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Geschrieben

"Neue Visionen" hatte die Tonfassungen der Chaplin-Stummfilme im Programm, auf deren Homepage ist die Klassikerliste allerdings momentan leer.

Nachfragen könnte man bei der Stiftung Deutsche Kinemathek in Berlin, die haben eine 16mm-Kopie und wissen vielleicht, wo die Rechte liegen: https://www.deutsche-kinemathek.de/de/sammlungen-archive/filmverleih/detail?movie_id=1031383

Oder direkt bei der Chaplin-Association: https://www.charliechaplin.com/en/articles/130-The-Chaplin-Office

Für Aufführungen mit Livemusik: http://www.filmphilharmonie.de/index.php?id=163&no_cache=1&tx_filmdatenbank_pi1[showUid]=168&cHash=435e026b948de15e0b379ef4dd89c08b

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb stracki:

Dürfte "The Kid" als Film von 1921 nicht gemeinfrei sein?

Wenn das grundsätzlich auf Filme gelten sollte, dann wäre wohl der Tod des Regisseur maßgeblich. Und Chaplin ist noch keine 70 Jahre tot. Gestorben 1977.

Bearbeitet von Filmemacher (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb andybenz:

Leider nur in den USA.

 

Hmm. Ich wäre davon ausgegangen, dass der Film überall gemeinfrei ist, wenn im Ursprungsland niemand mehr in Besitz der Rechte ist.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten schrieb Filmemacher:

Wenn das grundsätzlich auf Filme gelten sollte, dann wäre wohl der Tod des Regisseur maßgeblich. Und Chaplin ist noch keine 70 Jahre tot. Gestorben 1977.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Copyright_Term_Extension_Act

Für Werke, an denen Unternehmen die Rechte haben, laufen diese in den USA nach 95 Jahren aus.

 

PS: Die deutsche Blu-ray zu dem Film ist bei Arthaus erschienen (https://www.arthaus.de/charlie_chaplin-der_vagabund_und_das_kind). Vielleicht kann StudioCanal ja weiter helfen.

Bearbeitet von stracki (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb stracki:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Copyright_Term_Extension_Act

Für Werke, an denen Unternehmen die Rechte haben, laufen diese in den USA nach 95 Jahren aus.

 

 

Chaplin hielt die Rechte für seine Filme ab 1918 selbst, und da er zeitlebens Engländer war, gilt hier m.W. international das europäische Copyright (70 Jahre nach dem Tod von Regisseur, Drehbuchautor, Dialogschreiber, Komponist der Filmmusik, wobei die letzteren zwei bei Stummfilmen wegfallen). Seine Filme von 1914 bis 1917 für amerikanische Firmen (Keystone, Essanay, Mutual) sind m.W. international gemeinfrei.

Geschrieben

Beim GROSSEN DIKTATOR waren die Rechte wieder an die Chaplin Foundation zurück gefallen, nach Ablauf der deutschen Lizenzdauer. Insofern gehe ich davon aus, dass das bei THE KID auch so sein wird, der ist da ja auch gelistet.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb andybenz:

Chaplin hielt die Rechte für seine Filme ab 1918 selbst, und da er zeitlebens Engländer war, gilt hier m.W. international das europäische Copyright (70 Jahre nach dem Tod von Regisseur, Drehbuchautor, Dialogschreiber, Komponist der Filmmusik, wobei die letzteren zwei bei Stummfilmen wegfallen). Seine Filme von 1914 bis 1917 für amerikanische Firmen (Keystone, Essanay, Mutual) sind m.W. international gemeinfrei.

 

Ach so, wieder was gelernt 🙂

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