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Geschrieben

Habe mal eine Frage zur FSK. Seit April 2003 können ja Filme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, auch von Kindern ab 6 Jahren besucht werden, falls sie von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Nennt sich bei der FSK bekanntlich "PG (Parental Guidance) – von 6 bis 12 immer möglich".

 

Wie ist eure Erfahrung damit? Hat sich das überhaupt bei Eltern und Kindern herumgesprochen? Tauchen für FSK-12-Filme öfters Knirpse unter 12 Jahren in Begleitung der Eltern auf? Und falls ja, bleiben die Eltern dann auch im Saal oder liefern die die Kinder nur im Saal ab und gehen dann Kaffee trinken? Das zu unterbinden wird ja in der Praxis kaum möglich sein.

Geschrieben

Es genügt nicht ein Erziehungsberechtigter sondern die Begleitperson muß Personensorgeberechtigt sein. D.h. es müssen die Eltern oder ein gerichtlich bestellter Vormund sein. In dieser Richtung gibt es immer wieder Probleme. Es ist schwierig, den Leuten klar zu machen, daß es nicht genügt , wenn der große Bruder oder die Oma mitgeht. Wenn die Begleitperson versichert, ich bin Mutter oder Vater, so ist das für uns o.k. Nachgeprüft wird es natürlich nicht.

Geschrieben

Wenn ich sehe, welche Filme von der FSK neuerdings ab 12 Jahren freigegeben werden, muss ich mich oftmals ziemlich wundern. Gerade vor dem Hintergrund, dass Erwachsene mit ihren Kindern ab 6 Jahren in Filme wie CASINO ROYALE oder auch den ein oder anderen Potter gehen, sträuben sich mir die (wenigen) Nackenhaare! Die FSK scheint hier relativ leichtgläubig zu sein, denn leider versteht nicht jeder Erziehungsbrechtigte etwas von Medienerziehung! Da sind Tür und Tor geöffnet für traumatisierte Kinder!

Geschrieben
Es genügt nicht ein Erziehungsberechtigter sondern die Begleitperson muß Personensorgeberechtigt sein.

Ach so. Dachte, Erziehungsberechtigter können sowieso nur Eltern und Vormund sein. "Personensorgeberechtigt", herrje, wer hat sich dieses Wort bloß ausgedacht?

 

Die FSK-Definition lautet im Original:

PG (Parental Guidance) - von 6 bis 12 immer möglich

Haben Filme die Kennzeichnung "Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.

 

Zu finden unter:

http://www.spio.de/index.asp?SeitID=18

Geschrieben

Ich fand die Regelung vorher besser.

Ab 12 sollte ab 12 sein und basta.

Denn auch wenn die Eltern dabei sind ändert das nichts daran wie ein Kind eine Handlung aufnimmt/verarbeitet.

 

Klar gehen dadurch ein paar Besucher weniger ins Kino, die machen dann aber keine Sitze nass!

(Viele Kinder trauen sich gerade wenn Papi daneben sitzt nicht, zu sagen das sie Angst haben....)[/b]

Geschrieben

Die FSK weiß schon, was gut ist. Welches Kind könnte schon an der ausgedehnten Folterszene von CASINO ROYALE Schaden nehmen?

Zumal ja Gewaltpornografie im Privat-TV bis in alle Haushalte gepumpt wird: Was nützen schon Schnitte bei SAW (neulich auf Pro7 oder SAT1, wenn ich mich nicht irre)?

 

Gelobt sei, was hart macht und den Rechteinhabern Gewinnmaximierung bringt. :roll:

Geschrieben
Die FSK weiß schon, was gut ist. Welches Kind könnte schon an der ausgedehnten Folterszene von CASINO ROYALE Schaden nehmen?

Ja, daran mußte ich auch denken. Und das das auch noch 6jährige (in Begleitung der Eltern) sehen durften...

 

Was Neskino schrieb, ist ja auch logisch: Wer denn jetzt eigentlich die erwachsene Begleitperson ist (ob tatsächlich einer der Eltern) wird ja im Kino überhaupt nicht nachgeprüft. Ich wüßte auch nicht, wie das gehen sollte. Diese ganze Sache mit den "Personensorgeberechtigten" scheint also Nonsens.

Geschrieben

Die PG ist eine gute Idee. Gebt den Eltern das Recht was ihnen zustehen sollte und zwar das beurteilen was ihre Kinder sehen dürfen. Leider klappt es nicht, sei es aus Arroganz, Unkenntnis und/oder Desinteresse der Eltern.

 

Sorry aber man erlebt doch jeden Tag das viele Eltern ins Kino gehen um ihre Kinder ruhigzustellen. Die FSK Freigabe gilt da nicht als als Richtlinie für die Altersfreigabe sondern als Kennzeichnung von Kinderfilmen. Da wird in die ödesten Liebeschnulzen mit FSK 0 gegangen und sich danach gewundert warum sich das Kind gelangweilt hat, der Film sei ja ab 0 und damit ein Kinderfilm...

Oder sich mokiert das der 14 jährige Filus nicht mit Papa in Texas Chainsaw Massacre darf, die Filme sieht er doch zuhause mit Papa auch wie kann ich mich also erdreisten ihm das zu verweigern...

Dazu kommt dann ein Kinointernes Problem. Wenn auf den Plakaten von Spider-Man Störer hängen das in Begleitung der Eltern auch sechsjährige in den Film dürfen dann ist das schlicht verfehlte Werbung. Der Film ist alterstechnisch definitiv nichts für die Altersgruppe 6 und kurz drüber, egal ob Mama oder Papa danebensitzen.

 

Die PG Geschichte basiert darauf das sich Eltern ihre Kinder und deren geistige Reife am besten kennen und im Bedarfsfall auch im Film den Kindern die Bilder erklären und verarbeiten helfen können und dadurch die gesetzlichen Freigaben lockern können so kommt in der Praxis leider kaum diese Erziehungskomponente der Eltern raus sondern die Freigabe hat sich schlicht nach unten verschoben und die FSK 12 ist nichts mehr wert.

 

Die Frage eines Elternteils ob er den in den gleichen Film müsse wie das Kind spricht ja wohl Bände und ich habe die schon mehr als einmal gehört...

Geschrieben

Und deshalb ist es gut dass es Gesetzte gibt die uns schützen. Schade das die FSK hier aufgebohrt wurde. Der Nutzen ist gegenüber dem Schaden das es anrichten kann nicht zu vertreten.

Auch wenn manche Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind (z.B. Bond ab 12) bin ich der Meinung, das die FSK ihre Existenzberechtigung hat. Eltern glauben immer nur das sie ihre Kinder und gerade deren Reife einschätzen können!!! (Ich bin übrigends selber Vater)

Geschrieben
Die PG ist eine gute Idee. Gebt den Eltern das Recht was ihnen zustehen sollte und zwar das beurteilen was ihre Kinder sehen dürfen. Leider klappt es nicht, sei es aus Arroganz, Unkenntnis und/oder Desinteresse der Eltern.

Ja, denke ich auch. Die Sache mit dem Elternrecht scheint mir aber nur vorgeschoben, letztlich scheint es bei PG um Umsatzsteigerung zu gehen, und das ist auch erreicht worden.

 

Die Frage eines Elternteils ob er den in den gleichen Film müsse wie das Kind spricht ja wohl Bände und ich habe die schon mehr als einmal gehört...

Was macht ihr in solchem Falle? Schließlich könnt ihr Eltern nicht gewaltsam hindern, das Kino einfach zu verlassen und das Kind nach dem Film wieder abzuholen.

Geschrieben

In solchen Fällen machen wir nichts. Was sollen wir auch tun? Es ist unmöglich irgendwelche Erwachsene, die das Kino während der laufenden Vorstellungen verlassen, irgendwelchen Kindern zuzuordnen.

Geschrieben
Die Frage eines Elternteils ob er den in den gleichen Film müsse wie das Kind spricht ja wohl Bände und ich habe die schon mehr als einmal gehört...

Was macht ihr in solchem Falle? Schließlich könnt ihr Eltern nicht gewaltsam hindern, das Kino einfach zu verlassen und das Kind nach dem Film wieder abzuholen.

 

Klar kann man nicht verhindern, dass die Eltern sich gleich verkrümeln, aber schließlich müssen sie ja auch ne Karte kaufen, sonst gibt es für den Nachwuchs nämlich keine Karte. Und wohl nur wenige sind bereit, dann für die Karte des Nachwuchs quasi den doppelten Preis zu bezahlen.

 

Trotzdem halte ich die Regelung für sehr fragwürdig. Man kann doch gar nicht kontrollieren, wer da jetzt die jeweilige sorgeberechtigte Person ist bzw. wie alt das Kind nun wirklich ist. Im Prinzip reicht doch die Zauberformel "Ich bin der/die Papa/Mama und das Kind ist über sechs Jahre alt".

Letztens begenete mir auf dem Weg vom BWR ins Foyer ein kleines Mädchen mit "Papa" und die war ganz sicher noch keine sechs jahre alt. Die sah eher aus wie vier. Drei Mal dürft ihr raten in welchen Film die sind... :roll: Da wird es mir ganz anders. Was mich auch noch ankotzt, ist die Tatsache, dass viele glauben, nur weil es eine Comicverfilmung ist, muss der Film automatisch kindgerecht sein. :?

Geschrieben
Die Frage eines Elternteils ob er den in den gleichen Film müsse wie das Kind spricht ja wohl Bände und ich habe die schon mehr als einmal gehört...

Was macht ihr in solchem Falle? Schließlich könnt ihr Eltern nicht gewaltsam hindern, das Kino einfach zu verlassen und das Kind nach dem Film wieder abzuholen.

 

ist schon ne kritische Situation, aber die deutliche Aufforderung das die Eltern NEBEN dem Kind zu sitzen haben und nicht im Foyer eine quarzen. Hilft sehr wenn man die Info dranhängt das man sie bittet beim Kind zu bleiben, sonst müssten sie leider das Haus verlassen ohne den Film zuende zu sehen..

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