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Geschrieben

Aktuell vom HDF dazu:

 

 

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Kopplung der Altersfreigabe von Trailer und beworbenem Film, § 10 b Abs. 3 Satz 3.
Die Auslegung der Formulierung im Gesetz der „nicht altersgerechte Kaufappelle insbesondere durch werbende Verweise auf andere Medien“ ist noch unklar. Bei enger Auslegung könnten Trailer in Form einer Programmankündigung (demnächst im Kino / auf DVD und Blu-Ray) von der Regel nicht erfasst werden. Der Begründungstext belegt ein anderes Verständnis: „Ziel ist es zu verhindern, dass Werbevorspanne wie Trailer für Medien werben, die eine höhere Alterskennzeichnung haben oder erwarten lassen, als der Film oder das Spiel, in dessen Rahmen der Werbetrailer eingebunden ist; das gilt auch für die Anwesenheit bei öffentlichen Film- und Spielveranstaltungen.“ Derzeit prüfen die FSK, ob die Erstellung eines Rechtsgutachtens hilfreich bei einer praxistauglichen Auslegung sein kann.

Zu diesen Punkten werden aktuell von der FSK Handlungsempfehlungen für Kinobetreiber*innen erstellt, die wir Ihnen über den Newsletter zukommen lassen werden.

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  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Am 10.3.2021 um 12:12 schrieb macplanet:

Habt Ihr das hier gelesen?

"Jugendschutz soll stärker zulasten des Kinos gehen"

https://www.mediabiz.de/film/news/x/458287?Nnr=458287&NL=LIBlitz&uid=8511

(Dürfte aktuell frei zugänglich sein, später dann nur noch mit B:F-Abo.)

 

Kurz gesagt: Der Bundestag hat neue Jugendschutz-Regeln beschlossen (aber noch nicht der Bundesrat), die unter anderem vorsehen, dass man vor einem Film generell nur noch Werbung für Filme derselben oder höherer Alterseinstufung zeigen darf - vor einem FSK 6-Film also keine Werbung für FSK 12-Filme, auch wenn der Trailer so geschnitten ist, dass er eine FSK 6 bekäme.

 

Das würde also bedeuten, dass wir vor sehr vielen Filmen (die ja oft FSK 6 oder FSK 0 sind, auch wenn es überhaupt keine Familienfilme sind) keine Trailer für FSK 12-Fime mehr zeigen dürften. Im Arthouse (und sicher auch im Mainstream) würde das einen erheblichen Teil des Trailering unmöglich machen.

Vermutlich bliebe der Ausweg, Vorstellungen generell erst ab 12 freizugeben (wir haben im Arthouse ja ohnehin in Nicht-Familienfilmen quasi keine Kinder im Publikum).

 

So wichtig Jugendschutz auch ist - diese Regelung geht an der Realität weit vorbei. Ich hoffe, dass die Verbände es hinkriegen, das noch aufzufangen.

Hallo macplanet,

meine Antwort kommt ein bisschen verzögert. Ich finde es verständlich, dass keine Werbung für zum Beispiel FSK12 Filmen in FSK6 Filmen gezeigt werden dürfen. Dafür gibt es nunmal die Altersbgrenzungen. Allerdings müssen da andere Lösungen gefunden werden. Vor allem das junge Publikum muss wieder kinobegeistert werden. Und immer mehr Einschränkungen bewirken eher das Gegenteil.


LG

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