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Geschrieben

Moin

Da ja 2020 alle UNSERE Kinos unter der 100.000er Umsatzgrenze liegen

bräuchten wir ja 2021 keine Filmabgabe zahlen !?

Oder trift dann dieser Satz von der FFA Seite zu:

Wurde nur während eines Teils des Jahres Umsatz erzielt, wird der Durchschnitt dieser Monate ermittelt und mit 12 multipliziert. Der Filmabgabeprozentsatz wird nach Hochrechnung am Jahresende endgültig festgelegt. Zuviel gezahlte Abgabebeträge werden erstattet.

Habe schon beim HDF angefragt,

aber da arbeitet keiner mehr bis zum 3.1.21

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb carstenk:

Gilt das nicht für den Fall, dass ein Kino aus anderen Gründen zeitweise geschlossen hat? Also ohne Bezug auf Corona.

ich glaube das ist so, z.B. bei Öffnung in der Mitte eines Jahres, wo man zunächst den Höchstsatz bezahlen muß, und dann der Mittelwert genommen zu einer verrechnungsfähigen Rückerstattung im Folgejahr führt. Oder bei Saisonbetrieben, die zB von Ostern bis September spielen, und dann in Pause gehen.

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