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Fans dürfen klagen, weil Schauspielerin aus Film geschnitten wurde


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Geschrieben
Am 24.12.2022 um 10:04 schrieb Transporterbobby:

Verrückte Welt... 

 

3.99 für den Stream bezahlen und auf 5 Millionen verklagen. Nette Marge 😂

Und das schlimme ist das die Chancen Recht zu bekommen in den USA gar nicht so gering sind

Geschrieben

Habt Ihr den Artikel überhaupt gelesen?

Die Schauspielerin war im Trailer zu sehen und wurde "danach" aus dem Film geschnitten.

Zitat:

Ein Richter in Kalifornien hat die Klage zugelassen, weil ein Trailer als Werbung einzuordnen sei und somit dem Recht der Werbung und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unterliege. »Im Kern ist ein Trailer Werbung, die darauf ausgelegt ist, einen Film zu verkaufen, indem den Verbrauchern eine Vorschau des Films geboten wird

 

Auch wenn ich das amerikanische Recht nicht mag, finde ich diese Argumentation nachvollziehbar.

 

Punitive damages sind übrigens kein reiner Schadensersatz: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Punitive_damages

 

Zitat:

Der Zweck ist

  1. den Beklagten für sein Verhalten zu bestrafen;
  2. ihn davon abzuhalten, dieses rechtswidrige Verhalten zu wiederholen (Spezialprävention);
  3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).

Punitive damages werden grundsätzlich nur für außergewöhnlich grob schuldhaftes, vorsätzliches Verhalten zuerkannt, nicht dagegen bei bloßer Fahrlässigkeit.

 

Für amerikanisches Recht doch alles völlig normal und kein Grund, sich kurz vor Jahresende aufzuregen.

 

 

Kommt gut in das neue Jahr!

 

Salvatore

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Da hab ich auch einen:

 

Im Trailer von "Kevin allein zu Haus" gibt es Einstellung, in der er an der Supermarkt-Kasse steht und für jede Frage, die der Filialleiter und die Kassiererin ihm stellen eine schnelle und schlagfertige Antwort darüber parat hat, warum er ganz allein Einkaufen geht. Im Film wurde diese Sequenz weggelassen. Hat mich damals zwar gewundert, aber nicht wirklich gestört.

Bearbeitet von Der rosarote Panther (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Der rosarote Panther:

Da hab ich auch einen:

 

Im Trailer von "Kevin allein zu Haus" gibt es Einstellung, in der er an der Supermarkt-Kasse steht und für jede Frage, die der Filialleiter und die Kassiererin ihm stellen eine schnelle und schlagfertige Antwort darüber parat hat, warum er ganz allein Einkaufen geht. Im Film wurde diese Sequenz weggelassen. Hat mich damals zwar gewundert, aber nicht wirklich gestört.

 

Aber Kevin kommt doch im Film vor !
Also etwas völlig anderes ...

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich finde es gibt für beide Sichtweisen gute Gründe.

 

Natürlich muß es einem Produzenten möglich sein, bis zur endgültigen Fertigstellung eines Filmes, diesen noch "besser" zu machen, bzw. für diesen zu werben, bevor er bereits fix und fertig existiert.

 

Und natürlich haben Kunden ein Recht darauf, daß Werbung als Bestandteil der Willenserklärungen eines Vertrages betrachtet werden, denn Werbung soll ja schlüssig nachvollziehbar einen Vertrag überhaupt erst erzeugen.

 

Man wäre auf der relativ sicheren Seite, daß spätestens mit der tatsächlichen Veröffentlichung eines Filmes keine beweisbar unwahren Werbe-Behauptungen mehr aufgestellt werden dürfen. Die Behauptung, eine bestimmte Schauspielerin spiele mit, obwohl das nicht zutrifft, wäre somit eine beweisbar unwahre Behauptung.

 

Die Behauptung "Der Film ist spannend und unterhaltsam", gehört dagegen zu den subjektiv "wahren" Behauptungen.

 

Dazwischen gibt es sicher einen Unschärfebereich, zum Beispiel mit Einschätzungen, wie groß eine beworbene Rolle sein muß, oder wie wichtig oder unwichtig eine beworbene Szene ist, die dann gar nicht auftaucht.

 

Darüber muß man nachdenken, und reden, und eventuell forschen.

Bearbeitet von Lichtspieler (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Stunden schrieb Rubel:

 

Aber Kevin kommt doch im Film vor !
Also etwas völlig anderes ...

 

 

 

Klar kommt er drin vor, logisch. Was ich damit sagen wollte war, dass es Regisseuren und vor allem den Studiobossen mehr oder weniger egal ist, ob sie Szenen entfernen. Auch mit oder ohne Darstellern, die später im Film nicht auftauchen. Denn es geht (gerade den Produzenten) ja auch hauptsächlich um das liebe, leidige Geld. Und wenn sich eine Möglichkeit ergibt, irgendwie zu sparen, dann tun sie das eben. Das kann dann auch schon mal auf Kosten eines Darstellers und/oder der Zuschauer gehen. Manchmal tauchen dann solche weggeschnittenen Sequenzen auf den Silberscheiben, als sogenannte "Bonusszenen" wieder auf. Oder wie damals halt in dem ein oder anderen Trailer. Fakt Ist: Die Studios haben das Geld und damit die Macht. Was sie tun, ist Gesetz. Dagegen kommt man vielleicht (aber auch nur vielleicht!) in den U.S.A. mit solch bekloppten Millionen-Klagen dagegen an. Bei uns läuft sowas nicht. Jedes deutsche Gericht schmettert solche Klagen von vorneherein ab. Sowas zeigt in meinen Augen eigentlich nur mal wieder, wie Dumm und Realitätsfern manche Menschen sind, wenn sie glauben, sie könnten einen Multimilliarden-Dollar-Konzern in die Knie zwingen.

Bearbeitet von Der rosarote Panther
Korrektur (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Der rosarote Panther:

Dagegen kommt man vielleicht (aber auch nur vielleicht!) in den U.S.A. mit solch bekloppten Millionen-Klagen dagegen an. Bei uns läuft sowas nicht. Jedes deutsche Gericht schmettert solche Klagen von vorneherein ab.

 

Bitte denke doch mal nach bevor du sowas schreibst. Oben hat jemand auf Wikipedia verlinkt wo diese Art der Klage erklärt wird und wofür sie gedacht ist.

Nur weil es sowas in unserem Rechtssystem nicht gibt ist es doch nicht bekloppt.
Natürlich schmettert ein deutsches Gericht sowas ab, aber doch nicht weil das bekloppt ist. Es gibt es bei uns einfach nicht wie auch die Todesstrafe.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Der rosarote Panther:

 

Denn es geht (gerade den Produzenten) ja auch hauptsächlich um das liebe, leidige Geld. Und wenn sich eine Möglichkeit ergibt, irgendwie zu sparen, dann tun sie das eben.

 

Sicher geht es immer ums Geld, aber selten bei Vorschauen. Ich habe schon von einer ganzen Menge an Gründen erfahren, weshalb die Vorschau nicht mit einem fertigen Film übereinstimmte. Aber Geld war nur selten dabei.

 

Nach meiner Erfahrung sind es meist künstlerische Erwägungen, nach denen ein Film ohne eine bestimmte Szene "flüssiger" laufen soll. Da gelten Szenen plötzlich als ablenkend, oder zu langatmig, oder Einstellungen passen vielleicht nicht mehr zu der dann fertig komponierten Musik. Wollten Produzenten um jeden Preis sparen, würden sie die entsprechenden Szenen gar nicht erst drehen lassen. Denn das wäre billiger als alles andere.

 

Ob man als Privatmann einen Konzern nun in die Knie zwingen kann, hängt sowohl von den Gesetzen, als auch vom eigenen Rechts- und Zeitbudget ab. Die seltsamen Klagemöglichkeiten, die man jüngst in verschiedenen Staaten privaten Interessens- und Weltanschauungsorganisationen eingeräumt hat, zeigen durchaus in der Praxis Wirkung.

 

Nur bedeutet das nicht, daß dadurch auch mehr Gerechtigkeit erzeugt würde. Weltanschauungsorganisationen können genauso unter Profilneurose leiden, wie der neue Chef. Und sie können genauso gutbezahltes Personal haben, das zuerst an den Geldbeutel denkt, an den Job, an Ruhm, und an Bevormundung, als an Sorge um die Mitmenschen oder um das Sexualleben der südafrikanischen Wüstenspringmaus.

Bearbeitet von Lichtspieler (Änderungen anzeigen)
  • Like 1
Geschrieben

Vergesst nicht die Previews, mit denen der Film getestet wird, bevor er ins Kino kommt. Danach wird manchmal heftig umgearbeitet. Auch visuelle Effekte und Score sind  nicht immer fertig, wenn die ersten Teaser oder Trailer rausgehen.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Jeff Smart:

Vergesst nicht die Previews, mit denen der Film getestet wird, bevor er ins Kino kommt. Danach wird manchmal heftig umgearbeitet. Auch visuelle Effekte und Score sind  nicht immer fertig, wenn die ersten Teaser oder Trailer rausgehen.

Hab ich bei einigen deutschen Filmen schon erlebt, wo ich in Testscreenings war, eines der drastischsten Beispiele im deutschen Raum ist "Mein Führer"

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden schrieb Rubel:

 

Bitte denke doch mal nach bevor du sowas schreibst. Oben hat jemand auf Wikipedia verlinkt wo diese Art der Klage erklärt wird und wofür sie gedacht ist.

Nur weil es sowas in unserem Rechtssystem nicht gibt ist es doch nicht bekloppt.
Natürlich schmettert ein deutsches Gericht sowas ab, aber doch nicht weil das bekloppt ist. Es gibt es bei uns einfach nicht wie auch die Todesstrafe.

 

 

Denk Du lieber zuerst mal nach, bevor Du mir so eine bescheuerte Antwort gibst. Erst lesen, dann (vor allem gründlich) über das gelesene Nachdenken und vor allem richtig verstehen. Dann kann man eine Antwort schreiben. Nochmal: Die Klage wurde in Kalifornien U.S.A. zugelassen! Selbstverständlich ist sowas bekloppt. Ein jeder dort glaubt doch tatsächlich, er könne mit einer vollkommen dämlichen Klage heutzutage reich werden. Wenn es wenigstens etwas mehr oder weniger gerechtfertigtes wäre, wie damals die Klage gegen den Chemiekonzern, die ein Mann anstrengte, der wegen einer Chemikalie krank wurde (es ging glaube ich um Glyphosat). Aber doch nicht so ein Quatsch. Eine Schauspielerin kommt nicht (wie im Trailer zu sehen) im eigentlichen Film vor. Ach Gott, wie furchtbar!!!! Und was soll das denn jetzt alles mit der Todesstrafe zu tun haben? Wie kommst Du auf solch einen saudummen Vergleich? Hat es dich jetzt gepackt, oder was?

Bearbeitet von Der rosarote Panther
Ergänzung. (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Der rosarote Panther:

Nochmal: Die Klage wurde in Kalifornien U.S.A. zugelassen! Selbstverständlich ist sowas bekloppt.

 

Ich möchte Euch bei Eurem Streit ja nicht stören, aber so ganz unwidersprochen möchte ich Deine Aussagen nicht stehen lassen.

Warum ist die Zulassung der Klage "selbstverständlich bekloppt"?
Punitive damages sind ein in den USA vorgesehenes Rechtsmittel, ob es uns gefällt oder nicht. Das Gericht ist sogar verpflichtet sie neutral zu prüfen und dann zuzulassen, wenn die Prüfung keine Gründe dagegen ergeben hat.

 

 

vor 21 Stunden schrieb Der rosarote Panther:

Bei uns läuft sowas nicht. Jedes deutsche Gericht schmettert solche Klagen von vorneherein ab.

 

Was auch völlig korrekt ist. Punitive damages gibt es bei uns nicht, weshalb ein deutsches Gericht dies auch nicht zulassen kann. Damit gibt es aber keine Bewertung ab wie z.B., daß das "bekloppt" sei.

Du kannst die Tatsache, daß das von einem deutschen Gericht abgeschmettert würde, nicht als Belegt dafür nehmen, daß eine solche Klage in den USA "bekloppt" sei.

 

 

vor 53 Minuten schrieb Der rosarote Panther:

Eine Schauspielerin kommt nicht (wie im Trailer zu sehen) im eigentlichen Film vor. Ach Gott, wie furchtbar!!!!

 

Kann es sein, daß Du die Welt nur duch Deine Brille betrachtest? Ana de Armas ist in den USA nun nicht gerade unbekannt: https://de.wikipedia.org/wiki/Ana_de_Armas

Wenn ich einen Trailer sehe, in dem z.B. John Cleese als "Q" angekündigt oder gezeigt wird, möchte ich auch nicht im fertigen Film Katja Riemann als "Q" sehen. Besonders dann nicht, wenn ich wegen John Cleese die Karte gekauft habe.

 

Wir können jetzt nachtürlich über die Vorteile/Nachteile der Rechtssysteme in den USA/Deutschland diskutieren und auch darüber, ob punitive damages sinnvoll sind oder nicht. Wenn ein Trailer "Werbung" ist, so hat der Richter die Zulassung der Klage begründet, dann gelten auch die Anforderungen an Werbung.

 

Vielleicht sollten wir das Urteil und die Urteilsbegründung abwarten und dann erst weiterdiskutieren.

 

 

Viele Grüße

 

Salvatore

 

  • Like 1
Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Salvatore Di Vita:

 

Ist doch ein völlig anderes Thema.

 

 

 

Soll ich wegen jeder Klage einen neuen Thread aufmachen? Passt doch zum Thema!

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb EIX:

Soll ich wegen jeder Klage einen neuen Thread aufmachen? Passt doch zum Thema!

 

Hat eine Klage wegen "mutmaßlichen Kindesmissbrauchs" etwas mit dem Thema des Threads zu tun?

Meiner Meinung nach nicht.

 

 

 

 

Geschrieben

Ich finde auch, das sind nicht vergleichbare Themen. Die Klägergruppen sind ganz andere, und die Motive völlig unterschiedlich.

 

Wobei das Motiv dieser beiden Schauspieler geradezu demonstrativ zurechtgebastelt ist.

 

"55 Jahre Seelenqualen" wegen schauspielerischer Darstellung des Ur- und Teenagerthemas Nr. 1. Qual genug um jetzt auf 500 Millionen Dollar zu pochen, aber nicht Qual genug, um bei Auftritt der Qual vor 55 Jahren, oder vor 45 Jahren, oder zumindest vor 35 Jahren auf Wiedergutmachung zu klagen.

 

Daß der Film gesetzeswidrig gewesen sein soll, halte ich für ein Gerücht. Gerade die ultraprüden Amerikaner hätten ihn in diesem Fall schnell aus dem Kino verschwinden lassen.

 

Möglicherweise kann man eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darin vermuten, wenn zuvor andere Inszenierungsabsichten kommuniziert wurden. Aber "Mißbrauch" klingt heute eher nach Entführung, Vergewaltigung, Zerstückelung.

 

Welchen Anteil bekommt eigentlich ein erfolgreicher Klägeranwalt von 500 Millionen Dollar ?

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