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Öffentliche Ausschreibung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Muss man beim kauf von ca 150 Stühlen

eine öffentliche Ausschreibung machen ?

Eigentlich gehe ich zu DER Firma und kaufe sie.

Oder frage noch eine andere Firma wenn die

mir besser gefallen.

Geschrieben (bearbeitet)

Kann man so nicht beantworten, zunächst mal ist die Anzahl der Stühle egal. In der Regel müssen nur öffentliche Auftraggeber ausschreiben.

Wenn Du das z.B. vom ZPK1 finanzieren lassen willst, hängt es vom Betrag ab. Deine Rechtsform könnte eine Rolle spielen, oder wenn Du andere Partner bei der Maßnahme im Boot hast, die diese Forderung stellen.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Meines Wissens ohne öffentliche Förderung nicht, ist ja deine Sache, wo und wie du kaufst, ansonsten wie Carsten schrieb, vom Betrag und der Förderung abhängig.

Jens

Geschrieben

Bei FFA Geldern nicht, bei Geldetn aus Bundesetat gelten due Bedingungen für die öffentliche Vergabe. Bis 3000 Euro kann frei vergeben werden, ab 3000 Euro muß ich den geeignetsten Anbieter auswählen, und dieses belegen können, wenn geprüft wird. Also min 3 Angebote (ab 3 ust etwas nachhaltig) einholen, und dann auswählen. Bekomme uch nur 1 Angebot, kann ich beweisen min 3 abgefordert zu haben, ists ok den zu beauftragen. 

Ab 25 000 Euro muss national ausgeschrieben werden, und ab 100 000 Euro europaweit. 

Der Ausschreibungstext muß zudem neutral sein, und darf nicht durekt ein Pridukt benennen, wenn gleichwertige Alternativen bestehen. 

Also nicht "es sind 4 Karten Subscriber Link für 120 Beschaltungseinheiten Siemens EWDS zu liefern", sondern es "sind 120 Beschaltungseinheiten kompatibel mit EWSD" zu liefern. 

Im Kinobereich wäre falsch "es ust ein Barci DP4k 27HC zu liefern." sondern es muß lauten "es ist ein RGB Laserprojektor zu liefern, der 25000 Lumen max bei 5500 zu Kontrast bietet, ein Objektiv für hohen Kontrast mit 2,2 bietet s 3,8 Variobereich bei einer Stell fläche von xxx * yyy mm hat". 

Interessant wird das alles aber erst bei einer Prüfung durch z. B. den Bundesrechnungshof. 

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