Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Zitat

 

Vor wenigen Jahren noch konnte Oscar-Preisträger Spielberg Streamingdiensten nicht viel abgewinnen. Doch jetzt überrascht der Regisseur mit einem exklusiven Deal: In den kommenden Jahren dreht Spielberg für Netflix.

 

Einer der großen Regisseure Hollywoods wechselt quasi die Seiten - von der Kinoleinwand hin zum Fernseher. Bis vor kurzem galt der 74-jährige Regisseur noch als ausgewiesener Gegner der Streamingdienste. In einem Interview mit dem britischen TV-Sender ITV begründete er das vor drei Jahren so: "Wenn man sich auf das TV-Format einlässt, ist man ein Fernsehfilm. Wenn der Stoff gut ist, hat er einen Emmy-TV-Preis verdient, aber keinen Oscar. Ich halte es für falsch, dass Filme, die nur eine Woche im Kino laufen, für die Oscars zugelassen werden." 

 

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/netflix-spielberg-101.html

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.