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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wir bekamen eine Mail unseres Kassensystem-Anbieters.

 

Das beschert uns in diesen "umsatzstarken" Corona-Zeiten wieder unnötige Ausgaben.

 

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Im vergangenen Jahr hatten wir Sie bereits über die neue Kassensicherungsverordnung informiert. Die Kassensicherungsverordnung stammt vom Bundesministerium für Finanzen.  Ziel der Verordnung ist es, Manipulationen zu verhindern und damit die Möglichkeit der Steuerhinterziehung zu vermeiden. Um dies zu gewährleisten, müssen alle digitalen Kassensysteme über eine vom „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)“ zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung („TSE“) verfügen.

Bei der „TSE“ setzen wir auf die Lösung der „D-Trust GmbH“, einem Unternehmen der Bundesdruckerei.  Die Lösung der Bundesdruckerei besteht aus einer MicroSD-Karte (TSE-Modul), die mittels eines Adapters für USB-Anschlüsse in die jeweiligen Kassen eingesteckt werden muss.

Bis auf das Bundesland Bremen, haben in den letzten vier Wochen alle Bundesländer Regeln für eine verlängerte Übergangsfrist zur Anbindung der technischen Sicherheitseinrichtung vom 30.09.2020 bis zum 31.03.2021 angekündigt.

Die Verlängerung der Übergangsfrist knüpfen alle Bundesländer (bis auf Bremen) an die Bedingung des Nachweises gezeichneter Bestellungen der „TSE‘s“. Folgend listen wir Ihnen die entsprechenden Bestellfristen der einzelnen Bundesländer auf.

Bis 30. August 2020

Berlin

Bis 31. August 2020

Brandenburg, Niedersachen, Rheinland Pfalz, Sachsen

Bis 30. September 2020

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schlesweg-Holstein, Thüringen.

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Die Kosten pro Kasse belaufen sich auf ca. 250,00 €.

Mit dieser Aktion hätte man wirklich noch ein Jahr warten können.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich kann verstehen, dass das weh tut, wenn es jetzt auch noch dazu kommt, aber dass TSEs in diesem Preisbereich liegen, war in der Tat anzunehmen. Und natürlich ist man seinem Kassensystemanbieter da zwangsläufig ausgeliefert. Ich befürchte auch, das kriegt man kaum sauber in einem der üblichen Förderprogramme unter.

 

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Die TSE hat nichts mit dem Kassensoftwareanbieter zu tun und die Wahl des Systems ist unabhängig davon.

Es gibt mehrere Ansätze, am vielleicht Sinnvollsten für unsere Zwecke ist die Lösung von Epson die sich mit deren Thermodruckern nutzen lässt.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Warum sollte man die TSE sinnloserweise mit dem Drucker verdongeln, wenn es auch eine simple USB-Lösung gibt? Will ich den Drucker wechseln, steht die TSE Anbindung auch zur Disposition. Hat das irgendwelche anderen Vorteile? Oder ist da einfach nur ein USB-Hub im Drucker, in den die TSE eingesteckt wird statt am Kassenrechner selbst?

 

USB für TSEs? Das soll dauerhaft sicher und zuverlässig sein? Ein USB-Treiber mit Transaktions-Schnittstelle zu den ganzen Kassen-Softwares (auch ausserhalb der Kino-Systeme)?

 

https://www.epson.de/verticals/business-solutions-for-retail/fiscal?cid=ps:google:smallp-fisc-de:111::&

 

Muss man die TSEs jetzt auch schon bezahlen, oder reicht 'verbindliche Bestellung'?

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Das Ganze ist noch sehr unübersichtlich.

 

Die Zahlung erfolgt wahrscheinlich erst bei Lieferung. Wann die sein wird ist noch nicht bekannt. Die Mini-SD kommt von G+D aus München.

 

Die SD kann auch nicht von einer Kasse an die andere gewechselt werden. D.h. wenn die SD ausfällt geht an der Kasse nix mehr. Ebenso ist unklar wo die (Verkaufs)-Vorgänge gespeichert werden, damit das Finanzamt in Falle einer Prüfung darauf zugreifen kann. Eine zusätzliche Datensicherung auf ein weiteres Medium ist vom Finanzamt vorgeschrieben.

 

Noch etwas ist fraglich. Wir verwenden im Büro die Kassensoftware um uns über den Stand der Verkäufe und Reservierungen zu informieren. Ob in diesem Falle auch eine SD benötigt wird, obwohl keine Zahlungsvorgänge vorliegen, konnte noch nicht beantwortet werden.

Geschrieben

Ich verstehe den ganzen Aufwand sowieso nicht, da ich bei Cinetixx bin und sowieso eine permanente Internetverbindung benötige. ich kann nicht manipulieren und Cinetixx auch nicht.

Ich habe das bei einem kollegen in Österreich installiert, da hat die Hardware die Hälfte gekostet. Wie macht das jemand mit Rollenkarten ?

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb carstenk:

Wer Rollenkarten hat, muss es nicht zwingend, ganz einfach.

 

 

Nein. Sobald du eine elektronische Kasse hast, brauchst du eine TSE.

 

Fällst du mit einer Registrierkasse unter eine Ausnahme:

Zitat

Für Geräte die nach dem 25.10.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden und den Anforderungen des BMF Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen und die nicht nachgerüstet werden können, gilt im Rahmen einer Ausnahmeregelung eine Übergangsphase bis zum 31.12.2022. PC-Kassensysteme sind von dieser Ausnahmeregelung grundsätzlich ausgeschlossen.

 

dann hat man eventuell noch etwas Zeit. 

Setzt man aber z.B. http://www.kino-kasse.de/ ein hat man zwar Rollenkarten, benötigst aber ab Ende September eine TSE. Ebenso bei einer Registrierkasse die keine TSE hat aber nachgerüstet werden kann, wenn die Registrierkasse vor dem 25.10.2010 gekauft wurde, etc, etc.  

 

Nur wer mit Rollenkarten und einer offenen Ladenkasse arbeitet braucht keine TSE - aber wer tut das noch? 

Geschrieben

Also wirklich einfach nur eine Geldkassette und vielleicht einen Taschenrechner oder Abakus wenn es doch mal kompliziert wird? In den Fällen, herzlichen Glückwunsch - eine TSE braucht ihr nicht... 

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb BALU:

Wir sind HALBANALOG :

Computertickets und offene Kasse.

Aus Neugier, wie funktioniert das und wie macht ihr das?

Geschrieben

Naja ich vermute Mal dahingehend das der Computer der die Tickets druckt im Prinzip ja eine Kasse ist. Insofern wäre eine offene Kasse gar nicht möglich. Mit welcher Ticketsoftware arbeitet ihr wenn ich fragen darf? Wir arbeiten ebenfalls mit Rollenkarten und fragen uns auch ob so ein Szenario ginge.

Geschrieben

Folgendes wurde mir von meinem Dienstleister mitgeteilt:

 

Sind Barverkaufsfunktionen beispielsweise in einer Warenwirtschafts- oder Hotelsoftware per TSE zu schützen?

Nr. 2.1.4 des AEAO zu § 146 definiert: „Ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist die zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hardware und Software, die elektronische Aufzeichnungen zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen und somit Grundaufzeichnungen erstellt“. Damit sind die fraglichen Systeme eindeutig „elektronisches Aufzeichnungssysteme“. Sobald die Systeme in der Lage sind, bare Zahlungsvorgänge zu erfassen und abzuwickeln, fällt der entsprechende Teil der Software - jedoch nicht das gesamte System - unter die Anforderungen des § 146a AO i.V.m. der KassenSichV.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb BALU:

Die Frage verstehe ich nicht

Wie ihr in einem Kino Computertickets und damit eine (zertifizierte) Kassensoftware mit einer offenen Ladenkasse kombiniert, das schließt sich von meinem Verständnis her eigentlich aus...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Rince:

Wie ihr in einem Kino Computertickets und damit eine (zertifizierte) Kassensoftware mit einer offenen Ladenkasse kombiniert, das schließt sich von meinem Verständnis her eigentlich aus...

Tja ist doch ganz einfach.

Wir haben nur einen PC zum Kartenausdrucken.

Das Geld der Einnahmen und das Wechselgeld ist sozusagen in

einer "Geldkassette":

Wir geben auch keine Bons raus.

Genauso ist es mit den Einnahmen der Süßwaren.

Geschrieben

Ja schon klar Balu. Aber ihr druckt die Karten ja nicht mit Excel aus. Ihr werdet dafür ja vermutlich eines der üblichen Ticketprogramme nutzen. Und damit habt ihr per Definition eine Kasse. Das man die mit einer offenen Kasse kombinieren kann wäre mir neu. 

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