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Geschrieben (bearbeitet)

Ich wundere mich gerade über dieses aktuelle BAG-Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung. Ist die nicht schon spätestens mit der Einführung des Mindestlohns eingeführt worden? Oder galt das nur für bestimmte Arten von Arbeitsverhältnissen? Kann mich erinnern, dass wir schon mit der Einführung des Mindestlohns zur präzisen Aufzeichnung verpflichtet wurden.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Arbeitszeiterfassung heißt nicht gleich Stempeluhr.

Stundenaufzeichungen sollten für alle Mitarbeiter grundsätzlich geführt werden.

Egal ob auf Papier oder elektronisch.

 

  • 2 Monate später...
Geschrieben
Am 15.9.2022 um 18:53 schrieb marktgerecht:

Bislang nur für geringfügig Beschäftigte Pflicht sowie für den Nachweis geleisteter Sonntagsarbeit und Überstunden.


Die Arbeitszeiterfassung, egal ob Digital oder auf Papier, aller Angestellten ist notwendig. 
Nicht aber primär wegen der Einhaltung des Mindestlohns (ist ein Nebeneffekt), sondern aus Arbeitsschutzgründen (Überstunden, Spät bzw Nachtarbeit, tägliche Arbeitszeit, Wochenarbeitszeit, Pausen, Urlaub usw).

 

Die Aufzeichnungspflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. 
 

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