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Geschrieben

Hallo,

 

ich plane, in Zukunft mal interessierten Leuten einige Filme aus meiner Sammlung vorzuführen (US-Musikkurzfilme aus den 30er, 40er, 50er Jahren). Da solch eine Veranstaltung sicherlich den Rahmen einer privaten Vorführung sprengen würde (Kneipensaal), interessiert es mich, ob ich irgendwelche Aufführungsrechte beachten muß.

 

Gibt es im Filmbereich eine Gesellschaft, die sich darum kümmert (evtl. analog zur GEMA in der Musikbranche)?

 

Sind die Rechte bereits abgelaufen, da die Filme schon recht alt sind?

 

Ich bin für jeden Hinweis dankbar, ich komme selber nicht aus der Filmbranche, sondern bin "nur" Sammler, von daher recht ahnungslos, was diese Rechtsgeschichten betrifft.

Geschrieben

Hej,

ich versuche mich mal an einer Antwort:

Also,

eine Gema für Film gibt es nicht. Sofern keine Verleih-oder Aufführungsrechte mehr verfügbar sind, muss man sich direkt an den Autor/Produzenten oder dessen Erben wenden. Dies ist natürlich umso schwieriger, je älter das Material ist.

Frei ist das Material nach meinem Wissen erst nach 100 Jahren. Somit fallen jetzt erst die ersten Stummfilme unter diese Rubrik.

Noch einige Hinweise:

Führe die Filme besser nicht in einer Kneipe vor, da dies dann eine kommerzielle Veranstaltung ist, auch wenn kein Eintritt verlangt wird. Versuche lieber, zB an Jugendzentren, Volkshochschulen etc heranzukommen. Damit wäre die Veranstaltung gemeinnützig, wofür gerade solche Aufführungsrechte meist leichter zu bekommen sind.

Leg dir eine ausreichend große Auswahl an Filmen zurecht. Erben haben mitunter eine maßlos überzogene Vorstellung vom Wert der Aufführungsrechte. Ich wollte mal einen Film aus den späten 20ern zeigen mit eigener Kopie und die Aufführungsrechte sollten bei 700€ pro Vorstellung liegen. Da fällt einem dann nichts mehr zu ein!

PS: Gema musst du bei Filmvorführungen zusätzlich zum Aufführungsentgeld zahlen...

Geschrieben

Ich habe mich mal mit der Thematik beschäftigt, das ist ganz schön kompliziert.

 

Grundsätzlich sind nur recht wenige Filme Public Domain, aber die erwähnten Musikkurzfilme fallen mit hoher Wahrscheinlichkeit darunter. In den USA musste nämlich früher nach 28 Jahren die Verlängerung des Urheberrechtes (kostenpflichtig) beantragt werden, und das wurde nur gemacht, wenn ein Film zu diesem Zeitpunkt noch einen kommerziellen Wert besaß. Eine deutsche Synchronfassung kann trotzdem noch urheberrechtlich geschützt sein, aber es geht ja hier um Originalfassungen. Und die GEMA ist für ausländische Originaltonfassungen m. W. gar nicht zuständig.

Sonstige Public Domain - Filme:

Alle US-Filme in Originalfassungen bis Ende 1922.

Alle für die US-Regierung hergestellten Filme, die älter als 10 Jahre sind.

Alle sowjetischen Filme (natürlich nur Originalfassungen) bis 1956.

(Vermutlich) alle britischen Filme in OV, die älter als 50 Jahre sind (wäre schön, wenn das jemand bestätigen könnte).

Des weiteren läuft das Urheberrecht bei deutschen Filmen ab:

70 Jahre nach dem Tod der Autoren, beim Film sind das:

der Regisseur

der Drehbuchautor

der Autor der Dialoge (falls vorhanden)

der Komponist der Originalmusik (falls vorhanden).

Maßgeblich ist hierbei allerdings, wer als letzter stirbt. Der Film wird dann erst zum 1. Januar des auf den 70-jährigen Todestag folgenden Jahres public domain.

 

Hier ein paar Beispiele:

NANOOK OF THE NORTH (USA 1921)

THE KID (USA 1921)

BRONENOSEZ PATJOMKIN (Panzerkreuzer Potemkin)

'Alice'-Cartoons von Disney (Copyright nicht verlängert)

FLYING DEUCES (Laurel & Hardy, keine Hal Roach-Produktion, Copyright nicht verlängert)

THE JUNGLE BOOK (USA 1940)

GULLIVER'S TRAVELS (USA 1939, Fleischer)

die meisten oder evtl. sogar alle Fleischer-Cartoons (Firma wurde aufgelöst, Copyrights somit nicht verlängert)

DER FÜHRER'S FACE (USA 1943, Disney, Regierungsauftrag)

VICTORY THROUGH AIR POWER (Disney, Regierungsauftrag, hat jemand 'ne Kopie? ;-) )

Cartoons von Ub Iwerks, wie die Serie FLIP THE FROG (Firma wurde aufgelöst)

Cartoons von Van Beuren (Firma wurde aufgelöst)

diverse Warner Bros. Cartoons, bei denen die Verlängerung des Copyrights 'vergessen' wurde, wie z. B. ROBINHOOD MAKES GOOD, ALL THIS AND RABBIT STEW

KAMJENNIJ ZWETOK (UdSSR 1946, Die steinerne Blume)

usw.

 

Diese Angaben sind natürlich ohne Gewehr.

(und außerdem ohne Gewähr)

 

Wo steht denn das mit den 100 Jahren??

 

Gruß

 

Liliputkino

Geschrieben

Wir haben das schonaml hier gehabt. Es gibt u.a. Hollywood Classics in London, die vergeben Rechte 3x Aufführen für ca. 400$ (Mandy@hollywoodclassics.com?, so in etwa), die sind sehr nett bei Auskünften, hab schonmal mit ihr telefoniert. und dann gibts noch Canal+, die sind schweineteuer, bis zu 2000€ für die Rechte. Beide verfügen über einen Teil der Rechte, haben aber keine Kopien.

Das als Ergänzung zu Lilliputkino.

Jens

Geschrieben

DER FÜHRER'S FACE (USA 1943, Disney, Regierungsauftrag)

VICTORY THROUGH AIR POWER (Disney, Regierungsauftrag, hat jemand 'ne Kopie?

 

 

Ich habe die beiden auf DVD...

http://www.amazon.com/Walt-Disney-Treas...UTF8&s=dvd

 

Wenn die aber Public Domain wären dann gäbe es die garantiert auf www.archive.org!

 

Zu victory trough air Power weiß Wikipedia:

http://en.wikipedia.org/wiki/Victory_Through_Air_Power

The popular film maker Walt Disney read the book and felt that its message was so important that he personally financed the animated production of "Victory Through Air Power." The film was primarily created to express Seversky’s theories to government officials and the public.

Also Disneys Privatfinanzierung, kein Regierungsauftrag.

 

Und auch der grandiose Der Fuehrer's Face ist meines Wissens kein Public Domain. Auch der ist kein Regierungsauftrag gewesen.

Und wenn man im amerikanischen Youtube einen der Link auf den Short folgt kommt folgendes:

This video has been removed at the request of copyright owner Disney because its content was used without permission

 

Ergänzung: Ich habe mir mal eben die Einlaitung zu dem Kurzfilm angesehen und angehört, auch da wird mit keinem Wörtchen erwähnt das die US Regierung dahinterstand.

Geschrieben

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Copyright für den Film und Rechten z.B. an Figuren. Im Fall von THE FUEHRER'S FACE kann Disney aufgrund der Rechte an der mitwirkenden Figur Donald Duck theoretisch intervenieren.

Nehmen wir mal die Warner-Kriegscartoons: In RUSSIAN RHAPSODY gibt es nur Gremlins und Hitler - also keine geschützten Figuren, genauso die Japaner in TOKYO JOKIO. In HERR MEETS HARE tritt Bugs Bunny neben Hermann Göring auf - Bugs Bunny ist eine bis heute als Markenzeichen geschützte Figur.

 

Ein paar Ausschnitte gibt es hier zu sehen:

 

Goopy Geer's Rare Cartoon Page

http://members.fortunecity.com/goopygeer2/

 

 

Und passend zum neuen Hitler-Film von Dany Levy:

hitler_01.jpg

 

hitler_03.jpg

Geschrieben

Ich habe ein interessantes Post in einem Forum dazu gefunden.

http://www.comicforum.de/showthread.php?t=29803&page=2

Der Arte-Themenabend enthielt soweit ich es mitbekam nur Material aus Public Domain-Material, sprich Cartoons deren Rechte verfallen sind. Dies ist bei einigen Warner-Cartoons der Fall, bei den normalen Disney-Cartoons wie "Der Fuehrers Face" hingegen nicht, da Disney drauf achtete die Rechte entsprechend verlängern zu lassen.

 

Allerdings sind einige der Werbefilme, die Disney im Auftrag produzierte und nicht die Rechte daran besas inzwischen Public Domain und in Amerika auch vereinzelt von kleineren Videofirmen mal veröffentlicht wurden, zB "The Spirit of 43", ein Werbefilm für pünktliches Steuerzahlen, damit Amerika im Kampf gegen Deutschland siegreich sein kann. (Wer Duckfilm zu Weihnachten besuchte weiß mehr) oder "Seven Wise Dwarfs", in dem die Zwerge für die Diamanten aus ihrer Mine Kriegsanleihen kaufen.

Geschrieben

 

Allerdings sind einige der Werbefilme, die Disney im Auftrag produzierte und nicht die Rechte daran besas inzwischen Public Domain und in Amerika auch vereinzelt von kleineren Videofirmen mal veröffentlicht wurden, zB "The Spirit of 43", ein Werbefilm für pünktliches Steuerzahlen, damit Amerika im Kampf gegen Deutschland siegreich sein kann. (Wer Duckfilm zu Weihnachten besuchte weiß mehr) oder "Seven Wise Dwarfs", in dem die Zwerge für die Diamanten aus ihrer Mine Kriegsanleihen kaufen.

 

Ich wuerde sagen dass die Seven wise Dwarfs und spirit of 43 videos dem Copyright unterliegen, da diese beiden videos von disney in folgendem DVD erst vor einem Jahr veroeffentlicht wurde:

 

http://www.amazon.com/Walt-Disney-Treas...UTF8&s=dvd

 

Daher wird Disney wohl ein neues copyright fuer diese Filme beantragt haben.

 

bb

Geschrieben
Hallo,

 

ich plane, in Zukunft mal interessierten Leuten einige Filme aus meiner Sammlung vorzuführen (US-Musikkurzfilme aus den 30er, 40er, 50er Jahren). Da solch eine Veranstaltung sicherlich den Rahmen einer privaten Vorführung sprengen würde (Kneipensaal), interessiert es mich, ob ich irgendwelche Aufführungsrechte beachten muß.

 

Gibt es im Filmbereich eine Gesellschaft, die sich darum kümmert (evtl. analog zur GEMA in der Musikbranche)?

 

Sind die Rechte bereits abgelaufen, da die Filme schon recht alt sind?

 

Ich bin für jeden Hinweis dankbar, ich komme selber nicht aus der Filmbranche, sondern bin "nur" Sammler, von daher recht ahnungslos, was diese Rechtsgeschichten betrifft.

 

 

mit einen telenet programm kannst Du Dich in die datenbank des LOCIS (Library of Congress Information System) hier einloggen ...

 

tn3270://locis.loc.gov/

 

und nach Deinen US-Musikfilmtiteln und den jeweiligen copyright-inhabern recherchieren.

Geschrieben

mit einen telenet programm kannst Du Dich in die datenbank des LOCIS (Library of Congress Information System) hier einloggen ...

 

tn3270://locis.loc.gov/

 

und nach Deinen US-Musikfilmtiteln und den jeweiligen copyright-inhabern recherchieren.

 

Wie geil ist das denn, mal mein antikes 2400er Modem heraushol'... 8)

 

Schade, die rüsten bald um... :wink:

Geschrieben

Aufführungsrechte? :lol:

 

Wer fragt denn noch nach sowas???

 

So wird's heute gemacht:

http://www.palastkino.de/page_1159123493500.html

 

Das ist das Kino des Neuen Europa. :wink:

 

 

Einfach einen Film aus der eigenen Privatsammlung von

über 1.000 Titeln "privat & kostenlos" ausborgen und

im Gegenzug 25 Euro Saalmiete kassieren.

 

 

Legal? Illegal? Scheißegal.

Aber ich scheine der einzige hier im Forum zu sein,

der das irgendwie merkwürdig findet....

 

(vgl. den Thread über das 'kleinste Kino der Welt')

Geschrieben
Bekäme man denn überhaupt Aufführungsrechte

für die gewerbliche Nutzung von Kauf-DVDs ?

 

man muß unterscheiden zwischen den jeweilig berührten rechten und dem "medienträger".

 

Rechte sind:

 

- kommerzielle aufführungsrechte - (z.B. kino)

- nicht-kommerzielle aufführungsrechte - (z.B. studentischer filmclub, vorführung in gefängnis, auf ölplattformen etc.)

- diverse kommerzielle aber örtlich oder personenbegrenzte aufführungen - (z.B. Hotelfernsehen, Flugzeugvorführungen etc.)

- DVD Rechte (oft noch unterschieden in Verleih- und Kauf DVD)

- Pay-TV-Rechte (Premiere etc.)

- Free-TV (z.B. ARD, ZDF etc.)

- diverse weitere rechte (online download etc.)

 

Es kann also sein, dass in einem land wie z.B. deutschland für jedes der o.a. rechte einen anderen rechteinhaber gibt. Die Rechte sind in der regel nicht an das medium gekoppelt, auf die der film vorhanden ist.

 

So kann z.B. der rechteinhaber für nicht-kommerzielle vorführungen des filmes PRETTY WOMAN eine vorführung für harte ölbohrfachleute auf einer in tobender nordsee vor deutschlands küste fördernden ölplattform sowohl in 16mm oder 35mm kopie oder auch als DVD zustimmen.

 

Der rechteinhaber des DVD-vertriebes (oder besser homevideo-vertriebes) kann einer solchen vorführung nicht zustimmen, auch wenn dabei eine von ihm hergestellte und ordentlich im laden verkaufte DVD genutzt werden soll.

 

Genauso kann der rechteinhaber für kommerzielle vorführungen im kino (sprich der filmverleih) in der regel durchaus der vorführung einer DVD zustimmen und abrechnung verlangen. Denn die Rechte sind ja nicht explizit an eine filmkopie geknüpft, sondern an jedes medium, dass eine vorführung im kino ermöglichen kann.

 

In der realität stimmen aber zur zeit die verleiher fast durchgängig nicht DVD vorführungen zu, da die damit erreichte qualität nicht zufriedenstellend ist.

 

Ein beispiel vielleicht: In unserem 2006-70mm-festival wollten wir BARAKA zeigen. Der inhaber der DVD rechte konnte der vorführung nicht zustimmen, er hatte nur die homevideo-rechte. Der insolvenzverwalter des in konkurs gegangenen deutschen filmverleihes konnte nicht. Der inhaber der TV-rechte konnte nicht zustimmen. Letztendlich haben wir die Aufführungsgenehmigung dirket vom produzenten des filmes aus hollywood erhalten, die kopie aus einem ausländischen filmarchiv. eine menge telefonate, e-mails und faxe sidn dabei draufgegangen - nur für eine vorstellung.

 

Ein anders beispiel: Im vorletzten 70mm-festival wollten wir die 70mm kopie eines norwegischen kurzfilmes zeigen. Kein Problem dachten wir, das ausländische archiv hat die kopie zugesagt, der film ist auch offiziell im programm eines hamburgen kurzfilmverleihes. Denkste - der kurzfilmverleih hatte nur die auswertungsrechte für das 35mm format, für aufführungsrechte im 70mm format konnte er nicht verfügen - auch hier half dann letztendlich nur das "ok" des produzenten.

 

kompliziert?? Nicht umsonst sind vertragswerke über filme meherer 100 seiten stark, denn aufführungsrechte ist nur ein aspekt, daneben sind noch merchandising-, personenrechte, trademarks, förderungsgelder etc. etc. zu berücksichtigen.

Geschrieben

man muß unterscheiden zwischen den jeweilig berührten rechten und dem "medienträger".

 

[...]

 

Es kann also sein, dass in einem land wie z.B. deutschland für jedes der o.a. rechte einen anderen rechteinhaber gibt. Die Rechte sind in der regel nicht an das medium gekoppelt, auf die der film vorhanden ist.

 

So kann z.B. der rechteinhaber für nicht-kommerzielle vorführungen des filmes PRETTY WOMAN eine vorführung für harte ölbohrfachleute auf einer in tobender nordsee vor deutschlands küste fördernden ölplattform sowohl in 16mm oder 35mm kopie oder auch als DVD zustimmen.

 

[...]

 

Ein beispiel vielleicht: In unserem 2006-70mm-festival wollten wir BARAKA zeigen. Der inhaber der DVD rechte konnte der vorführung nicht zustimmen, er hatte nur die homevideo-rechte. Der insolvenzverwalter des in konkurs gegangenen deutschen filmverleihes konnte nicht. Der inhaber der TV-rechte konnte nicht zustimmen. Letztendlich haben wir die Aufführungsgenehmigung dirket vom produzenten des filmes aus hollywood erhalten, die kopie aus einem ausländischen filmarchiv. eine menge telefonate, e-mails und faxe sidn dabei draufgegangen - nur für eine vorstellung.

 

Ein anders beispiel: Im vorletzten 70mm-festival wollten wir die 70mm kopie eines norwegischen kurzfilmes zeigen. Kein Problem dachten wir, das ausländische archiv hat die kopie zugesagt, der film ist auch offiziell im programm eines hamburgen kurzfilmverleihes. Denkste - der kurzfilmverleih hatte nur die auswertungsrechte für das 35mm format, für aufführungsrechte im 70mm format konnte er nicht verfügen - auch hier half dann letztendlich nur das "ok" des produzenten.

 

kompliziert??[...]

Nur aufgrund eigener Erfahrungen mit den hier genannten 3 Filmtiteln äußere ich mal was dazu. PRETTY WOMAN hatten wir in 35mm und wollten ihn öffentlich zeigen, eine Verleihgenehmigung wurde nicht erteilt.

Die BARAKA-70mm-Kopie wurde seinerzeit von Delta-Film zurückgegeben, auch wenn Ihr Vorgänger und andererseits ich sich um die Kopie bemühten. Der französische Privatbesitzer einer (leider beschädigten) Magnettonkopie tourniert seit Jahren damit, wobei immer beim Weltrechteinhaber eine Aufführungsgenehmigung eingeholt werden mußte - warum Sie über den DVD-Verwerter gingen, ist mir schleierhaft.

 

A YEAR ALONG THE ABANDONED ROAD (der norwegische Kurzfilm) wurde von Anfang an in Dtl. nur in 35mm gestartet. Dabei ist klar, daß auch nur für die 35mm-Version Lizenzen bestanden. Warum Sie sich wundern, von dort kein Grünes Licht bekommen zu haben, wundert mich wiederum, denn auf den SPIO-Bestätigungen war schon vor Jahrzehnten das Verleih- und Lizenzformat vermerkt.

 

Sie widersprechen sich selbst: einerseits schreiben Sie Es kann also sein, dass in einem land wie z.B. deutschland für jedes der o.a. rechte einen anderen rechteinhaber gibt. Die Rechte sind in der regel nicht an das medium gekoppelt, auf die der film vorhanden ist, andererseits aber: Denkste - der kurzfilmverleih hatte nur die auswertungsrechte für das 35mm format, für aufführungsrechte im 70mm format konnte er nicht verfügen - auch hier half dann letztendlich nur das "ok" des produzenten.

 

Damit haben Sie nach meinem Verständnis mehr Verwirrung als Klarheit geschaffen.

Geschrieben
... denn auf den SPIO-Bestätigungen war schon vor Jahrzehnten das Verleih- und Lizenzformat vermerkt

 

Auf den SPIO Bestätigungen (welche meinst Du überhaupt?) wurde noch nie das lizenzformat vermerkt ...

 

Damit haben Sie nach meinem Verständnis mehr Verwirrung als Klarheit geschaffen.

 

Es freut mich (mal wieder) zu hören, dass Du den großen durchblick hast und alles besser weißt. Das ist schön und hilfreich, hoffe Du setzt das endlich auch einmal sinnvoll ein.

 

Mein beispiel sollte lediglich verdeutlichen, dass es keine allgemeine klarheit gibt. So ist das leben ...

 

Hin und wieder haben auch DVD verwerter kommerzielle aufführungsrechte mit erworben, das ist besonders dann der fall, wenn diese rechte sonst in dem betreffenden land nicht vergeben sind und es sich um nischenprodukte handelt.

Geschrieben
PRETTY WOMAN hatten wir in 35mm und wollten ihn öffentlich zeigen, eine Verleihgenehmigung wurde nicht erteilt.

 

der verleih wird seine gründe gehabt haben ... man kann ja niemanden vorschreiben mit wem er geschäfte machen will und mit wem nicht.

Geschrieben

Kompliziert?

Kommt natürlich darauf an, was man machen will.

Öffentliche Aufführungen im Rahmen von Festivals für die man den

Rechteinhabern hinterherrennen muß, sind ohne Zweifel die Königsklasse.

 

Aber für den Herrn in Radebeul scheint es gar nicht so kompliziert zu sein,

seine Privatsammlung von über 1.000 DVDs gewinnbringend zu nutzen.

 

Ganz privat für Privatvorstellungen, aber gegen Bezahlung. 8)

 

Da er es seit Oktober macht, scheint kein Rechteinhaber etwas dagegen

zu haben oder sich überhaupt betroffen zu fühlen.

 

Vielleicht hat er die Rechtefrage tatsächlich geklärt oder der Trick mit

dem "privat & kostenlos borgen" für Privatmietungen des Kinos scheint

einigermaßen wasserdicht zu sein.

 

Wenn ja, wäre das meiner Meinung nach eine Lizenz zum Geld drucken

mit minimalem Investitionsbedarf und ebenso geringen Betriebskosten.

 

 

Deshalb frage ich mich, ob das wirklich legal sein kann.

Warum machen es andere nicht auch?

 

Wie ich bereits im Thread über das "kleinste Kino der Welt" geschrieben habe,

habe ich unter anderem erhebliche Zweifel an der formalen Trennung von

'privater' Filmausleihe und der Saalvermietung + Projektionsdienstleistung

gegen Bezahlung. Für mich ist hier der Film die eigentliche Ware und

nicht die 2-stündige Saalbesichtigung.

 

 

Aber ein interessantes Geschäftskonzept wäre es schon:

'Kino' machen mit der eigenen DVD-Sammlung 8)

 

Oder lieber nicht?

Geschrieben

Da er es seit Oktober macht, scheint kein Rechteinhaber etwas dagegen

zu haben oder sich überhaupt betroffen zu fühlen.

 

Vielleicht hat er die Rechtefrage tatsächlich geklärt oder der Trick mit

dem "privat & kostenlos borgen" für Privatmietungen des Kinos scheint

einigermaßen wasserdicht zu sein.

 

 

er bewegt sich seiner meinung nach in einer grauzone.

 

selbstverständlich kann er seinen saal vermieten und auch projektionsdienstleistung anbieten.

 

Dass er gleichzeitig seine DVD sammlung kostenlos den mietern anbietet, macht die ganze sache aber zu einem in meinen augen verbotenem koppelgeschäft, denn es ist ja auch nicht erlaubt, DVD's gewerbsmäßig zu verleihen, es sei denn, er hat auch die verleih-rechte der DVD's erworben.

 

Ich denke, dass sich dafür früher oder später die rechtsabteilungen der home-video anbieter interessieren werden.

Geschrieben

Es dauert halt 'ne Weile, bis die Rechteinhaber Lust haben, sich mit diesem 'Kleinkram' zu befassen. Der Aufwand und Ertrag muß halt in einem Verhältnis stehen. Es ist natürlich ärgerlich für alle Kinobetreiber, das hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Jens

Geschrieben
Hallo,

 

ich plane, in Zukunft mal interessierten Leuten einige Filme aus meiner Sammlung vorzuführen (US-Musikkurzfilme aus den 30er, 40er, 50er Jahren). Da solch eine Veranstaltung sicherlich den Rahmen einer privaten Vorführung sprengen würde (Kneipensaal), interessiert es mich, ob ich irgendwelche Aufführungsrechte beachten muß.

 

Gibt es im Filmbereich eine Gesellschaft, die sich darum kümmert (evtl. analog zur GEMA in der Musikbranche)?

 

Sind die Rechte bereits abgelaufen, da die Filme schon recht alt sind?

 

Ich bin für jeden Hinweis dankbar, ich komme selber nicht aus der Filmbranche, sondern bin "nur" Sammler, von daher recht ahnungslos, was diese Rechtsgeschichten betrifft.

Da sich die Diskussion hin zu öffentlich beworbenen oder gegen Eintritt und an Umstatz (resp. Nebenumsätzen) geknüpften Vorführungen verschoben hat, wollte ich gern noch einmal auf den Ausgangspost zurückkommen, der sich um eine nicht-kommerzielle Vorführung dreht.

Wenn @Silas Lachmann jenseits jeglicher Umsätze, öffentlicher Ankündgungstermine/Annoncierungen und des inventarisierten Printmaterials eines Rechteinhabers in den von ihm gewählten Räumen (z.B. Kneipe ohne Ausschanke/Kino ohne Nebenumsätze usf.) für von ihm persönlich eingeladene Gäste irgendwelches Altfilmmaterial eines beliebigen Titels (selbst eines aufgrund von Splatter- oder NS-Verdachtes indizierten) vorführt, kann niemand hierfür im Vorfeld oder auch nachträglich Gebühren verlangen oder die Vorführung untersagen. Dergleichen hat es auch noch nie gegeben.

 

Es wäre mir völlig neu, wenn irgendwo und irgendwann einmal von dieser Konvention abgewichen wurde?

Geschrieben
Wenn @Silas Lachmann jenseits jeglicher Umsätze, öffentlicher Ankündgungstermine/Annoncierungen und des inventarisierten Printmaterials eines Rechteinhabers in den von ihm gewählten Räumen (z.B. Kneipe ohne Ausschanke/Kino ohne Nebenumsätze usf.) für von ihm persönlich eingeladene Gäste irgendwelches Altfilmmaterial eines beliebigen Titels (selbst eines aufgrund von Splatter- oder NS-Verdachtes indizierten) vorführt, kann niemand hierfür im Vorfeld oder auch nachträglich Gebühren verlangen oder die Vorführung untersagen. Dergleichen hat es auch noch nie gegeben.

 

Es wäre mir völlig neu, wenn irgendwo und irgendwann einmal von dieser Konvention abgewichen wurde?

 

eine wie von Dir oben beschriebene vorführung ist nicht-kommerziell, ohne zweifel, aber je nach größe des publikums, durchaus öffentlich.

 

Denn wie sagt das Urheberechtsgesetz in § 15, Abs. 3 ...

 

"Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist."

 

Nach herrschender auffassung müssen die teilnehmer untereinander und zum durchführenden in ausreichender enger persönlicher verbundenheit stehen.

Die ist z.b. bei sichtung eines filmes in einer schulklasse in den klassenräumen gegeben, bei einer sichtung ausserhalb der klassenräume schon nicht mehr und bei einer vorführung in der schulaula für z.b. 2 klassen auch nicht mehr.

 

allerdings gilt auch hier ... wo kein kläger, da auch kein richter ...

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