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Dürfen Trailer ohne FSK öffentlich vorgeführt werden ?


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Geschrieben

Hy,

 

einfache Situation, Veranstalter produziert Werbetrailer, reicht diesen aber nicht bei der FSK ein, der Trailer soll aber in der Wochenwerbung die Veranstaltung bewerben....

 

Darf dieser Trailer dann öffentlich vorgführt werden ?

Geschrieben

ja, hat er schon getan, ich habe ihm die nötigen Tips und Hinweise gegeben. :)

Geschrieben

Ja, hat Toddy. Ich seh das zugegebenermaßen ein, aber halte die Kosten für so eine Einzelabnahme für eine schwere Hypothek, wenn man ggfs. selbst produzierte Werbung oder auch nur einen Kurzfilm spielen will.

 

Dass die üblichen Werbe-DIAs sicher nicht von der FSK abgenommen werden müssen, setze ich mal voraus ;-)

 

Ich werde bezüglich Details mal bei der FSK nachfragen, auch was die Konsequenzen angeht, wenn man ohne Altersfreigabe spielt.

 

 

Ciao - carsten

Geschrieben

Eigentlich müssen die Landesmedienbehörden zustimmen, und bei lokal begrenzter Einsatzplanung, dort nachfragen. FSK empfiehlt lediglich den Medienbehörden eine Freigabe, die fast immer übernommen wird, aber theoretisch nicht mu0.

 

Übrigens muß jedes Werbematerial, vom Bild bis zum Plakat und der Anzeigengestaltung theoretrisch freigegeben werden, zumindest durch örtliche Behörden. Womit sich die Eigenproduktion eigentlich unmöglich gestaltet, wird nicht vom Verleih geliefertes Mat. genutzt.

 

Carstenk schreibt: Ich seh das zugegebenermaßen ein, aber halte die Kosten für so eine Einzelabnahme für eine schwere Hypothek, wenn man ggfs. selbst produzierte Werbung oder auch nur einen Kurzfilm spielen will.

 

Ist halt so, Gesetzte sind für Alle gleichermaßen verbindlich,...

 

St

Geschrieben

Also, ich fasse das mal zusammen, der Trailer kann selbstverständlich auch ohne eine FSK Kennzeichnung vorgeführt werden, das Problem ist dann nur, dass der Auftraggeber keine Rechtssicherheit hat. Also, im Falle von Beschwerden an das zuständige Jugendamt oder eine Strafermittlungsbehörde können etwaige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen des Jungendschutzes oder des Strafrechts unangenehme Folgen haben.

Die Alterskennzeichnung der FSK erzeugt einen Verwaltungsakt der für alle Bundesländer bindend ist. Dieses ist so gewählt damit nicht Bremen eine andere Altersfreigabe für einen Film oder Trailer erteilen kann, denn Jugendschutz ist eine Aufgabe der Bundesländer.

Fast jeder Kinobetreiber oder Werbemittler wird eine FSK Freigabe für die Vorführung eines Films oder Trailers erwarten, es sei denn, die Vorführung richtet sich ausschließlich an ein erwachsenes Publikum (über 18 Jahre) und strafrechtlich relevante Inhalte können ausgeschlossen werden.

 

Gruß

Christian

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