Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Kollegen, 

 

beim Objektivrevolver meiner FP30D hatten sich die Schrauben der unten abgebildeten Platte gelockert, sodass der Revolver reichlich Spiel hatte. 

 

Wie "stramm" wird denn der Revolver in seinem Sitz eingestellt? Gibt es einen Anhaltspunkt? 

 

Und, müssen die Laufrillen, in denen die drei Rädchen laufen, geölt werden? Wenn ja, womit und wie viel? 

 

Ich danke Euch:-)

 

Viele Grüße

Pascal Katzschke 

 

 

20230305_153942.jpg

Geschrieben

Mit dem Daumen leicht (wirklich nur leicht, die Fingerkuppe soll nicht weiß werden) drücken, anziehen, fertig. Geschmiert wird da nichts, da sich sonst der Zahnriemen bald selbst auflöst. Der Revolver sollte sich von Hand dann "leicht" durchdrehen können.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.