Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb carstenk:

Ja, nachdem die Zellen eine längere Zeit Last bekommen haben. Kann man den Akkutest der Anlage auch manuell auslösen? Dann eventuell auch während dieses Tests mal messen. Digitalmultimeter während des Tests in Spannungsmessung verfälscht den Test nicht.


Ja, kann man. 
Ich probier das mal aus - aber erst nach der Schulkinowoche 🙂

  • 2 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Mittlerweile habe ich weitere Angebote für die Sachverständigenprüfung unserer Notbeleuchtungsanlage vorliegen. Faktisch sind TÜV und DEKRA noch die preiswertesten, das teuerste Angebot eines örtlichen Anbieters liegt bei über 1600€ netto.

 

Ist das normal? Wir sind ein Einsaalkino mit einer sicher recht überschaubaren Anlagen-Komplexität. 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Vorschlag meinerseits. Laß dich schulen und mach es selber. Wenn das geht. Bei den BGV C1 Prüfungen an Motoren usw. klappt das wohl, wenn du eine Schulung gemacht hast.

Jens

Geschrieben
Am 14.6.2023 um 14:51 schrieb carstenk:

Mittlerweile habe ich weitere Angebote für die Sachverständigenprüfung unserer Notbeleuchtungsanlage vorliegen. Faktisch sind TÜV und DEKRA noch die preiswertesten, das teuerste Angebot eines örtlichen Anbieters liegt bei über 1600€ netto.

 

Wir haben drei Säle, diverse Sozialräume, Büros, Foyers, Keller- und Archivräume, die alle in die Sicherheitsbeleuchtungsanlage intregriert sind. Wir haben deutlich weniger als 1600,00 Euro netto für die Sachverständigen Prüfung vot wenigen Wochen erst bezahlt.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb 100th:

Wir bezahlen 370€ zzgl. MwSt. jährlich

Jährlich? Wir reden hier von der alle drei Jahre fälligen Sachverständigen Prüfung. Nicht mit der jährlichen Wartung verwechseln. 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb preston sturges:

Nicht mit der jährlichen Wartung verwechseln

Schon geschehen. Entschuldigung, wollte keine Verwirrung stiften. 

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Bei uns ist, wie in vielen anderen Kinos auch, ein Großteil der Sicherheitsleuchten in einem Bereich (Eingang,Foyer, etc.), der Tageslicht ausgesetzt ist. Nun frage ich mich gerade, wie misst so ein Sachverständiger eigentlich die vorgeschriebene Mindestbeleuchtungsstärke, wenn dort Tageslichteinfluss vorhanden ist? Der kommt ja nicht nachts zur Prüfung. Bei uns könnte man zwar relativ leicht  mit ein paar Vorhängen oder Folien verdunkeln, aber das geht ja nicht in jeder Versammlungsstätte? Wird das in diesen Bereichen dann schlicht ignoriert?

 

Gruß - Carsten

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Theoretisch: Differenzmessung zwischen eingeschaltetetem und ausgeschaltetem Zustand. So schreibt es die DIN für Beleuchtungsmessungen allgemein vor, wennn Tageslichteinfluss besteht.

 

Praktisch ist das bei einer geforderten Beleuchtungsstärke von 1lx nicht aussagekräftig und daher auf Notlichtanlagen nicht ohne Weiteres anwendbar würde ich sagen. Die Sonne ist ja keine Konstantlichtquelle...

 

Bearbeitet von Cameo (Änderungen anzeigen)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.