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Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, Verordnung Bundesfinanzministerium


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, Freunde

 

Kennt sich jemand aus mit dem Zoll? Ich möchte gerne wissen, ob eine Verordnung vom Finanzministerium Deutschlands in Kraft ist, nach welcher Gegenstände, die nicht oder nicht mehr am Warenumsatz und der Preisbildung teilnehmen, von der EUSt befreit sind. Der Gesetzesdschungel läßt einen im Kreis herumgehen.

Geschrieben

Kann ich mir nicht vorstellen. Du meinst sicher gebrauchte sehr alte, evtl. im gelieferten Zustand defekte Artikel.

Ich bestelle ab und an dergleichen auch aus fernen transatlantischen Ländern. Früher musste ich die beim Zoll abholen, jetzt regeln das die Versandunternehmen. Habe mich damals lang und breit mit mehreren Zollbeamten unterhalten: Keine Chance. Bei neuer Ware (und i.d.R. gebrauchter auch) ist die Steuer in Höhe der MWST 19% zu entrichten. Diese wird leider nicht nur auf den Warenwert gerechnet, auch wenn dieser nachweisbar ist, sondern auch auf Portokosten. Oftmals sehr ärgerlich.

Geschrieben

Habe die gleiche Erfahrung wie Dent-Jo gemacht. Bei mir ist es teilw. noch schlimmer: Seit Mitte 2021 gibt es das sog. IOSS-Verfahren, bei dem Verkäufer/Verkaufsplattform diese Einfuhrumsatzsteuer einziehen. Dadurch soll die Nachverzollung vermieden werden. Klappt bloß häufig nicht, Steuern werden doppelt kassiert: Von der Verkaufsplattform und vom Zoll.

 

...und keiner will sich davon etwas annehmen...echt zum Kotzen...👿

Geschrieben

Die ganzen Abgaben sollen ja jeweils die Inlandwirtschaft schützen, das verstehe ich schon. Die Zollbehörden nehmen aber offenbar nicht Teil am politischen Diskurs über Warenumsatz und Preisbildung, sie sind nur ausführende Organe. Es ist nicht möglich, einem Zollbeamten klar zu machen, daß man eine Antiquität über die Grenze bringen will, und selbst wenn es gelingt, haut der einfach einen anderen Steuersatz drauf. Befreiung gibt es nur für Wertloses. Staatsvertreter finden immer einen Wert an einer alten Kamera. Man muß belegen können, daß ein Gegenstand defekt ist, also nur den Materialwert hat. Eine Bolex H wiegt gut zwei Kilo, das ist als Aluminium-Stahl-Messing-Glas-Gemisch etwa € 5.

 

Veredelungsverkehr ist oberbürokratisch, das lohnt nur in Menge.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 12.1.2023 um 17:58 schrieb Film-Mechaniker:

Hallo, Freunde

 

Kennt sich jemand aus mit dem Zoll? Ich möchte gerne wissen, ob eine Verordnung vom Finanzministerium Deutschlands in Kraft ist, nach welcher Gegenstände, die nicht oder nicht mehr am Warenumsatz und der Preisbildung teilnehmen, von der EUSt befreit sind. Der Gesetzesdschungel läßt einen im Kreis herumgehen.

 

Um was geht es konkret? Versandhandel oder Reise inkl. eigene Einfuhr?

 

 

Viele Grüße

 

Salvatore

 

 

Bearbeitet von Salvatore Di Vita (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Wohl eher Versandhandel. Bzw. Kauf von defekten, in diesem Zustand fast wertlosen, Einzelstücken.

Simon, was Du brauchst, ist das, was keiner von uns bedienen kann: Lobbyismus. Dann klappts auch mit dem Zoll. 😉

Bearbeitet von Dent-Jo (Änderungen anzeigen)

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