sachverständige nach § 1 der Bausachverständigenverordnung vom 15. Juli 1986 (GBl. S. 305) in der jeweils geltenden Fassung auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit prüfen zu lassen:

1.

Lüftungsanlagen, ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften (§ 17),

2.

Rauchabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen (§ 16),

3.

selbsttätige Feuerlöschanlagen, wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-Löschanlagen und Wassernebel-Löschanlagen ( §§ 19, 24),

4.

nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen mit nassen Steigleitungen und Druckerhöhungsanlagen einschließlich des Anschlusses an die Wasserversorgungsanlage (§ 19),

5.

Brandmelde- und Alarmierungsanlagen ( §§ 20, 24),

6.

Sicherheitsstromversorgungsanlagen einschließlich der angeschlossenen sicherheitstechnischen Einrichtungen (§ 14).

 

(2) Die Prüfungen nach Absatz 1 und 4 sind vor der ersten Inbetriebnahme und unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der technischen Anlagen und Einrichtungen durchführen zu lassen.

(3) Die Prüfungen nach Absatz 1 und 4 sind wiederkehrend innerhalb einer Frist von drei Jahren durchführen zu lassen."

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, genaueres dazu erfährt man bei seiner zuständigen Behörde. Bei uns in NRW üblicherweise Bauaufsicht in Kombination mit der Feuerwehr/vorbeugendem Brandschutz.

 

Da muss man allerdings nicht unbedingt vorausschauend die Pferde scheu machen. Nächste Brandschau und Anforderung abwarten, wenn die Anlage neu ist. Ggfs. mal mit der installierenden Firma drüber sprechen (lokaler Betrieb?).

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Ja unser Heizungsbauer war in der Tat Dauergast im Lokal möchte man meinen … bei seinem Murks den der bei uns veranstaltet hat...

Gutachten für schlappe 6000€ erstellen  lassen von den ganzen Mängeln , das hat ihn nicht stark gejuckt .

Jetzt hat er noch ne Frist bis Ende des Monats zum nachbessern , bis dato schweigen im Walde.

Die Anlage ist so laut das du den Filmton nicht mehr verstehst , nur ein genialer Punkt von vielen … Hauptleitung vom Strom angebohrt beim Keller bohren tja kann passieren oder auch nicht . 

Ausserdem solche gravierenden Mängel das die Anlage sofort ausser Betrieb zu nehmen ist , kommt gut wenn man bei Zeiten wieder Kino machen will oder soll und das Teil funzt nicht mal so wie es soll...

Bearbeitet von was solls (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb carstenk:

Oh, juck, gelobt sei das deutsche Handwerk...

 

 

Das kannst du laut sagen waren ja nur über 80000 € die der Handwerker bekommen hat.

 

Im Dachboden über dem Kinosaal zu schwach isoliert, Wärmeverlust im Winter  und Gefahr das Leitung einfriert .

Gratis Sprinkleranlage im Saal , Unwissenheit schützt vor Strafe nicht .

Wenn man bis dato noch nie eine Lüftungsanlage verbaut hat sollte man das sagen und nicht cool jetzt gibt's nen Haufen Kohle .

 

 

Gutachten.JPG

Bearbeitet von was solls (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Ist da eine alte Anlage ersetzt, oder erstmalig eine neue eingebaut worden? Müsste man mal klären, ob unter diesen Umständen ein Betrieb mit abgeschalteter Anlage/nicht abgenommener Anlage  zulässig ist. 'Frost' ist z.B. ja gegenwärtig nicht wirklich ein Thema. Sicherheitsventile dagegen... Also auch die Differenzierung nach Betriebssicherheit/Besuchersicherheit.

Geschrieben (bearbeitet)

Wir hatten bisher nur in Kombination mit der alten Ölheizung Umluft mehr nicht .

Erstmalig haben wir eine Lüftungsanlage von Wolf einbauen lassen, die Anlage ist an sich super, nur wenns ein Idiot einbaut wird aus der besten Technik ein Pflegefall.

Die Anlage ist laut Gutachter ausser Betrieb zu setzen, ist nicht zulässig .

Achja Brandschutzklappen sind auch falsch eingebaut , statt in der Durchgangsmauer vor der Mauer verbaut schon dolle...

Und unsern Handwerker juckt das nicht stark für die Nachbesserung , er kommt einfach nicht ...

Bearbeitet von was solls (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Hinterher ist man immer schlauer. Kollege hatte vor einiger Zeit auch ein Dreivierteljahr Punk mit ner Firma, die im Kino ne neue Eingangstür eingebaut hat, hauptsächlich wegen Schallschutz. Große, etablierte örtliche Firma beauftragt, und nur Ärger gehabt. Er hat dann irgendwann den Hersteller der Tür dazu bringen können, einen Mitarbeiter als Gutachter vorbei zuschicken, der den Einbau in allen maßgeblichen Aspekten für Pfusch erklärt hat, und auch minutiös dargelegt hat, dass das schon zum Zeitpunkt der Planung in die falsche Richtung gelaufen war.

 

Hat den Chef der einbauenden Firma alles nicht interessiert. Haben ihren Anwalt nur noch Copy/Paste Sprechblasen schreiben lassen.

 

Grundsätzlich alle maßgeblichen Punkte im Auftrag aufführen, Angebot darauf hin prüfen, als Werkvertrag konzipieren, und einen maßgeblichen Anteil der Rechnung nicht vor Schlussabnahme auszahlen.

 

- Carsten 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hat jemand Erfahrung mit oder plant den Einsatz von Hochleistungsluftreiniger? Also so bewegbare Käste um die Aerosole virenfrei zu bekommen:

Z.B. den TAC V+ von Trotec. Ist vielleicht ein Geräuschproblem...

 

Aber es gibt ja Länderprogramm die den Corona-Umbau fördern...

 

Vielen Dank

Michael

Geschrieben

Kollege von mir hat den TAC V+ grade gekauft. Ist natürlich eine reine Überzeugungssache, gefordert wird der nicht (gefördert schon). Und liefert natürlich auch kein zertifizierbares Resultat in dem Sinne, dass Du aus den allgemeinen Auflagen für Kinos raus kommst, wenn Du sowas in Betrieb hast. Meiner Meinung nach Betrieb während des Films nicht möglich/sinnvoll. Man kann das Ding zwar runter regeln, aber dann lässt natürlich auch die Reinigungsleistung nach. Und selbst in kleinen Kinosälen bräuchte man mehrere davon.

 

War selbst mit dem Kollegen in Heinsberg, um mir das Ding anzuschauen. An sich schon korrektes Gerät. Nur, fürs Kino...

 

- Carsten

 

  • Like 1
Geschrieben

Wie gesagt, 6-stufig schaltbar, und mit einer Option auf einen Schalldämpfer. Das ist natürlich immer noch nix für 'Die Wand'...

 

Da spielen auch viele psychologische Faktoren rein. Der eine empfindet darüber Erleichterung, für den anderen zementiert so ein Ding visuell und akustisch ein Problem, dass er vielleicht gerade im Kino mal gerne vergessen würde. Wenn diese Filtertechnik in die normalen Lüftungsanlagen integrierbar wäre, zu vertretbaren Kosten, wäre das irgendwann mal was. Die arbeiten an stationären Anlagen, aber das wird sicher noch ne Weile dauern. Ich denke, einige andere Hersteller sind da auch schon aktiv, aber Nachrüstung von solchen Sachen, schwierig...

 

 

- Carsten

Geschrieben (bearbeitet)

Kollege hat den TAC V+ heute gekriegt. Bin mal gespannt, was er bezüglich Lautstärke sagt. Er hat außerdem ein CO2/Luftgütemessgerät besorgt. Das sagt jetzt nicht direkt was über Viruslast/Infektionsrisiko aus, aber man kriegt zumindest einen objektiven Messwert über die Belastung der Raumluft durchs Publikum (das war schon vor Corona immer ein Thema bei ihm bei gut verkauften Vorstellungen). Sein Kino ist allerdings auch sehr klein. Rein vom Luftvolumen her passt dieses eine TAC V+ ziemlich genau für seine Raumgröße. Er hat noch nicht wieder geöffnet. Bin mal gespannt, was das Publikum dazu sagt.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
  • Like 2
  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

Aus der derzeit geltenden Corona-Schutzverordnung NRW:

 

---

§ 2c Innovationsklausel

Im Rahmen des Multi-Barrieren-Systems zur Verhinderung von Infektionen gemäß § 2b Absatz 1 können anstelle einer Lüftung mit Frischluft auch innovative Techniken der Luftfilterung zum Einsatz kommen, wenn deren ausreichende Wirksamkeit bezogen auf die betreffenden Räumlichkeiten wissenschaftlich plausibel belegt ist. Die zuständige Behörde soll den Einsatz solcher technischen Innovationen ausdrücklich fördern und ermöglichen. Darüber hinaus kann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ausnahmen von Anforderungen dieser Verordnung erteilen, wenn die Wirksamkeit der innovativen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen mittels technischer Einrichtungen, insbesondere zur Luftreinigung und Luftfilterung, mit Bezug auf die Anforderungen dieser Verordnung zertifiziert ist.

---

 

Grundsätzlich wäre z.B. der Trotec TAC V+ Lufreiniger in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen, sofern Geräteanzahl/Leistung und Raumvolumen übereinstimmen. Entsprechende unabhängige Gutachten zur Wirksamkeit liegen jedenfalls vor.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
  • 6 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

über eine erstmalige TÜV Prüfung bei der Lüftungsanlage komme ich wohl nicht drum rum jetzt, zumal nachdem dieser da war auch noch mal der Gutachter über den vorherigen Murks drüber schaut. 

Dann darfst du alle 3 Jahre wieder aufs neue löhnen, wenn die nächste TÜV Prüfung ist...

Bearbeitet von was solls (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Diese Konsequenzen muss man bei allen Anlageneinbauten bedenken. Inkl. des Umstandes, dass nur etwas was da ist, auch von irgendjemandem begutachtet und in Frage gestellt werden kann. Bei nem Kollegen wurde vor 20 Jahren in einem Raum für etwa 30 Personen auf schlichte Empfehlung hin eine Entrauchungsanlage installiert. Die wurde natürlich nie benötigt oder benutzt. Jetzt ist irgendjemandem die Idee gekommen, die mal auf Funktion zu prüfen, und sie ist angeblich 'unzureichend ausgelegt'. Aber weil sie jetzt da ist, muss sie natürlich erneuert werden. 5stellig. Als sie vor 20 Jahren eingebaut wurde, war 'Unterauslegung' scheinbar noch kein Thema.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

die meisten Kollegen die ich kenne hatten für ihre alte Lüftung noch nie eine TÜV Prüfung ...

Nur weil unser Lüftungsbauer gepfuscht hatte, wir daraufhin ein Gutachten erstellen haben lassen der den Pfusch aufdeckte haben wir jetzt die tolle TÜV Prüfung auch noch am Senkel...

Geschrieben

In Baden-Württemberg muss laut geltender Versammlungsstätten-Verordnung bei Lüftungsanlagen vor der Inbetriebnahme und wiederkehrend alle drei Jahre die Wirksamkeit und Betriebssicherheit durch eine Sachverständigen Prüfung (das muss nicht zwangsläufig der TÜV sein) nachgewiesen werden.

 

Das betrifft übrigens auch Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Blitzschutz und, soweit vorhanden, Brandmeldeanlagen und Sprachalarmierungsanlagen.

 

 

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