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Feiertagsverbote - Diese Filme dürfen an Karfreitag nicht im Kino laufen, aber im Fernsehen wohl schon


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Geschrieben

Ehrlichgesagt, fand ich das ganze schon immer Witzlos, mit diesen Feiertagsverboten. Besonders im Kinobereich. Es gibt ein Kinoverbot für die unten stehenden Filme, aber in der Glotze dürfen sie jederzeit laufen. Was soll das? Das entbehrt jedweder Logik. Wie denkt Ihr denn so darüber? Sollte man versuchen das Feiertagsverbot abzuschaffen, oder sollte es beibehalten werden. Ich wäre eindeutig für abschaffen. Denn zum einen, schadet es der Wirtschaft und zweitens ist es lächerlich, wenn man es eh durch Ausnahmeregeln irgendwie doch umgehen kann, wie in diesem Fall.

 

"Heidi“-Film an Karfreitag verboten - Grund macht sprachlos

Artikel von maennersache  Donnerstag
 
 
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Der Film "Heidi in den Bergen" darf an Karfreitag nicht gezeigt werden. Weitere 700 Titel stehen auf der verbotenen Liste.

Karfreitag ist neben Allerheiligen und Totensonntag ein sogenannter "stiller Feiertag" - der auch Auswirkungen auf das Kinoprogramm hat.

Denn an diesem Tag dürfen rund 700 Filme nicht gezeigt werden, weil sie das religiöse Befinden stören. Die Grundlage für die Liste ist die Feiertagsruhe (Artikel 140 des Grundgesetzes). Erstellt wurde sie von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK).

 

700 Filme auf der Liste

Die FSK entscheidet eigentlich, für welches Alter sich Filme, Serien und Spiele eignen. Zudem erstellt die Selbstkontrolle auch einen sogenannten Feiertagsindex.

Dort findet man unter anderem "Heidi in den Bergen" - den Kinderfilm von 1975. 2001 entschied die FSK, dass dieser Film das religiöse sittliche Empfinden störe.

Diese Filme stehen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, ebenfalls auf dem Feiertagsindex:

  • Ghostbusters (seit 1990)

  • A Nightmare on Elm Street (seit 2010)

  • Trafic von Jaques Tati (seit 2014)

  • Lotta zieht um (seit 1995)

  • Sunshine Reggae auf Ibiza (seit 1983)

  • Louis der Spagettikoch (seit 1981)

  • Piratensender Powerplay (seit 1981)

  • Das Leben des Brian (seit 1980)

  • Jackass – The Movie (seit 2003)

  • Top Gun (seit 1986)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Die Liste gilt jedoch lediglich für Kinos, wo sie tatsächlich nicht gezeigt werden dürfen. Für das Fernsehen oder die Streamingdienste gelten jedoch andere Regeln - da wird das Zeigen von "Heidi in den Bergen" nicht geahndet. Nicht nur bestimmte Filme dürfen am Karfreitag nicht gezeigt werden - je nach Bundesland dürfen an stillen Feiertagen wie diesen auch keine Messen, sportliche Turniere, Zirkusse oder Märkte stattfinden.

Geschrieben

Ui, da hat sich aber ein Journaillist abreagiert. Das ist aber leider falsch:

Zitat

So ist die Angabe „nicht feiertagsfrei“ zu dem Film „Heidi in den Bergen“ (1975) nicht korrekt. Da der Film ursprünglich ausschließlich für die Auswertung auf Video zur Prüfung vorgelegt wurde, war eine Freigabe für die stillen Feiertage nicht beantragt, sodass keine Entscheidung darüber getroffen wurde.

Lesenswert: https://www.fsk.de/?seitid=3053&tid=188 

Geschrieben

Wollen wir feiertagsfreie Filme ?

 

Kann man drüber nachdenken, aber treffender und zielführender ist vermutlich eine andere Frage: Wollen wir ein Leben in Freiheit, und das was dafür vermutlich notwendig ist, wie Demokratie, und gegenseitige Achtung vor Mensch und seiner Individualität, und rechtsstaatliche Legitimation, und Trennung von Staat und Kirche. Oder wollen wir das nicht ?

 

Mit dieser Frage kommt man dann schnell zum eigentlichen Kern der "Feiertagsfreiheit" - als eines der vielen Überbleibsel der jahrhundertewährenden Einflußnahme der Kirche auf das Leben und die Freiheit in Deutschland und Europa. Denn soviel zumindest ist klar, streng logisch lässt sich eine solche Einschränkung nicht legitimieren. Sie ist einfach ein de facto Zugeständnis an alte Macht, und an die Macht der Gewohnheit.

 

Man darf bei der Gelegenheit natürlich gerne daran erinnern, ob man unbedingt platzende Zombieköpfe am Ostersamstag im Fernsehen oder Kino braucht. Aber das ist auch nur eine Frage, wie die Frage, ob man Meinungsfreiheit über den Menschenfreund Wladimir Putin wirklich braucht, oder lebensverlängernde Cola und Buttercremetorte zum Frühstück, oder 40 Shampoos im Drogeriemarkt.

 

Und ja, das braucht man alles. Wenn man ein Leben in Freiheit führen will. Von "stimmig", "kaloriensparend", oder "frei von Entscheidungsqual" hat keiner was gesagt. 😊

 

Manche werden einwenden, daß der arbeitsfreie Feiertag aber auch auf religiöse Wurzeln zurückgeht, und somit logischerweise abgeschafft werden müsste. Darüber kann man nachdenken - aber mit Einschränkung.

 

Erstens hat ein Feiertag nicht nur Auswirkung auf die Arbeit an diesem Datum, sondern auch auf die gesamte Jahresarbeitszeit, und somit auch den Durchschnittsverdienst von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Zweitens spielen für die Feiertage mit religiösen Wurzeln selbige seit Jahrzehnten de facto keine Rolle mehr. Und drittens bringen Feiertage, ähnlich wie Wochenenden, Menschen zusammen, sofern sie an eben jenem Tage zusammen arbeitsfrei haben.

 

Für die meisten ist Weihnachten kein religiöses Fest mehr, sondern ein Jahresendfest, eine Pause nach 12 Monaten Arbeit. Und Ostern ist oft ein Frühlingsfest, eine Freude über längere Tage und sprießende Blumen.

 

Und, je nach Geschmack, über platzende Zombieköpfe und Buttercremetorte in der Werbepause. 😄

Geschrieben

Warum wird eigentlich ein Unterschied zwischen Lichtspieltheater und TV bzw. Streamingdienst gemacht? Eine Diskriminierung der Lichtspieltheater!

Entweder generelles Verbot, oder gar nicht.

 

Und die Titelauswahl, welche NFF sind, bedarf einer dringenden Überarbeitung, so meine Meinung.

Das man Horror oder "Life of Brian" nicht spielen sollte, versteht sich von selbst.

Aber "Lotta zieht um"???? Wer hat das denn entschieden? 

 

Trotzdem allen "Frohe Ostern"!

Geschrieben
Am 10.4.2023 um 14:02 schrieb DC:

Warum wird eigentlich ein Unterschied zwischen Lichtspieltheater und TV bzw. Streamingdienst gemacht? Eine Diskriminierung der Lichtspieltheater!

 

Die Ungleichbehandlung der Medien könnte ein Überbleibsel des einst monopolisierten Staatsfernsehens sein. Vielleicht hatte eine frühere Regierung Angst, die Leute könnten das Fernsehprogramm am Feiertag zu langweilig finden, und dies dann dem Staatsfernsehen anhängen !? Beim Kino wäre das nicht so schlimm, weil da träfe der Zorn ja "nur" die Privatwirtschaft.

 

Eine andere Erklärung wäre, daß der Genuß des Fernsehens als "privater" empfunden wurde, als der Besuch eines Kinos. Wer was in seinem Wohnzimmer sieht, ist ja in den meisten Fällen nicht herauszufinden, und "stört" andere weniger bei ihrer Andacht (Inzwischen weiß der Staat natürlich selbst das, da die digitalen Stromzähler die Verbrauchsmuster weiterleiten, was sogar das aktuell gewählte Fernsehprogramm im Wohnzimmer beobachtbar macht).

 

Im Kino werben dafür... nein, das ist auch schon wieder Vergangenheit... also da "warben" einst bunte Plakate für ganz und gar unchristliches Vergnügen am Feiertag, statt Konservativen durch gespieltes Gedenken, stille Andacht, und Selbstverleugung zu gefallen.

Geschrieben

In der Schweiz gibt es den Kanton Thurgau. Hier gilt immer noch:

 

Am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag sind insbesondere verboten: *

1. Öffentliche Filmvorführungen, Schaustellungen und Theateraufführungen;

 

 

Somit müssen die Kinos an diesen Tagen geschlossen bleiben. Die Kollegen im  benachbarten Deutschland oder in anderen Kanton freut es vielleicht.

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