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Geschrieben

Guten Abend liebe Gemeinde,

 

kurze rechtliche Frage in die Runde: darf ich als Privatperson analoge Kinotrailer verkaufen? Pingelig betrachtet bin ich ja sicher nicht der Eigentümer der Trailer - sie befinden sich nur in meinem Besitz. Ähnlich verhält es sich wohl bei den zahlreichen 35mm Kopien die hier im Forum gehandelt werden. Ist das alles "Abmahn-Anwaltliche-Grauzone"???

 

Danke für Eure Hinweise

(meinetwegen auch als PN)

Geschrieben (bearbeitet)

Falsch ist es möglicherweise nicht.

Es geht allerdings das Gerücht, das zahlreiche Kopien von selbständigen Lageristen und Subunternehmern gegen Geld in Umlauf gebracht wurden, da Lagermieten ausstanden und diese nicht vollständig von denen beglichen wurden, denen die Kopien gehörten, zu einer Zeit, als das 35mm-Format bereits nicht mehr gefragt war. Nun ist es dementsprechend schwierig, das nachzuweisen.  Könnte ich mir vorstellen.

Bei alten Kopien ist es wiederum fraglich, ob es den Verleih überhaupt noch gibt.

Bearbeitet von Dent-Jo (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Danke für Deine Erfahrung.

 

Schauen wir bitte auch einmal eine Etage weiter: Rechteinhaber/Verleih ist eine Seite. Da sprechen wir von Urheberrecht usw. Klar. Die sind möglicherweise heute nicht mehr aktiv. Aber was ist mit dem "materiellen Ding" Filmkopie. Die wurden einst nur leihweise abgegeben. Kinotrailer wurden damals zwar selten zurückgefordert aber eigentlich gleiche Rechtslage (nur leihweise). Hat denn schon mal jemand schlechte Erfahrung gemacht bei solchen Privatverkäufen?

Bearbeitet von Perfozange (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Vielleicht zum Verständnis ein fiktives Beispiel: Kopierwerk X hat seine Produktion schon vor Jahren eingestellt. Das Kopierwerk besaß Patente für die Herstellung (z.B. Cyan Tonspur). Irgendein findiger Mensch hat sich diese Patente gesichert und pocht mit Hilfe der Juristerei auf Unterlassung des "in Verkehr bringen" von solchen Produkten. Würde doch dann wohl in klassischer Abmahnung enden.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Eine Patentübernahme erlaubt es nicht automatisch, das Eigentum an Dingen zu beanspruchen, die unter früherer Verwendung des Patentes hergestellt wurden. Das wäre fatal, eBay könnte dicht machen.

 

Grundsätzlich ist es schon möglich, das Eigentum an Trailern und Filmen rechtmäßig inne zu haben. Beim Großteil aller Verkäufe dürfte das allerdings nicht 100% gesichert sein, wird nur eben meistens nicht in Frage gestellt.

 

Bloß weil jemand Urheber- oder Lizenzrecht an bestimmten Materalien hat, kann er nicht automatisch auch das Eigentum an Kopien beanspruchen.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

OK ... "Patent" war vielleicht schlechtes Beispiel, weil auch nur geistiges Eigentum. Aber irgendjemand ist ja damals Eigentümer der materiellen Sache gewesen. Das Lichtspielhaus war es jedenfalls nicht! Wenn sich dieses "Eigentums-Recht" heute noch irgendwie anwenden lässt, findet sich immer auch ein Mensch der das auszunutzen versteht. Die Menschen sind nun einmal schlecht!

Geschrieben (bearbeitet)

Es findet sich nur dann ein Mensch, der das auszunutzen versteht, wenn sich für ihn auch ein Nutzen daraus ergibt. Den privaten Handel mit 35mm Trailern zu unterbinden, das macht wenig Sinn für jemanden, der dafür ja erstmal selbst mit Geld in Vorleistung gehen muss. Es ist rechtlich zu umständlich, die Eigentumsverhältnisse zu klären.

 

Realistischeres Beispiel: Kopierwerk geht in Insolvenz, bevor bereits hergestellte Trailer ausgeliefert und vom Kunden bezahlt werden konnten. Der Kunde kümmert sich nicht, und die Palette mit Trailern geht in die Insolvenzmasse und wird versteigert. Der Kopierwerkskunde hat noch kein Eigentum erworben. Der Ersteigerer erwirbt zunächst mal rechtlich einwandfrei den Besitz. Der Kunde hätte einen Anspruch darauf gehabt, die Vernichtung zu fordern, hat ihn aber nicht ausgeübt, weil er im Zweifelsfall garnicht wusste, dass die Ware schon hergestellt wurde. Insolvenzen sind ein sehr typisches Beispiel dafür. In vielen Kinos standen bei Schließung 35mm Kopien herum, die der Verleih bzw. das Filmlager nicht mehr zurückgefordert haben. Das dürften sie im Grunde jederzeit, sobald sie davon Kenntnis erlangen, aber praktisch ist das schwierig, den Besitzanspruch eindeutig nachzuweisen, denn wie gesagt, die Urheber- oder Lizenzrechte verschaffen nicht automatisch das Eigentumsrecht an der Kopie. Und dann gibts wie gesagt noch die nicht seltenen Fälle, in denen es den früheren Eigentümer garnicht mehr gibt.

 

Je aktueller der Streifen, desto größer das Risiko. Aber wenn Du dir mal anschaust, was für Filme hier und auf eBay regelmäßig so angeboten werden unter vollständiger Nennung des Titels, dann scheint das Risiko nicht mehr so arg hoch zu sein. Wenn z.B. ein Verleih sein Eigentumsrecht nachweisen und durchsetzen würde, müsste er ja konsequenterweise die Kopie wieder in Besitz nehmen - aber dann, wohin damit, kostenpflichtig entsorgen? Welches Interesse sollte er daran haben, während das Material schon für 4,99 als DVD oder Bluray auf dem Grabbeltisch zu haben ist.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Und Kopien gehören prinzipiell dem Filmverleih.

Bei DEFA Kopien mag es anders aussehen. Da wurden wohl LKWs aus dem Filmhauptlager, unterwegs zur Müllverbrennungsanlage, über Vitamin B, teilweise von Sammlern umgeleitet.

Aber das ist eine andere Geschichte.

Somit kann man wohl schon sagen: Existiert der Verleih nicht mehr, ist es schwierig, nachzuweisen, wem eine Kopie gehört, auch wenn der Verleih von einem anderen übernommen wurde. Soll nicht heißen, dass es nicht möglich wäre. Aber stellenweise sprechen wir hier von 50-60 Jahre alten Schinken.

Und carsten hat schon Recht: Je neuer, um so wahrscheinlicher, dass da was nicht passt. Mit Ausnahme der Geschichte von den Filmlagersten...

Einen Handel sollte man damit vielleicht trotzdem nicht unbedingt gewerblich tätigen. ;D

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