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Geschrieben

Ja, basierende auf den Besucherzahlen von vor zwei Jahren wird der Tarif ermittelt - aber ich zahle nicht erst jetzt die Nutzung von vor zwei Jahren.

Ganz im Gegenteil, die Quartalsrechnungen sind üblicher Weise sogar im Voraus zu zahlen.

Und, ich bleibe dabei, zahlen für eine Leistung die man nicht in Anspruch nehmen durfte - das sollten mal die Gerichte prüfen.

Geschrieben

Und heute dazu von der AG Kino:

 

---

GEMA und Corona


In den letzten Wochen und Monaten haben wir über den HDF Kino die Verhandlungen mit der GEMA begleitet. Es gab ja einige Verwirrung darüber ob nun in den Schließzeiten Gebühren zu zahlen sind oder nicht und was überhaupt die Bemessungsgrundlage für diese Gebühren sein soll. Nun wurde eine Einigung erzielt. Diese sieht auf den ersten Blick hart aus, hat aber auch einige Vorteile. Deshalb bitte nicht nach Nummer 1. einen Wutausbruch bekommen, sondern bis zum Ende lesen!

1. Die GEMA-Gebühren 2020 und 2021 fallen in voller Höhe an. Grundlage für die Berechnung 2020 ist der Umsatz aus 2018 und für 2021 der Umsatz aus 2019. Die Schließzeiten werden nicht anerkannt. Rückerstattungen von Einzügen sind nicht möglich.
ABER:

2. Die Gebühren aus den Jahren 2020 und 2021 werden großzügig gestundet. D.h. die Fälligkeiten für die Zahlungen werden bis Ende 2023 gestreckt:
Gebühren 2020 1. Halbjahr: fällig 31.12.2021
Gebühren 2020 2. Halbjahr: fällig 31.12.2022
Gebühren 2021 1. Halbjahr: fällig 30.06.2023
Gebühren 2021 2. Halbjahr: fällig 31.12.2023

Hintergrund ist, dass die Gebühren in den Jahren 2022 und 2023 dann auf der Grundlage der schlechten Jahre 2020 und 2021 berechnet werden, wenn hoffentlich wieder ein einigermaßen "normaler" Spielbetrieb möglich ist. So können die Kinos jetzt auf Zahlungen verzichten und Liquidität sparen und zahlen dann, wenn die Gebühren durch die Pandemie rechnerisch durchschlagen und niedriger werden.

3. Der Tarif T-F von derzeit 1,25% (für Mitglieder abzgl. 20%) des Nettokartenumsatzes wird aufgrund des oben dargestellten Vorgehens bis Ende 2023 verlängert. Das ist ein großer Vorteil, denn eigentlich wollte die GEMA schon Ende diesen Jahres einen neuen Tarif verhandeln, der mit Sicherheit teurer geworden wäre. So haben wir noch zwei Jahre Ruhe!

4. Ab 2024 wird dann auch die Berechnungsgrundlage neu verhandelt. Die "Vor-Vor-Jahresregelung" soll dann wegfallen und angepasst werden.

Was ist jetzt für euch zu tun?

Wer aus Liquiditätsgründen jetzt keine GEMA-Gebühren zahlen kann und will sollte unbedingt die Einzugsermächtigung für die GEMA widerrufen. Sonst werden diese automatisch abgebucht. Die Zahlungen müssen erst zu den oben genannten Terminen erfolgen.

Wie es sich verhält, wenn man die Gebühren bei der Überbrückungshilfe III als Betriebskosten einreichen will, wird gerade noch geprüft. Hier sollte man wahrscheinlich eine sofortige Fälligstellung bei der GEMA beantragen, da wohl nur fällige Forderungen anerkannt werden.

 

---

 

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hey Leute,

eigentlich sollte es Gutschriften für das zweite Quartal geben. Diese wurden aber immer noch nicht gebucht. Neue Rechnungen gab es trotzdem schon für das 4. Quartal. Wie sollte es sonst auch sein. Hoffentlich passiert da schnell was bezüglich der Gutschriften.

Liebe Grüße und einen entspannten Abend noch

Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt keine Gutschriften. Stand doch hier schon: 

 

 

Die GEMA stellt weiterhin Rechnungen, stundet diese aber. Dafür sollte man aber wohl seine Einzugsermächtigung widerrufen, sonst buchen die ab, statt zu stunden. Genauer gesagt, sie mahnen nicht.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Gutschriften gibt es für die Foyernutzung, Stundungen für die Säle, die laufen bis 2022 und später.

Wir haben Lastschrift, da wurde im letzten Jahr noch abgebucht, aber dieses Jahr noch nichts.

 

Wer eine Gutschrift über die paar Kröten will, muss das Musterschreiben per Mail an die GEMA schicken in den nächsten Tagen, dies gibt es über die Verbände.

Geschrieben

Und was bitte ist mit all den den Kinos, die im Laufe dieses Jahres an den Konsequenzen der Corona Krise zerbrechen und somit die Folgejahre überhaupt nicht mehr erleben werden ? Wie fies ist das denn für die ???? Sollen die jetzt auch 2020 und 2021 voll bezahlen ?

 

 

Geschrieben

Wenn die das nicht mehr erleben werden, können sie auch nicht zahlen. Das Risiko trägt in diesem Fall die GEMA.

 

Du hast aber glaube ich nicht gelesen oder verstanden, wie das nun gehandhabt wird.

Geschrieben

Doch eigentlich schon: Ich soll die Jahre 2020 und 2021 auf Grundlage der Besucherzahlen von 2018 und 2019 zahlen. Kriege es zwar auf längere Sicht hin gestundet, aber sollte ich z.B. zum 31.12.2021 dauerhaft schließen müssen schulde ich der Gema dieses Geld trozdem, auch wenn es bis ins nächste Jahr gestundet wird. Oder ?

 

Geschrieben

In den "Genuß" der niedrigen Gema Gebühren aufgrund der Corona Pandemie aus den Jahren 2020 und 2021 und somit zum Ausgleich käme ich ja dann erst in den Jahren 2022 und 2023, wo es mich laut meines o.g. Beispiels gar nicht mehr gäbe. Somit ist in dem Fall doch das Kino der Verlierer.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Umsätze von 2018 und 2019 sind nur die Berechnungsgrundlage. Wenn Du zumachst und keine/kaum Einnahmen in 2020/2021 hattest, können die auch nicht geltend gemacht werden, da du in diesem Zeitraum keinen Besuchern abrechnungspflichtige Inhalte zugänglich gemacht hast, jedenfalls was die normalen Saalumsätze angeht (bei den Sätzen für Foyer, Homepage, AB, etc. sieht das anders aus, aber dafür gibt es ja auch Gutschriften, die muss man allerdings beantragen). Natürlich ist gegenwärtig, so ungern ich das sage, auch die GEMA der Verlierer. Denn die kriegen (nicht nur aus den Kinos) natürlich auch deutlich weniger Geld rein durch die Krise. Und das bleiben auch für die GEMA echte Verluste, die werden ja nicht nachgeholt, auch nicht durch die verschobene Abrechnungsgrundlage für die Kinos. Und, zweifelhafte Verteilungsschlüssel und überzogene Betriebskosten hin oder her, das Geld kommt dann auch nicht bei den Künstlern an.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Also 2020 hatten wir 5,5 Monate zu.

Zahle also nur für 6,5 Monate auf Basis der Zahlen von 2018.

2021 werden es wohl vielleicht 5 Monate die wir öffnen können.

Also 5 Monate zahlen auf Basis 2019.

2022 + 23 wirds dann richtig "billig".

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb BALU:

Zahle also nur für 6,5 Monate auf Basis der Zahlen von 2018.

 

Du hast gar keine Möglichkeit, der GEMA nur die 6.5 Monate zu melden. Du wirst also 'irgendwann' für das gesamte Jahr 2020 auf der Basis der Zahlen aus 2018 zahlen müssen. Natürlich kannst Du versuchen, deinen Standpunkt der GEMA 'irgendwie' klar zu machen. Weiss auch nicht, ob Du im Rahmentarif des HDF oder der AG-Kino GEMA zahlst, oder ob du glaubst, 'frei' mit der GEMA verhandeln zu können.

 

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_t_f.pdf

 

Wir haben im letzten Oktober noch eine zweite Vorauszahlung für die 2. Jahreshälfte gezahlt. Ich überlege, auch für 2021 ungeachtet des Stundungsangebotes zu zahlen. Meiner Meinung nach müssten die Anlaufhilfen respektive Überbrückungshilfen nämlich dafür aufkommen. Wenn ich diese Beträge erst Ende 2021 oder 2022 zahle, nicht. Dafür profitiere ich in 2022/2023 von den niedrigen Gebühren für 2020 und 2021.

 

Das System mit dem zurückliegenden Bezugszeitraum soll ja irgendwann eh fallen. Ich wüsste auch nicht, was dagegen spricht, die jeweils aktuellen Zahlen abzurechnen und über die FFA Jahresbescheide nachzuweisen. Für die Vorauszahlungen kann man ja von mir aus die Vorjahreszahlen zugrunde legen, und nach Zugang der FFA Meldung kann man das ja abrechnen, wie bei Mietnebenkosten auch.

Aber natürlich wird die GEMA dann auch wieder mehr Geld haben wollen.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Für wieviel Monate muss ich denn für 2021 zahlen,

wenn ich im November 2021 ein Kino

eröffne ?

Oder von Mai bis Juli Autokino mache ?

Doch aber in beiden Fällen nicht für 12 Monate !

Geschrieben (bearbeitet)

Dafür gibts spezielle Modelle, die man z.B. hier drin erläutert findet:

 

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_t_f.pdf

 

Der HDF hat dazu auch was im Mitgliederbereich, z.B.

 

'Für neueröffnete Kinos gilt: Der Netto-Kartenumsatz der ersten 3 Kalendermonate nach der Eröffnung, multipliziert mit dem Faktor 4 gilt als Grundlage. Auf den hochgerechneten Umsatz wird neben dem Gesamtvertragsnachlass ein weiterer Pauschalnachlass in Höhe von 20 % gewährt. Diese Regelung gilt für das Eröffnungsjahr und die beiden nachfolgenden Jahre.'

 

 

Für Einzelveranstaltungen gibts auch noch den Tarif T:

 

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_t.pdf

 

 

Bei PopUp-Autokinos, die in Kooperation mit einem bestehenden Kinobetreiber betrieben wurden, dürfte das einfach in den bestehenden Vertrag integriert worden sein.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
  • 5 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Im GEMA Online Portal (da muss man sich registrieren, das dauert wegen der Zusendung eines Freischaltcodes auf Papier ein paar Tage) habe ich gerade die Rechnung für das erste Quartal 2021 gefunden, die die GEMA gegenwärtig nicht einzieht.

Ich habe die jetzt angewiesen, damit der Betrag von den Überbrückungs- respektive Anlaufhilfen übernommen werden kann. Wenn die in den nächsten Jahren fällig werden, muss man die wieder selbst tragen.

 

Wer auf dem GEMA Portal registriert ist, kann das also selbst erledigen.

 

Man kann natürlich auch pokern und versuchen, den Betrag nur laut Rechnung bei den Überbrückungshilfen geltend zu machen, und ihn trotzdem erst in den nächsten Jahren zahlen. Muss man mit seinem Steuerberater/Buchhalter klären. Bei uns lohnt sich die Diskussion wegen des übersichtlichen dreistelligen Betrages eher nicht.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)

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